Zweitpartner und Un...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Zweitpartner und Unterhalt

 
(@singlepapi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe folgende Situation.
Bin seit 2007 Geschieden, Aus der Ehe gingen 4 Kinder hervor.
2 Kinder leben bei mir, 2 Kinder leben bei ihrer Mutter.

Nun möchte ich im Sommer heiraten. Meine zukünftige Frau bringt nun noch 3 Kinder mit in die Ehe.
Also haben wir 5 Kinder im Haushalt.

Wie sieht es nun mit dem Unterhalt aus, den ich für die beiden Kinder zahle, die bei ihrer Mutter leben?
reduziert sich der Unterhalt durch die Eheschließung und die dadurch entstehende Patchworkfamilie?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2011 23:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

knapp gesagt: Nein.

Denn für die Kinder deiner Ehefrau ist diese und deren Vater zuständig und nicht du.

Es kann sogar umgekehrt sein, das durch die Steuerersparnis der Ehe, der KU sogar steigen könnte.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2011 23:43
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Und es geht sogar noch einen Schritt weiter:

Unter Umständen wirst de-facto unterhaltspflichtig gegenüber deinen Stiefkindern, ohne das diese Leistungen bei deinen bestehenden Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden.
Das tritt genau dann ein wenn deine Frau für Ihre Kinder bisher Unterhaltsvorschuss vom JA bekommen hat. Dieser fällt dann weg.
Nachdem ja nur durch Heirat das Einkommen der Frau nicht höher wird geht der Gesetzgeber wohl davon aus das das der neue Ehemann dann zu decken hat. Selbstverständlich ohne gegenüber den Kindern irgendwelche Rechte zu haben.
Das mit der Steuer stimmt, deswegen sollte man nach der Hochzeit tunlichst die Steuerklassen 4/4 wählen, egal welche Einkommen vorhanden sind.
Wählt der Ehemann Klasse 3, so wird beim KU dieses höhere Nettoeinkommen herangezogen (natürlich ohne zu berücksichtigen das die Ehefrau mit Klasse 5 dann erheblich weniger Netto hat. Wo kämen wir da auch hin).
Ach ja, umgekehrt funktioniert letzteres natürlich nicht. Wählt der Ehemann Klasse 5 wird der Unterhalt nicht entsprechend reduziert, sondern das höhere Netto als fiktives Einkommen angenommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.03.2011 17:54