hallo die es betrifft!
vielleicht weiss es auch der ein oder andere.... jedoch: obwohl wir uns intensiv mit dem sbg II etc befassten, haben wirs nicht gewusst..
also: mein lg bekam ja nur 1 mo ALGII - dann fand er einen job. das grundgehalt ist gering - der weg zur arbeit an 6 tagen die woche jeden tag 70 km.. frisst ne menge geld für sprit!
als er meldete, dass er einen job hat, traf er auf eine nette SB beim jobcenter, die selbst einmal in dieser lage war und ihm riet, einen antrag auf fahrtkostenzuschuss zu stellen.
und was soll ich sagen? während der ganzen probezeit bekam er jeden monat fast den ganzen spritaufwand erstattet! sein aufwand: am monatsende formular ausfüllen wieviel tage er mit wieviel km gefahren ist, dann gültigen satz für km-geld eintragen und es wurde umgehend erstattet!
es ist anscheinend "billiger" für das AA als jemand zu finanzieren, der daheim ohne job sitzt.. und ist auch ein "anreiz" die probezeit durchzuziehen.
find ich mal klasse! wir bleiben am ball, wie das nach der probezeit gehandlet wird, obs da jetzt auch was geben wird.
FRAGE: ansonsten: weiss jemand, ob man sich diese enormen fahrtkosten noch als freibetrag in die LStk eintragen lassen kann vom FA? und: wenn sich dadurch aber das netto erhöht, dann kommt doch sicher wieder das JA u will mehr KU abziehen, oder?
danke!!
LG
Alles hat ZWEI Seiten... mindestens...
Moin,
FRAGE: ansonsten: weiss jemand, ob man sich diese enormen fahrtkosten noch als freibetrag in die LStk eintragen lassen kann vom FA? und: wenn sich dadurch aber das netto erhöht, dann kommt doch sicher wieder das JA u will mehr KU abziehen, oder?
Die Fahrtkostenerstattung ist bereits jetzt unterhaltsrelevantes Einkommen. Das Ansetzen als FB bzw. im Rahmen der ESt als Wk ist nicht zulässig. Ihr wollt doch wohl nicht doppelt kassieren?!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke für die info.. jedoch geht es nicht um die vergangenheit, sondern um die zeit jetzt, nach der probezeit und im kommenden jahr, ob man sich - wie früher auch - die fahrtkosten als fb eintragen lassen kann auf die steuerkarte. dann hätte man monatl. eine kleine entlastung u. nicht das problem, wie streck ich die fahrtkosten bis zum nächsten ausgleich vor...
und: mag ja sein, dass erstattung von fk "unterhaltsrelevant" ist - dafür müßte auf der anderen seite aber doch ein höherer fb /tatsächliche fahrtkosten) bei der bereinigung des ek durch das JA drin sein, oder? ansonsten müsste man eben daheim sitzen, weils fahrgeld für die arbeit nicht da ist....
:puzz: :question:
doppelt kassieren? :puzz: wer wollte das nicht, wenns ja wirklich was gäbe.... :exclam:
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