„Mutterliebe“
 
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„Mutterliebe“

 
(@pausbanderi)
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Hallo zusammen,

ich wollte Euch einmal kurz berichten, was ich gerade erlebe, weil ich ehrlich gesagt selbst nicht glauben kann, dass eine Frau und Mutter zu so etwas imstande ist.

Kurz zur Vorgeschichte: macht mir gegenüber aus einem Verfahren Kosten in Höhe von mehreren 1000 € geltend. Daneben hat meine Frau ein gutes halbes Dutzend Verfahren gegen mich angefangen, und teilweise um Beträge im zweistelligen Bereich geklagt, die aber wiederum für mich immense Kosten verursacht haben. Sie selbst bekommt Prozesskostenhilfe und bezahlt keinen Euro dafür. Mittlerweile sind alle meine Geldvorräte aufgebraucht und ich bin quasi zahlungsunfähig.

Deshalb habe ich auch alle meine Gläubiger angeschrieben, und um Unterstützung gebeten, dass man mir eine Ratenzahlungsvereinbarung zukommen lassen möge, oder ausstehende Zahlungen Stunden kann. Das wurde auch von allen so akzeptiert.

Nun finde ich gestern ein Schreiben im Briefkasten: mein Girokonto ist gepfändet! Nicht wegen des Kindesunterhaltes, oder des Trennungsunterhalts. Nein, die Rechtsanwältin meiner noch Ehefrau findet mein Girokonto wegen der von ihr berechneten Kosten.

Man mag nun einwerfen, dass das einfach die übliche Bosheit ist, mit der in so einem Scheidungskrieg gekämpft wird. Ich möchte mir auch kein Urteil dazu anmaßen, wie man so etwas tun kann, wenn es einfach nur darum geht, dass die Beziehung zwischen zwei sich jemals liebende Menschen in die Brüche gehen.

Aber: meine noch Ehefrau und Mutter unseres gemeinsamen Sohnes ist zurzeit über mehrere Wochen im Ausland. Ich bin allein mit meinem Sohn hier zu Hause und versorge ihn allein. Wann sie wieder zurückkommt sagt sie niemanden. Morgen? Nächste Woche? In einem Vierteljahr? Niemand weiß das. Und in dieser Situation nimmt sie mir, und damit automatisch unserem gemeinsamen/ihrem eigenen Sohn die Lebensgrundlage. Wir können keine Lebensmittel kaufen, die ausstehenden Zahlungen an andere Gläubiger müssen ausbleiben, weshalb es nur eine Frage der Zeit ist, ist diese auch nicht mehr mitspielen. Wie soll ich meinen Sohn noch ernähren?

Ich kann das wirklich nicht verstehen. Wie kann eine Mutter ihrem eigenen Kind so etwas antun, nur um sich wegen einer vermeintlichen Enttäuschung zu rächen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2018 13:12
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Die Antwort kann ich Dir geben (und das Denken dieser "Mütter"):

1. Selber schuld.
2. Du hast es Dir so ausgesucht.
3. Stell Dich doch mal Deiner Verantwortung.

Wenn Du eh schon ziemlich weit unten bist, dann richte ein P-Konto ein, geh zur ARGE und beantrage Leistungen. Wenn die KM auf unbestimmte Zeit verschwunden ist, dann ist der Lebensmittelpunkt des Kindes jetzt bei Dir.

Ohne Titel kann die RAtte eigentlich garnicht pfänden? Wie hat sie das gemacht? Eigentlich müsste doch im Vorfeld eine Rechnung und Zahlungsaufforderung ergehen. Sidn die Kosten tatsächlich Dir auferlegt worden?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2018 13:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

mit der Anwältin könnte es sogar so sein, da die Noch-Frau nicht zahlen kann, die Anwältin das Geld vom Ehemann bekommen kann. Ich dachte, dass so etwas möglich ist. In einer Ehe muss der eine für den anderen eintreten und die Ehe ist nicht geschieden!

Ansonsten bleibt Dir nur, was Kasper schon geschrieben hat. Richte Dein Leben neu ein und das fängt mit dem P-Konto an und beziehe Leistungen, beantrage z.B. Unterhaltsvorschuss, dafür musst Du den Unterhalt aber erst von der KM fordern. Mach ein Einschreiben und setze 14 Tage als Frist. Da wird vermutlich nicht viel kommen und dann sofort zur UVKasse, am besten noch vor dem 1. November damit die für den November schon zahlt. Später kannst Du versuchen den KU-Mindestunterhalt im vereinfachten Verfahren einzutreiben.

Wenn Du tatsächlich Pleite bist, muss natürlich auch der TU neu berechnet werden. Daran solltest Du auch denken.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2018 13:51
(@pausbanderi)
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Ja ja ja, das ist ja auch rechtlich so in Ordnung. Wie gesagt, wenns nur darum ginge hätte ich gesagt „Gut ok, die hat halt jetzt nur noch Hass Hass Hass im Kopf und will in ihrem Zerstörungsfeldzug soviel Schaden wie möglich anrichten“ und gut is.

Aber ich sags nochmal: Wie lässt ihr Kind über Wochen alleine und nimmt ihm dann die Lebensgrundlage! Das ist doch wohl irre hoch zehn!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2018 13:52
(@wasserfee)
Rege dabei Registriert

ich würd das auch so machen, wie Kasper vorschlägt.
P-Konto einrichten und ab sofort Fokus auf die Kinderbetreuung richten.

Ist das Kind bei dir gemeldet?
Die Umgebund wissen lassen, dass Kind jetzt bei dir lebt, Präsenz eigen überall, Kita, Kinderarzt.....

Viel Glück

Wasserfee

P.S. ergänzend zu Susi:
wenn du vor dem 1.11. UHV beantragst zahlen die sogar rückwirkend für Oktober.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 15.10.2018 13:59
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Na ja, Grundlage ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss, der Dir seit mindestens zwei Wochen zugestellt ist. Den hat das Gericht erlassen, nachdem Dir die Kosten der Gegenseite ganz oder teilweise auferlegt wurden. Das hat nichts mit Hass zu tun sondern mit einem verlorenen Prozess. Ob der hätte sein müssen und die KM ahnt, was sie da losgetreten hat, lassen wir mal dahin gestellt - aber so ganz unberechtigt ist das nicht.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2018 14:02
(@pausbanderi)
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Na ja, Grundlage ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss, der Dir seit mindestens zwei Wochen zugestellt ist. Den hat das Gericht erlassen, nachdem Dir die Kosten der Gegenseite ganz oder teilweise auferlegt wurden. Das hat nichts mit Hass zu tun sondern mit einem verlorenen Prozess. Ob der hätte sein müssen und die KM ahnt, was sie da losgetreten hat, lassen wir mal dahin gestellt - aber so ganz unberechtigt ist das nicht.

Gruss von der Insel

Überliest Du das was ich so über die Begleitumstände schreibe absichtlich?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.10.2018 14:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

was die KM macht oder eben hier auch nicht macht kannst Du nicht ändern. Es gibt auch niemanden, der hier irgendetwas unternehmen wird.
Du kannst es nur dokumentieren und damit den Lebensmittelpunkt des Kindes bei Dir sichern. Alles andere spielt höchstens eine Rolle, wenn es um den Lebensmittelpunkt des Kindes oder Umgang geht.
Du kannst gern Termine mit dem JA machen, ob die KM kommt ist ihre Sache, auch hier gibt es praktisch keinen Hebel. Nur wenn sich keiner um das Kind kümmert ist das JA verpflichtet sich zu kümmern und das Kind in Obhut zu nehmen. Moral und Gesetz sind verschiedene Dinge.

VG Susi

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Geschrieben : 15.10.2018 14:54
(@neuezeit)
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Hallo,

Du schreibst, dass die RA gepfändet hat.

Dass das während der Abwesenheit Deiner DEF passiert, dafür kann sie nichts (oder verstehe ich was falsch) und ist ja auch nicht greifbar. Siehe auch das Post von inselreif.

neuezeit

So ist das Leben

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Geschrieben : 15.10.2018 17:10
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Hallo,

was ich meine ist das <a href="http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/scheidungskosten_vom_ehepartner-296.html>hier</a>"

"...Ist in diesem Fall der Ehepartner vermögend, so ist er auch verpflichtet, dem mittellosen Ehepartner den Vorschuss für ein Scheidungsverfahren zu zahlen... "

Könnte auch das zustreffen?

VG Susi

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Geschrieben : 15.10.2018 18:21
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Auch dazu gäbe es einen Beschluss, eine Zustellung, ausreichend Vorlauf. Gilt im Übrigen für jede Art nicht mutwilliger Prozessführung.

@PausBanderi: Sorry, ich sehe hier keinen Zusammenhang zwischen Deiner Zahlungsverpflichtung, der Du nicht nachgekommen bist und den von Dir geschilderten Begleitumständen. Ein weiterer Gläubiger in Deiner Liste, den Du bei Deiner Schuldenbereinigung vergessen hast, was jetzt zu Problemen führt. Ob der jetzt Telekom oder Ex heisst, spielt nur nachrangig eine Rolle.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 15.10.2018 23:00
(@pausbanderi)
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Den Teil, daß eine Mutter, oder nehmen wir mal an es wäre wirklich nur die Rechtsanwältin, dafür sorgt, daß das Kind, um das es hier geht, ohne Essen zuhause sitzt, müssen wir ja nicht weiter beachten, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2018 00:16
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Löse Dich mal ein bisschen von der Idee, dass da eine Bosheit der Mutter dahintersteckt.
Das ist stinknormale Zwangsvollstreckung. Haut die ReNo per Standardprozess der Anwaltssoftware raus.

ZV funktioniert nun einmal so. Es wird erst einmal gepfändet und dann kann der Schuldner Einwände vorbringen. Umgekehrt wäre reichlich wirkungslos 🙂
Also überlege Dir Anträge zum Pfändungsschutz oder rede mit dieser Gläubigerin so wie Du mit allen anderen geredet hast.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 16.10.2018 01:01
(@sleepy)
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Ergänzend zu all dem, was Inselreif schon zutreffend gesagt hat:

Wenn die KM VKH hatte hat ihre Rechtsanwältin mit Sicherheit Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO beantragt. Dies bedeutet, dass die Kosten nicht zu Gunsten der KM sondern zu Gunsten der RAin festgesetzt wurden. Die KM hat also bei der Frage ob und wie die titulierte Forderung beigetrieben wird 0,0 Mitspracherecht, da sie  schlicht und ergreifend nicht Gläubigerin ist.

BTW könnte auch die Landeskasse aufgrund der auf sie übergegangenen Ansprüche pfänden.

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2018 13:05