Unterhaltspflicht i...
 
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Unterhaltspflicht im Erziehungsurlaub

 
 eee
(@eee)
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Hallo, wer weiß darüber bescheid?

Ich möchte bei meinen baldigen Nachwuchs ein Jahr Erziehungsurlaub machen.
Wie verhält sich das mit der  Unterhaltszahlung zu meinem ersten Sohn? Laut hörensagen muß meine jetzige Frau für die Zahlung aufkommen. Stimmt das?

MfG eee

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2008 00:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Jein.

Deine Unterhaltspflicht bleibt bestehen. Wovon du das finanzierst wird niemanden interessieren. Egal ob du es aus Ersparnissen nimmst oder dadurch das deine Frau, deine Eltern oder deine Erbtante es übernimmt.

Zuhause bleiben muß man sich eben auch leisten können.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2008 00:42