Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen ?
Ich bin selbstständig und habe in den letzten 3 Jahre ein extrem überdurchschnittlichen Verdienst gehabt. Das wird mir wahrscheinlich zum Verhängnis. Das Einkommen aus meiner Tätigkeit ist als Selbstständiger bekanntlich Schwankungen unterworfen.
Ich habe dabei folgende Frage:
Auf der einen Seite ist es völlig klar und nachvollziehbar, daß bei Selbständigen ein gewisses,
durchschnittliches Einkommen zur Berechnung herangezogen wird.
Nun ist es doch aber so, daß viele Menschen den Lebensstandard führen, den ihnen ihr
derzeitiges Einkommen erlaubt und keine großartigen Rücklagen bilden, aus denen dann
beliebig zu schöpfen ist. Mal abgesehen davon, daß das ja dann in den Gewinnausgleich
fließen und damit halbiert würde.
Wenn also, wie es bei redsky der Fall sein dürfte, es in der Zukunft nicht mehr so rosig
aussehen wird und die "fetten Jahre" zur Berechnung herangezogen werden, bekommt er
dann, wenn er nachweisen kann, das nicht erwirtschaftet zu haben, eine Neuberechnung
und den zuviel bezahlten KU zurück ?
Ich kann ja noch verstehen, wenn das vorab gefordert wird, sonst könnte und würde wohl
so mancher behaupten, nicht mehr das Einkommen der letzten Jahre zur Verfügung zu
haben.
Irgendwo muss das Geld also in der Zwischenzeit herkommen, eventuell ein Kredit aufgenommen,
oder von Eltern (wenn möglich) geliehen werden.
Wenn aber nachträglich festgestellt wird, daß die Berechnung falsch ist, würde ich es nur
als recht und billig ansehen, wenn der KU anteilig zurückbezahlt werden müßte, weil dann
ja von falschen Voraussetzungen ausgegangen worden ist. Das diese Frage natürlich auch
den Trennungsunterhalt betrifft, versteht sich von selbst. Ich erwähne den nur nicht so
gerne, weil ich dazu meine eigene Einstellung habe, auch wenn mir bewußt ist, daß dieser
nicht immer ungerechtfertigt ist.
Ich hoffe, ich nerve euch nicht mit solchen Fragen und wenn doch, dann bitte sagen. Denn
auf den Geist gehen, mag ich euch eigentlich nicht.
Marina
Der gezahlte Unterhalt, wenn auch ungerechtfertigt weil von falschen Zahlen ausgegangen wird, muß nicht zurückgezahlt werden. Das Geld ist dann weg.
redsky
Schöne Zeiten...
weine nicht, weil sie vorbei sind.
Lache, weil du sie hattest.
Danke !
*lächelt dankbar für die Antwort und schüttelt trotzdem den Kopf*