hallo und guten abend,
erst einmal muß ich sagen das ich mit meiner tochter von der kindesmutter seit 1 1/2 getrennt gelebt habe.
heute habe ich erfahren ( polizei ) das sie sich das leben genommen hat.
das aufenthalbesimmungsrecht habe ich bei mir und das sorgerecht haben wir uns beide geteilt.
den kontakt zu ihren eltern habe ich schon länger nicht mehr.
kann mir jemand einen rat oder tip geben wie das ganze jetzt weiter geht.
meine tochter ist doch erst 3 1/2 jahr und ich möchte sie nicht damit reinziehen.
danke und grüße
christian
Hallo Christian,
das ist eigentlich kein typisches Thema für uns.
Zumindest erinnere ich mich nicht, das hier schon mal gehabt zu haben.
Aber verstehe ich das richtig, eure Tochter lebt schon bei dir?
Weiß sie es schon?
Wie war denn euer Verhältnis und wie kam es dazu, dass eure Tochter bei dir lebt?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi grobi,
mit dem Thema habe ich eigene Erfahrungen. Wenn es bis morgen Zeit hat kannnst du dich mit mir in Verbindung setzen.
Am besten erstmal per mail.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
Midnightwish wird Dir sicher kompetenten Rat geben.
Als Kurzübersicht nach bestem Wissen und Gewissen:
Die Alleinsorge geht bei vorigem gemeinsamen SR im Todesfall eines Elternteils auf den anderen Elternteil über. Deine Tochter hat nun Anspruch auf Halbwaisenrente, Du einen auf die große Witwerrente, wenn ihr verheiratet seid.
Deine Tochter ist sehr klein. Wie ist ihr Kontakt zur KM gewesen? Ich würde mir fachkundigen Rat holen, wie Du das dem Kind am besten vermitteln kannst.
Ggf. (abhängig vom Familienstand) kommen die Aufwendungen für die Beerdigungskosten etc. auf Dich zu. Sollte die KM Schulden gehabt haben, müsstest Du für Deine Tochter das Erbe ausschlagen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
erstmal tut mir das Ganze leid.
Du klingst gefasst, was für deine Aufgaben mit deiner Lütten eine gute Voraussetzung ist.
Für die Bürokratie ist je nach Stand der Beziehung nicht die Leichenbescheinigung, sondern der Erbschein des Nachlaßgerichtes eine Rechtsurkunde, mit der du (falls betroffen) weitere Angelegenheiten regeln kannst.
Es könnte auch ein Testament vorliegen, mit oder ohne Notar.
Wurde von ihr auch an jemand eine Vollmacht ausgestellt?
Viel Kraft für die nächsten Tage,
Gruss Fischkopf