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Hartz IV und die Folgen für Alleinerziehende
Stichwort 4: 1 €uro Jobs
Mit den so genannten „1 Euro Jobs“ hat der Gesetzgeber im SGB II eine neue Eingliederungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Arbeitslosengeld II Empfänger/in) geschaffen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, den Abbau von Arbeitslosigkeit speziell bei jungen Menschen unter 25 Jahren effektiv zu fördern.
Die Bezeichnung „Job“ ist allerdings irreführend. Vielmehr handelt es sich hierbei um Arbeitsgelegenheiten, die ihre vertragliche Grundlage in der Eingliederungsvereinbarung des/r ALG II Empfängers/in haben und nicht mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeits- bzw. Anstellungsverhältnis gleichzusetzen sind. Die Zuweisung einer Arbeitsgelegenheit ist nach dem Willen des Gesetzgebers nachrangig zur Eingliederung in Arbeit zu sehen. Die aktuellen Arbeitslosenzahlen lassen jedoch den Schluss zu, dass es auch nach dem 1. Januar 2005 einen erheblichen Mangel an Arbeitsplätzen geben wird.
Eine angebotene Arbeitsgelegenheit kann der/die ALG II Empfänger/in durch die vollzogene Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien von Arbeit im SGB II nur noch in begründeten Fällen (z. B. aus nachweisbaren gesundheitlichen Gründen) ablehnen. Wird die Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit verweigert, folgen Leistungskürzungen bis hin zum vollständigen Verlust der Unterstützung.
Der/die ALG II Empfänger/in bekommt für die Tätigkeit in einer Arbeitsgelegenheit eine so genannte Mehraufwandsentschädigung in der Größenordung von 1-2 Euro in der Stunde, die zusätzlich zu den Leistungen nach ALG II gezahlt werden. Die Arbeitszeit ist auf höchstens 30 Stunden wöchentlich begrenzt, um den Hilfebedürftigen die Möglichkeit zu geben, die verbleibende Zeit für Bewerbungen bei potenziellen Arbeitgebern zu nutzen. Die Dauer der Maßnahme ist entsprechend der Eingliederungsvereinbarung in der Regel auf 6 (9 in Ausnahmefällen) Monate begrenzt.
In Rahmenverträgen werden die allgemeinen Ansprüche an die Ausgestaltung und Durchführung der Arbeitsgelegenheiten zwischen den Trägern der Maßnahme (Einrichtungen) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) oder den Kommunen geregelt. Mit diesen Verträgen sollen bundesweit Standards als Fördervoraussetzungen festgelegt werden, die den Arbeitsgelegenheiten eine Zielrichtung geben und gleichzeitig Fehlentwicklungen entgegen wirken sollen. Als Fehlentwicklung wird die Vernichtung regulärer Beschäftigungsverhältnisse zugunsten von Arbeitsgelegenheiten genannt. Die Zielrichtung der Maßnahme ist auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit und Motivation, einer schrittweisen Steigerung der individuellen Belastbarkeit und Produktivität und einer Verbesserung des Bewerbungsauftritts des/r ALG II Empfängers/in gerichtet.
Die Zielrichtung der Maßnahme lässt den Eindruck entstehen, es existiere in Deutschland kein Mangel an Arbeitsplätzen, sondern das eigentliche Problem liege in der Vermittlung und Motivation von Erwerbslosen. Dass diese Annahme völlig an der Realität des Arbeitsmarktes und der Betroffenen vorbeigeht, haben Studien und Untersuchungen immer wieder gezeigt.
Wie einer möglichen Fehlentwicklung zur Vernichtung regulärer Beschäftigungsverhältnisse entgegengewirkt werden soll, ist bisher völlig unklar. Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob ein Entgegenwirken überhaupt (noch) möglich ist. Allein die Bindung von Arbeitsgelegenheiten an ihrer Ausrichtung auf das Gemeinwohl erscheint nicht ausreichend.
Als Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, werden z. B. die Pflege alter Menschen und die Betreuung von Kindern besonders in den Morgen- und Abendstunden genannt. Diese Tätigkeiten sind sicherlich Arbeiten, die in ihrer Wirkung dem Gemeinwohl nutzen. Jedoch handelt es sich hierbei ebenfalls um Arbeiten, die von qualifiziertem Personal ausgeführt werden müssen, um den gewünschten Nutzen hervor zu bringen. Einrichtungen, die gegenwärtig Arbeitsgelegenheiten geschaffen haben, tun dies oft aus der Not heraus, Leistungen ansonsten nicht mehr anbieten zu können. In zahlreichen Fällen sind dieser Entscheidung Kürzungen bei der öffentlichen Förderung und damit ein Abbau regulärer Arbeitsverhältnisse vorausgegangen. Wenn zu Gunsten von Arbeitsgelegenheiten auf die Einstellung von qualifiziertem Personal verzichtet wird, werden damit reguläre Beschäftigungsverhältnisse vernichtet. Es kann damit zu einem so genannten Drehtüreffekt kommen. Der/die ALG II Empfänger/in erhält die subventionierte Arbeit und der/die regulär Beschäftigte geht in die Arbeitslosigkeit. Nach dem Ablauf von Arbeitslosengeld I kann diese/r Arbeitssuchende zu viel geringeren Kosten beim ehemaligen Arbeitgeber beschäftigt werden. Eine solche Entwicklung hätte fatale Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und führe zu einer unüberschaubaren Belastung des Steuerzahlers.
Eine einfache Berechnung der Kosten für Arbeitsgelegenheiten im Rahmen von ALG II lässt die finanziellen Dimensionen für die Steuerzahler/innen erahnen. Die Anbieter von Arbeitsgelegenheiten erhalten für ihren Aufwand bis zu 500 Euro von ihrem Vertragspartner (BA, ARGE, Kommunen) erstattet. Diese Erstattung ist für die so genannten „Overhead-Kosten“ (Bereitstellungskosten des Trägers) und die zu zahlende Mehraufwandsentschädigung für den/die ALG II Empfänger/in vorgesehen. Bei einer Größenordung von 500.000 Arbeitsgelegenheiten sind damit für Bund und Länder monatliche Kosten in der Höhe von 250 Mio. Euro verbunden. Für den Zeitraum von 6 Monaten müssen für Arbeitsgelegenheiten 1,5 Mrd. Euro gezahlt werden, ohne damit für die Betroffenen weder eine langfristige Perspektive zu eröffnen noch sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu sichern oder zu schaffen.
Nach Einschätzung des VAMV kann die geschilderte Fehlentwicklung nicht verhindert werden. Die geschaffene Möglichkeit von Arbeitsgelegenheiten wird den bestehenden Trend zum Abbau regulärer Beschäftigungsverhältnisse zu Gunsten von niedrig entlohnter und subventionierter Arbeit weiter verstärken. Damit nimmt auch die Zahl der Menschen zu, die trotz Arbeit bzw. Arbeitsgelegenheit ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder nicht mehr sichern können.
Mit der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten wird kein langfristiger Abbau von Arbeitslosigkeit erreicht. Der einzige Effekt, der erkennbar entstehen wird, ist, dass die Zahlen in der Arbeitslosenstatistik um den Anteil der Personen mit Arbeitsgelegenheiten sinken. Immerhin wird der/die ALG II Empfänger/in mit einer Arbeitsgelegenheit nicht in der offiziellen Arbeitslosenstatistik aufgeführt.
Für den VAMV stellt sich zusammenfassend die Frage, ob sich die politisch Verantwortlichen mit dem Aufbau eines künstlichen, teuer subventionierten Arbeitsfeldes endgültig von der Absicht verabschiedet haben, Rahmenbedingungen zu schaffen, auf deren Grundlage Beschäftigungsverhältnisse entstehen können, mit denen jede/r Beschäftigte die Möglichkeit hat, seinen/ihren Lebensunterhalt sicher zu stellen.
Der Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. lehnt die Beschäftigung von ALG II Empfänger/innen in Arbeitsgelegenheiten grundsätzlich ab.
VAMV Bundesverband
Dezember 2004
Kontakt:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V.
Hasenheide 70
10967 Berlin
Tel. 030-69 59 78 6
kontakt@vamv-bundesverband.de
Als Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen, werden z. B. die Pflege alter Menschen und die Betreuung von Kindern besonders in den Morgen- und Abendstunden genannt. Diese Tätigkeiten sind sicherlich Arbeiten, die in ihrer Wirkung dem Gemeinwohl nutzen. Jedoch handelt es sich hierbei ebenfalls um Arbeiten, die von qualifiziertem Personal ausgeführt werden müssen, um den gewünschten Nutzen hervor zu bringen. Einrichtungen, die gegenwärtig Arbeitsgelegenheiten geschaffen haben, tun dies oft aus der Not heraus, Leistungen ansonsten nicht mehr anbieten zu können. In zahlreichen Fällen sind dieser Entscheidung Kürzungen bei der öffentlichen Förderung und damit ein Abbau regulärer Arbeitsverhältnisse vorausgegangen. Wenn zu Gunsten von Arbeitsgelegenheiten auf die Einstellung von qualifiziertem Personal verzichtet wird, werden damit reguläre Beschäftigungsverhältnisse vernichtet. Es kann damit zu einem so genannten Drehtüreffekt kommen. Der/die ALG II Empfänger/in erhält die subventionierte Arbeit und der/die regulär Beschäftigte geht in die Arbeitslosigkeit. Nach dem Ablauf von Arbeitslosengeld I kann diese/r Arbeitssuchende zu viel geringeren Kosten beim ehemaligen Arbeitgeber beschäftigt werden. Eine solche Entwicklung hätte fatale Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und führe zu einer unüberschaubaren Belastung des Steuerzahlers.
Was diese Passage betrifft, kann ich euch beruhigen. Ich war selbst in der Personalabteilung bei der Freien Wohlfahrtspflege. Selbstverständlich wurde geschaut, ob die Beschäftigung von 1-EURO-Personal möglich ist. Das Tätigkeitsfeld der 1-EURO-Beschäftigten ist aus oben genannten Gründen so beschränkt, dass keine Stelle dort eingerichtet werden konnte.
Pflege wird weiterhin von qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt - und auch durchgeführt werden müssen.
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo,
ich möchte ganz klar Stellung beziehen auf die „verpönten“ 1€-Jobs.
Die meisten glauben und behaupten tatsächlich dass sie für einen Euro Stundenlohn arbeiten müssten, das Geld gibt es aber zu der staatlichen Leistung dazu. Auch wenn diese Beschäftigungsmaßnahme eher selten die berufliche Situation eines arbeitslosen verbessert ist es aber in sehr vielen Fällen die einzige Möglichkeit bestimmte Menschen an die Arbeit zu kriegen. Ein Beispiel: Ein türkischer Freund, Trennungsvater und seit fast drei Jahren arbeitslos, hat sich wirklich um Arbeit gekümmert, aber wie es vielleicht viele verstehen ist es mit einem gewissen Problem-Potenzial gar nicht einfach sich erfolgreich vorzustellen. Also viel ihm, ausgelöst durch die Struktur seiner Familie, die Misserfolge bei der Arbeitssuche und natürlich durch die Trennung, immer mehr die Decke auf den Kopf. Es äußerte sich durch ein immer ungepflegteres Erscheinungsbild, Unpünktlichkeit und Alkohol. Dieser Freund ist jetzt bei der Stadt und darf Mülleimer leeren, Anlagen pflegen. etc. überhaupt – er muss was tun.
Und dabei blüht er aber langsam wieder auf. Er ist im „normaln Leben“ wieder integriert.
Das er Fachfirmen die Arbeit „stiehlt“ wäre weit hergeholt;
unsere Stadt hat die Blumen-Anlagen und Spielplätze vorher einfach verkommen lassen.
Aber der wichtigste Grundsatz ist für mich dabei:
Für seinen Unterhalt muss jeder seiner Kraft und Fähigkeiten nach selbst sorgen.
Eine KM/KV kann, während der Nachwuchs im Kindergarten ist, 2 bis 3 Stunden arbeiten
und nicht nur von staatlichen Leistungen leben bzw. für diese auch was tun.
Und so mancher „fauler Hund“ wird durch die „1€-Jobs“ das erste mal in seinem Leben für seinen Unterhalt arbeiten!
Vieleicht klingt es unsozial - aber von allen praktizierten Lösungen zum staatlichen defizit ist das aus meiner Sicht die erfolgsversprechende!
Gruss
alex
- Jeder bekommt was er verdient, irgendwann! -
Die meisten glauben und behaupten tatsächlich dass sie für einen Euro Stundenlohn arbeiten müssten, das Geld gibt es aber zu der staatlichen Leistung dazu.
Das kann man so oder so sehen. Sicher gibt es die Leistung dazu. Allerdings hatte man bisher als Alhi-Empfänger einen Freibetrag von 167,-- € im Monat, erst danach wurde die Hilfe 1:1 gekürzt. Umgerechnet auf einen Stundenlohn von 1 € ergibt das eine Arbeitszeit von ca. 38,4 Wochenstunden, ein Vollzeitjob also. Um den Freibetrag ausschöpfen zu können reichten aber ein paar wenige Stunden.
Bezüglich der Sozialschmarotzer gebe ich dir allerdings Recht - solange Arbeitgeber das nicht ausnützen....
Gruß AJA
Hallo AJA
Umgerechnet auf einen Stundenlohn von 1 € ergibt das eine Arbeitszeit von ca. 38,4 Wochenstunden, ein Vollzeitjob also. Um den Freibetrag ausschöpfen zu können reichten aber ein paar wenige Stunden.
Ich nehme an, dass Du meinst, eine Aushilfstätigkeit im „ersten Arbeitsmarkt“ bringt mit weniger Zeitaufwand mehr Lohn.
Das ist natürlich richtig, aber das eine schließt das andere nicht aus.
Mein Freund, der diesen Job hat, kann jederzeit eine andere Anstellung annehmen, wenn er eine findet.
Auch ist der Anspruch bei seinem Job gravierend niedriger als meine Firma selbst an die Putzfrau stellt. Damit meine ich, dass die Anforderung die bei einem „1€-Job“ gestellt werden nicht vergleichbar sind mit den Anforderungen in der freien Wirtschaft.
Nicht das der Eindruck entsteht, ich wäre mit dem Sozialabbau einverstanden, aber das alte Sozial – System ist viele Jahre ausgenutzt worden und unter anderem deswegen für unsere Gesellschaft nicht finanzierbar.
Dadurch dass jeder ALHi – Empfänger so an die Arbeit gebracht wird/werden könnte,
können die Schmarotzer bedeutend besser erkannt werden.
(Ich kenne tatsächlich jemanden, der hat in seinem gesammten Leben keinen Handschlag für seinen Unterhalt gemacht!!!)
- solange Arbeitgeber das nicht ausnützen....
Ausgenutzt wird man meiner Ansicht nach fast überall, wie weit man sich dies gefallen lassen kann liegt an einem selbst.
Bei meiner letzten Anstellung wurde ich sicher mehr als übervorteilt,
aber es basierte doch auf geben und nehmen.
Gruss
- Jeder bekommt was er verdient, irgendwann! -
Ausgenutzt wird man meiner Ansicht nach fast überall, wie weit man sich dies gefallen lassen kann liegt an einem selbst.
Das stimmt schon, aber das Arbeitsamt wird dir was pfeifen, wenn du ihm erzählst, dass du den Job nicht machen willst, weil du ausgenutzt wirst. Dann gibt es eben gar keine Leistungen mehr. Das wissen die Arbeitgeber und darin sehe ich die Gefahr.
Gruß AJA
Hallo AJA
Ich glaube wir stoßen uns an der Definition "Ausgenutzt".
Es wird garantiert und auch leider genug AG Missbrauch an diesen Jobs vornehmen,
aber wenn mir eine Arbeit unzumutbar erscheint und das Arbeitsamt dies nicht einsieht,
gibt es für mich noch genug andere Methoden
um aus diesem Arbeitsverhältnisses entlassen zu werden.
Ausserdem ist die Tätigkeit der "1€-Jobs" zum Glück auf "gemeinnützig" beschränkt.
Hat aber wahrscheinlich was mit "dicken Fell" zu tun, wie weit man ausgenutzt wird.
aber andersrum: Wer um sein Kind kämpft und die damit verbundenen Kränkungen, Erniedrigungen und Schmerzen kennt, lässt sich meiner Meinung nach von keinem Arbeitgeber unzumutbar schikanieren.
Aber ein Problem wird dies schon darstellen, damit muss ich Dir schon beipflichten.
- Jeder bekommt was er verdient, irgendwann! -
Moin,
Eine einfache Berechnung der Kosten für Arbeitsgelegenheiten im Rahmen von ALG II lässt die finanziellen Dimensionen für die Steuerzahler/innen erahnen. Die Anbieter von Arbeitsgelegenheiten erhalten für ihren Aufwand bis zu 500 Euro von ihrem Vertragspartner (BA, ARGE, Kommunen) erstattet. Diese Erstattung ist für die so genannten „Overhead-Kosten“ (Bereitstellungskosten des Trägers) und die zu zahlende Mehraufwandsentschädigung für den/die ALG II Empfänger/in vorgesehen.
Prima, rechnen wir doch mal: Der Ein-Euro-Jobber bekommt, bei großzügiger Regelung, 1,50 Euro die Stunde. Er arbeitet 30 Stunden in der Woche, also 130 Stunden im Monat, mal 1,50 macht 195 Euro pro Monat zusätzlich zum ALG II.
Und wer ist der Gewinner? Der Träger der Maßnahme. Denn dieser bekommt meist zwischen 400 und 500 Euro von denen er nur 195 Euro auszahlen muß (und die meisten Ein-Euro-Jobber bekommen weniger als 1,50 Euro pro Stunde).
Und wer bezahlt das ganze? Der Steuerzahler natürlich. Höchstens 50% für den Ein-Euro-Jobber und mindestens 50% für den Träger. Bei dieser Förderung muß sich jeder Unternehmer Arme und Beine nach Ein-Euro-Jobbern ausreißen und soviele wie möglich einstellen wollen. Mehr Gewinn kann ein Unternehmen gar nicht machen.
Gruß
eskima
Der Ein-Euro-Jobber bekommt, bei großzügiger Regelung, 1,50 Euro die Stunde.
Wie kommst du darauf, eskima? 1,50 €/Stunde soll es den Arbeitgeber kosten, aber dass das der ein-Euro-Mensch bekommt höre ich zum ersten Mal.
Gruß AJA
Hallo Aja,
Wie kommst du darauf, eskima? 1,50 €/Stunde soll es den Arbeitgeber kosten, aber dass das der ein-Euro-Mensch bekommt höre ich zum ersten Mal.
Das kannst du im Anfangbeitrag lesen. Oder aber hier:
http://www.nachdenkseiten.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=5&idart=355
Ausschnitt daraus:
"Problematisch wäre es vor allem, wenn Träger keine Ehrenamtlichen mehr haben wollten, sondern nur auf die Verwaltungskosten der Ein-Euro-Jobs schauen, die von der Bundesagentur erstattet werden. Wir in der Diakonie werden das auf keinen Fall tun."
Gruß
eskima
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat sich für die Einführung von Ein-Euro-Jobs in der Wirtschaft ausgesprochen.
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Im DLF Radio hat der DIHK vorgeschlagen die Ein Eiro Jobber ähnlich wie Leiharbeiter von der BA auszuleihen. Sie würden 3 bis 4 Euro der BA zahlen. Die Ein Euro Jobber bekämen davon aber nur einen Euro.
Vielleicht wird die BA schneller privatisiert als wir uns das vorstellen können. Hartz IV gilt anscheinend in der Wirtschaft als Umgesetzt. Hartz IV war der Einstieg in die zwangsweise Verfügbarmachung der Erwerbslosen.
Das wäre dann die lange von Rot-Grün angedachte Erweiterung des Niedriglohnsektors. Sogar mit einem Dankeschön der Arbeitgeber vorerst von 3 bis 4 Euro pro Stunde. Später wahrscheinlich weniger, da unsere Lohnkosten zu hoch waren und immer noch sind.
Wirtschaft und Staat würden auf diese Weise an den Erwerbslosen sich schadlos halten. Ich glaube weder Gewerkschaften , SPD noch Grüne werden einen solchen Dammbruch aufhalten wollen.
Gruss Stephan
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Im Osten was Neues
http://www.frankfurterrundschau.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?cnt=615084
FR 7.01.2005
Sachsen-Anhalt will Ein-Euro-Jobs in der Privatwirtschaft ausprobieren / Kritiker befürchten Lohndumping
Sachsen-Anhalt will, so viel ist klar, als erstes Bundesland Ein-Euro-Jobs in der Privatwirtschaft einführen. Alles andere ist noch zu klären.
VON BERNHARD HONNIGFORT
Dresden · 7. Januar · "Wir werden in einen Bienenhaufen stechen", sagt Jürgen Ehnert und meint damit die Aufregung, die entstehen wird. "Aber wir machen das jetzt."
Ehnert ist Geschäftsführer, zuständig für Arbeitmarkt und Bildung, bei der Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände (LVSA) in Sachsen-Anhalt. Für eine gewisse Aufregung sorgen Pläne seines Verbandes, womöglich von März an erstmals in Deutschland Ein-Euro-Jobs in der Privatwirtschaft einzurichten. Es sei wichtig, endlich Langzeitarbeitslose in "richtige" Arbeit zu bekommen. Und dazu solle der von der LVSA geplante und mit dem Magdeburger Wirtschaftsministerium abzustimmende Versuch dienen. "Wir müssen endlich eine Brücke zum ersten Arbeitsmarkt schaffen", sagt Ehnert. Alles, was in den vergangenen Jahren an Beschäftigungsmaßnahmen erprobt wurde, habe weitgehend nichts genützt.
Wie genau das sachsen-anhaltinische Projekt funktionieren soll, ist noch ungewiss. Derzeit werden Unternehmen im eigenen Verband gesucht, die Ein-Euro-Jobwillige nehmen wollen. Es gebe Interessenten aus den Branchen Bauhandwerk , Landtechnik sowie Garten- und Landschaftsbau, aber auch der Chemieindustrie, so Ehnert. "Wir sind gerade dabei, ein Konzept zu erarbeiten und suchen Felder, wo Unternehmen gemeinnützige Arbeit leisten können."
Presseberichte, in denen schon von einer "vierstelligen Zahl von Ein-Euro-Jobbern" die Rede war, die in die gewerbliche Wirtschaft vermittelt werden könnten, wies Ehnert zurück. Das sei viel zu früh. "Wir müssen erst einmal Unternehmen finden, die mitmachen." Unklar sei auch noch, ob es etwa einen "Beschäftigungspool" von Gartenarbeitern geben werde, aus dem Betriebe dann bei Bedarf Kräfte für einfache Beschäftigungen anfordern könnten. Sicher ist bislang nur, dass Sachsen-Anhalt Neuland betreten will - trotz etlicher Widerstände.
Grundsätzlich besteht die Befürchtung, Ein-Euro-Jobs könnten langfristig reguläre Stellen in der Wirtschaft zerstören. Sie wären dann nichts anderes als Lohndumping. Auf Arbeitgeberseite und bei Handwerkern halten einige den Plan für wettbewerbsverzerrend. Der Deutsche Gewerkschaftsbund will sich nächste Woche mit dem Thema befassen. "Das wird eine spannende Frage", sagt DGB-Landeschef Udo Gebhardt. "Wir kommen um dieses Thema nicht herum und müssen uns um die genauen Konditionen kümmern." Das Magdeburger Wirtschaftsministerium erklärte, bei dem Versuch könne es auf keinen Fall um private, sondern nur um öffentliche Aufträge gehen. Im Gegensatz zur LVSA hält das Ministerium einen Start des Projektes im März für ausgeschlossen. Es müsse erst noch diskutiert werden.
Der Argumentation der LVSA zufolge gibt es genügend öffentliche Arbeit in Sachsen-Anhalt, es gebe Unternehmen, die dringend Aufträge bräuchten, nur gebe es zu wenige Kommunen, die, meist aus Spargründen, Aufträge vergeben. Diese Order sollten Unternehmen zu Gute kommen und nicht öffentlichen geförderten Beschäftigungsgesellschaften. "Wenn es uns gelänge, etwas von diesem Geld in die Privatwirtschaft zu lenken, hätten wir schon eine Menge erreicht", so Ehnert.
Bislang sei es so, dass die öffentlich geförderte Beschäftigung in Kommunen und Vereinen keine Brücke zum ersten Arbeitsmarkt darstelle. Es herrsche überhaupt kein Leistungsdruck. "Wir erreichen dort nicht, dass sich Leute für richtige Arbeitsstellen empfehlen können", sagt Ehnert. Das solle im sachsen-anhaltinischen Versuch anders sein.
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Müntefering will bei Hartz IV notfalls schnell reagieren
Berlin (dpa) - Der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering hat im Fall erkennbarer Mängel rasche Nachbesserungen bei der Hartz-IV-Reform in Aussicht gestellt. Dem Magazin "Der Spiegel" sagte er, die Bürgermeister und Landräte bräuchten Geld, um wieder investieren zu können. Bereits im Februar oder März müsse daher überprüft werden, wie viel Geld in den Kommunen ankommt. Wenn es da nicht stimmt, werde man schnell reagieren. Trotz des Scheiterns der Föderalismusreform sieht Müntefering hier noch Chancen auf eine Einigung.
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Nachrichten 12.00 Uhr
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat sich für die Einführung von Ein-Euro-Jobs in der Wirtschaft ausgesprochen.
DIHK-Hauptgeschäftsführer Wansleben sagte der 'Bild am Sonntag', Bezieher des neuen Arbeitslosengeldes II sollten wie Zeitarbeiter an Betriebe verliehen werden können. Die Unternehmen sollten laut Wansleben dafür eine marktgerechte Gebühr von drei bis vier Euro pro Stunde an die Arbeitsagentur zahlen. Die Erwerbslosen sollten davon aber nur einen Euro Stundenlohn erhalten. Wansleben betonte, so könnten die Agenturen einen Teil der Arbeitslosengeld II-Zahlungen refinanzieren.
Ein-Euro-Job im Puff
Zwangsprostitution durch Hartz IV nicht ausgeschlossen
Von Paul Müller
Nicht zumutbar, sondern lediglich legal muß die Arbeit sein, zu der ALG II-Empfänger genötigt werden können. Eine Regelung, die auf weit ausgelegte Grenzfälle schließen läßt. Keine zwei Monate nach Einführung kristallisieren sich diese heraus. Selbst Zwangsprostitution scheint dem bürgerlichen System ein probates Mittel, die Zahl der offiziell angegebenen Arbeitslosen nach unter zu korrigieren.
So berichten leider nicht fortschrittliche Medien, sondern die „Wiener Nachrichten“ von einem ersten Fall, in dem eine arbeitslose 25jährige Informatikerin vom Arbeitsamt an ein Berliner Bordell vermittelt wurde. Auf ihre Weigerung, als Prostituierte zu arbeiten, habe die Arbeitsagentur mit der Streichung oder Kürzung der „Leistungen“ nach Hartz IV gedroht. Grund für die Entscheidung war, so der Bericht, ein Beschluß der Bundesregierung, wonach bei Stellenangeboten in entsprechenden Einrichtungen nicht zwischen einer herkömmlichen Bartätigkeit und Prostitution unterschieden werden könne.
Zwar ist man geneigt, dieser im rechtsradikalen Spektrum angesiedelten Zeitung nicht zu glauben. Zumindest in diesem Fall scheinen die aufgezählten Fakten jedoch zu stimmen. So muß die DGB-Sprecherin Claudia Falk nach Informationen der „Tageszeitung“ eingestehen, daß es bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen „tatsächlich keine Untergrenze bei der Zumutbarkeit“ gebe. Knut Börnsen, Sprecher der Hamburger Arbeitsagentur, räumt für den Fall, daß eine Arbeitslose die Anstellung als Prostituiert ablehnt, unumwunden ein: „Ob das Folgen hat, muß dann im Einzelfall geprüft werden.“
Hintergrund ist eine Neuregelung der Gesetzeslage, die Prostitution seit 2002 legalisiert. Der Schritt war überfälligbedeutete er doch Schutz und Rechtssicherheit für die Frauen im Gewerbe. Zuvor wurden sie zwar mit der höchsten Steuerklasse belastet, ansonsten jedoch kriminalisiert und der Willkür von Zuhältern und Freiern ausgeliefert. Jedoch bestand immer ein gesellschaftlicher Konsens, daß die Arbeit im Bordell ausschließlich auf freiwilliger Grundlage erfolgen dürfe. Die Hamburger Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht, Mechthild Garweg, wies den auch im „Standard“ darauf hin, daß das Verbot, Frauen zum ** zu zwingen, lediglich für Zuhälter, nicht jedoch für die Arbeitsagenturen gelte. „Es besteht die Gefahr, daß Frauen auch als Prostituierte arbeiten müssen, wenn sie nicht möchten, daß ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt wird.“
Ulrich Waschki, Sprecher der BA in Nürnberg, wiegelte dagegen ab. Niemand werde zum ** gezwungen. Werde aber eine vermittelte Frau etwa in einer Table-Dance-Bar unfreiwillig begrapscht, müsse sie eine Prüfung der Zumutbarkeit im Einzelfall hinnehmen. Waschki zu Folge wären derartige Zumutungen nichts anderes, als wenn eine Arbeitslose behauptet, im Büro gemobbt zu werden.
Auf die Möglichkeit, Frauen durch Hartz IV zur Prostitution zu zwingen, hatten bereits Sprecher der Montagsdemonstration in Frankfurt (Main) am 8. Februar aufmerksam gemacht. Eine größere Resonanz in der bürgerlichen Presse fand dies jedoch nicht. Garweg zu Folge werden die Grenzen auch sonst weit ausgelegt. So sei es auch völlig normal, einen Arbeitslosen gegen dessen ethische oder religiöse Überzeugung zur Arbeit auf dem Schlachthof zu zwingen.
http://www.rbi-aktuell.de/Politik/18022005-01/18022005-01.html
😡 na,prima 😡
da kann man dann ja gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, wenn die arbeitslose Mutti als Prostituierte nachts arbeitet, spart man die Kinderbetreuung, da die kiddings ja dann schlafen, oder was haben wir noch von "unserem" Staat zu erwarten :knockout:
???
fassungs- und sprachlos
B.
Liebe hat einen langen Atem.
Sie überdauert Abschied und Trennung, sie hat Bestand
auch über weite Entfernung. Liebe kann loslassen.
Sie will nicht besitzen. Sie will das Beste für die geliebte Person.