Hallo zusammen. Habe mich eben bei euch angemeldet und schon festgestellt das ich hier wohl falsch bin da ich weder in Trennung lebe noch in Scheidung. Da Ihr aber wohl alle Väter seid, wohl doch nicht ganz falsch. 😉
So nun zum Thema: Meine Freundin/zukünftige Frau ist Schwanger! (*freu) Da mach ich mir natürlich Gedanken zum Thema "Wie ernähre ich meine Familie". Mir ist also folgende Frage in den Sinn gekommen:
Elterngeld? Was ist günstiger? Das Elterngeld berechnet sich ja bekanntlich nach dem netto Einkommen der letzten 12 Monate. Da wir demnächst heiraten (für alle zweifler: Wir haben erst beschlossen zu heiraten und dann Kinder geplant, was auch prompt geklappt hat. Also keine Hochzeit wegen Kind!) stellt sich die Frage sollten wir die Steuerklassen IV/IV 0/1Kinderfreibetrag wählen um Ihren Nettolohn möglichst hochzupushen oder gar V für mich und III für Sie. Oder sollten wir III für mich und V für Sie um effektiv netto mehr herauszubekommen. Ganz konkret: Ich bin Beamter (nicht sozialversicherungspflichtig) mit z.Zt. 1550 € Netto, Sie ist Angestellte mit z.Zt. 730 € Netto.
Außerdem möchte ich gerne auch Elternzeit beanspruchen mache mir allerdings Sorge um mein Einkommen, weil 67 % von 1.550 € nicht mal reicht um die Miete zu bezahlen. (Wohne in Großstadt; Mieten sind hier Teuer) Was soll ich also eurer Meinung/Fachwissen nach tun? Elternzeit nach hinten legen (also nach 12 Monaten) um bei Eintritt der Elternzeit meiner Frau die günstigere Steuerklassenwahl III/V und 1,0 Kinder für mich zu beantragen um damit einen möglichst hohen Nettolohn für die Berechnung des Elterngeldes zu haben. Ich würde schon ganz gerne ab Geburt zu Hause bleiben um meine Frau zu unterstützen in der "ersten heissen Phase" nach Geburt und nicht erst wenn das Kind "aus dem Gröbsten" raus ist und meine Frau es leichter Alleine schaffen könnte.
So ich hoffe das war ausführlich genug um mein Problem zu schildern. Ich sag schon mal herzlichen Dank an alle die mir helfen können.
Hi larssch und herzlich willkommen hier,
welche Steuerklasse Ihr nehmt und wer wann wieviel verdient solltet Ihr natürlich davon abhängig machen, wer zuhause bleibt.
Da Deiner Frau der Mutterschutz/das Mutterschftsgeld auf die Elternzeit/das Elterngeld angerechnet wird, solltest Du- wenn Du denn zuhause bleibst- ab 8 Wochen nach der Geburt Elternzeit für 12 Monate nehmen um das Elterngeld voll auszuschöpfen.
Bedenke aber, dass Du als Beamter kinderbezogene Bezügebestandteile bekommst wenn Euer Kind geboren ist und diese Deiner Frau- ich geh mal davon aus, dass sie nicht im öffentlichen Dienst ist- nicht zustehen. Zudem bist Du nicht sozialversicherungspflichtig, sie schon.
Auf der anderen Seite kommt dazu, dass Euer Kind, solange Du in Elternzeit bist, bei Deiner Frau in der Familienversicherung mitversichert ist. Sollte Deine Frau in Elternzeit gehen, wirst Du m.E. (allerdings kann das auch einkommensmäßig unter den Tisch fallen) Euer Kind privat krankenversichern müssen.
Ich würde in Eurem Fall alles dafür tun, Dein Netto noch so hoch wie mgl. zu pushen, damit Du zuhause bleiben kannst ohne zu große finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen, aber ihr müßt Euch einfach mal durchrechnen (vllt. vom Steuerberater) was das Wirtschaftlichste für euch ist.
Davon abgesehen kann ich Dir versichern - ich steh selbst gerade 3 Wochen vor meiner Elternzeit- dass es unglaublich wohltuend ist, zuhause bleiben zu können ohne dass ein komplettes Einkommen fehlt. Und ich freue mich wahnsinnig auf das erste Jahr mit Töchterchen zuhause. Insofern, wenn die Möglichkeit besteht, nutze sie auch.
Das mit dem Inversen V/III wegen dem Elterngeld kann tatsächlich unterm Strich günstiger sein, weil die Netto-Berechnung beim Elterngeld halt leider so naiv ist (Beim Erziehungsgeld waren sie mit dem pauschalisierten Netto schon mal weiter...). Nur parkt Ihr dann auch eine Menge Geld beim Finanzamt , die Ihr erst mit der Steuererstattung wiederbekommt.
In Eurem Fall bezweifel ich aber, dass sich die Mühe lohnt, denn es wird ja der Durschnitt der letzten 12 Monate genommen und von denen könnt ihr ja nurnoch wenige beeinflussen, und ausserdem willst Du ja auch 2 Monate nehmen.
Wann ist denn eigentlich der errechnete Geburtstermin?
Der Geburtstermin ist im Oktober. Und dich würde zwar gerne die gesamte Zeit Frei nehmen aber meine Freundin möchte gerne selbst zuhause bleiben deshalb würde für mich nur dieser "Vätermonat" in frage kommen.
deshalb würde für mich nur dieser "Vätermonat" in frage kommen.
Dann kannst Du zwei Monate zuhause bleiben, damit Ihr das Elterngeld voll ausschöpft, es gibt auch die Möglichkeit, dass beide Elternteile zuhause bleiben, ich will nicht schwarzmalen, aber im Falle eines Falles hättest Du eine gute Argumentationsgrundlage für das sogenannte Wechselmodell.
BTW:
Wollt Ihr einen Ehevertrag/eine Elternvereinbarung machen? Noch hast Du Gelegenheit dazu.... 😉
