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Anträge abgeben bei Hartz IV/vorsicht

 
(@Ayuda)

:gunman: :phantom:
aus der überregionalen Mailingliste gegen hartz iv für jedermann
http://kbx7.de/?lid=14713&c=list
-

Peinlich genau und ziemlich kleinlich prüfen die Bundesagentur für
Arbeit und die Sozialämter ab dem 19. Juli die Lebensverhältnisse
der
Langzeitarbeitslosen, um zu entscheiden, ob sie denn auch bedürftig
genug sind, das Arbeitslosengeld II zu erhalten!

In dem von der Bundesregierung vorgegebenen knappen Zeitraum von
weniger als einem halben Jahr sollen dazu allein in Berlin bei mehr
als 377000 Arbeitslosen auf 14 Seiten Daten erhoben und bearbeitet
werden.

Dabei wird von der Annahme ausgegangen, daß der Haushaltsvorstand
jeweils auch die erforderlichen Angaben für die im Haushalt lebenden
Personen macht. Bestehen diese auf ihrem Recht, einen eigenen Antrag
auszufüllen, würde sich die zu bearbeitende Papiermenge noch
erheblich
erhöhen.

Einige Verwaltungsexperten zweifeln, daß diese Mammutaufgabe
innerhalb
dieses Zeitraums zu lösen ist, Datenschützer monieren rechtliche
Probleme. Und die Fragen, die zu beantworten sind, haben es in sich:
da ist der Fachjargon, der von vielen Bürgern nicht verstanden wird
(was ist z.B. eine "Bedarfsgemeinschaft"?), da sind Begriffe, die
auch
unter Fachleuten Kopfschütteln auslösen: was ein
"Beleihungszinssatz"
bei einem Sparbrief ist, das weiß man auch bei der "Berliner
Sparkasse" nicht, wie die "Berliner Zeitung" kürzlich feststellte
(2.7.04, S.17). Andere Fragen wiederum erfordern erheblichen
Aufwand,
will man sie korrekt beantworten (wie ermitteln wir z.B. den Wert
unserer Antiquitäten?). Und wir müssen sie auch korrekt beantworten,
ein Hinweisblatt warnt uns vor "unvollständigen bzw. falschen
Angaben"
und droht uns strafrechtliche Konsequenzen an! Derart
eingeschüchtert
sollten wir uns natürlich beim Beantworten der Fragen um peinlichste
Genauigkeit und größte Gewissenhaftigkeit bemühen!

Unvollständige und falsche Angaben könnten uns sehr leicht bei den
in
unserem Haushalt befindlichen Antiquitäten und Gemälden (s.
Zusatzblatt 3, S.4) unterlaufen. Durchforsten wir also Wohnung,
Keller
und Dachboden: haben wir Omas Sammeltassen nicht vergessen, unseren
Teddy aus Kindertagen (antiquarisches Spielzeug!), das Ölgemälde mit
dem röhrenden Hirsch, unsere Schnäppchen vom Flohmarkt? Alles
wertloses Zeug!? Wissen wir's denn wirklich?

Die kapitalistische Marktlogik ist auch hier unergründlich: so
mancher
Krempel, der vor 20 Jahren auf dem Sperrmüll gelandet war, ist
inzwischen zu wertvollen Sammlerstücken avanciert. Also, gehen wir
hier kein Risiko ein und geben alles an! Wie aber schätzen wir den
Geldwert? Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Wir können unsere potentiellen Wertstücke in Kartons oder
Waschkörbe verfrachten und den Sachbearbeitern im Arbeits- bzw.
Sozialamt zur Begutachtung auf den Schreibtisch stellen. Mag dies
auch
eher unüblich sein, so können wir uns damit auf jeden Fall gegen den
Vorwurf der betrügerischen Erschleichung von Sozialleistungen
absichern. Ein praktischer Tip: organisatorisch läßt sich der
Transport besser bewerkstelligen, wenn man sich hierzu zu mehreren
zusammentut!

2. Wir können statt dessen aber auch ein Sachverständigengutachten
in
Auftrag geben! Doch Vorsicht! Das wird vermutlich so teuer werden,
daß
wir uns das als Arbeitslose nicht so ohne weiteres leisten können.
Also stellen wir zuvor schriftlich einen "Antrag auf Kostenübernahme
für ein Sachverständigengutachten". Dieser Antrag darf von der
Behörde
nicht ignoriert werden, sondern muß beschieden werden, ob positiv
oder
negativ. Im Falle einer Ablehnung können wir innerhalb von 30 Tagen
Widerspruch einlegen. Sollte dies alles nichts nützen, dann tragen
wir
an entsprechender Stelle im Fragebogen ein: "Wert in Euro kann von
mir
nicht beurteilt werden" und verweisen auf unsere Bemühungen, ein
Gutachten bezahlt zu bekommen.

Um einen Kostenübernahmeantrag für ein Sachverständigengutachten
kommen wir auch bei der Einschätzung des Wertes unseres
Kraftfahrzeugs, unserer Eigentumswohnung oder eines Haus- und
Grundstücksvermögens nicht herum. Den Kaufpreis können wir hier
nicht
angeben, denn der aktuelle Wert wird meistens stark nach oben oder
unten davon abweichen, auf eigene Schätzungen lassen wir uns nicht
ein, denn wir wollen nicht des Betrugsversuchs beschuldigt werden.

Ein Gutachten des "Gutachterausschusses für Grundstückwerte" kostet
nach Angaben der "Berliner Zeitung" (2.7.04, S.17) die Kleinigkeit
von
1000 Euro. Im Falle einer Ablehnung des Kostenübernahmeantrags gehen
wir natürlich auch hier genauso vor wie oben.

Zum gewissenhaften Ausfüllen des Antrags gehört auch, daß wir
ausführlich nachfragen, wenn uns ein Begriff nicht klar ist: was ist
ein "allgemeiner Arbeitsmarkt", "eine Bedarfsgemeinschaft", "ein
Unterhaltstitel"? Heißt "gegenseitiges Einstehen in Notfällen" daß
wir
etwa den Notarzt rufen würden? Dies seien nur einige Beispiele aus
der
Liste der Unklarheiten und möglichen Mißverständnisse für den Laien.

Andere Dinge mögen wiederum in ihrer Anwendung auf unsere
Lebenswirklichkeit unklar sein. Hier begnügen wir uns nicht mit
allgemeinen Auskünften (etwa in öffentlichen Info-Veranstaltungen
der
Bundesagentur) sondern vereinbaren einen individuellen
Beratungstermin
(Schutz der Privatsphäre!) Außerdem sollten wir im Fragebogen nichts
behaupten, dessen wir uns nicht zweifelsfrei sicher sind. Das gilt
auch für die zentrale Frage: "Können Sie - Ihrer Einschätzung nach -
mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen?" Woher sollen wir das wissen,
wenn
wir schon länger arbeitslos sind? Wir halten uns an die harten
Fakten
und geben einfach an, was wir sicher wissen können, nämlich: wann
wir
zuletzt in welchem zeitlichen Umfang welche Tätigkeit ausgeübt
haben!
Ob wir auch heute noch im gleichen Umfang diese oder sogar eine
andere
Tätigkeit ausüben können, müssen wir dahingestellt lassen. Alles
andere wäre Spekulation und dies sollten wir in einer
rechtsverbindlichen Erklärung unterlassen!

Bei aller freundlichen Kooperationsbereitschaft werden wir uns
trotzdem um unsere Datenschutzbelange kümmern. Ganz besonders
sollten
wir vor Abgabe des Antrags schriftlich Auskunft darüber verlangen,
welche Daten bereits über uns gesammelt worden sind und wer Zugriff
auf unsere Daten erhalten wird. Dies muß uns jede Behörde mitteilen,
das Datenschutzgesetz verpflichtet sie dazu! Zum Schutze unserer
persönlichen Daten gehört auch, daß wir, auch wenn wir in einem
gemeinsam wirtschaftenden Haushalt ("Bedarfsgemeinschaft") leben,
jeder und jede sich selbst das Vergnügen erlaubt, solch einen
schönen
Antrag auszufüllen!

Last not least: lassen wir uns Zeit mit der Abgabe der ausgefüllten
Anträge! Nicht nur das korrekte und gewissenhafte Ausfüllen
erfordert
seine Zeit, auch die Anträge auf Kostenübernahme für die
Sachverständigengutachten, die Gutachten selbst, der Antrag auf
Auskunft über unsere Daten, dies alles erfordert einen längeren
Vorlauf.

Wir haben unseren Anspruch gewahrt, wenn wir den Antrag bis zum
03.01.2005 stellen. Nur dieser Termin ist rechtlich relevant!

Hinweise zu einzelnen Fragen des Antragsformulars: Wegen Vorlage von
Ausweis und Dokumenten müssen wir den Antrag persönlich abgeben. Die
Bundesagentur fordert uns auf, dazu einen Termin zu vereinbaren.
Sollte ein Termin Ende Dezember für dieses Jahr nicht mehr möglich
sein, so bestehen wir darauf, daß der Antrag zumindest
entgegengenommen wird.

Ab Mitte Dezember muß nämlich vollständigen Anträgen, die nicht mehr
bearbeitet werden können, ein Abschlag gezahlt werden
(Handlungsleitfaden für Agenturen).

"Wenn die Computer streiken" zahlen Arbeitsagentur bzw. Sozialamt
die
bisherigen Leistungen weiter (Bundesagentur-Vizechef im BILD-
Interview
4.7.2004).

Unseren Anspruch haben wir sogar dann gewahrt, wenn wir den Antrag
formlos stellen und den Fragebogen später nachreichen. Mit dem Geld
könnte es im letzteren Fall allerdings etwas dauern.

Bei vielen Fragen gilt: die Daten sind beim Betroffenen selbst zu
erheben, nicht bei Arbeitgeber, Banken, Vermieter
(Ersterhebungsgrundsatz § 67a Abs. 2 SGB X).

Zu I: Allgemeine Daten... - Wir sind nicht verpflichtet, unsere
Telefonnummer oder e-mail-Adresse anzugeben, wir haben das Recht,
nur
schriftlich mit einer Behörde verkehren zu wollen.

- "Falls Sie kein Girokonto haben..." Hier sollten wir nachfragen,
ob
wir wegen einer Bescheinigung alle in Deutschland tätigen
Geldinstitute "abklappern" müssen?!

Zu II: Persönliche Verhältnisse: - Was ist ein "nicht dauernd
getrennt
lebender Lebenspartner"?

- Bei der entscheidenden Frage "Können Sie - Ihrer Einschätzung nach
-
mindestens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen?" bitten wir zunächst um
Begriffsklärung: was ist "allgemeiner Arbeitsmarkt", "drei Stunden"
-
Fahrzeit inclusive? Wir sollten uns auch überlegen, ob wir hier
nicht
eintragen müssen: "Kann von mir nicht beurteilt werden!"
Vorsicht, hier könnte uns vorgehalten werden, daß wir uns bisher
immer
erwerbsfähig erklärt haben. Aber: wir schützen keine Krankheit vor!

Ein klares "ja" oder "nein" wäre rein spekulativ! Selbst wenn wir
zuletzt ABM oder ähnliche Arbeitsverhältnisse hatten, können wir
nicht
sagen, ob wir auf dem "freien Arbeitsmarkt" bestehen können. Sollen
die uns doch erst einmal eine Stelle auf dem "freien Arbeitsmarkt"
geben, erst dann werden wir wissen, wie wir die Frage beantworten
können!

- Wo kriegen wir unsere Rentenversicherungs-Nr. her? Nachfragen!

Zu III: Haushalt Was heißt "gemeinsamer Haushalt"? - Dieselbe Tür?
Derselbe Kühlschrank? Die gemeinsame Zahnpastatube? Da es hier um
sehr
diskrete Fragen geht, auf vertraulicher Einzelberatung bestehen!

Evtl. überlegen wir uns, die gemeinsame Haushaltsführung mit einem
Lebensgefährten ("Bedarfsgemeinschaft") aufzugeben, um zu vermeiden,
daß man füreinander aufkommen muß.

Zu VIII: Unterhaltspflichtige Angehörige Hier irritiert: "Wurden
oder
werden die Unterhaltsleistungen geltend gemacht?" Sollen hier alle
Angehörigen angegeben werden, auch wenn kein entsprechendes
Gerichtsurteil oder Vertrag vorliegt, wo ist hier eine Grenze zu
ziehen? Was ist ein "Unterhaltstitel"?

Zu X: "Weitere Angaben" -Was ist ein "Sozialhilfeträger"? - Wird
hier
auch nach früherem Bafög-Bezug gefragt?

Zu XI: "Bitte überprüfen Sie..." Unter "Hinweis" wird deutlich
gemacht, daß jedes Mitglied einer "Bedarfsgemeinschaft" einen Antrag
stellen kann. Davon sollten alle wegen Datenschutz Gebrauch machen!

Bevor wir uns mit der "Erhebung, Speicherung und Verarbeitung"
dieser
Daten
einverstanden erklären, wollen wir erst einmal sehen, welche Daten
bereits über uns gespeichert sind.

Nach dem Datenschutzgesetz stellen wir einen entsprechenden Antrag!
Dieser sollte im Kern folgenden Wortlaut haben:

"Zum Aktenzeichen (bzw. Kundennummer) ... beantrage ich, mir
Auskunft
zu erteilen über die zu meiner Person gespeicherten Daten, die
Herkunft und etwaige Empfänger dieser Daten sowie den Zweck der
Speicherung. Ich beziehe mich dabei auf § 19 (1) BDSG." (Anmerkung:
unsere Kundennr. finden wir u.a. im Briefkopf der
Leistungsbescheide)

Zusatzblatt 1: Unterkunft Wir sollten uns bei den kommunalen
Behörden
nach den in unserem Wohnort geltenden Kriterien für "angemessenen
Wohnraum" für ALG-II-Empfänger erkundigen.

Zusatzblatt 2 : Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung Wir
dürfen
uns nicht der Erpressung des Arbeitgebers ausliefern durch Vorlage
der
Ein-kommensverhältnisse des Haushalts, ja schon durch das Formular
selbst (ausdrücklich gerügt vom Bundesdatenschutzbeauftragten -
Pressemitteilung 5.7.2004)! Gehaltsabrechung, Kontoauszüge genügen.

Zusatzblatt 3: Vermögen - Was ist ein "Freistellungsauftrag", was
ein
"Beleihungszinssatz"? - Hier sollen wir den Wert unserer Immobilien,
unseres Kfz und des "sonstigen Vermögens (Edelmetalle, Antiquitäten,
Gemälde)" in Euro angeben. Hierzu brauchen wir Gutachten, die recht
teuer sind. Deshalb stellen wir hier Anträge auf Kostenübernahme.

Übrigens: Wenn uns die Behörde in dieser Angelegenheit statt dessen
einen amtlichen Sachbearbeiter ("Sozialdetektiv") an die Haustür
schickt, dann muß er sich damit zufrieden geben, daß wir mit ihm
einen
Termin vereinbaren (Unverletzbarkeit der Wohnung, Artikel 13
Grundgesetz)!

Nehmen wir uns auch Zeit, unsere Vermögensverhältnisse (soweit
möglich) so zu ordnen, daß wir nicht aus der Anspruchsberechtigung
herausfallen. So ist es z.B. möglich, mit dem Lebensversicherer eine
Nichtverwertung des Kapitals vor dem 65. Lebensjahr in Höhe von 200
Euro/Lebensjahr noch nachträglich fest zu schreiben. Dann kann uns
dieser Betrag als Altersrücklage anerkannt werden. (Frankfurter
Rundschau, 5.7.04, S.5)

Zusammenfassung - die wichtigsten Prinzipien, die wir beachten
sollten, sind folgende:

1. Wir nehmen stets jedes Wort wortwörtlich und antworten peinlich
genau.
2. Wir sagen nicht mehr als das, was wir ganz sicher wissen und nach
bestem Wissen und Gewissen versichern können.
3. Wir informieren uns ganz sorgfältig und fragen lieber einmal zu
viel als zu wenig.
4. Und am allerwichtigsten: wir nehmen uns die nötige Zeit. Wir
wissen
ja: es reicht, daß wir den Antrag vor dem 3. Januar abgeben!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2004 00:03