Hallo an Alle,
sorry, das Thema hier etwas offtopic..., aber evtl. kann mir jemand helfen.
Folgender Sachverhalt:
Patchworkfamilie, bzw. Lebensgemeinschaft, beide berufstätig, beide 2 Kinder aus erste Beziehung. Seine Kinder leben bei der KM und erhalten Kindesunterhalt, sowie vereinbarte Abzahlung der ehelichen Schulden. Ihre Kinder leben bei ihr und dem neuen Partner, erhalten Kindesunterhalt.
Die Stadt fordert die Kta-, bzw. Hortgebühren nach folg. Berechnung:
1. Einkünfte KM und LG
2. Zzgl. Kindesunterhalt
3. ZZgl. Mieteinnahmen (ohne Berücksichtigung des bei FA üblichen Zins-, Nebenkosten- usw. Ausgaben), sprich nur "Rosinen"
4. Der von dem LG an seine Kinder gezahlte Unterhalt wird NICHT berücksichtigt, ebenso wie sonstige seine "Altlasten"
Bei der Frage 4. sagte mir der SB, es ist sicherlich nicht ganz korrekt, dass es nicht berücksichtigt wird, wird bei der nächsten Sitzung in xx Jahren nochmal evtl. geändert, aber heute ist es halt so.
Kann mir evtl. jemand sagen, ob die Stadt tatsächlich so willkürlich entscheiden kann/darf oder gibt es irgendwelche Regeln, an die sie sich halten müßen? Oder einen Tip geben, wo ich (kostenlos erstmal) kompetente Antworten erhalten könnte.
Es geht um keine Zuschüße, o.ä., sondern lediglich um Höherstufung der Beiträge.
Vielen Dank für die Mühe.
Hi Alexa,
zu 1. und 2. kann ich nichts sagen, aber Punkt 3 ist (zumindest hier in Berlin) auch so geregelt.
Einkünfte sind nur die positiven, die negativen kann man nicht abziehen.
VG WH
Und P.4?
Moin Alexa
Die genauen Bestimmungen Deines Bundeslandes musst Du mal raussuchen. Auch ich kann nur für Berlin sprechen, und da ist Pkt. 1 anders geregelt. Es gilt nicht das Haushaltseinkommen, sondern dass der leibl. Eltern, welche mit dem Kind zusammen wohnen. Aber wie gesagt, dier Bundesländer handhaben das völlig unterschiedlich. Daher gibt es keine pauschale Auskunft.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank! Mir ging es darum, ob die Stadt sagen DARF die Unterhaltseinnahmen - ja, werden berücksichtigt, die Unterhaltsaugaben aber nicht.
Beispiel: KM erhält Kindesunterhalt 544,0 vom Vater der Kinder, diese werden voll dazu gerechnet (ist ja auch i.O.)
Der LG verdient 2.000, EUR, kann aber nur 1.000, EUR zum Gesamteinkommen beisteuern, da er 1.000, an seine Kinder und Ex bezahlt. Die Stadt sagt, wir gehen aber von 2.000 aus. Seine Verpflichtungen werden nicht anerkannt. Das es bei Krediten, Versicherungen o.ä. anders ist, kann ich ja auch noch nachvollziehen, aber hier, er kann es weder kündigen, noch reduzieren:-(. Es ist, in meinen Augen, Willkür.
Gibt es keine Gesetze o.ä., an die sich auch die Stadt halten sollte?
Ob es gerecht ist oder nicht, dass der LG, der nicht mit den Kindern verwandt ist zur Kasse gebeten wird, ist von Gemeinde zur Gemeinde unterschiedlich. Bei uns ja, wird er. Okay, aber dann mit TATSÄCHLICH vorhandenem Geld.
Bei den Mieteinnahmen wollte ich keine negativ Betrag berücksichtigt haben, sondern um die vom FA. anerkannte Ausgaben reduziert haben, aber... Na ja, auch noch zu verschmerzen, aber der Punkt mit den Unterhaltszahlungen finde ich echt heftig.
Hi
Ich würde mich gerne überzeugen, ob die Stadt das tatsächlich so formuliert. Kannst Du das/die Schreiben mal zugänglich machen? I.d.R. halten die sich Einkommen gemäß §2 EStG, und da gehört KU nicht dazu.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
@ Oldie: auch in Berlin wird das Haushaltseinkommen zugrunde gelegt.
Wie Oldie schon schrieb, richten sich die Gebühren meist nach dem Einkommen nach § 2 EStG. Das heißt, dass alles "danach" wie Sonderausgaben nicht berücksichtigt werden. Das heißt aber auch, dass bei Vermietungseinkünften die Einnahmen - Werbungskosten ermittelt werden und DIE ins Einkommen laufen und nicht die Einnahmen.
In welchem Ort / Bundesland lebt denn das Kind? Ich tippe eher darauf, dass der SB keine Ahnung hat. Da würde es helfen zu wissen, welches Tageskostenbetreuungsgesetz maßgebend ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM
(1) Das Kind und seine Eltern haben sich nach Maßgabe dieses Gesetzes an den durchschnittlichen jährlichen Kosten der Betreuung in einer Tageseinrichtung, Tagespflegestelle oder der ergänzenden Betreuung an Schulen sowie an den Kosten für eine im Angebot enthaltene Verpflegung zu beteiligen. Lebt das Kind mit nur einem Elternteil zusammen, so sind nur diese beiden Personen kostenbeteiligungspflichtig.
siehe >>TKBG<<.
Und in den Auskunftsbogen gibt es nicht mal die Möglichkeit, andere Personen ausser die Eltern und weitere Kinder zu benennen.
Kostenfestsetzungserklärung
Erläuterungen und Hinweise dazu
Kann es sein, dass sich dass 2010 geändert hat? So, wie auch seit 2011 keine KiTa-Gebühren für die 3 Jahre vor Einschulung anfallen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
denke auch das da einfach die Regelungen von Bundesland zu Bundesland und auch von Kiga zu Kiga viel zu unterschiedlich sind. Ohne die genauen Vorgaben aus deinem Kiga kann man da wohl wenig sagen.
Hier in Bayern sind die Kiga Gebühren z.B. bis zur Einschulung immer schön fällig 😉 Auch hat jeder Kiga da wirklich total unterschiedliche Berechnungsgrundlagen und Kosten.
LG
Nadda
Auch hat jeder Kiga da wirklich total unterschiedliche Berechnungsgrundlagen und Kosten.
Eben. Bei uns kostet es beispielsweise gar nichts.
Hallo und vielen Dank an Alle.
ich habe die Elternbeitragsordnung usw. eingescannt, wie kann ich es hochladen?
Gruß
Alexa
Hi,
das ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - zumindest in einigen Ländern gibt es Beitragssatzungen der Kommunen. Dann unterscheiden sich sowohl die Beiträge als auch die Berechnungsmethoden von Ort zu Ort und die können durchaus sehr "unfair" sein. Notfalls bleibt nur die Argumentation über Verfassungswidrigkeit der Satzung.
Gruss von der Insel