Hallo Zusammen,
ich habe momentan eine Riesenwut und muss mir ein wenig Luft machen! Momentan bin ich selbst Klägerin gegen einen Anwalt und es läuft eine Vollstreckungsabwehrklage in Zweiter Instanz (Ich habe Berufung eingelegt).
Erster Verhandlungstermin war für den 29.11.2006 angesetzt worden (Danke auch für das kleine Geburtstagsgeschenk) dieser wurde dann aber verschoben, da die Kammer des Landgerichtes in ihrer Meinung umschwenkte und meiner Klage folgte und der Gegenanwalt Gegenbeweise auf den Tisch legen sollte.
Um zu dieser Veränderung Stellung nehmen zu können wurde der Termin verschoben und zwar auf Heute!!
Gestern telefonierte ich mit meinem Anwalt um mich zu erkundigen ob die Gegenseite denn reagiert hätte, dieses wurde von meinem Anwalt verneint.
Er teilte mir allerdings mit daß der Gegenanwalt ihm gesagt hätte, daß er nicht zum Termin erscheinen möchte und der Richter (mit dem er angeblich telefoniert hatte) einen anderen Anwalt vom Flur aufrufen würde der dann für ihn den Antrag stellt.
Na gut davon hatte ich zwar noch nix gehört, aber ich kenne mich damit auch nicht aus.
Heute rief ich bei meinem Anwalt an und fragte nach, daraufhin sagte er mir das der andere nicht erschienen ist, allerdings das Gericht nichts davon wusste dass ein anderer Anwalt aufgerufen werden sollte :puzz: 😡
Ergebnis der Termin wurde nun erneut verschoben 😡 auf den 9. Mai 😡 somit hat der Gegenanwalt mal wieder 6 Wochen rausgeschindet für was??? Für nix, ausser mich zu ärgern :gunman: :gunman:
Derweil schlummert eine Sicherheitshinterlegung fröhlich vor sich hin :gunman:
Mein Anwalt hat kein Urteil auf Versäumnisurteil gestellt weil das ja dann Unkollegial gewesen wäre :knockout: :knockout:
Als ob der Gegenanwalt überhaupt weiss was unkollegial bedeutet.......... 😡 :thumbdown:
Weiss jemand ob der Gegenanwalt für sein nichterscheinen "bestraft" wird?
Ich fände :gunman: im Morgengrauen gut 😉
Gruss Kruemel1
Hallo kruemel,
so denn kein Versäumnisurteil erlassen wurde, denke ich nicht, dass dies für den Gegenanwalt negative Folgen hat.
Die Konsequenz für die nächste Verhandlung: Geh selber hin und stelle den Antrag auf Versäumnisurteil. Dein Anwalt kann IMHO nix dagegen machen; du bist diejenige die den Prozess führt, dein Anwalt der "Erfüllungsgehilfe".
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa,
meine Wut ist etwas verraucht der Ärger über die Schonfrist für die Gegenseite nicht.
Geh selber hin und stelle den Antrag auf Versäumnisurteil. Dein Anwalt kann IMHO nix dagegen machen; du bist diejenige die den Prozess führt, dein Anwalt der "Erfüllungsgehilfe".
Das ist so ne Sache, geladen werden hier nur die Anwälte ich persönlich brauch/soll/muss dort nicht erscheinen, die Gegenseite schindet nur Zeit weil sie weiss daß nun die ganzen Kosten für sage und schreibe 16 Jahre auf sie niedergehen, vielleicht würde ich dann auch gerne noch ein paar Wochen Schonfrist haben 😉
Danke für deine Antwort.
Gruss Kruemel1 🙂
Hallo kruemelEINS,
Das ist so ne Sache, geladen werden hier nur die Anwälte ich persönlich brauch/soll/muss dort nicht erscheinen,
wenn ich mich nicht ganz täusche, wurde dein persönliches Erscheinen nicht angeordnet, was aber nicht heißt, dass du nicht bei der Verhandlung erscheinen darfst / kannst.
die Gegenseite schindet nur Zeit weil sie weiss daß nun die ganzen Kosten für sage und schreibe 16 Jahre auf sie niedergehen, vielleicht würde ich dann auch gerne noch ein paar Wochen Schonfrist haben 😉
Genauso ist es. Verzögerungs- und Hinhaltetaktik. Dein RA macht nix Dramatisches, weil er vielleicht in seinem zukünftigen Leben mal mit dem Anwalt in einem Fall gemeinsam zusammenarbeiten muss. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Das "Spiel" hast du jetzt einmal ertragen müssen. Beim nächsten Termin erscheinst du einfach - ohne es deinem Anwalt vorher zu sagen.
Taucht dann der andere Anwalt nicht auf, beantragst du Versäumnisurteil - egal was dein RA sagt.
Gruß
Martin
Hallo Schmusepapa,
Das "Spiel" hast du jetzt einmal ertragen müssen. Beim nächsten Termin erscheinst du einfach - ohne es deinem Anwalt vorher zu sagen.
diesen Gedanken hatte ich selbst schon, habe ihn aber wieder verworfen. Ich werde mich mit meinem Anwalt kurz vor dem Termin erneut telefonisch in Verbindung setzen und mal hören ob noch was von der Gegenseite kam.
Mein Anwalt weiss daß bei einem erneuten nicht erscheinen der Gegenseite der Antrag auf Versäumnisurteil gestellt wird und gut isses.
Dein RA macht nix Dramatisches, weil er vielleicht in seinem zukünftigen Leben mal mit dem Anwalt in einem Fall gemeinsam zusammenarbeiten muss. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Bei der Aussage mußte ich schmunzeln, nein das ist sicherlich nicht der Grund gewesen.
Diese beiden Anwälte werden niemals gemeinsam zusammenarbeiten da trennt sie schon die Entfernung und das Alter. Sprich die Gegenseite geht bald in Rente oder fällt tot um, wobei ich natürlich letzteres bevorzugen würde :wink:.
Mein Anwalt ist ein sehr fairer Mensch das habe ich in Bezug auf meine Person selbst erleben dürfen, was das finanzielle in dieser gesamten Zeit anging.
Er wird tatsächlich aus kollegialen Gründen diesen Antrag nicht gestellt haben, dies ist ihm mit der Gegenseite aber auch nur einmal passiert.
Mittlerweile ist mein Ärger ganz weg und ich kann die paar Wochen Schonfrist der Gegenseite verschmerzen, dann ist dieses leidige Thema halt im Mai zuende.
Danke für deine Antwort Schmusepapa, ein schönes Wochenende wünscht dir
Kruemel1 🙂
Hallo Zusammen,
Update: Nach Feierabend rief ich meinen Anwalt an und fragte ihn wegen dem heutigen Termin, er meinte zu mir daß er gar nicht zum Gericht musste, denn die Gegenseite hätte in letzter Minute anerkannt.
Somit ist dieses Theater endlich beendet :thumbup:
Jetzt bekommt die Gegenseite noch einen bösen Brief in dem ich meine Kosten zurück fordere und gut isses.
Gruss
Gutgelaunte Kruemel1
Na, Kruemel1, das ist doch mal 'ne gute Nachricht. :thumbup:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
