Vereinfachte Steuer...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

http://www.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.297797.de

ESt 1 V 2005 - Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer 2005

Arbeitnehmer, die in 2005 nur Arbeitslohn und bestimmte Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld etc.) bezogen haben, können jetzt eine vereinfachte Einkommensteuererklärung nutzen. Während bisher sechs Seiten ausgefüllt werden mussten, fasst dieser neue Vordruck auf zwei Seiten die wichtigsten Angaben für die Erstattung der Lohnsteuer zusammen. Voraussetzung ist allerdings, dass neben Arbeitslohn und Lohnersatzleistungen mit Ausnahme von Kapitaleinkünfte (z. B. Zinsen) von maximal 1.400 € (bei Ehegatten 2.842 €) keine weiteren Einkünfte erzielt wurden.

Weitere Informationen zur vereinfachten Einkommensteuererklärung erhalten Sie aus dem Infoblatt, das auch in der unten stehenden PDF-Datei zu finden ist.


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.12.2005 13:37
(@rick67)
Rege dabei Registriert

alleinerziehend+unterhaltsverplichtet 😡

bei anlage "u" etc. : "holen Sie sich die Vordrucke bei Ihrer Finanzbehörde ab"

klasse :gunman:

also auch noch zum finanzamt fahren zum abholen, die spinnen!

jeglicher kommentar (fällt eigenzenzur zum opfer) :knockout:

:mad2:

rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2005 22:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich überlege, rick67, in welchem Zusammenhang deine Worte mit eskima's Beitrag stehen. Vielleicht komme ich ja noch drauf. Derweil der Tip an dich, dass auf der Web-Seite des BMF die Formulare heruntergeladen werden können. Als pdf, in Farbe. Kannste aber auch schwarz-weiß oder in Graustufen ausdrucken. Wozu also die Aufregung?

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.12.2005 23:01
(@rick67)
Rege dabei Registriert

vielleicht die tatsache, dass es erstens eine frechheit der finanzverwaltung ist, zu sagen, pech gehabt jungs, müßt halt eure formulare selbst holen.

zweitens, ob du es glaubst oder nicht, es gibt leute die kein internetzugang haben.

nix für ungut

gruß in den hohen norden aus dem tiefsten westen 😉

Rick


Die Ehe ist der Hauptgrund für Scheidung

AntwortZitat
Geschrieben : 16.12.2005 22:50