Hallo
ich habe eine Frage zu den RA Kosten wegen dem Umgangsrecht.
Folgende Infos:
PKH habe ich am Anfang nicht beantrag da ich schnell meine Tochter wieder sehen wollte und die Anwältin sagte sie macht nur was wenn ich bezahle oder es wird halt auf die PKH bewilligung gewartet. Also habe ich das erste Mal bezahlt.
Ich habe beim ersten Termin 642 Euro bezahlt, das waren damals laut Anwältin kosten für:
- Beratung
- Schriftsätze
- Gerichtskosten
Jetzt ist meine Ex ja weg gezogen
Nun will die Anwältin nochmal Geld.
- Fahrtkosten 180 Euro
- Tagesgeldsatz in Höhe von 250 Euro
Die Verhandlung ist nächste Woche (hoffe ich) sollte die Verhandlung abgesagt werden, will sie trotzdem von mir die Kosten für das Zugticket haben, da es nicht umtauschbar ist.
Sie meint in den 642 Euro wäre halt nicht mit drinne gewesen das die KM weg zieht.
Ist das wirklich rechtens? Sie sagt wenn ich ihr nicht das Geld vorher gebe, geht sie nicht zu dem Termin.....
Danke für eure Infos.
Veni
Vidi
Vici
Moin,
herzlichen Glückwunsch zur Abzocker-RAin.
Der Antrag auf Regelung des Umgangs auf eigene Kosten oder mit vorgeschaltetem PKH-Antrag ist auf der Zeitachse nahezu identisch. Da du eh schon alles bezahlst, wechselst du flugs den Anwalt und beantragst für diesen PKH.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
deep du schockst mich immer :knockout:
die anwältin hat mich damals bei meiner scheidung vertreten, die lief gut. ging auch über pkh, jedoch wurde eben dieser pkh antrag erst 6 ! ! ! Monate nachdem ich bei der Anwältin war bewilligt. Deshalb habe ich das geglaubt als sie sagte, wenn ich bar bezahle macht sie gleich was, sonst wartet sie bis der pkh bescheid bewilligt ist... 🙁
am 26.2 habe ich die Verhandlung wegen Umgang mit meiner Tochter, heute sagt sie mir das sie eben Fahrtgeld und Tagesgeld will....
wenn nicht wieder was dazwischen kommt.
trotzdem jedzt vorher den Anwalt wechseln? wirklich? oder abwarten ob die verhandlung ist? und wenn sie nicht ist dann wechseln?
und wenn die Verhandlung ist, kann sie diese Fahrtkosten/Tagesausfallgeld verlangen? die kann ein Anwalt doch absetzen? bzw. sogar von Gericht bekommen oder? Schließlich habe ich einen kompletten Betrag inkl. Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bezahlt und das die KM weg gezogen ist, weiss die Anwältin ja jetzt schon seit Oktober 07. Und ist eigentlich dieser Betrag von 642 Euro für eine Umgansrechtklage "normal" ? "günstig" ? oder"überteuert" ?
Veni
Vidi
Vici
Können wir nicht solche RA blacklisten?
Wir müssen aufpassen, dass wir in derartigen Dingen sachlich bleiben! Rechtsanwälte sind selbständig und haben von ihren Einnahmen ein Büro zu unterhalten (Gehälter, Miete, Abschreibungen, KFZ-Kosten, etc.). Die oben genannten Kosten sind unter marktwirtschaftlichen Kriterien sicherlich nicht zu hoch.
Für den Opener wäre es dann eine Alternative, sich einen Anwalt vor Ort zu suchen. Ob dies jetzt Sinn macht ist aber fraglich da die jetzige RAin für ihre bisherigen Bemühungen ja sicher auch Knete haben will.
LG, Uli
@ uli
die hat ja geld bekommen... auf der rechnung steht:
Anwaltskosten/aufwendungen
Gerichtskosten
Pauschal: 642 Euro
Betreff "Umgangsklage"
Veni
Vidi
Vici
@einfachich:
in meinen Anwaltsrechnungen ist alles ziemlich genau aufgedröselt...wenn Du Zweifel an der Rechungshöhe hast, könntest Du schon verlangen, dass RAin ihre Pauschale der Ordnung halber etwas näher und genauer definiert.
Grüße ausm Süden
Marco (der Uli´s Vorschlag "RA in Bayern suchen" für sinnvoll hält)
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
die rechnung ist vom 30.08.2007... da brauch ich nichtmehr nach aufschlüsselung fragen, sonst nimmt sie fahrtkosten ja raus...
ist es nicht eher so das wenn sie eine pauschalrechnung für die Verhandlung macht, der Betrag fix ist?
Ist doch ihr pech wenn die KM weg zieht und die verhandlung in bayern nun ist? sie hätte ja dann wenn ihr der betrag nicht reicht schon im Oktober sagen
können das der Pauschalbetrag nichtmehr hinkommt wegen der Entfernung.
Ich finde doch so kurzfristig keinen Anwalt für den Termin am 26.2..... und ich will ihn nicht nochmal verschieben.. ich muss endlich meine Tochter sehen....sofern sie noch lebt (siehe "Meine Geschichte")
also kann sie Fahrtkosten fordern und Tagesgeldausfall oder nicht? btw. habe grade mit ihr telefoniert und gesagt ich habe das geld nicht vorher, bin pleite,
sie meinte ich kann das auch in Raten abzahlen, aber darüber reden wir nach der Verhandlung..... ist das nun ein gutes zeichen?
Veni
Vidi
Vici
Ist doch ihr pech wenn die KM weg zieht und die verhandlung in bayern nun ist?
Sorry, aber das ist nicht ihr Pech. Das ist Dein Pech, denn Du bist der Auftraggeber.
Ich bitte, mich nicht falsch zu verstehen. Ich bin sicher der Letzte, der Verständnis für die Scheidungsindustrie wecken möchte. Wir sind ihr aber nunmal ausgeliefert. Von 642,- EURO ist es einem Freiberufler absolut unmöglich, den von Dir veranlassten Auftrag ausführen zu können.
Also sie hat mir damals klipp und klar gesagt das ich die 642 euro bezahle und das wars, mehr kommt nicht (damals ist sie halt auch davon ausgegangen das die verhandlung bei uns im ort stattfindet)
jetzt findet die verhandlung halt 500km weit weg statt.... das weiss die anwältin aber seit Oktober....
darum geht es mir. Hätte sie mich nicht damals informieren müssen das durch den Wechsel vom Gerichtsstandort neue Kosten auf mich zu kommen?
Ich vergleich das wie mit ner Reparatur, wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe und sage 642 Euro für Lichtmaschiene und Wasserpumpe inkl. arbeitszeit.
und die stellen fest "mist dass teil müssen wir extra bestellen" können die auch nicht einfach das teil bestellen und nachher 1000 euro verlangen. sie müssen mich rechtzeitig informieren, denn dann habe ich die Möglichkeit mir eine andere werkstatt zu suchen.
aber so wie es jetzt hier aussieht muss ich das wohl bezahlen... denn wer streitet sich schon mit seinem eigenem anwalt... und für den fall das die verhandlung scheitert such ich mir dann einen neuen anwalt wie deep es geschrieben hat und beantrage gleich pkh. Müsste ja reichen wenn ich meine Anwältin anrufe und sage ich will sie nicht mehr wegen der entfernung und der zusätzliche kosten.
Veni
Vidi
Vici
Servus einfachich!
Bei allem Verständnis, dass es Dich ärgert, aba Dein Vergleich hinkt!
Du kannst doch nicht erwarten, dass für einen Pauschalbetrag von 642 Oyronen die RAin sich den Haxn ausreisst und durch halb Deutschland reist.
Was ist Dir nun wichtiger, die bevorstehende Verhandlung oder die Kohle, die sie zur Wahrnehmung dieser verlangen würde?
Etwas verständnislos
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
natürlich bezahl ich es.. gottseidank will sie es ja nicht komplett und vor der verhandlung nach dem Telefonat von vorhin.
Ich wollte nur wissen ob das seine Richtigkeit hat. Habe bei Anwälten leider immer das Gefühl das nicht der Kunde König ist sonder
der Kunde der depp. sry.
und was deep geschrieben hat , das es mit dem pkh antrag gleich schnell gegangen wäre ärgert mich halt auch. hätt ich bloß jura studiert :/
Veni
Vidi
Vici
Ich wollte nur wissen ob das seine Richtigkeit hat.
Das hat schon seine Richtigkeit. Da meine Exe die letzten acht Jahre durch halb Westfalen gezogen ist, kenne ich inzwischen einige Gerichte von innen und die diesbezüglichen Abwesenheits- und Fahrtkostenpauschalen. 😉
hätt ich bloß jura studiert
Oder vorher hier gefragt. 😉
deep du schockst mich immer
Hmmmm...ich muss wohl mal an meinem Fremdbild arbeiten :rofl2:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ einfachich,
die Rahmenbedingungen Deines Mandats haben sich während seiner Laufzeit geändert; aus einer anfänglich lokalen Angelegenheit, die man zu Fuss erledigen kann, ist eine "bundesweite" geworden, für die man Fahrtkosten und Reisezeit braucht. Ein Anwalt ist kein Kindermädchen, das einem erwachsenen Menschen sagt, dass man vor dem Essen die Hände waschen soll. Folglich ist Deine Anwältin vermutlich davon ausgegangen, dass Dir bekannt ist, dass zusätzliche (und nicht vorhersehbare) Kosten auch zusätzlich bezahlt werden müssen.
Frag Dich doch einfach mal, wieviele Überstunden Du selbst freiwillig pro Monat ohne Zusatzbezahlung machen würdest.
Greetz
Martin
PS: 250 EUR Tagessatz ist übrigens sehr moderat; das nehmen andere Anwälte pro Stunde...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@deep: ja ich weiss :redhead: das hasste schon öfter erwähnt....
@brille: hast recht, würd ich auch nicht machen... und wegen der 250 euro... es stimmt schon das es nicht viel ist. mir ging es ja nur um die Richtigkeit. Denke trotz aller "Mangel" an der Anwältin ist sie ziemlich fair zu mir... auch wenn ich ab und zu froh wäre mehr infos zu erhalten... und ich habe wirklich nicht daran gedacht das es mehr kosten würde, bin davon ausgegangen das entweder KM das zahlen muss weil die ja weg ist oder das Gericht das bezahlt oder die Anwältin diese kosten absetzen kann... deswegen war ich einfach schockiert nachdem sie mich gestern abend angerufen hat (20:00 Uhr).
aber nach dem Telefonat heute morgen mit ihr, mit der Ratenzahlung, das sie aufjedenfall hingeht, ich das später zahlen kann. finde ich das schon ok von ihr.
nur das mit dem PKH ärgert mich 😡 ich depp.. und für den Fall das der Termin in die Hose geht kann ich mir ja einen dort vor-ort suchen um diese kosten einzusparen.
Veni
Vidi
Vici