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(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Lohnpfändung ist noch nicht wirklich abgeschlossen, da bekommt der Angler schon ein neues Schreiben: Ex will die Umgangsregelung im gegenseitigen Einvernehmen ändern, falls der Angler nicht einverstanden ist -> Klage. :knockout:

Der letzte Vergleich zur Umgangsregelung ist vom 5. April 2003. In dem Jahr hatte der Angler auch gemeinsame Sorge beantragt, die aber in zweiter Instanz zurückgewiesen wurde, weil der Streit der Eltern untereinander zu groß ist.

Zwischen den Instanzen hat Ex mal schnell den Angler wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt, obwohl auch nach Meinung des Staatsanwaltes nichts auf den Angler hinwies, hat Ex ihre Version bei Gericht trotzdem so erzählt. Ich schwöre es: mein Mann ist unschuldig in der Sache!

So, dann kam die ungerechtfertigte Pfändung.

Nebenbei mußte mein Mann Klage einreichen, weil der Titel für die große Tochter nicht freiwillig zurückgegeben wurde. Die Tochter ist in der Ausbildung und verdient über 500 Euro, dazu kommt noch das Kindergeld, sie will aber trotzdem KU bekommen. Anstatt eine Neuberechnung für alle Kinder ordentlich hinzubekommen, stellt Ex erstmal auf Stur.

Und nun die neu angestrebte Umgangsregelung ist zum Nachteil der Kinder und des Anglers. Die Frau verursacht Chaos ohne Ende, ihr Stress ist echt hausgemacht und sie begründet ihre neue Umgangsregelung damit, dass die Kinder sich zuviel streiten.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass die ständigen Quereleien der Ex mal aufhören? Sie bekommt für jeden Pups (sorry, aber so seh ich das) PKH und kann zumindest die Gerichtssachen somit gut finanzieren.

Wie oft kann man denn in ein und derselben Sache Klage erheben? Etwa jedes Jahr?

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2004 14:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och menno, die lässt euch ja wirklich nicht zur Ruhe kommen...

Wenn ein Vergleich geschlossen wurde, ist dieser unbegrenzt gültig oder bis die im Vergleich aufgeführten Gründe zur Beendigung einer Verpflichtung erfüllt sind. Die Änderung eines Vergleiches ist nur möglich, wenn sich neue Tatsachen ergeben, die zum Zeitpunkt der Vergleichsschließung nicht bekannt waren und offensichtlich zu einem anderen Vergleich/Ergebnis geführt hätten.

Dieses versucht Ex jetzt über den Streit der Kinder herbei zu dichten.

Antwortet kurz und knapp und sprecht euch gegen die Gewährung der PKH für Ex aus. Soll sie sich doch dann erst einmal die Arbeit machen und ihre Karten komplett auf den Tisch legen.

Ihr Ziel ist klar und wird vom Staat über die großzügige Gewährung von PKH subventioniert: Sie will euch ärgern! Aus diesem Grunde bin ich, wie Rechtsschutzversicherungen dies handhaben, für eine Selbstbeteiligung in geringer Höhe.

Vergleiche haben für RAs auch den Charme der doppelten Gebühren, nämlich einmal die übliche Prozessgebühr und zusätzlich eine Vergleichsgebühr in Höhe der Prozessgebühr, weil ja soooooooooo dolle der Vergleich ausgehandelt wurde.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2004 15:30
 Uli
(@Uli)

Liebe Eskima,

ich kann Dir leider wirklich wenig Mut machen. Du kennst meinen Fall und der gerichtliche Teil läuft seit vier Jahren, ein Ende ist nicht absehbar. Ihr müßt versuchen, Euch ein dickes Fell zuzulegen. Manchmal wird das gelingen, oft aber auch nicht. Wichtig ist es partnerschaftlich zusammenzuhalten und sich das auch immer wieder zu versichern. Versucht Euch abzulenken, damit die Gedanken nicht immer wieder nach vorne kommen.
Das Ziel der Exe ist es, Euch fertigzumachen. Sie gönnt Euch Euer Glück nicht. Laßt ihr keine Chance ihr Ziel zu erreichen.

Viel Kraft und liebe Grüße
Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2004 15:31
 mel
(@mel)

hi eskima,
ich kann dir auch wenig hoffnung machen bei mir läuft alles seit mai 1999 übers gericht.
meine ex bekommt auch jedesmal PKH klage über klage.

ich würde an eurer stelle die sachen mit der anzeige voll ausschlachten.

die KM schädigt euch dadurch und wird bei gericht nicht viele chancen haben dürfen.

ihr solltet den staatsanwalt bitten ein untersuchungsverfahren gegen die KM anzustreben wegen permaneter falscher verdächtigungen aber keine anzeige machen.

drücke euch die daumen.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2004 17:31
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

na, das sind ja gute Aussichten :ironie:

@ Deep Thought: ich hab grad mal in den ollen Kamellen rumgewühlt, letztes Jahr wollte Ex die Kinder nicht auseinanderreißen, es sollten alle Kinder auf einmal an einem (!) WE im Monat kommen. Nur die Kinder wollen definitiv nicht zusammen kommen, weil sie sich dann immer streiten.

The same prozidure as last year?

The same prozidure as every year :grr:

Mein Schulenglisch hat mich verlassen, aber ich denke, ihr wißt, was ich meine. Das ist einfach nur :krank:

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2004 18:23
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so, heute gab´s mal wieder Post.

Die Gegenseite verzichtet auf eine Änderung des Umgangs, weil der Angler die Sache mit den Kindern erörtert hat und die Kinder sehr verstört darauf reagiert haben.

Hallo, jemand zuhause? Die Kinder haben uns erzählt, dass Mama gesagt hat, sie sollen sagen, dass sie die neue Regelung besser finden :knockout: Die Kinder haben hier geweint und wollten keine Änderung. Und sie wollten nicht das sagen, was Mama ihnen gesagt hat und fühlten sich ganz einfach schlecht. Das zum Thema Kinder instrumentalisieren.

Ansonsten ist eine Abänderungsklage KU eingetroffen, die sich gewaschen hat. So rein theoretisch könnte ich schon mal die Wohnung kündigen, das Auto abmelden und uns unter der nächsten Brücke anmelden :stonefall:

Aber wie immer werden wir natürlich kämpfen :genau: :gunman:

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2004 12:01
 mel
(@mel)

hi eskima,
was macht ihr denn falsch???
ich hatte nummer 23 oder 24 gerichtsverhandlung, ging um erhöhten unterhalt für kiddis.

😀 ex hat nicht gut da gestanden der richter hat ihre argumente über den bach geworfen.
ich musste mir die ganze zeit ein lautes loslachen verdrücken aber nach der verhandlung habe ich nur noch gelacht.

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2004 17:42
(@Unbekannt)

Huhu Eskima

genau ;) kämpfen. Ist ja letztendlich so dass die Gegenanwälte immer erst mal jede Menge fordern. Was dabei wirklich rüberkommt werden wir sehen.

-Knuddel-

Flocke

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2004 21:44