Abgstumpft?
 
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Abgstumpft?

 
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Als die Welt noch in Ordung war, hatte ich mit Mahnbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Gerichtsvollzieher oder Pfändungs und Überweisungsbeschlüssen nichts zu tun.

Als ich das erste mal so einen gelben Brief mit handgeschriebenem Übergabedatum bekam, hielt ich das für Werbepost. :puzz:

Mir wurde ganz schnell klar, das die das ernst meinten.

Na ja, weil meine Ex son Heissfinger ist und mir öfter solche Dinger zukommen lässt, lege ich diese wenn ich sie am Freitag bekomme erstmal ungeöffnet bis Montags auf die Fensterbank, da ich am WE nichts machen kann.

Ich komme da drauf, weil ich eben wieder son Ding (Pfändungs und Überweisungsbeschluss von RA kosten)bekommen habe und es mich irgendwie kalt lässt.
Früher hätte ich mir in die Hose gemacht.
Stumpfe ich ab, oder fehlt mir das Erschreckungsgen?

Gruss Wedi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 19:38
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und, kennt jemand z.B. das

Als damals Gerichtskosten und RA kosten anstanden, die ich nicht bezahlen konnte, sind die Kosten dorthin verschoben worden und ich zahle sie in Raten dort ab.
Es sind auch Ratenzahlungen möglich, die in keinem Verhältniss zur Forderung stehen.

Mein ehemaliger RA kennt das nicht und und mein Neuer auch nicht.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 20:07
 elwu
(@elwu)

Stumpfe ich ab, oder fehlt mir das Erschreckungsgen?

Hallo,

irgendwann merkt man halt, dass die absonderlich rüde Juristensprache auch nur ganz normale Sachverhalte berschreibt, halt im Duktus von Diktatoren und Henkern, und daher lässt einen das zunehmend kalt. Aufregen bringt ja eh nix. Ob da nun steht 'Sie haben die Zahlung bis zum 15.7.2010 zu leisten, andernfalls wir unverzüglich die Pfändung veranlassen werden' oder wie unter normalen Menschen eher üblich irgendwas wie 'Sie werden zur Vermeidung der Pfändung gebeten, die Rechnung bis zum 15.7.2010 zu begleichen' ist ja dasselbe, nur anders formuliert.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 20:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie haben die Zahlung bis zum 15.7.2010 zu leisten, andernfalls wir unverzüglich die Pfändung veranlassen werden

Ja, diese verächtliche Sprache trägt sicher eine Menge dazu bei, dass diese Berufsgruppe so verachtet wird.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2010 20:16
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi, ''off Topic'' weil es mir gerade so einfällt.

Mir wurde damals PKH auf Ratenzahlung bewilligt, 150,- im Monat.Aufgrund des Urteils konnte ich anfänglich 2 Monate zahlen dann ging es nicht mehr.

Der GV stand vor der Tür und sagte ''Geld her oder ich schiesse''.

Ich sagte, nach Erklärungsversuchen, das ich nicht kann.Er setzte sich und schrieb auf, ein Fernseher, DVD Player usw.

Ich lenkte ein und zeigte Zahlungswilligkeit.Gab ihm 50,- Euro mit dem Vermerk, das weder mir noch dem Gläubiger einer EV gedient sei.

Lange hörte ich nichts, bis ich von der ''zentralen Vollstreckungsstelle'' Post bekam.Mit der netten Sachbearbeiterin telefonierte ich und sie liess sich auf eine sehr gringe Ratenzahhlung ein.
Ist vieleicht auch für stefan70 interesannt.

Für NDS ist zuständig zentrale Vollstreckungsstelle

Für andere BL, soweit vorhanden, bei Google ''zentrale Vollstreckungsstelle'' und das jeweilige BL dahinter eingeben.Ein Versuch ist es wert, wenn nicht, habe ich einfach nur Schwein gehabt, was das betrifft.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2010 21:24