berufsehre?
 
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berufsehre?

 
(@sandgren)

hy zusammen,
ich grüble seit tagen,ob ein anwalt wissentlich und vorsätzlich bei gerichten und behörden ungestraft lügen verbreiten darf?

bsp:
der anwalt vertritt schon seit jahren die frau,trennung,scheidung,sorgerecht,unterhalt und auch alle weiteren verfahren in berufs und privatleben.
er ist mit dem LG der frau eng befreundet und vertritt auch ihn in diversen rechtssachen.
also ist er bestens über familienverhältnise etc informiert.

bei laufenden verfahren der beiden,auch wenn sie nicht in direktem zusammenhang mit dem ex-mann stehen
verbreitet er lügen bei ämtern, behörden und gläubigern der frau,wie:
"der ex-mann ist nicht erwerbstätig."

seltsamerweise fordert er aber immer die einkommensnachweise an für den unterhalt die er auch pünktlich bekommt.
er weis es also definitiv besser.

"der ex-mann nimmt den umgang mit den kindern nicht wahr!"

führt aber eine klage wegen umgangsreduzierung gegen den ex-man weil der frau der umgang der nachweislich wahrgenommen wird zu viel ist. 😮

"die frau und ihr LG leben nicht zusammen"
wenn es um den unterhalt geht.
geht dort aber ein und aus in der wohnung bzw entschuldigt sich schriftlich bei einem anderen gericht das es der frau nicht möglich ist eine ummeldung vorzunehmen weil der "böse" ex-mann probleme macht?!

dummerweise liegen dem mann nun schrifftstücke des anwalts,u.a. an gläubiger der frau, vor die belegen das er diese taktik schon seit längerem anwendet um seinen mandanten vorteile zu verschaffen.

da es sich,hierbei um verschiedene gerichtsstände und behörden etc handelt,fielen diese wiedersprüche seither auch nicht gleich auf.
erst als sich diese aussagen in einer strafanzeige gegen den ex-mann in der begründung wiederfanden kam die sache ans licht 😡

wäre das ein fall für die rechtsanwaltskammer wegen verstoss gegen die berufsehre?
oder eher eine anzeige wegen verleumdung wert?
eine öffentliche entschuldigung wäre doch auch ganz nett?

wo ansetzen um so einen anwalt wieder auf den boden der tatsachen zu bringen wenn die ganze sache inzwischen rufschädigende dimensionen angenommen hat?

das anwälte die wahrheit gerne etwas "verbiegen" ist ja praxis,aber das sie so vorsätzlich lügen verbreiten dürfen?

gruss sandgren 😎

[Editiert am 23/11/2005 von sandgren]


Zitat
Geschrieben : 23.11.2005 05:22
(@bengel)
Registriert

hi und einen guten frühen morgen bei dir sandgren,

als, wenn du die sachen, die du schilderst nachweisen kannst, ist das eindeutig ein fall für die anwaltskammer. die mögen so etwas garnicht.

gruss bengel


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 08:13
 biga
(@biga)
Registriert

Moin sandgren,

ich denke auch, dass ein Einwirken bei der Kammer nur Sinn macht, wenn etwas bewiesen werden kann oder schriftlich vorliegt. Ansonsten wird der Spieß als Verleumdungsklage umgedreht....

LG
Biga


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 10:21
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin sandgren,

ich weiß, du strebst nach Aufklärung, Wahrheit und Gerechtigkeit. Wenn du jetzt in dieser Sache aktiv wirst, wird der spitzfindige Advokat dir bei jeder sich bietenden Gelegenheit das Leben zur Hölle machen.

Warte bitte mindestens bis zum Abschluss der anstehenden Dinge. Du besserst nichts, wenn du diesen Kriegsschauplatz auch noch aufmachst. Allerhöchstens durch deinen RA könnte ein Anflug von Verwunderung im nächsten Schriftsatz ans Gericht zum Ausdruck angebracht werden.

DeepThought

P.S. Du könntest dem RA natürlich auch 'ne Genesungskarte schicken mit Hinweis auf das Uni-Klinikum Kiel und verweist ihn direkt an Prof. Dr. Möller, den hiesigen Guru in der Alzheimer-Forschung. (is' 'n Scherz!)


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 11:16
 Uli
(@Uli)

Hallo zusammen,

ich hatte gerade diesen Punkt schon mit meinem Anwalt und dem meines Chefs diskutiert, denn mein gegnerischer Anwalst sagt ja auch ständig und nachweislich das Gegenteil der Wahrheit, dass sich die Balken biegen. Das läuft offenkundig alles unter dem Mäntelchen "Mandantenschutz" und wird in der Praxis nicht verfolgt - schon garnicht bei Familiensachen!

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 11:20
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mandantenschutz hin oder her, aber eine Verleumdungsklage müsste doch zumindest drin sein!(?)
Immerhin wird vorsätzlich und gegen jedes (nachweislich) bessere Wissen der Ruf und das Ansehen einer anderen Person geschädigt. Das hat ja auch mit "Verfahrenstaktik" nicht mehr viel zu tun.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 12:54
 elwu
(@elwu)

Hi,

In aller Regel, und auch in diesem Fall, kannst du komplett vergessen, in irgendeiner wirksamen Art und Weise gegen den Anwalt vorzugehen. Die Richter wissen natürlich dass die Anwälte lügen dass sich die Balken biegen, das interessiert sie aber nicht. Die Anwaltskammer ist erst recht nicht daran interessiert, gegen ihre zahlenden Mitglieder (jaja) vorzugehen, sondern das ist ein Interessenverband für die Anwälte.

Auch die Schriftsätze des als Kriegstifter bekannten Schwarzkittels meiner Ex troffen nur so vor Lügen, sein Auftreten bei den Verhandlungen war unsachlich und prollig und nur auf Provokation aus - hat die Richter niemals gejuckt. Nur als ich mal fragte ob man in diesem Gerichtssaal ausreden kann ohne dass der Anwalt der Gegenseite dazwischenproletet, hat der Richter kurz für Ruhe gesorgt.

Also vergiß einfach, wegen solcher Sachen gegen einen Anwalt vorzugehen. Und zumindest Familienrechtsanwälte sind nach aller Erfahrung völlig frei von Ehre.

cya,

elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 13:04
 Uli
(@Uli)

Mandantenschutz hin oder her, aber eine Verleumdungsklage müsste doch zumindest drin sein!(?)
Immerhin wird vorsätzlich und gegen jedes (nachweislich) bessere Wissen der Ruf und das Ansehen einer anderen Person geschädigt.

und wenn Du nicht damit durchkommst, schlägt diese Type zurück. Solche Schwarkittel sind doch völlig skrupellos! Du darfst noch nicht einmal das Wort "Lüge" in den Mund geschweige denn zu Papier bringen. Die Lüge setzt nämlich den Vorsatz vorraus.

Die Schwarzkittel sind "nur" Mietmä.... Sie sollten nicht das Ziel unseres Handelns sein, denn wir eröffnen nur Nebenschauplatze, die uns zusätzlich belasten. Jede offensichtliche Unwahrheit läßt sich doch darlegen und entlarvt sich selbst.

Ich war früher auch der Meinung, man sollte all das Unrecht dieser Welt bekämpfen. Mein Vater hat 42 Jahre im Justizministerium in Bonn gearbeit und ich wurde "preußisch korrekt" erzogen. Heute weiß ich, dass das für das praktische Leben eher nachteilig war! Man reibt sich emotional nur auf.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 13:09
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Sandgren,

wäre schön wenn man da was machen könnte. Aber bekanntlich wird an keinem Ort der Welt so viel gelogen wie vor Gericht, und jeder weiss es.

Vielleicht könnte man das irgendwo öffentlich machen (Unterlagen sind ja vorhanden), was für ein Spiel der "Rechtsverdreher" spielt?

Nur leider kann der Anwalt dann gegen dich wegen Rufschädigung vorgehen, oder er bekommt regen Zulauf, weil andere merken, dass er ja das maximal mögliche für seine Mandanten herausholt ohne mit der Wimper zu zucken...

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 15:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sandgren,

ich kann mich Schmusepapa nur anschliessen - wenn Du dort ein zusätzliches Fass aufmachst, wird das ein aussichtsloser Kampf gegen Windmühlenflügel. Rechtsanwälte werden nicht dafür bezahlt, einer "Wahrheit" (was immer das sei) ans Licht zu helfen, sondern schlicht, für ihren Mandanten das Maximum herauszuholen. Wer dazu nicht bereit ist oder so etwas wie "Wahrheitsliebe" zu seinen persönlichen Tugenden zählt, wird in diesem Beruf nie erfolgreich sein. Das liegt an unserem System: Bezahlt (bzw. ausgewählt) wird der Anwalt danach, ob er beispielsweise als "wilder Hund" gilt, an den man bzw. "frau" sich wendet, wenn man den/die Ex um jeden Preis in die Knie zwingen oder wie eine Weihnachtsgans ausnehmen will. In anderen Ländern, beispielsweise den USA, ist das noch schlimmer, denn dort gibt es Erfolgshonorare für Anwälte. (Hint: "Wahrheit" gilt nicht als Erfolg, weil man dafür nicht in Dollars oder Euros bezahlt wird).

Du darfst den Anwalt aber auch nicht als isolierte Persönlichkeit sehen; er bildet ein "Package" mit Deiner Ex. Er ist sozusagen der Typ mit dem flachen Hinterkopf und dem Baseballschläger, der Dir in ihrem Auftrag auf den Kopf hauen soll. Wenn es also eine Glaubwürdigkeit zu erschüttern gilt, dann die Deiner Ex. Das Stirnrunzeln eines Richters gilt dann automatisch beiden...

Ich habe mir jedenfalls durchaus einen Spass daraus gemacht, dieses Duo vorzuführen. Beispielsweise, wenn der Gegenanwalt sich nicht entscheiden konnte, ob seine Mandantin nun ein hilfsbedürftiges Hascherl ist, das sich - trotz erfolgreicher Selbständigkeit in der Vergangenheit - nicht mehr selbst ernähren kann, oder ob sie doch lieber die erfolgreiche Geschäftsfrau sein möchte, die unser gemeinsames Haus unbedingt allein behalten, mich ausbezahlen und überdies auf Unterhalt verzichten will. Beides passte nämlich irgendwie nicht so recht zusammen... 😉

Zur Relativierung eines solchen Schwarzkittels hilft vielleicht auch ein Rezept, das mir ein alter Oberleutnant während meiner Bundeswehrzeit einmal gab: Stell Dir einen ungeliebten Vorgesetzten einfach mit Durchfall und heruntergelassener Hose auf dem Klo vor... 😉

Also: Konzentriere Dich auf das, was wichtig ist. Der Gegenanwalt ist nicht wichtig, der tut nur so.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 15:49




(@sandgren)

hy zusammen,
wenn der anwalt,so wie von uli beschrieben,im rahmen der familiensachen lügen würde könnte man sich ja daran gewöhnen.

diese lügen werden aber auch benutzt um vorteile bei ämtern und behörden zu erschleichen.
die krönung des ganzen ist aber das mit diesem vorgehen auch bei gläubigern auf die tränendrüse gedrückt wird um sich vor verpflichtungen zu drücken,da eine pfändung oder EV das berufliche aus für BEIDE bedeuten kann.
es stellt sich also die frage inwieweit soetwas schon ein versuchter betrug ist?

zufälligerweise sind irgendwie auf gottes verschlungenen wegen solche schriftstücke aufgetaucht.
ich denke das der anwalt nicht im traum damit rechnen konnte das so mancher von ihm unterzeichnete brief mit datum und geschäfts/aktenzeichen in die hände von dritten gelangen könnte.
die frage der beweisbarkeit ist somit also keine mehr. 😉

@deep,
keine angst,ich werde mich hüten im moment etwas zu unternehmen,mich beschäftigt einfach die frage wie man gegen solche denunzierungen bei dritten wehren kann.
denn die glaubwürdigkeit eines anwalts trägt vor gericht auch zu seinem erfolg bei.
ist er öffentlich als lügner entlarvt dürfte es ihm deutlich schwerer fallen andere leute mit erfolg vor einem richter durch den dreck zu ziehen.

gruss sandgren 😎


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 18:45
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin Sandgren,

meine Vorgehensweise hat sich als recht tragfähig erwiesen. Denn an sich darf sich kein mir nicht bekannter Vorgang der Gegenseite gegen mich richten, also warte ich selbst bei Kenntnis, bis man an mich herantritt (der Natur der Sache folgend ja meist mit Forderungen), dann folgt ein kurzer Ausdruck meines Erstaunens und ein beherzter Griff in meine gut sortierten Unterlagen. Derjenige, der da ge*rscht wurde ist dann ungefähr wütend im Quadrat und kommt wie die Nemesis über den Urheber... Braucht aber gute Nerven. 🙂

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2005 18:55