Beratungsschein-Was...
 
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Beratungsschein-Was wird zu Grunde gelegt??

 
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Ich will mir jetzt eine Beratungsschein für eine Rechtsberatung beim RA holen. Klar macht man beim Amtgericht.

Hier wird ja die finanzielle Situation zu Grunde gelegt:

Meines Wissens ist das:

Das Einkommen,
davon werden abgezogen:

-Auto (Abtrag bei Finananzierung)
-Heizung
-Versicherung Gebäude
-Versicherung Haftpflicht
-Schulden für Haus / Miete
-Kindesunterhalt

Was ist mit
-Wasser
-Grundsteuer
-Strom???

...und kann ich noch was in Abzug bringen???

Danke für die Antworten

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.08.2005 11:39
(@diana0)
Schon was gesagt Registriert

Konnte bei mir alles abziehen: Versicherungsbeiträge, Altersvorsorge, Kindergarten, Miete...

Beachten solltest Du, daß für eine Angelegenheit nur einen Beratungsschein ausgestellt bekommst. Solltest Du danach noch eine Beratung brauchen mußt Du selber zahlen.

Ich bekam in Unterhaltssachen §1615 einen Beratungsschein, Anwalt riet Klage zu erheben und Prozeßkostenhilfe zu beantragen. Tja, diese wurde abgelehnt, da Richter auf das Gesetz verweist - Zahlung für Mutter nur bis Kind drei ist. Ich muß jetzt das Verfahren für PKH selbst bezahlen, da kein neuer Beratungsschein ausgestellt werden kann.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 14:06
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Ich bekam in Unterhaltssachen §1615 einen Beratungsschein, Anwalt riet Klage zu erheben und Prozeßkostenhilfe zu beantragen. Tja, diese wurde abgelehnt, da Richter auf das Gesetz verweist - Zahlung für Mutter nur bis Kind drei ist. Ich muß jetzt das Verfahren für PKH selbst bezahlen, da kein neuer Beratungsschein ausgestellt werden kann.

Der PKH-Antrag kann zusammen mit dem Klageentwurf vorgeschaltet werden. Das Verfahren wird dann erst nach der Bewilligung von PKH in Gang gesetzt. Wird keine PKH bewilligt, weiß man schon, dass eine Klage keine ausreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Hätte Kosten gespart.

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 19:38
(@Aniram)

@Sky

Ist das nicht aberwitzig !?!

Mit anderen Worten, die Ablehnung der PKH sagt das Ergebnis sprich
Urteil im Voraus. Dann könnte man sich den Zinnober eigentlich gleich sparen.

Künftig bräuchten alle nur mehr Prozesskostenhilfe beantragen, um zu sehen,
ob eine Sache Erfolgsaussichten hat. Wird sie abgelehnt, kann man sich den
Anwalt und somit weitere Kosten sparen.

Ich bin bisher doch davon ausgegangen, daß Gerichte dafür da sind, um nach
Zusammentragen aller Fakten abzuwägen und ein möglichst gerechtes Urteil
zu sprechen.

Unter diesen Umständen ist das Ganze eine Farce, wenn das Urteil mehr oder
weniger bereits vorher feststeht.

Was für eine Ironie.
Es kommt wirklich nicht von ungefähr, daß die Göttin Justitia blind ist.

Gruß

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 19:55
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Aniram,

tja, sehe ich ein bisschen anders 🙂 . Sinn und Zweck ist, daß jedem Bürger der Zugang zu Gericht durch Beseitigung der Kostenbarriere erleichtert und für die Wahrnehmung der Rechte die Chancengleichheit gewahrt werden soll. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erscheinen und muss hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten. Das ist auch logisch, denn wenn jeder so könnte wie er wollte, sähen sich die eh schon völlig überlasteten Gerichte einer noch schlimmeren Klagewut gegenüber. Völlig sinnlose Prozesse führen kann und darf auch nicht durch PKH "finanziert" werden.

Bei der PKH handelt es sich übrigens um ein eigenständiges Verfahren, in dem das Gericht zur Beurteilung der Erfolgsaussichten Auskünfte einholen sowie Zeugen und Sachverständige hören kann. Das Gericht wird auch nicht angebotene Beweise schon summarisch würdigen, sondern einen großzügigen Maßstab anlegen. Z.B. können hinreichende Erfolgsaussichten nicht verneint werden, wenn für das Verfahren eine Beweisaufnahme erforderlich ist. Es ist also keineswegs so, dass im Prinzip schon vor der Klage das Urteil feststeht – auch nicht mehr oder weniger :).

Das zeigt allein schon die Tatsache, dass in vielen Verfahren beide Parteien PKH bewilligt bekommen.

Außerdem kann gegen die Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe Beschwerde eingelegt werden.

Damit will ich aber keineswegs sagen, dass es nicht vereinzelt sehr eigenartige Entscheidung zur Bewilligung von PKH gibt.

Gruss
sky


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2005 23:52
(@Aniram)

@Sky

Hmmm :redhead: *schäm*

Das klingt alles ziemlich logisch was Du da sagst und ich dürfte im
Unrecht sein.

Da bin ich wohl über's Ziel hinausgeschossen, aber manchmal kommt
mir das schon alles ziemlich seltsam vor. Aber scheinbar kann ich das
nicht wirklich beurteilen.

Ziehe meinen Antrag zur internen Meuterei zurück 😉

Gruß

Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 00:08
(@diana0)
Schon was gesagt Registriert

Der Antrag auf PKH ist wohl auch ein Verfahren. Und wenn diese vom Richter abgelehnt wird, muß man das Verfahren, den Anwalt dann selber zahlen. Auch wenn noch keine Klage erhoben wurde. Fühle mich da von meinem Anwalt übers Ohr gehauen.


AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 00:24
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

@Aniram

Och nö, Unrecht würde ich nicht sagen. Es ist eben alles nicht so einfach und hinter der PKH steckt ein wirklich guter Gedanke. Sieht man vielleicht nur nicht gleich.

@DianaO

Sei mir nicht böse, aber der Anwalt ist doch kein Hellseher. Selbstverständlich möchte er für seine Tätigkeit Geld, Du hast ihn schließlich beauftragt. Er ist doch nicht die Wohlfahrt.

Gruss
sky


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AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 00:39
(@bm-rk)
Registriert

Ich hab neue Infos:

Das Einkommen,
davon werden abgezogen:

-Auto (Abtrag bei Finananzierung)
-Heizung
-Versicherung Gebäude
-Versicherung Haftpflicht
-Schulden für Haus / Miete
-Kindesunterhalt

Was ist mit
-Wasser
-Grundsteuer
-Strom???

Gruß BM RK

Also Strom ist wohl als Pausch-Betrag mit drinn. Aber Wasser und Grundsteuer kann noch abgezogen werden und die
- Werbungskosten!!

Gruß BM RK


The Future is not set. --
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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2005 10:07
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo BM RK,

ergänzend noch die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005 - PKHB 2005 (BGBl. I S. 1908)
Vielleicht hilft es ja weiter:

Die vom 1. April 2005 bis 30. Juni 2006 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 1 und 2 der Zivilprozessordnung vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, betragen

1. 173,- Euro für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen
2. für den Ehegatten oder Lebenspartner 380,- Euro,
3. für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, 266,- Euro.

Ziehen Sie weitere Belastungen ab der Richter wird das dann im einzelnen prüfen was abzugsfähig ist, z.B.
- Kosten eines geplanten oder durchgeführten Umzugs
- Mehraufwendungen für Familienereignisse (Konfirmation, Eheschließung der Kinder, etc.)Abzahlungsraten,
- Nachhilfekosten für Kinder,
- Anwaltskosten aus früheren Prozessen,
- PKH-Raten aus anderen Prozessen,
- Schuldzinsen soweit angemessen
- eventuell weitere Beträge mit Rücksicht auf besondere Belastungen (z. B. Körperbehinderung).

Gruss
sky


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AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 10:51




(@diana0)
Schon was gesagt Registriert

Hi Sky!
Klar kann der Anwalt nicht hellsehen. Eine Entscheidung zu §1615 (Betreuungsunterhalt wg. Betreuung unehelicher Kinder) wird aber dieses Jahr vom BVG erwartet. Hätte ich mir vielleicht sparen können.
Gruß Diana


AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2005 12:15