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Hausbesuch Landratsamt

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 Mux
(@mux)
Registriert

@suffering_d

Und genau so ists und genau deswegen ist die Leistung wegen mangelnder Mitwirkung verwirkt.

Durch Wiederholung wird das ganze auch nicht richtiger.
Also nochmal zum Mitschreiben:

"Die im Grundgesetz in Artikel 13 geregelte Unverletzlichkeit der Wohnung bedeutet, dass staatliche Organe grundsätzlich nicht berechtigt sind, ohne Zustimmung des Wohnungsbesitzer dessen Wohnung zu betreten oder sonstwie in die Wohnung einzudringen. Daher ist auch grundsätzlich das Abhören von Wohnungen (z. B. auch durch Richtmikrophone) unzulässig.

In Einzelfällen kann dieser Grundsatz durchbrochen werden (z. B. durch richterliche Anordnung (Durchsuchungsbeschluss) oder bei Gefahr im Verzug.

Aus dem Grundrecht heraus trifft den Staat aber auch weiterhin die Verpflichtung, die Wohnung vor jedem vom Berechtigen nicht gewünschten Betreten oder Verletzen des Schutzbereiches zu schützen. Aus diesem Grunde ist z. B. der Hausfriedensbruch im Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt."

So, Du meinst also, wenn jemand dieses sein GRUNDRECHT wahrnimmt (und das GG gilt doch auch für HartzIV-Empfänger, oder nicht?), entstehen im daraus Nachteile in Form von Leistungskürzung? Und das deutsche Gerichte das auch so sehen? Kannst Du nicht wirklich glauben, nicht?

@brille007

In zahlreichen Threads hier im Forum wird diskutiert, ob und wie man eine neue Lebensgemeinschaft der Ex-Gattin nachweisen kann, notfalls sogar per Detektiv. "Moralische Probleme" hätten die meisten Unterhaltszahler mit einer solchen Überprüfung wohl nicht, wenn die auf diese Weise gewonnenen Erkenntnisse sich positiv (also mindernd oder sogar ausschliessend) auf die Unterhaltspflicht auswirken. Auch nicht, wenn der Detektiv im Rahmen dieses Auftrags Fotos von der Ex und ihrem LG macht, Nachbarn befragt etc. - natürlich immer ohne Wissen der Ex. Ich denke, man sollte hier nicht mit zweierlei Mass messen...

Dass bei solchen Aktionen sich der Detektiv meistens auf rechtlich wackligem Terrain bewegt dürfte bekannt sein. Und inwieweit illegal gesammelte Informationen und Fotos gerichtsverwertbar ebenfalls. Es mag moralisch o.k. sein, aber rechtlich ist auch dieses Vorgehen in jedem Fall problematisch. Und es würde eben mit zweierlei Maß gemessen, wenn bei Hilfeempfängern Grundgesetze ausgehebelt würden, bei Nichthilfeempfängern jedoch nicht. 

Das Grundgesetz ist zu wertvoll, um es einem wie auch immer berechtigtem Anliegen zu opfern, ob es um das Kontrollbedürfnis des Staates geht oder ob es angeblich der Terrorismusprävention dient. Sollte man nicht vergessen. Und die deutsche Geschichte ist voll von schlechten Beispielen.

Ich fände es persönlich völlig korrekt, wenn die Wohnsituation  und Lebenssituation von Hilfeempfängern geprüft werden würde (meine liebe HartzIV-Ex fährt in diesem Jahr zum vierten Mal in den Urlaub!), aber  bitte nicht unter Umgehung einer klaren gesetzlichen Regelung. Wenn der Staat das nicht hinkriegt, muss er  die Verluste durch Mißbrauch hinnehmen oder das Ganze anders organisieren.

Meine Meinung (..wessen auch sonst :-))
Mux
     

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 15:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mux,

Dass bei solchen Aktionen sich der Detektiv meistens auf rechtlich wackligem Terrain bewegt dürfte bekannt sein. Und inwieweit illegal gesammelte Informationen und Fotos gerichtsverwertbar ebenfalls. Es mag moralisch o.k. sein, aber rechtlich ist auch dieses Vorgehen in jedem Fall problematisch.

mir ging es nicht um die rechtliche Seite (wobei die meisten Detekteien durchaus wissen, wie ihre Informationen beschaffen sein müssen, damit sie gerichtsverwertbar sind), sondern um die moralische: Es herrscht hier im Forum Konsens darüber, dass es moralisch vertretbar sei, die neue Lebensgemeinschaft der Ex per Detektiv nachzuweisen und aufgrund der Erkenntnisse, die der "bezahlte Schnüffler" beibringt, den EU zu reduzieren - Motto: "Schliesslich muss man sich ja gegen eine Ex wehren, die eine Lebensgemeinschaft verheimlicht, um sich Unterhalt zu erschleichen."

Deshalb bin ich der Ansicht, dass der Staat als "Unterhaltszahler" nicht an einem anderen Massstab gemessen werden sollte. Natürlich ist die Wohnung per Grundgesetz unverletzlich und sollte es auch weiterhin bleiben. Aber wenn sich ein Unterhaltsempfänger der Mitwirkung verweigert, muss davon ausgegangen werden, dass er gute Gründe dafür hat und deshalb so behandelt wird, als lägen diese Gründe faktisch vor. Das ist dann der Preis der Nicht-Mitwirkung - schliesslich interessiert den Prüfer ja nicht, ob die Wohnung aufgeräumt oder das Geschirr gespült ist, sondern nur, ob hier - entgegen der gemachten Angaben - noch jemand anderer lebt.

Anderes Beispiel: Wenn Du in eine Alkoholkontrolle gerätst, hast Du die Möglichkeit, in das Dir dargebotene Gerät zu pusten und die Frage nach Deinem Alkoholpegel damit ganz schnell zu beantworten. Wenn Du Dich - meinetwegen unter Berufung auf Deine Grundrechte - weigerst, wird der freundliche Mann in den grünen Klamotten annehmen, dass Du gute Gründe dafür hast. Dann wird die Frage nach Deinem Alkoholpegel eben per richterlicher Anordnung über eine Blutprobe beantwortet. Und die ist - rein rechtlich betrachtet - eine Körperverletzung, die Dir unter diesen Umständen aber auch gegen Deinen Willen zugefügt wird.

Deshalb nochmal: Der grundgesetzliche Schutz der Wohnung soll und darf nicht ausgehebelt werden - aber wer bei einer legitimen Prüfung nicht freiwillig mitwirkt oder einen Anwalt dafür braucht, weckt den Verdacht, dass er etwas zu verbergen hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 16:05
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

-aber wer bei einer legitimen Prüfung nicht freiwillig mitwirkt oder einen Anwalt dafür braucht, weckt den Verdacht, dass er etwas zu verbergen hat.

Problem ist hier nur - die Wohnungsdurchsuchung ist nicht legitim.
Es wird hier ganz eindeutig gegen ein Grundrecht verstoßen und damit hat diese Prüfung jede Legitimation verloren und aus einer Verweigerung einer unrechtmäßigen Prüfung sollte einem normalerweise auch kein Schaden oder Nachteil entstehen können - zumindest nicht rechtmäßig.

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 16:30
(@Platt)

Hi,

Was will denn der Kontolleur sehen?

Warum ist es zwingend notwendig ohne irgend einen Tatverdacht eine Wohnung zu betreten?

Was hat das Betreten der Wohnung mit Mitwirkungspflicht zu tun?

Definition Mitwirkungspflicht?

Fakt ist, dass der garantiert nicht in die Wohnung gehen will um mal so ganz pauschal in der Gegend rum zugucken, sondern der will das Badezimmer sehen, ob sich dort eventuell eine "zweite" Zahnbürste befindet. Der will auch alle Schränke aufmachen, um eventuell andere dem Wohnungsinhaber nicht gehörende Kleidungsstücke zu finden.

DAS IST NICHT WEITER ALS EINE HAUSDURCHSUCHUNG

Der will nämlich was finden und nicht ein lockeres Gespräch beim Kaffee führen. Ganz ehrlich gehts noch. 😡

Als ich noch nicht mit meiner LG zusammengelebt habe, hat sie manchmal bei mir oder ich bei ihr übernachtet.
Das heißt, ich hatte dort eine Zahnbürste, Rasierapperat, mehrere Sätze Unterwäsche, sogar ein oder zwei Hemden usw.

Sie das gleiche, sogar Tampons. Alles aus Bequemlichkeit, damit man nicht alles mitschleppen muss und auch die Möglichkeit hat von da aus gleich zur Arbeit zu fahren. Das bitte soll doch dann der ALG2 Empfänger dem netten Herrn erklären. Der grinst sich ein und ein paar Tage später kommt dann die Einstellung der Leistung ins Haus geflattert.

Gute Nacht Deutschland

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 16:31
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Platt: Wenn ein Staat bedürftigen Bürgern Notleistungen gewährt, dann ist es wohl auch sein Recht zu überprüfen, ob eine Bedürftigkeit besteht. Dein $$ Gefasel hin und her, aber mit §§ argumentieren meist SOzialschmarotzer! So ist das in meinen Augen, auch nicht weniger in Augen des Steuerzahlers, der sich allgemeinhin wünscht, das BEDÜRFTIGEN PERSONEN der Lebenserhalt gesichert wird.

MITWIRKUNGSPFLICHT, ich weiss nicht was Du daran nicht verstehst - sag mal an was DU nicht verstehst. Im Prinzip sollte solch Leuten, die sich der Mitwirkungspflicht entziehen mit sofortiger Wirkung jegliche Leistung entzogen werden.

Es gibt dieses Schlaraffenland Deutschland nicht mehr, noch nicht aufgewacht, noch nichts erkannt?

Zum Thema Arbeit, es kann sich jeder eine Arbeit suchen, eine qualitativ minderwertige vielleicht, aber es geht und komm nicht daher mit anderweitigen Ansagen - schlichtweg und im Vorfeld indiskutabel - es geht!

Andere Fälle gibt es auch, aber wenn sich, wie im Opener sich quergestellt wird, dann liegt da was im argen.....

ICH muss meinem Arbeitgeber auch Rechenschaft abgeben, welche LEISTUNG ICH bringe, sag mal an welche Leistung ein Hilfeempfänger an den Tag legt, der sich weigert seine persönlichen Verhältnisse überprüfen zu lassen - hm?

SO scheiden sich Geister

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 16:36
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Stimme Platt voll und ganz zu.

Man dürfte ja dann nicht mal jemanden zu Besuch haben, der länger als einen Tag bleibt, weil was is, wenn grade dann der Kontrolleur vorbeikommt? - Der glaubt einem doch nie, daß die Sachen jemandem gehören, der nur zu Besuch ist.
Und vor allem - wie soll man das nachweisen?

Die Arge handelt da nach dem Motto - "Der Zweck heiligt die Mittel" - das allein ist ja schon problematisch - und wer weiß denn, ob sich der ganze (vor allem finanzielle) Aufwand überhaupt lohnt, oder ob da nicht für die Kontrolle wieder doppelt so viel Geld draufgeht, wie man dann durch das Aushebeln der Betrüger einspart...

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 16:43
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Mux:

In Einzelfällen kann dieser Grundsatz durchbrochen werden (z. B. durch richterliche Anordnung (Durchsuchungsbeschluss) oder bei Gefahr im Verzug.

Erschleichen einer Leistung kann auch eine Gefahr darstellen, noch nicht gewusst? Soda, also prüft man ob eine Leistung zu Recht gewährt wird. Jetzt bist Du wieder drann.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 16:45
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Oder anders, man lebt getrennt, hat vielleicht 2 Kinder - zahlt Unterhalt und der Unterhalt geht in eine Bedarfsgemeinschaft ein in der die EX samt Neuem nichts arbeitet. AHAAAAAAA!

So finanziert man über seine Kinder einen anderen Unbeteiligten, auch gut.

Yours
AM Rande

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 16:47
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

@ suffering

Darf man, um eine Straftat zu ahnden, eine andere Straftat begehen?

Meiner Meinung nach nicht.
Und wenn Privatpersonen das nicht dürfen, darf der Staat das schon lange nicht. Aber mit solchen Aktionen tut er genau das.

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 16:48
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

@ suffering

Darf man, um eine Straftat zu ahnden, eine andere Straftat begehen?

Meiner Meinung nach nicht.
Und wenn Privatpersonen das nicht dürfen, darf der Staat das schon lange nicht. Aber mit solchen Aktionen tut er genau das.

Aha, ich hoffe das Bedienstete alles was in ihrer Macht stehende tun um da einen Riegel vorzuschieben. Wenn ich blau mache und meld mich nicht beim Arbeitgeber bin ich raus - so ist das. Wieso sollte man nicht überprüfen dürfen ob Leistungen ZU RECHT bezogen werden?

Da greift kein $$, auch nicht von manchen zitierte nicht. Ich hoffe das man dem Opener die Leistungen ab sofort verweigert.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 16:51




 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Doch, es sollte schon überprüft werden, ob Leistungen zu Recht bezogen werden, aber nicht mit Mitteln, die eines der Grundrechte die jeder Mensch hat, mißachten.

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 16:55
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin, moin...dachte Du residierst im wilden Süden 🙂

Ne, nochmal, es gibt keine vom Recht gelöste moralische Sichtweise. Sicher kann mal sich empören und sagen, das ist nicht Recht und das müsste so und so sein, aber: ohne Anerkennung der Gesetze als verbindliche Handlungsgrundlagre hört der Staat auf zu existieren. Sokrates hat das sehr schön gezeigt, indem er sich einem ungerechten Todesurtel trotz der Möglichkeit zu fliehen gestellt hat, eben weil er nicht durch sein Handeln ein  schlechtes Beispiel geben wollte, geltendes  (Un)recht in diesem Fall auszuhebeln.

So, ein kleiner Analogieschluss soll jetzt genügen: Wenn Du nicht willst bzw. ein Grundrecht nutzt hat das Konsequenzen (hatten wir das nicht erst in der DDR? Meinungsfreiheit, Reisefreiheit etc., aber keiner hat sie genutzt, weil es Konsequenzen hatte?) Ist doch nichts dabei, jemanden in die Wohnung zu lassen, soll er begutachten, was er will, und wenn die nackte Freundin gerade im Bett liegt, was soll´s? Interessiert ihn ja nicht. Kann jeder mal gucken kommen? Mich stört es schon, die Wohnung ist meine zweite Haut, da hat keiner was zu suchen, den ich da nicht reinbitte. Also dann kürzen, wenn ich verweigere? Also, müsste ich GEZ zahlen, weil ich den GEZ-Mann nicht hereinlasse?

Anderes Beispiel: Wenn Du in eine Alkoholkontrolle gerätst, hast Du die Möglichkeit, in das Dir dargebotene Gerät zu pusten und die Frage nach Deinem Alkoholpegel damit ganz schnell zu beantworten. Wenn Du Dich - meinetwegen unter Berufung auf Deine Grundrechte - weigerst, wird der freundliche Mann in den grünen Klamotten annehmen, dass Du gute Gründe dafür hast. Dann wird die Frage nach Deinem Alkoholpegel eben per richterlicher Anordnung über eine Blutprobe beantwortet. Und die ist - rein rechtlich betrachtet - eine Körperverletzung, die Dir unter diesen Umständen aber auch gegen Deinen Willen zugefügt wird.

Puh, will hier nicht nerven, aber auch dieses Beispiel stimmt so nicht.

1. Fall: Du hast nichts getrunken.
Du wirst gefragt, ob Du mit dem Alkoholtest einverstanden bist (Pusten!). Bist Du nicht! Damit gibt es keinerlei rechtl. Grundlage eine Blutprobe anzuordnen, wenn nicht ein zwingender Tatverdacht vorliegt (Lallen, Geruch nach Alkohol etc.). Die Beamten haben Dir zu glauben! Hat was zu verbergen, also Blut abgezapft gilt auch hier nicht (vgl. Wohnungsdurchsuchung ohne zwingenden Tatverdacht)   

2. Fall: Du hast getrunken.
Auch hier gilt, wenn Du Dich nach außen glaubhaft nüchtern geben kannst, kommst Du um die Blutprobe rum.

3. Fall: Es kommt zur Blutprobe, dann gilt:

StPO § 81a: Entnahme von Blutproben, körperliche Eingriffe
(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

Also, diese Kontrollen unterliegen ganz klaren gesetzlichen Bestimmungen. Es kann ja auch eine Wohnung durchsucht werden, und es kann ein Alkoholtest angeordnet werden (Menschen sind ja gefährdet, also Gefahr in Verzug), in beiden Fällen aber nur mit hinreichend begründetem Verdacht und folgerichtig reicht als Verdacht in beiden Fällen auch nicht: Er hat nicht mitgewirkt. Und das ist auch gut so!

Viele Grüße aus dem bockigem Osten 🙂
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 17:03
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin vj,

Doch, es sollte schon überprüft werden, ob Leistungen zu Recht bezogen werden, aber nicht mit Mitteln, die eines der Grundrechte die jeder Mensch hat, mißachten.

Dies für jeden Fall zu beurteilen ist Sache des Staates. Nimm mein vorhin gegebenes Beispiel mit der Alkoholkontrolle: Zunächst hast Du das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Wenn Du Dich einer Kontrolle enziehst, kann dieses Grundrecht ausgesetzt werden, indem man Dir - auch gegen Deinen Willen - eine Blutprobe "aufdrängt", wenn der Verdacht besteht, dass Du alkoholisiert am Strassenverkehr teilgenommen hast. Damit hat der Staat - respektive seine Hilfsorgane - trotzdem noch lange keine Straftat begangen. Das würdest Du spätestens erfahren wenn Du versuchen würdest, die Polizei bzw. den Arzt, der diese "Körperverletzung" gegen Deinen Willen begangen hat, deswegen zu verklagen - ganz egal, was die Blutprobe schlussendlich ergeben hat.

Wenn also der Verdacht besteht, dass jemand zu Unrecht Leistungen von der Allgemeinheit bezieht, muss der Staat die Möglichkeit haben, dies auch zu überprüfen. Andernfalls wäre die Folge nicht ein hoch geschätztes Grundrecht namens "Unverletzlichkeit der Wohnung", sondern schlicht Leistungsmissbrauch auf breitester Front.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 17:05
(@Platt)

Hi,

@suffering_d

@ Platt: Wenn ein Staat bedürftigen Bürgern Notleistungen gewährt, dann ist es wohl auch sein Recht zu überprüfen, ob eine Bedürftigkeit besteht. Dein $$ Gefasel hin und her, aber mit §§ argumentieren meist SOzialschmarotzer! So ist das in meinen Augen, auch nicht weniger in Augen des Steuerzahlers, der sich allgemeinhin wünscht, das BEDÜRFTIGEN PERSONEN der Lebenserhalt gesichert wird.

Gehe einfach davon aus, das ich wahrscheinlich schon jetzt mehr an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt habe und noch immer zahle als die meisten. Ich gehöre nunmal zu den sogenannten breiten Schultern. Die letztendlich diesen ganzen Krempel bezahlen müssen. Solche eine Argumentation kommen meist von Menschen, die selbst nicht wirklich diesen Staat finanzieren. Wenn hier einer sauer sein sollte dann ich.

Du hast anscheinend wirklich keine Ahnung, was alles im Vorfeld geprüft wird, bzw. welche Unterlagen bei gebracht werden müssen. Die Bedürftigkeit wird doch vor einer Leistung geprüft. Wenn dann alles plausibel dargelegt und die Bedürftigkeit festgestellt wurde erst dann gibt es Leistung. Wenn dann Verdachtsmomente vorliegen, dass man die Unwahrheit gesagt hat, hat jeder (Betrifft nicht nur ALG) die Möglichkeit im Rahmen der von diesem Volk eingeführten Spielregeln, dieses zu überprüfen.

Aber letztendlich nimmst sprichst Du den Betroffenen noch das letzte ab, was sie haben. Die Menschenwürde.
Heute sind es die "Sozialschmarotzer" und morgen sind es wieder die mit einer anderen Hautfarbe.

ICH muss meinem Arbeitgeber auch Rechenschaft abgeben, welche LEISTUNG ICH bringe, sag mal an welche Leistung ein Hilfeempfänger an den Tag legt, der sich weigert seine persönlichen Verhältnisse überprüfen zu lassen - hm?

Genau und darum kann Dein AG auch jederzeit in Deine Wohnung, um zu überprüfen ob Du da ein paar leere Schnapsflaschen liegen hast, die dann beweisen, dass Du nicht besonders leistungsfähig bist. Es dreh das jetzt mal und. Ein AN der mir Rechenschaft darüber abgeben muss, was er so alles macht und ich das als AG nicht selber weis,
der hat leistet gar nichts. Zieht sich nur monatlich die Kohle rein.

Zum Thema Arbeit, es kann sich jeder eine Arbeit suchen, eine qualitativ minderwertige vielleicht, aber es geht und komm nicht daher mit anderweitigen Ansagen - schlichtweg und im Vorfeld indiskutabel - es geht!

Man kommen mir diese Sprüche bekannt vor. Am besten Arbeitsdienst. Warum nur sind die von Arge nicht in der Lage, wenn es doch sooooooooooooooooooooo viele Jobs gibt, diese zu vermitteln. ????????????????????????????

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 17:14
(@Platt)

Hi,

Wenn also der Verdacht besteht, dass jemand zu Unrecht Leistungen von der Allgemeinheit bezieht, muss der Staat die Möglichkeit haben, dies auch zu überprüfen. Andernfalls wäre die Folge nicht ein hoch geschätztes Grundrecht namens "Unverletzlichkeit der Wohnung", sondern schlicht Leistungsmissbrauch auf breitester Front.

Diese Möglichkeit hat doch der Staat. Das einzige was keiner darf, ist willkürlich eine illegale Überprüfung zu starten und als solches sind diese Aktionen rechtlich zu bewerten.

Stell Dir bitte einmal folgendes vor. Man behauptet, Du würdest Deine Einnahmen nicht alle versteuern. Das würde ausreichen, alles zu überprüfen? So nach dem Motto, wir stellen einmal eine kühne Behauptung auf und schauen mal?

Schon mit der Geburt machen wir uns schon für alles Mögliche verdächtig.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 17:37
 elwu
(@elwu)

Hi,

es war vorauszusehen dass bei diesem Thema alsbald ein einfacher Geist daherstolpert und düstere Andeutungen in  Bezug auf die deutsche Vergangenheit macht klar. Mach' dich gelegentlich mal über Godwin's Law schlau: http://de.wikipedia.org/wiki/Godwins_Gesetz

Mehr ist zu deinem völlig abseitigen Posting nicht zu sagen.

Hi,

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 17:44
(@Platt)

Hi,

es war vorauszusehen dass bei diesem Thema alsbald ein einfacher Geist daherstolpert und düstere Andeutungen in  Bezug auf die deutsche Vergangenheit macht klar. Mach' dich gelegentlich mal über Godwin's Law schlau: http://de.wikipedia.org/wiki/Godwins_Gesetz

Mehr ist zu deinem völlig abseitigen Posting nicht zu sagen.

Nach da hast Du es mir richtig gegeben :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup: :thumbup:

:rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 17:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Platt,

Diese Möglichkeit hat doch der Staat. Das einzige was keiner darf, ist willkürlich eine illegale Überprüfung zu starten und als solches sind diese Aktionen rechtlich zu bewerten.

Irgendeiner "Willkür" rede ich ja auch nicht das Wort. Willkürlich wäre, wenn ARGE-Mitarbeiter Müller morgen früh sagt "Ich hab heut schlechte Laune und mich über meine Frau geärgert; also werd ich jetzt mal ein paar Leistungsempfängern einen unangemeldeten Besuch abstatten." Sowas geht natürlich nicht.

Wenn eine Behörde dagegen unangemeldete Besuche bei Leistungsempfängern anordnet, bei denen sie Grund zu der Annahme hat, dass die aktuellen Lebensumstände nicht mehr den angegebenen entsprechen (beispielsweise, weil der Leistungsempfänger mit einem Lebenspartner zusammengezogen ist und die eigene, von der Allgemeinheit finanzierte Wohnung untervermietet hat), ist das keine Willkür, sondern das Bestreben, die immer beschränkten Mittel so einzusetzen, dass sie auch wirklich denen zugute kommen, die sie brauchen. Daran kann ich nichts Schlechtes finden, auch keinen Verstoss gegen ein "höheres Rechtsgut".

Wie ich in diesem Thread schon schrieb: Als steuerzahlender Unternehmer unterliege ich ständig und ohne jeden konkreten Verdacht dem Generalverdacht der Steuerhinterziehung oder zumindest der "irrtümlichen Steuerverkürzung". Also wird das geprüft. Bei Verdunkelungsgefahr kommt die Steuerfahndung sogar unangekündigt. Dass eine "normale" Steuerprüfung angekündigt wird, hat nur damit zu tun, dass man im Nachhinein nicht mehr viel fälschen kann - was man über Jahre steuerlich erklärt habe, muss bei der Prüfung einfach den Tatsachen entsprechen. In einer Sozialwohnung die Spuren eines Mitbewohners zu verwischen oder mal schnell für einen Tag in die untervermietete Wohnung zurück zu ziehen ist dagegen kein Kunststück - so etwas kann man eigentlich nur unangemeldet aufdecken.

Stell Dir bitte einmal folgendes vor. Man behauptet, Du würdest Deine Einnahmen nicht alle versteuern. Das würde ausreichen, alles zu überprüfen? So nach dem Motto, wir stellen einmal eine kühne Behauptung auf und schauen mal?

Wenn eine solche Aussage die Ohren des Finanzamts erreicht, ist dieses sogar verpflichtet, dieser Behauptung nachzugehen! Selbst wenn der Behaupter das nur mal so ins Blaue gesagt und/oder seine Aussage anonym getätigt hat. Und auch das kann selbstverständlich bis zu einer unangemeldeten Hausdurchsuchung beim (vorgeblichen) Steuerbetrüger gehen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
(der vor kurzem einen zahlungsunwilligen Mietnomaden an die Justiz losgeworden ist, der glaubte, er könne in Deutschland Sozialleistungen beziehen und gleichzeitig in der Schweiz arbeiten - sein hubraumstarkes Auto und sein aufwendiger Lebensstil kosteten einfach deutlich mehr als er verdiente...)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 17:55
(@Platt)

Hi,

@brille007

Ich bin mir sicher, dass wir gar nicht weit auseinander sind.

Ich habe den Opener wie folgt verstanden:

Ausweis wurde nur widerwillig vorgelegt.
"Name, Dienstgrad" gar nicht bzw. auf mehrmaliger Nachfrage genannt
Warum er jetzt da ist, wurde auch nicht gesagt, auch nicht auf mehrmaliger Nachfrage
Er wollte nur rein

Besteht ein Verdacht, besteht die Möglichkeit der richterlichen Anordnung.

Wenn man dieses nicht so schnell bekommt, kann man das anders regeln.

Ordnungsgemäßes ausweisen.
Ganz klar den Verdacht äußern. Detailiert.
Jetzt kann man auf sein Grundrecht bestehen, oder um nicht die ganze Maschenerin in gang zu setzen, den reinlassen.
Menschen die nichts zu befürchten haben, werden diesen Weg auch gehen. Im Vorfeld das abklären.
Eine zweite Zahnbürste sagt noch nichts darüber aus, dass dort auch ein zweiter wohnt.

Dein Beispiel mit der Untervermietung ist doch all gegenwertig. Aber da muss ich auch genau prüfen und da reicht eine
Wohnungsinspektion bei weitem nicht aus.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 18:10
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

@suffering_d

Gehe einfach davon aus, das ich wahrscheinlich schon jetzt mehr an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt habe und noch immer zahle als die meisten. Ich gehöre nunmal zu den sogenannten breiten Schultern. Die letztendlich diesen ganzen Krempel bezahlen müssen. Solche eine Argumentation kommen meist von Menschen, die selbst nicht wirklich diesen Staat finanzieren. Wenn hier einer sauer sein sollte dann ich.

Du hast anscheinend wirklich keine Ahnung, was alles im Vorfeld geprüft wird, bzw. welche Unterlagen bei gebracht werden müssen. Die Bedürftigkeit wird doch vor einer Leistung geprüft. Wenn dann alles plausibel dargelegt und die Bedürftigkeit festgestellt wurde erst dann gibt es Leistung. Wenn dann Verdachtsmomente vorliegen, dass man die Unwahrheit gesagt hat, hat jeder (Betrifft nicht nur ALG) die Möglichkeit im Rahmen der von diesem Volk eingeführten Spielregeln, dieses zu überprüfen.

Aber letztendlich nimmst sprichst Du den Betroffenen noch das letzte ab, was sie haben. Die Menschenwürde.
Heute sind es die "Sozialschmarotzer" und morgen sind es wieder die mit einer anderen Hautfarbe.

Genau und darum kann Dein AG auch jederzeit in Deine Wohnung, um zu überprüfen ob Du da ein paar leere Schnapsflaschen liegen hast, die dann beweisen, dass Du nicht besonders leistungsfähig bist. Es dreh das jetzt mal und. Ein AN der mir Rechenschaft darüber abgeben muss, was er so alles macht und ich das als AG nicht selber weis,
der hat leistet gar nichts. Zieht sich nur monatlich die Kohle rein.

Man kommen mir diese Sprüche bekannt vor. Am besten Arbeitsdienst. Warum nur sind die von Arge nicht in der Lage, wenn es doch sooooooooooooooooooooo viele Jobs gibt, diese zu vermitteln. ????????????????????????????

Platt

Du willst einfach nicht verstehen worum es geht, oder? Auch geht mir Dein Gejammer am Hacken, was Du doch nicht alles so an Steuern zahlst und Dich moralisch versuchst als Robin Hood des 21ten Jahrhundert darzustellen. Unglaublich.

Jeder, aber auch JEDER hat die Möglichkeit sich einen JOB zu SUCHEN! und nicht, wie es nämlich durchs Eingangspost rüberkommt nur abzukassieren und auf seine vermeintlichen Rechte aufmerksam zu machen und auf selbige zu bestehen, ohne auch nur einen Ansatz an Bemühungen an den Tag zu legen.

Kann jeder von mir halten was er will, aber das ist Schmarotzertum.

Dem vorherigen Post von Brille007 und dem hier füge ich nichts mehr hinzu. Schönen Tag, Grüss Gott!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2006 18:16




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