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Öffentlicher Dienst - Ortszuschlag Kinder - kennt sich jemand aus?

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(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Aja,

man man man.... wer kocht da eigentlich sein eigenes Süppchen?

Fühl Dich mal ganz doll gedrückt.

Das mit dem etwas mehr gleichgestellt als eh schon gleichgestellt, ist völliger Blödsinn. Als ich das meine Chefin ganz generell fragte, hat sie mich angeschaut wie ein Auto.

Ich fürchte, Dir bleibt nichts anderes übrig als den Gang zum RA oder zu ver.di zu machen. Oder hat die Gb auch nichts erreicht?

Ohne, dass Du da den offiziellen Weg gehst, werden die Dich abspeisen. Hauptsache man muss sich nicht damit beschäftigen und bekommt womöglich nicht noch mehr auf den Tisch.... (grummel)

Bei uns klappt das ja auch reibungslos. Mensch, ich schieb Dir mal Baldrian rüber.... Wut hilft Dir jetzt nicht weiter, sondern nur Ruhe und Zielstrebigkeit. Pack am besten mal die §§ zusammen und ab damit. Reden hilft ja anscheinend nichts.

LG Simone

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Geschrieben : 05.10.2005 20:14
 AJA
(@aja)
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Du hast Recht, Simone. Nachdem ich die von dir zitierten Paragraphen genannt habe, ist die Dame ja schon ganz kleinlaut geworden und hat versprochen, mit ihrer Vorgesetzten zu reden. Aber selbst das Rechnungsprüfungsamt ist der Meinung NICHT bezahlen zu müssen.

Ich warte noch auf den Anruf meiner Anwältin, heute wird er ja wohl nicht mehr kommen 😉 , und wenn sie sich bis morgen Mittag nicht gemeldet hat, werde ich ihr nachlaufen.

Ich koche nicht mehr gar so schlimm, aber nichts desto trotz verstehe ich die Welt nicht mehr.

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 05.10.2005 21:18
 AJA
(@aja)
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Update...

Simone hat mir ein tolles Schreiben geschickt, das ich aber erst mit meiner Anwältin durchsprechen wollte. Ihre erste Reaktion darauf: wie sicher ist ihr Arbeitsplatz. Okay - geknickt. Sorry, Simone, dass du dir die Arbeit "umsonst" gemacht hast.

Nun habe ich aber heute folgendes erfahren:

Ex ist sich voll darüber im Klaren, dass er diesen Sozialzuschlag zu Unrecht bekommen hat. Darüber hinaus: ER bekommt ihn definitiv NICHT mehr. Und zwar so lange, bis ICH eine Verzichtserklärung unterschreibe.

Was ich von meiner Abrechnungsstelle gehört habe: SEIN Arbeitgeber wartet nur darauf, dass er seinen Antrag abgibt, dann bekommt er ihn wieder.

Seine Aussage: siehe oben.

Ich bin so was von sauer!!! :gunman:

Jetzt haben drei Monate keiner von uns den Sozialzuschlag bekommen, weil jeder der Wasserköpfe da oben sparen will.

Das wird morgen wohl ein heißes Telefonat geben.

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 27.11.2005 22:01
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Aja,

jetzt bin ich echt baff...... Dazu fällt mich echt nichts mehr ein.

Tu Dir bitte selbst einen Gefallen und unterschreibe bloß nicht so eine Verzichtserklärung.
Ich kläre das morgen nochmal im Büro ab und geb Dir dann bescheid.

Sag einmal, wie fähig ist eigentlich Eure GB?????? (Nur mal so am Rande)
Der beste und bequemste Weg wäre, alles über die GB und den PR laufen zu lassen, um nicht selbst in die Bredouille zu gelangen. Dazu kommt noch, dass die GB ein Sonderklagerecht hat; sie nimmt in so einem Fall alles auf ihre Kappe. Und wenn sie Mumm hätte, würde sie sofort in die Bresche springen. Sie muss sogar, das ist eine ihrer Verpflichtungen, die sie mit dem Amt übernommen hat.

Ich verstehe die Welt echt nicht mehr. Das sollte die Verwaltung sich mal hier erlauben.....
So jetzt sag ich lieber nichts mehr, bevor ich mich wieder abgeregt habe.

Fühl Dich mal ganz doll gedrückt.

LG Simone

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Geschrieben : 27.11.2005 23:41
 AJA
(@aja)
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Kaum zu glauben, der Thread ist jetzt ein Jahr alt :nichtzufassen:

Aber deswegen habe ich ihn nicht hoch geholt, sondern das grausige Spiel scheint nun endlich ein Ende zu finden 🙂 .

Nach der Erklärung meines Ex, sein Arbeitgeber hätte wohl eingesehen, dass er keinen Anspruch mehr hätte, habe ich weitere zermürbende Telefonate geführt. Ein weiteres Mal wurde das Rechnungsprüfungsamt bemüht mit dem Ergebnis, dass ich letzte Woche die ultimative Absage bekam.

Ich dachte ich wäre im falschen Film. Da stand doch tatsächlich:

Herr XY würde grundsätzlich die Zulage Kinder bekommen, hat aber das ihm zugeschickte Formular nicht zurück geschickt, daher wurde die Zahlung eingestellt.

Da ich die Kopie dieser Meldung zugeschickt bekam, hatte ich nun endlich wenigstens mal einen Ansprechpartner. Diesen fragte ich, auf welche Rechtsansprüche er denn eine weitere Zahlung stützen würde.

Der hilfsbereite Sachbearbeiter erklärte mir Dinge über den Ortszuschlag die ich längst wusste. Ich merkte schon, dass er ein Wissensdefizit haben muss.

Also sagte ich ihm kurz und bündig: Alles schön und gut, aber: die Kinder leben bei mir und ICH beziehe das Kindergeld.

Schweigen in der Leitung - dann die schüchterne Frage: ja, sind sie jetzt getrennt?

Nein, ich bin seit über zwei Jahren geschieden! :knockout:

Gut, damit wäre die Rechtslage zwar geklärt, aber die Erklärung, dass meinem Ex der Zuschlag nicht mehr zusteht, muss mein Ex abgeben. Da kann ich gar nichts machen.

Zum Glück bin ich es nicht gewohnt, mich so einfach abwimmeln zu lassen, so habe ich mir den Antrag zuschicken lassen, werde ihn ausfüllen und am WE von dem bei seinem AG noch immer als verheiratet geltenden Geschiedenen unterschreiben lassen.

Mannoman - Kommunikation ist eine Kunst, schon unter vier Augen. Aber wenn im Hintergrund andere mitmauscheln und jeder nur ein kleines bisschen weg lässt (war sicher keine böse Absicht), dann klappt rein überhaupt nichts mehr. :puzz:

Und die Moral von der Geschichte - das nächste Mal bemühe ich keine Sachbearbeiter, sondern kümmere mich gleich selbst drum :yltype:

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 17.01.2006 21:57
 AJA
(@aja)
Registriert

So, auch wenn es vielleicht niemanden interessiert, aber irgendwo muss ich meinen Frust ablassen 😉 .

Klarer Fall von zu früh gefreut 😡

Antrag bekam ich, ausgefüllt, Ex hat unterschrieben, weggeschickt.

Dann der Anruf seines Arbeitgebers: Er hätte nun wiederum mit dem zuständigen Sachbearbeiter meines AG telefoniert und dabei die Aussage bekommen, sie würden den Zuschlag eigentlich nicht so gerne bezahlen (hey, was ist DAS für eine Aussage!) und wenn das so ist, dass die nicht bezahlen, dann bezahlt halt doch er, denn es ginge ja wohl nicht, dass beide nichts bekommen.

Tief durchatmen, noch mal auf die rechtlichen Grundlagen aufmerksam machen. Gut, klar, die liegen bei mir, aber wenn mein AG nicht möchte, dann zahlt er, denn schliesslich sind meine Kinder auch die Kinder meines Ex. Ja, okay, klar, aber....

Reden Sie nochmal mit ihrem SB meinte er abschliessend.

Dazu hatte ich nun weiss Gott keine Lust mehr und habe direkt mit der höheren Stelle telefoniert, bei der ich dann die ultimative Auskunft bekam: Zwar stimmt es schon, dass ich die rechtlichen Voraussetzungen erfülle, ABER:

Ein privates Unternehmen, welches dem öffentlichen Dienst gleichgestellt ist, aber bei dem die Bundesregierung auf Grund einiger Aktien noch die Hand im Spiel hat, ist höher gestellt, bzw. gilt als sogenannte öffentliche Kasse, im Gegensatz zu einem Privatunternehmen, das ebenfalls dem öffentlichen Dienst gleichgestellt ist, an dem aber die Bundesregierung kein Interesse hat. Daher ist erstgenannte Unternehmen VERPFLICHTET den Sozialzuschlag auszuzahlen.

Fazit: Mein Ex, der aus lauter Faulheit diesen Antrag nicht ausgefüllt hat, der sich einen Titel über den Mindestunterhalt geholt hat (nicht ohne den niedlichen Beisatz loszulassen: dann lohnt sich nämlich für deine Anwältin eine Klage nicht mehr :mad2: ), der sich nicht die Bohne um seine Kinder schert und jeden Cent, ob er ihn hat oder nicht in sein marodes Haus steckt, bekommt jetzt eine fette Nachzahlung und dann weiterhin jeden Monat schlappe knapp 300 € brutto mehr. Schlappe Euronen, von denen meine Kinder nach wie vor keinen einzigen Cent sehen werden.

Und wem hat er das ganze zu verdanken? Einer kranken Gesetzgebung, die sich nur nach Paragraphen richtet und denen es völlig egal ist, welche Geschichten sich hinter den einzelnen "Fällen" verbergen.

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2006 00:52
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo aja,

dann sollte dein Ex dir aber fairerweise genau diesen NettoBetrag überweisen...

Das fände ich nur mehr als fair.

LG
Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2006 16:57
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

sag mal, warum gehst du dann nicht vor´s arbeitsgericht oder verwaltungsgericht (je nachdem wer zuständig ist)? der kinderzuschlag ist eindeutig an die haushaltszugehörigkeit und kindergeldberechtigung gebunden, zumindest im beamtenrecht. ich denke mal, deine chancen würden aus dem bauch heraus nicht so schlecht stehen, den kinderzuschlag zu erhalten.

wenn du den bescheid hast, hat der SB entscheiden, legst du dagegen beschwerde ein, geht es eine stufe höher (im verwaltungsrecht). und da kann schon ganz anders entschieden werden.

gruß
tortour

[Editiert am 27/1/2006 von tortour]

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2006 17:09
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo ihr zwei,

biga, ja, das wäre fair, aber das kann ich vergessen, hat er ja vorher auch nicht getan.

Tortour, ich habe hier ein wunderbares Schreiben liegen, aufgesetzt von einer sehr netten Gleichstellungsbeauftragten, die es genauso sieht wie ihr und ich. Ich habe das Schreiben meiner Anwältin gefaxt und ihre Reaktion war darauf: "Wie sicher ist ihr Arbeitsplatz?"

DAS kann ich heute nicht riskieren. Dieser Arbeitsplatz ist ohnehin etwas wackelig, da an eine Person gebunden, die ihr Amt nicht mehr lange ausüben wird. Zwar habe ich durch einen dummen (ne, für mich tollen 😉 ) Fehler einen unbefristeten Arbeitsvertrag, aber die werden den Teufel tun, mir einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, wenn ich vor Gericht gehe.

Eine Stufe höher als die SB-Ebene war ich ja schon. Es liegt an diesem kleinen Unterschied zwischen öffentlich gleich gestellt und ein bisschen mehr öffentlich. Beamte sind wir beide nicht, dann wäre das kein Problem. Würden wir beim gleichen Unternehmen arbeiten, wäre es auch keine Frage. Aber so ist der AG meines Ex eben ein bisschen "öffentlicher".

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 27.01.2006 19:09
 AJA
(@aja)
Registriert

Update für die, die es interessiert, für die, die es möglicherweise betreffen könnte, für die, die mir damals versucht haben zu helfen.

Kurz darauf bekam ich ein Schreiben meines ersten AG's, bei dem ich den Ortzuschlag bislang bekam, dass dieser zu Unrecht an mich ausbezahlt wurde, ab sofort gestrichen werde und ich 12 Monate zurückzuzahlen hätte.

Mein AG fand das völlig daneben, es gab einen Beschluss von 12 zu 0 Stimmen, dass ich nichts zurück zahlen muss und mir wurde vom gleichen Gremium nahegelegt einen Antrag auf aussertarifliche Zulage zu stellen.

Die Zusage, dass ich nichts zurück zahlen muss, kam ziemlich zeitnah, der Bescheid, dass ich die außertarifliche Zulage bekomme im Juli, nachdem ich den zuständigen SB ganz zufällig persönlich kennen lernen durfte.

Nun habe ich gestern den Bescheid (ganz von allein) meines zweiten AG's bekommen, dass ich den Ortszuschlag für Kinder rückwirkend ab 01.08.2006 bekomme. Ist zwar nicht ganz so der Zeitraum, in dem er mir zugestanden hätte, aber doch ein erfreuliches Zuckerl  😉

Fazit: nicht aufgeben, kämpfen, irgendwas geht immer  🙂

Gruß AJA

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Themenstarter Geschrieben : 24.08.2007 23:10




(@phili)
Rege dabei Registriert

Hi Aja,

hast Du den Brief doch abgeschickt, den ich Dir geschrieben habe?
Davon abgesehen.... die Ausschlussfrist beträgt 6 Monate. 12 hätten sie gar nicht zurück verlangen dürfen.

Aber schön, dass es doch noch einigermaßen positiv ausgegangen ist.

Ich freu mich für Dich!

LG Phili

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2007 03:07
 AJA
(@aja)
Registriert

Hi Phili,

dein Nick sagt mir zwar grade nichts, aber du kannst nur die eine sein, denn ich habe nur einen Briefvorschlag bekommen  :wink:.

Nein, ich habe diesen Brief nicht abgeschickt, da mir meine Anwältin davon abgeraten hatte. Er sei ein wenig zu heftig.

Ich habe letztlich auch nicht die Ortszulage für Kinder beantragt, sondern einen freiwilligen Zuschuss in gleicher Höhe, der in Ausnahmefällen und nach eingehender Begutachtung gezahlt werden kann.

Gruß AJA

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2007 17:29
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