Sorgerecht contra R...
 
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Sorgerecht contra Rechtschreibreform

 
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Hallo,
diesen Satz aus einer Pressemeldung

Das deutsche Sorgerecht diskriminiert nicht eheliche Väter, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und muss geändert werden, urteilte der EGMR.

Musste ich 4mal lesen, bis ich begriff, was gemeint war...

Wer braucht noch länger??

Gruß!

RV

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2012 11:47
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

IMO müßte es heißen "nicheheliche"

So wie es da steht bedeutet es, dass das Gesetz eheliche Väter nicht diskriminiert

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 12:36
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

IMO müßte es heißen "nicheheliche"

So wie es da steht bedeutet es, dass das Gesetz eheliche Väter nicht diskriminiert

"nicht/nichts" + Partizip darf getrennt geschrieben werden.
Grammatikalisch ist es in Ordnung.
Sinnmäßig bescheuert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2012 12:52
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe den Satz nun ca.10 mal gelesen, er ist inhaltlich aber wie beim ersten Lesen.

Ich weiss nicht was du meinst.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 13:23
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

So wie es da steht, bedeutet es, dass das Gesetz eheliche Väter nicht diskriminiert.
Nach der neuen Rechtschreibung kann es auch heißen, dass das Gesetz nichteheliche Väter diskriminiert.

Und letzteres ist wohl gemeint. Verstanden habe ich immer ersteres.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2012 14:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Du kannst den Satz auch umstellen.

Das deutsche Sorgerecht diskriminiert eheliche Väter nicht, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und muss geändert werden, urteilte der EGMR.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 14:03
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Klar kann ich den Satz umstellen. Aber dann er eben den falschen Sinn.

Aber ich habe diesen Satz si eben in einer Pressemeldung gelesen und nochmal und nochmal und irgendwann kam ich darauf, dass ich eben zwei getrennt stehende Worte zusammenlegen sollte, um den gemeinten Sinn zu erfassen.

Gruß!

RV

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2012 14:09
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Der Duden sagt, dass beide Schreibweisen erlaubt sind - "nicht ehelich" und "nichtehelich" - und gibt sogar der ersten Schreibweise den Vorzug. Es gehören also "nicht" und "ehelich" zusammen = unehelich.

Das erinnert mich an eine russische Anekdote, dass von der Setzung eines Kommas ein Menschenleben abhängen kann. Ein Kurier sollte ins entfernte Sibirien ein Schreiben des Zaren über den weiteren Umgang mit einem Gefangenen überbringen, welches in den Wochen der Reise ziemlich stark gelitten hatte und fast unleserlich ankam. Es lautet:

" Hängen darf man nicht laufen lassen. "

Viel Spass. Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2012 15:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Oder: "komm wir essen Opa!"

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2012 23:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

zehnfingerhabichanjederhandfünfundzwanziganhändenundfüssen

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2012 23:13




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

und ich habe in moskau liebe genossen.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2012 23:16