Hi
Diesesmal frage ich nicht für mich sondern für meine Schwester.Wäre schön wenn ihr helfen könntet.
Sie hatte in ihrem Wintergarten einen Wasserschaden.
Ein Sachverständiger der Versicherung kam vorbei und gab Freigabe zur Reparatur.
Es waren verschiedene Handwerker tätig, von Fliesenleger, Klemptner, Maler auch ein Tischler, der ein Element der Wintergartenkontruktion ausgewechselt hat.
Die eingegangenen Rechnungen hat sie der Versicherungsagentur im Ort zukommen lassen, die daraufhin beglichen wurden.
Von dem Tischler bekam sie später eine Mahnung, da sie die Kosten nicht beglichen hat.
Sie durchsuchte ihre Unterlagen und stellte fest, das sie keine Rechnung von der Firma bekommen hatte.
Nach Rücksprache mit der Versicherung ging dort auch keine Rechnung ein.
Sie rief in der Fa. an und teilte denen mit, das ein Ausgleich der Rechnung nur erfolgen könnte, wenn sie eine hätte.
Einige Zeit später bekam sie Post von einem Inkassounternehmen.
Sie machte auch dort schriftlich auf die fehlende Rechnung aufmerksam, da sie von der Versicherung erst nach eingang beglichen werden kann.
3 Tage später war die Rechnung da und wurde promt von der Versicherung überwiesen.
Heute bekam sie Post von dem Inkassobüro, das sie sich nach §280ff BGB in Verzug befand und daher die Inkassokosten auch zahlen muss.
War sie in Verzug, obwohl ihr keine Rechnung zugegangen ist?
Ich hoffe ihr könnt helfen, Gruss Wedi
Moin Wedi,
kurz und knapp: Nein, sie war nicht in Verzug. Es sei denn, der Tischler würde jetzt ein Rechnungsdatum türken (zurückdatieren) und behaupten, er hätte die Rechnung schon vor Wochen oder Monaten geschickt/in den Briefkasten geworfen. Der Beweis des Gegenteils ist unmöglich.
Allerdings müsste dann auf der vor kurzem geschickten Rechnung ebenfalls ein entsprechendes Datum von vor einigen Wochen stehen - und das Wort "(Rechnung-)Kopie" (denn ein Kaufmann darf für den identischen Vorgang keine zwei Rechnungen ausstellen).
Wenn die Versicherung den Schaden direkt (also nicht erst nach Vorleistung Deiner Schwester) reguliert, würde das Ganze eh keinen Sinn machen: Welchen Vorteil hätte sie, die Rechnung nicht weiterzugeben?
Um das Inkasso-Büro und dessen Kosten soll sich der Tischler also mal fein selbst kümmern.
Grüssles
Martin
(der bei manchen Handwerkern eh den Kopf schüttelt und sich fragt, wovon die leben: Einer hier würde noch mehrere tausend EUR bekommen, wenn er endlich mal zwei Tage investieren würde, um ein seit Monaten laufendes Bauvorhaben an unserem Haus endlich fertigzustellen; ein anderer hat es seit 3 Jahren und trotz mehrerer Bitten bis heute nicht geschafft, überhaupt eine Rechnung zu schreiben...)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin
Hab gerade mal nachgefragt, die Rechnung ist zurückdatiert.
Die Kosten belaufen sich auf gerundet 280,-vermeidbare Euronen.
Ich habe ihr im Vorfeld geraten sich mit denen irgendwie zu einigen.
Ein Rechtstreit lohnt nicht, da zwar Rechtschutz vorhanden allerdings mit 300,- SB.
Der §280BGB Absatz 1. beinhaltet:
Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältniss, so kann der Gläubiger Ersatz des hierurch entstandenen Schadens verlangen.
Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
Hat sie in meinen Augen nicht, denn wenn die Rechnung rechzeitig eingegangen wäre, hätte die Versicherung rechzeitig gezahlt und keiner hätte gemosert.
Oder sehe ich das falsch?, kann mann denen das so schreiben?
Gruss Wedi
Hi wedi,
kann die Gegenseite denn den Zugang (!) der Rechnung beweisen? Alleine irgendwelche lebensfremden Behauptungen zählen nicht. Genauso wenig wie irgend ein Datum auf der Rechnung.
Ausserdem bevor irgend etwas gezahlt wird: prüfe bitte, ob das Inkassobüro höhere Kosten als ein Rechtsanwalt verlangt. Das geht auch nicht.
Ich persönlich würde nichts zahlen.
Gruss von der Insel
Hi Wedi,
ich hab' öfter Erfahrungen mit solchen Möchtegern-Fingerbrechern gemacht, und weiss eines aus Erfahrung:
- deren Prozesse sind hoch-automatisiert. Du redest dort solange nur mit Maschinen, bis die ein Anwaltsschreiben kriegen, und dann knicken die in der Regel sehr schnell ein. Jeder Nicht-Anwaltsbrief an die Kasper ist also vergeudete Zeit
Dumm halt, dass Du für diesen "Ausschalter" einem Anwalt, na sagen wir mal 100€ in die HAnd drücken musst
Wenn sie das nicht will, sollte sie einfach dem Handwerker nochmal eine Frist setzen, den Vorgang aus der Welt zu räumen mit der Ankündigung, beim nächsten Inkassoschreiben einen Anwalt zu bemühen vom Handwerker die dann entstandenen Kosten einzufordern.
Moin,
ich persönlich würde da auch nichts bezahlen. Ohne ein streitbarer Mensch zu sein würde ich mich eher verklagen lassen, wenn ich den behaupteten Verzug nicht zu beantworten habe. So wenig wie ich ein Knöllchen bezahle für einen Geschwindigkeitsverstoss, den ich zeitlich gar nicht begangen haben kann. Auch nicht, wenn die RSV nicht dafür einsteht.
Seit einigen Jahren ist zwar das Mahnverfahren vereinfacht; nach Ablauf der gesetzlichen und gesondert vereinbarten Zahlungsfrist kann man eine offene Rechnung sofort einem Anwalt oder Inkasso-Büro übergeben. Allerdings widerspricht das der "kaufmännischen Übung": Zum einen dauert das auch; zum zweiten verprellt man Kunden, die ja tatsächlich auch mal etwas vergessen oder übersehen können. Im richtigen Leben gäbe es also mindestens einen dokumentierbaren Mahnversuch durch Anruf oder Brief.
Das sollte man allerdings für sich behalten für eine eventuelle Gerichtsverhandlung; das Gericht wird mit einiger Sicherheit danach fragen. Da ist es dann vorteilhaft, wenn der Gläubiger einen roten Kopf bekommt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Heute bekam sie Post von dem Inkassobüro, das sie sich nach §280ff BGB in Verzug befand und daher die Inkassokosten auch zahlen muss.
Hallo,
ich würde denen gar nicht mehr antworten, geschweige denn zahlen.
/elwu
ich würde denen gar nicht mehr antworten, geschweige denn zahlen.
dito!
Genauso würde auch ich es handhaben. Sollen sie klagen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle