Hallo Leute,
gerade kam meine Steuererklärung.
Da ist also mein Einkommen berechnet worden, das es zu versteuern gilt. Davon gibt es Betrag X. Diesem Betrag X ist dann das hälftige Kindergeld zugeschlagen worden.
Das Kindergeld ist bei uns zur Hälfte auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet - also da bereits abgezogen.
Kann mir jemand sagen, worum es hier jetzt genau geht?????
LG
Biga
Moin biga,
es geht hierbei um die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes, welches der Höhe durch das KG repräsentiert wird. Das FA macht eine sog. Günstigerprüfung, also KG vs. KFB und je nach dem, welches sich steuerlich günstiger auswirkt, wird dieses steuermindern berücksicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
