Hallo zusammen,
kann es sein das beim Kindergeldzuschlag jährliche Sonderzahlungen vom AG auf 6 Monate verteilt werden?
Das ist doch wohl ein Scherz oder???
Da steht Wörtlich: Jährliche Sonderzuwendungen, wie z.B. Weihnachts- oder
Urlaubsgeld sind auf sechs Monate zu verteilen und dem
monatlichen Bruttoeinkommen hinzuzurechnen.
Wenn das so ist, dann brauchen ja sehr viele keinen Antrag zu stellen.
Bei ALG2 werden Sonderzahlungen auf 12 Monate aufgeteilt.
Auch sonst ist der Kindergeldzuschlag für mich sehr undurchsichtig.
Aber vielleicht weiß jemand mehr hier.
Gruß Marco
Hi Sealjet,
wie ich schon sagte, bin ich der Meinung, dass Du Dir darüber keinen Kopf zerbrechen musst, weil die Voraussetzung für den Zuschlag ist, dass das Kind im Haushalt des Antragsstellers lebt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Du, ich habe einen Sohn(2) und erwarte Anfang Januar Nachwuchs. Dadurch das meine Frau nicht arbeitet könnte ich evtl. in den Genus kommen.
:interessant: Sag das doch gleich! 😉
Die Grenzen sind aber ziemlich eng. Es gibt im Inet auch Rechner dazu
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
O.K. nächste mal warne ich dich vor.
Das mit dem Rechner weiß ich, aber die Frage ist mit den jährlichen Sonderzulagen.
Durch den Kinderzuschlag soll ALG2 vermieden werden. Wie soll das gehen wenn die anders rechnen als bei ALG2.
Nachlesen kann man es unter: http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/hinweistexte_fuer_kinderzuschlagsrechner.pdf
Guten Morgen,
jetzt bin ich platt.
Habe gerade mit der Familienkasse telefoniert und die gute Frau meinte:
Jährliche Sonderzahlungen des AG werden nur in dem gezahlten Monat dem Einkommen angerechnet.
Das heißt das man nur in diesem Monat kein Zuschlag bekommt.
Ja weiß denn in dieser Bananenrepublik keiner mehr was richtig und was falsch ist???
Gruß
Sealjet
Ja weiß denn in dieser Bananenrepublik keiner mehr was richtig und was falsch ist???
Wie denn auch, wenn sich jede Behörde ihre eigene Wahrheit basteln kann.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Habe gerade mal an das bmfsfj geschrieben, mal sehn was die da so von sich geben.
Und zwar steht da bei hinweise zum Bruttolohn noch mal was anderes:
"Jährliche Sonderzuwendungen, wie z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld sind mit einem zwölftel zu Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen hinzuzurechnen."
Schon seltsam oder???
Ich habe jetzt drei verschiedene Versionen. 😡 Darf ich mir eine Aussuchen??? 😉
Nein!
Die Anderen dürfen sich immer die aussuchen, die dir am meisten schadet! :phantom:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Naja, das dient ja nur dem Volk wenn so Geld eingespart werden kann.
Die Behörden sollen ja sparen. Dann ist es nur Richtig wenn die bei uns anfangen oder??? 😉
Hallo ihr lieben,
habe heute Post bekommen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Referat 204 Gesetzliche Familienförderung . Bundeseltemgeld, Kindergeld, Mutterschutz, Unterhaltsvorschuss .
Christine Ziethen Alexanderstraße 3, 10178 Berlin 11018 Berlin
lEL +49 (0)3018 555-1657 FAX +49 (0)3018 555-41657
INTERNET www.bmfsfj.de
ORT, DATUM Berlin, den 11.11.2008
IhreMail vom 23. Oktober 2008
Sehr geehrter Herr ....,
vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben, indem Sie auf Unstimmigkeiten bei den Hinweisen zum Kinderzuschlagsrechner aufinerksam machen.
Bedauerlicherweise sind nur die Hinweise, die als Download zur Verfügung stehen, aktualisiert worden und nicht die Hinweistexte bei den einzelnen Eingabefeldem. Maßgebend sind jedoch die als Download zur Verfügung stehenden Hinweise.
Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Ziethen
Das würde heißen das alle Sonderzahlungen auf 6 Monate zu verteilen sind. Dann bekommt man eher ALG 2 als Kindergeldzuschlag.
Der Text aus dem Download lautet:
Jährliche Sonderzuwendungen, wie z.B. Weihnachts-oder Urlaubsgeld sind auf sechsMonate zu verteilen und dem monatlichen Bruttoeinkommen hinzuzurechnen.
Kann doch nicht sein.
Gruß
Seal
hallo,
beim anruf in meiner fam.kasse sagte man mir, ich müsse eh jeden monat eine lohnabrechnung hinschicken...
romy
@ RomyH
Hallo,
mir haben die von der FK gesagt das es jede Sonderzahlung nur in dem Mont berücksichtigt wird wo man sie auch bekommt. Wörtlich der SB:
Ich würde nur für die Monate keinen KIZ bekommen indem mir Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gezahlt würde.
Aber auf der Internetseite steht es anders.
Gruß
Seal
na dann ahben wir beide dieselbe auskunft bekommen. ich denke die fam.kasse handhabt das auch so (hab ich so gehört). das macht zwar mehr arbeit, aber auch mehr sinn.
Die Frage ist doch was ist Richtig und was nicht, ALG2 hat mir auch Geld bewilligt und später wieder zurück gefordert.
Ich bin da sehr sehr vorsichtig geworden.
bei h4 ist die berechnung genauso kompliziert wie bei kizu, der rechenweg ist sogar recht ähnlich. die frage lautet immer: warum fordern die was zurück? ich würde immer in widerspruch gehen und dann mal weiter schauen.
gruß
Hallo,
bei alg 2 werden Sonderzahlungen und Steuerrückzahlungen auf 12 Monate verteilt.
Einspruch hatte ich eingelegt aber ohne Erfolg. Hatte leider auch einen RA der keine Ahnung hatte.
Bei KIZ habe ich auch noch nie eine Berechnung gesehen, habe nur 3 Monate eine Zahlung bekommen und später eine Ablehnung.
Habe jetzt mal einen neuen Antrag gestellt. Aber noch keine Antwort erhalten.
Gruß
Seal
siehste,
als ich vor 2 jahren mal kurzzeitig alg2 erhielt, habe ich nur in dem monat, wo weihnachtsgeld anfiel, kein alg2 erhalten. die sb hielt sich sowas von exakt ans "zuflussprinzip". das kann man auch mit dem sb absprechen. meine hatte mich damals gefragt, wie's mir lieber ist...
wenn man aber nach den durchführungshinweisen geht, so wäre eine verteilung auf 12 monate korrekt gewesen. Allerdings: diese sind nur richtlinien und nicht verbindlich...nur das reine gesetz mit wortlaut sind verbindlich.
gruß
Hallo,
was mich etwas stört ist das es keine verbindliche Aussage bzw. das nichts schriftliches gibt was verbindlich ist.
Den Bürgen muss doch die möglichkeit gegeben sein seber etwas für sich zu errechnen. Deshalb gibt es doch den KIZ-Rechner. Nur nachdem komme ich dann keinen KIZ sondern würde eher ALG 2 bekommen.
Gruß
Seal