"Scheinvater" bekommt Unterhalt zurück
Ein Mann zahlte jahrelang Unterhalt für ein Kind, dessen biologischer Vater er nicht ist. Nun muss der tatsächliche Erzeuger ihm das Geld zurückzahlen, das entschied das Oberlandesgericht. Dabei ist egal, ob der Vater wusste, dass es sich um ein "Kuckuckskind" handelt.
Ein Ehemann kann für ein "Kuckucks"-Kind vom tatsächlichen Erzeuger nachträglich seine bislang geleisteten Unterhaltszahlungen zurück fordern. Das geht aus einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig (OLG) hervor. Dabei spielt es keine Rolle, ob der "Scheinvater" sich irrtümlich für den leiblichen Vater hielt, oder ob er Umstände kannte, die für die Vaterschaft eines anderen Mannes sprachen, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil des OLG (Az. 13 UF 157/05). Mit seiner rechtskräftigen Entscheidung änderte das OLG ein anders lautendes Urteil des Amtsgerichts Itzehoe.
Weiter: http://www.stern.de/politik/panorama/:Urteil-Kuckuckskindern-Scheinvater-Unterhalt/586729.html
Moin,
ich verstehe die Verjährungsfristen in diesem Zusammenhang nicht. Da könnte ja so ziemlich jedem nachträglich in den Ruin treiben, wenn sich eine Ex-Madam nicht meldet.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin LBM,
Vor allem: war da nicht was, dass "rückwirkend" kein KU gefordert werden kann?
In diesem Zusammenhang geht es nicht um KU, sondern um Schadenersatz - und der kann sehr wohl für die Vergangenheit geltend gemacht werden. Ist ja auch logisch: Dass ein solcher (Vermögens-)Schaden entstanden ist, erfährt der Kuckucksvater ja nicht bei der Geburt, sondern oft erst Jahre später - wie hätte er da jemanden in Verzug setzen sollen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
stimmt, so hab ich es nicht betrachtet.
Aber auch toll, wenn der "echte" Vater bis dahin gar nicht ahnen konnte, einen "Schaden" angerichtet zu haben. :exclam:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hm,
kann er den Schadensersatz in der Höhe geltend machen in derer selsbt geleistet hat oder nur in der in der der leibliche Vater leistungsfähig gewesen wäre...
und vor allem ,wie würde dasberechent, wenn der rechtlioche vater "beweisbaren" Ku gezahlt hat, da mit der KM zusammenlebend?
Irgendwo schon LBM, aber warum sollte der Kuckucksvater denn dafür bezahlen müssen, daser angelogen wurde? Das ist ja gnauso unfair...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
ich hab so einen ganz faden Geschmack im Mund, wenn ich sowas lese.
Sind Männer wirklich nur dazu da, Unterhalt für Kinder zu erwirtschaften? Der gehörnte Ehemann will Schadensersatz, dabei war er doch eigentlich der, wie man heute neudeutsch sagt, soziale Vater. Nun ist die Ehe geschieden und da wird die soziale Vaterschaft gekippt und das Geld zurückgefordert.
Bei der KM hab ich das gleiche ungute Gefühl. Von ihr steht da kein Wort (das O-Urteil würde mich in dem Zusammenhang interessieren), aber sie ist doch irgendwie auch involviert.
Das Kind tut mir aufrichtig leid.
Gruß
eskima
Ich stell mir das gerade so vor ....
30 - 40 Jahre gearbeitet, Häuschen vom Munde abgespart. Man(n) freut sich auf die Zeit mit den Enkelkindern und plötzlich taucht nichtsahnend aus längst vergangenen Zeiten ein Forderung auf und man steht vor dem finanziellen Ruin.
Denn eine Forderung muss sich ja bei einem erwachsenen Kind auf über 100.000 Euro belaufen (mtl. Beträge plus Zinsen) ... da ist das Haus schnell weg.
Mein Gedankengang ist jetzt nur, das nach §195 BGB Forderungen der regelmäßigen Verjährung unterliegen. Gilt das jetzt aber ab dem Bestehen der Forderung oder ab der Kenntnishabe über die "nichtVaterschaft"?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi eskima,
ich kann dich verstehen. Für das Kind muß es amschlimmsten sein, aber auch für den sozialen Vater. Ich stell mir mal vor eine Ehe wird geschieden. Es passiert das was wir hier so oft lesen können. Der Vater darf zahlen, aber sein Kind nicht meher sehen. Dann muß er auch noch feststellen das das Kind gar nicht von ihm ist... Die soziale Bindung wird ihm ja eh schon genommen, warum soll er dann weiterzahlen bzw. sich nicht für Zahlungen entschädigen lassen dürfen. Er wurde mehr oderweniger bewußt hintergangen ( bewußt, wenn die Mutter es sicher wußte, mehr oder weniger, wenn sie es nur geahnt hat) Ohne dieses Kind hätte er vielleicht noch nichtmal EU zahlen müssen... ich kann schon verstehen, wenn man dann erstmal den finanziellen Aspekt vor Augen hat.
ich glaub das emotionale dürfte eh in keinster Weise leicht zu bewältigen sein.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich glaub, egal von welcher Seite aus ich das Ganze betrachte, denn auch du Martin hast völlig recht... am vernünftigsten wäre doch wirklich das bei jedem Neugeborenen per Test Vater und Mutter eindeutig festgestellt werden...
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Bei der KM hab ich das gleiche ungute Gefühl. Von ihr steht da kein Wort (das O-Urteil würde mich in dem Zusammenhang interessieren), aber sie ist doch irgendwie auch involviert.
Volltext >HIER<.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo,
ich hab jetzt das Urteil nicht gelesen und weiß nicht, ob meine Anmerkungen 100%ig passen:
Vor Jahren hab ich mal von einem Fall erfahren, bei dem auch der leibliche Vater erst nach Jahren von seinem Kind erfuhr:
Das JA wandte sich an ihn und wollte den gewährten UHV zurückhaben. Der KM war erst nach Ablauf der 72 Monate, in denen das JA UHV leistete, schlagartig wieder eingefallen, wer denn der KV sein könne.
Da der KV aber bis dato keinerlei Kenntnis von seiner Vaterschaft hatte; sich auch nachweisllich stets ordnungsgemäß bei Umzügen an- und abgemeldet hatte; es also zu jedem Zeitpunkt möglich gewesen wäre, an ihn heranzutreten und ihn zur Unterhaltszahlung aufzufordern, mußte er den bis dahin aufgelaufenen UHV nicht an das JA zurückzahlen; lediglich ab sofort laufenden KU.
Ist auch richtig so; denn was kann ein KV für die Gedächtnislücken der KM? In meinen Augen sollte der Schadensersatzanspruch nicht gegenüber dem KV, sondern gegenüber der KM geltend gemacht werden (können), da diese ja diesen Schaden zu verantworten hat!
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin,
also ich bin über das Urteil erstaunt. Zur Zeit bin ich ja in einer ähnlichen Situation, meine EX hat mir ja mitgeteilt das ich vermutlich nicht der Vater meiner jüngsten Tochter bin. 😡
Den Test hab ich mir, wie schon geschrieben, angefordert.
Was ich mich Frage ist wie das Gericht auf diese Summe kommt?
11.000 € für acht Jahre scheinen mir ein wenig zu wenig zu sein.
Und Mitleid mit der Situation des "echten biologischen Vaters" hab ich ganz sicher nicht. Wenn man mit einer Frau ins Bett geht kann das passieren, darüber sollte man sich bewußt sein.
Wer hat den Mitleid für den " Schaden" der dem vermeintlichen Vater entsteht, und ich spreche hier nicht von den Finanzen?
Gruß Kitchenmann
Hallo Kitchenman !
Und Mitleid mit der Situation des "echten biologischen Vaters" hab ich ganz sicher nicht. Wenn man mit einer Frau ins Bett geht kann das passieren, darüber sollte man sich bewußt sein.
Das ist zwar grundsätzlich richtig was Du sagst, aber was kann
widerum der biolog. Vater dafür, daß er erst Jahre später über
den Umstand Vater zu sein, in Kenntnis gesetzt wird ?
Es ist schon ein gewaltiger Unterschied - bleiben wir mal bei
dem Beispiel von Pueppi - ob er von Anfang an, egal ob jetzt
mehr oder weniger gerne Unterhalt bezahlt, oder eben Jahre
später urplötzlich vor einem gewaltigen Schuldenberg sitzt
und dazu noch (korrekterweise) die laufenden Unterhalts-
forderungen bedienen muss.
Ich wüßte nicht, wo hier einem Mann ein Vorwurf zu machen
wäre. Da schon eher wie Pueppi sagt der Mutter, der erst
nachdem der warme Geldregen aufgehört hat, die Erleuchtung
gekommen ist. Wer's glaubt wird selig und wer's nicht glaubt
kommt auch in den Himmel oder wie ?
Kein Mensch kann von einem Mann erwarten, daß er sich ein
bis eineinhalb Jahre nach Beendigung einer Beziehung auf die
Suche nach seiner Ex macht um zu schauen, ob sie ein Kind hat.
Das dann ja immer noch nicht zwangsläufig von ihm sein muss.
Da ist in meinen Augen schon die Mutter in der Pflicht, den bzw.
die potentiellen Väter zu informieren.
Hätte ich was zu sagen, müßte tatsächlich sie wenn auch leider
kleinweise, den Schaden den sie angerichtet hat, zurückzahlen.
So seh ich das.
Gruß
Marina
@Marina:
Der biologische Vater kann im Grunde genommen nichts dafür, das ist richtig.
Aber wie lautet der Spruch: Thorheit schütz vor Strafe nicht.
Sorry, ich kann dafür einfach kein Verständniss aufbringen. Ein Mann der sich mit einer verheirateten Frau einlässt bzw. muß mit sowas rechnen. Auch wenn das ganze erst Jahre später aufschlägt, so ist es doch passiert, und dann sollte er auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Vielleicht bin ich da ja etwas zu konservativ, aber ich habe fast ein Jahr gebraucht um mich auf etwas neues einzulassen.
Wäre das schneller gegangen hätte ich das Gefühl gehabt als ob ich meiner Frau fremdgehe, und die Chancen und Situationen waren da.
Und jemand der das ganz bewußt macht, das Risiko kennt, der soll dafür auch Jahre später noch zur Verantwortung gezogen werden. Das ist meine Meinung.
Gruß Kitchenman
Hallo pueppi,
Da der KV aber bis dato keinerlei Kenntnis von seiner Vaterschaft hatte; sich auch nachweisllich stets ordnungsgemäß bei Umzügen an- und abgemeldet hatte; es also zu jedem Zeitpunkt möglich gewesen wäre, an ihn heranzutreten und ihn zur Unterhaltszahlung aufzufordern, mußte er den bis dahin aufgelaufenen UHV nicht an das JA zurückzahlen; lediglich ab sofort laufenden KU.
das scheint mir nicht durch ein Gericht so entschieden worden zu sein. Ich tippe, das JA hat auf die Rückforderung des Unterhaltsvorschusses verzichtet und die Leistung als Ausfallleistung "verbucht". Ermessenspielraum gem. Verordnung zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes.
Grüsse
sky
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Hallo zusammen,
er gibt ja tatsächlich, wenn auch bestimmt selten, Männer die das Wissen haben, daß ein Ehemann für das Kuckuckskind zahlt bzw. aufkommt.
So geschehen:
Frau fängt Verhältnis mit Arbeitskollegen an aus der ein Kind entsteht.
Frau bleibt aber nach langem Hickhack beim Ehemann.
Verhältnis (Mann) wechselt den Job. Nachdem das Kind geboren ist, sieht man die beiden Turteltauben hin und wieder in der Woche mit Kinderwagen. Mal beim Einkaufen, mal im Schwimmbad.
Es macht den Anschein, als würde hieraus etwas Ernstes entstehen und Frau/Mann schaffen klare Verhältnisse.
Aussenstehende blicken nicht durch.
Irgendwann platzt die Bombe:
Ehemann und Ehefrau trennen sich. Ehemann veranlasst ( warum erst dann, darüber kann man nur spekulieren) übers Gericht einen Vaterschaftstest. Das Verhältnis ist der biologische Vater. Inzwischen besteht das Verhältnis nicht mehr.
Der Ehemann will den KU zurück, den er seit Trennung gezahlt hat. Er gewinnt.....erst einmal.
Zur Zeit liegt das Ganze beim OLG und wird bald entschieden.
Der Ehemann sagt er habe die 2 Jahresfrist eingehalten und ist nicht bereit für ein Kind zu zahlen, welches nachweislich nicht seins ist. Die beiden Turteltauben ziehen auch vor Gericht. Die Km sagt, der Ehemann habe von Anfang gewusst, daß das Kind evtl. einen anderen biologischen Vater hat.
Der tatsächliche biologische Vater will gar nichts zahlen , er hat ja mit dem Kind nichts zu tun und auch mit Km nichts und der Ehemann sei doch selbst der Trottel.
Eine Muppetshow vom Feinsten sag ich euch. :knockout:
Leidtragende sind die Kinder. Der biologische Vater hat noch ein Kind. Dieses Kind leidet, weil nun auch hier neue KU-berechnungen von Nötern sind. Die Fronten sind verhärtet, der KV zieht sich zurück, alles sind die Mütter schuld.
O-Ton: " Weiber braucht kein Mensch."
Ob das andere Kind nun überhaupt weiss, wer der Papa ist kann ich euch nicht erzählen.
Für mich die fairste Lösung eine Entscheidung auf den Einzelfall bezogen.
Was ich nun beschrieben habe, bedeutet für mich: Biologischer Vater muss zahlen und Km muss ebenfalls zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn biologische Väter über Jahre hinweg nicht wissen, daß sie überhaupt Vater sind und " Kuckucksväter" sich im Glauben befinden sie haben ihre heile kleine Familie, finde ich das Thema schon schwierig.
Für mich ebenfalls der einzige Weg, daß bei Geburt des Kindes automatisch eine Vaterschaftsfeststellung erfolgt. Damit gäbe es keine Kuckuckskinder mehr und keine geprellten "Kuckucksväter". Ebenso gäbe es keine Möchtegernväter, die einen auf Familientag machen und sich diesen auch noch vom gehörten Ehemann " finanzieren" lassen, weil dieser während dieser Zeit arbeitet um "seine" Familie" am Futtern zu halten.
Hm...etwas lang geworden....
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo,
beim Mann einer Freundin ist sowas mal eingetreten.
Er hatte, bevor er mit meiner Freundin zusammen war, ei Tätatä mit ner anderen Frau (war allerdings nicht verheiratet sondern Singel...also nichts anstößiges).
Irgendwann haben die beiden sich dann getrennt, wenn man von Trennung reden kann, denn ne feste Beziehung war das nicht.
Er lernte dann meine Freundin kennen, die beiden blieben zusammen und heirateten irgendwann.
Irgendwann flatterte dann ein Brief bei ihm ein, das er doch der Vater von ..... wäre und nun doch bitte Unterhalt zahlen müßte und auch die Unterhaltsrückstände (von denen er bis dahin ja noch nichts wußte, weil er ja von der existenz des Kindes nichts wußte) bedienen soll...
Das kind war wohl mittlerweile ein Jahr alt... Die Zeugung muss rechnerisch irgendwann dann stattgefunden haben, als die Mutter und Vater des Kindes sich damals getrennt haben. Also tat sich die Frage auf: Ist er überhaupt der Vater?
Also vor Gericht und dann Test...was er auch noch alles bezahlen musste.... Resultat: Er war bzw ist tatsächlich der Vater eines Kindes welchen mittlerweile dann schon 1,5 Jahre alt war und welches er noch nie gesehen hat.
Nun stand er vor einem Berg voller Schulden.
Unterhaltsrückzahlung...dann laufende Unteraltszahlung und am Ende auch noch die ganzen Gerichts und Anwaltskosten BINGO!!!
Von daher muss ich Marina schon zustimmen, das ner Mutter nicht irgendwann mal einfallen kann, wer der Vater ist und dann die Zahlungen nachfordern kann.
Und irgendwie hat Tina auch Recht...Vaterschaftstest gleich nach der Geburt und alles ist geregelt...
Ist der vater unbekannt, muss die Mutter eben damit rausrücken mit wem sie alles verkehr gehabt hat und diese Männer werden dann getestet...oder aber, will sie das nicht..dann gibt es eben auch kein Geld vom Staat...
Vielleicht was hart, aber wer ..... kan... der kann sich auch merken mit wem und der soll auch für die Konsequenzen grade stehen...
Wieso fällt mir in dem Zusammenhang wieder ein: Für alles braucht mal eine Prüfung, nur Kinder kriegen, das darf JEDER!!!!
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Taccina, dein Beispiel hat mit dem Ursprungsthema nix zu tun. Es geht im Urteil um die Ansprüche eines rechtlichen Vaters gegen den leiblichen Vater und nicht um einen Mann, der von seiner Vaterschaft überrascht wird und nun Rückstände zu zahlen hat.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
sorry, war falsch

