Unter Entscheidung versteht man die Wahl einer Handlung aus mindestens zwei vorhandenen potenziellen Handlungsalternativen unter Beachtung der übergeordneten Ziele. Mit der Evaluation der Konsequenzen von Entscheidungen befasst sich die Entscheidungstheorie.
Quelle: wikipedia
Bezogen auf das hiesige Thema sind Entscheidungen der Gerichte gemeint, die als Beschluss oder Urteil gefasst werden. Ein Vergleich ist keine Entscheidung im hier gemeinten Sinn.
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