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Ummeldebescheinigung?

 
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

schreibt mir meine DEF gerade eine SMS:

"Ich bräuchte von dir deine Ummeldebescheinigung vom letztem Jahr, wo du ausgezogen bist"

Hat das mit meinem Scheidungsantrag zu tun, der seit letzte Woche Mittwoch beim Gericht liegt? Oder kann das andere Gründe haben?

Vielen dank im voraus für die Infos..

Marko

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2012 15:52
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Marko,

fragen darf Sie ja alles - Du kannst ja einfach mal nett zurückfragen, wozu sie diese persönlichen Daten von Dir benötigt.

Es kann sich eigentlich nur um die Festlegung des Trennungsbeginns handeln, dafür reicht aber auch die Angabe des Monats aus. Den kann man ja auch per SMS mitteilen.

Es geht nach Trennungen eh meist nur noch ums Geld. Folgliche Klassiker wären noch steuerliche Fragen. Ansonsten überlegt sie vielleicht TU oder KU rückwirkend nachzufordern, falls da etwas ausstand bei Euch. Findige Anwälte könnten es auf jeden Fall probieren. Der Erfolg sei mal dahingestellt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 16:42
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marko,

würd ich ihr nicht geben, zumal ja Auszug und Ummeldung nicht zeitgleich erfolgen (müssen).

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 17:08
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
auf meine Frage, wozu sie die Bescheinigung benötigt, kam: "Du sagst mir ja auch nicht wozu du das Stammbuch brauchst".

Naja. Die Geburts- und Heiratsurkunden hatte ich letztes Jahr bereits besorgt und heute nochmal per Mail beantragt (Dadurch das mich die Dame am Standesamt persönlich kennt, konnten wir das bequem per Mail klären:-) ). Ich möchte nämlich diese Urkunden auch haben, da man sie immer mal wieder benötigt. Meine DEF hat das Stammbuch angeblich so gut weggelegt, dass sie es nicht mehr wieder findet.

Bzgl. TU hat sie ja Stufenklage eingereicht. Und da liegt jetzt alles beim zuständigen Richter. Wobei sie, dass sei angemerkt, es wirklich einfacher hätte haben können... Aber ihr Misstrauen mir gegenüber war so groß, dass sie alles nur noch über die Anwälte bzw. das Gericht klären wollte..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2012 17:23
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

- auf meine Frage, wozu sie die Bescheinigung benötigt, kam: "Du sagst mir ja auch nicht wozu du das Stammbuch brauchst".

- Meine DEF hat das Stammbuch angeblich so gut weggelegt, dass sie es nicht mehr wieder findet.

- Bzgl. TU hat sie ja Stufenklage eingereicht.

also ganz ehrlich, in dieser Situation würde ich ihr keine Auskunft darüber geben.

Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 17:28
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ganz klare Antwort dann: Nö, gibts nicht.

In diesem Zusammenhang wird wohl nur ein amtlicher Nachweis gesucht, um ab diesem Zeitpunkt nach Sicht Deiner Ex rückständigen Unterhalt einzufordern. Ansonsten haben die Meldebescheinigungen keinen formalen Einsatz im Trennungsprozess. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 17:34
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marko,

"Du sagst mir ja auch nicht wozu du das Stammbuch brauchst".

Da vergleicht Madame aber Äpfel mit Birnen. Das Stammbuch betrifft schließlich Euch beide, die Ummeldebescheinigung nur Dich.

lg
sleepy

Sleepy

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Geschrieben : 21.08.2012 17:55
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi

so sehe ich das auch. Vor allem. Wenn ihr Anwalt diese Auskunft benötigt, dann hat er die Möglichkeit beim Einwohnermeldeamt nachzufragen. Da ist ja verzeichnet seit wann, ich in meiner neuen Wohnung lebe.

Wir berechnen unseren Kunden 20€ für eine EMA. Da ist es natürlich einfacher den "blöden" DEM zu fragen..

Und Äpfel mit Birnen zu vergleichen..ja, dass kann sie sehr gut:-)

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Themenstarter Geschrieben : 21.08.2012 18:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

auf meine Frage, wozu sie die Bescheinigung benötigt, kam: "Du sagst mir ja auch nicht wozu du das Stammbuch brauchst".

"Weil es unser Stammbuch ist aber meine Ummeldebescheinigung."

Edit: Oops, an der Stelle war Sleepy ja auch schon! 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 21:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Außerdem: WHO t.f. hebt denn bitte ne Ummeldebescheinigung auf??? Das Ding braucht man doch für nix.

LG LBM, die die Teile immer entsorgt hat.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 22:46




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Aber LBM,

als guter Staatsbürger packt man die doch in den DIN-A4 Ordner, Abteilung Ummeldungen, und erfreut sich an den schönen Behördensiegeln der unterschiedlichen Gemeinden und Städte, in denen man schon gelebt hat 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 23:02
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Also ich wüsste wirklich nicht, wo ich das Teil hätte...

Meinen Gewerbeschein hab ich erst nach Hinweis der IHK auf die neue Adresse geändert.. Kostet alles unnötig Kohle...

Und das ich "umgemeldet" bin, steht ja auf dem Aufkleber auf dem perso..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.08.2012 00:29