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Grundsatzfragen

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Brainstormer,

aber dass Paare heute noch viel zu oft ins "klassische Rollenmodell" rutschen und damit auch schon einen Grundstein für die späteren Trennungsfolgen legen, ist doch nicht die Schuld des Staates.

Es ist doch nach wie vor noch so, dass sich der Mensch im Internet blöd sucht und "Stiftung Warentest" konsultiert, um die energiesparendste Waschmaschine zu erwerben, aber sich kein Mensch Gedanken macht, welche Folgen die Familienplanung, Sorgerechtsfragen, Rollenmodelle, etc. pp. für die Zukunft haben.

Kein Mensch käme auf die Idee Siemens anzujammern, weil AEG die energiesparenderen Produkte hat, wenn man sich ohne zu informieren mit dem falschen Gerät eingedeckt hat. Aber vom Staat wird verlangt, dass er die Folgen menschlicher Ignoranz und Uninformiertheit ausbügelt. Das ist doch hier nichts anderes: Wenn es zur Scheidung kommt, kann ich nicht plötzlich das Produkt "Einverdienermodell und Hausmutti" umtauschen und sagen "jetzt will ich es aber paritätisch". Die Waschmaschine tauscht Dir auch keiner um, nur weil Du gemerkt hast, ein Produkt ohne Aquastopp ist blöd und nun steht mir das Wasser bis zum Hals.....

Die Eigenverantwortung beginnt schon vor Eheschließung und/oder Kinderzeugen. Aber das will hinterher immer keiner mehr sehen....

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 00:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja LBM, mit dem Argument könnte man aber jedem der "sein" Problem von einem Gericht gelöst haben will, fragen, warum er dieses Problem hat entstehen lassen.

Der Bestohlene muss sich vorhalten lassen, warum er nicht festere Schlösser eingebaut hat oder warum er überhaupt soviel Kohle hat, der ermordete, warum er den **tsts - ID 17** denn so verärgert hat oder warum Brille007 sich nicht mit seinen Mietern vernünftig geeinigt hat, statt sich einem Gericht zu unterwerfen.
Das hat er nun davon.

Warum gibt es denn überhaupt Gerichte, wenn jede Klage doch eigentlich nur ein Indiz für persönliches Versagen ist?

Aber wenn ich nun mal eine staatliche Instanz wie ein Gericht mit der Aufgabe betraue, über Streit zu entscheiden und ihm sogar das Gewaltmonopol zugestehe, dann darf ich doch wohl auch erwarten, dass es sich zumindest ein wenig Mühe gibt, diese Aufgabe auch korrekt zu erledigen, statt nur lapidar zu konstatieren, man hätte es ja nicht anzurufen brauchen, wenn einem das Urteil nicht gefällt.

Das staatliche Gewaltmonopol ersetzt nicht die Pflicht zu korrekter Arbeit, sondern setzt diese voraus.
Und die Familienjustiz ist ein Totalversager.

Wenn ich mit meiner Autowerkstatt nicht zufrieden bin, beschwere ich mich ja auch über das miese Ergebnis und zumindest gehe ich das nächste mal in eine andere Werkstatt, statt mir den Vorwurf anzuhören, ich sei ja selbst schuld, schließlich hätte ich mein Auto ja nicht kaputt zu machen brauchen.

Und bei ner Autowerkstatt zwingt mich noch nicht mal jemand dazu, diese zu betreten.
Anders beim Familiengericht.
Wenn ich der, mehr oder minder höflichen Einladung nicht folge, werde ich zu einem empfindlichen Übel verurteilt.
Und ich habe auch noch nicht mal die Möglichkeit bei Unzufriedenheit einfach ein anderes Gericht zu wählen.

Wenn ich mit einem Urteil nicht zufrieden bin, bleibt mir eigentlich nur die Möglichkeit, einen Süditaliener zu bitten, mit seinem Geigenkasten mal ein kleines Ständchen im Gericht darzubringen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 00:53
(@Brainstormer)

Hallo LBM,

damit sind wir wieder bei der Frage angekommen, warum es sich bei einer Ehe um einen lebenslangen Vertrag, ohne echte Ausstiegsklausel, handelt. Warum kann sich eine Partei, nach der Scheidung, einseitig auf dem gewählten Modell ausruhen, wenn sie es darauf anlegt? Genau, weil sie es kann.

Ich höre jetzt schon wieder den Aufschrei, dass man als mündiger Bürger bereits vor der Eheschließung davon hätte wissen müssen und man diese Möglichkeit ausgeblendet hat, weil man sich ja im Testosteronrausch befunden hätte etc. (hallo Brille :)). Solche Aussagen entsprechen aber nunmal nicht der Realität, zumindest nicht bei der ersten Eheschließung. Somit hat jemand dafür zu sorgen - und wer sollte das sonst sein, außer der dritte Vertragspartner (der Staat) -  dass entweder über die oben genannte Möglichkeit aufgeklärt oder dass diese durch verbindliche gesetzliche Regelungen ausgeschlossen wird.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 01:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Wenn es zur Scheidung kommt, kann ich nicht plötzlich das Produkt "Einverdienermodell und Hausmutti" umtauschen und sagen "jetzt will ich es aber paritätisch".

Ach?

Mal ganz davon abgesehen, dass unsere Familienjustiz eine hundertprozentige Hausfrauenehe gerne auch dort zu finden behauptet, wo es eine solche niemals gegeben hat: Warum wird immer nur der Anteil "Einverdienermodell" in die Zukunft fortgeschrieben, keineswegs aber auch der Anteil "Hausmutti"? Die familienrechtliche Standardregelung läuft darauf hinaus, dass ER zwar weiterhin für sie das Geld beschaffen muss, SIE aber keineswegs weiterhin seine Hemden zu bügeln braucht.

Spätestens an dieser Stelle fällt dann doch dem einen oder anderen Mann auf, dass er hier offenbar mit freundlicher Unterstützung des Staates gepflegt und systematisch über den Tisch gezogen wird - und ganz ehrlich, auf einen solchen Drecksstaat kann ich liebend gern verzichten.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 09:25
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

ich finde schon, dass Urteile des EGMR, vor allem betreffs Väter, ein Indiz sind, dass deutsches Recht, siehe z.B. § 1626a BGB, und deutsche Rechtsprechung noch nicht einmal auf der Höhe moderner Menschenrechte sind.

MfG dick

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 09:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Passender Vergleich, nebenan geklaut:

"Die Pflanze wächst, wo sie Dünger, Substrat und zusagende Umgebungsbedingungen vorfindet."

Der Staat liefert den Dünger und den Nährboden auf dem Habgier und Streitsucht gedeihlich wachsen können.

http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=6568&pid=88669#pid88669

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 11:50
(@fruchteis)
Registriert

Hmmh.

Um welche Grundsatzfrage(n) geht es hier eigentlich?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 12:49
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