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Zweitfrau = zweite Wahl vorm Gesetzgeber?

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(@docyvie)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forenmitglieder/innen,

ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen. Seit zwei Jahren mit ich mit meinem Lebensgefährten zusammen, er hat aus einer früheren Beziehung eine Tochter, ich bin Ärztin und er ist noch vier Semester im Studium. Wir würden gerne heiraten, nicht nur weil ich schwanger bin :), sondern weil wir uns sicher sind.
Nur habe ich einige Bedenken, da ich vor kurzem einen Bericht in einer Zeitung gelesen habe, vielleicht könnte ihr mir bei den Zweifeln helfen.

Mein Freund sieht seine Tochter kaum,die Ex-Freundin blockiert. Wir würden aber gerne,dass die beiden Kinder sich regelmäßig sehen können. Hat unser Kind ein Umgangsrecht zum Halbgeschwisterchen? Ich würde gerne nach der Heirat auf Steuerklasse III arbeiten, weil ich natürlich mehr verdiene, bekommt die Ex etwas von meinem Geld bzw. vom Steuervorteil? Zu erwähnen ist, dass mein Freund als Student ein Mangelfall ist. In dem genannten Zeitungsartikel stand, dass das Jugendamt bei Unterhaltspflichtigen die Steuerrückzahlungen direkt beim Finanzamt gepfändet hat. Werden meine Steuerdaten der Exfreundin bzw. dem Jugendamt übermittelt?Wird ihm Kindergeld oder Zuschussleistungen fürs kommende Kind auf die Einnahmen(Bafög) angerechnet? Wie sieht es aus,wenn er im Berufsleben ist,zählt unser Kind dann auch als unterhaltspflichtig und wird bei der Unterhaltsberechnung angerechnet?
Ist eine Heirat zu empfehlen oder ein weiteres Zusammenleben? Bin so durcheinander,bitte helft mir

Gruss,die Yvie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2011 14:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Yvie,

wie der Gesetzgeber mit Zweitehen umgeht, kannst Du unter anderem >>>HIER<<< nachlesen. Allerdings war Dein Partner ja nicht mit der Mutter seines Kindes verheiratet; insofern geht es dort nur um Kindesunterhalt. Wenn er sein Kind regelmässig sehen möchte, muss er (nicht Du oder Ihr) die notwendigen Schritte auf den Weg bringen, zu denen im Zweifelsfall auch eine gerichtliche Umgangsregelung gehört. Mit seiner Unterhaltsverpflichtung hat das nichts zu tun; auch Kinder, die man nicht sieht, müssen essen, wohnen und gekleidet werden.

Für den Unterhalt dieses Kindes ist er allein zuständig; irgendwann wird seine Ausbildung ja mal zu Ende sein. Deine Einkommensdaten kriegt niemand, der sie nicht kriegen soll; es kann allerdings sein, dass Euch eine Haushaltsersparnis angerechnet wird. Das hat aber nichts damit zu tun, ob Ihr verheiratet seid oder nicht, sondern nur damit, ob Ihr in einem oder zwei Haushalten lebt. Und natürlich hat Euer gemeinsames Kind ebenfalls einen zu berücksichtigenden und gleichwertigen Unterhaltsanspruch gegen seinen Vater; der ist allerdings theoretisch, solange nicht mal der UH-Anspruch des ersten Kindes bedient wird.

Generell empfiehlt es sich nicht, die eigene Lebensplanung danach auszurichten, ob man dadurch ein paar Euro Unterhalt spart. Wenn Ihr Euretwegen heiraten wollt: Tut es. Wenn Ihr dadurch Unterhalt vermeiden oder eine bessere Steuerklasse bekommen wollt: Lasst es.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 15:17
(@docyvie)
Schon was gesagt Registriert

danke für die Antwort. Wie sieht es mit dem Splittingvorteil aus, habe folgendes gelesen:" Eine Einschränkung der Einkommensanrechnung ergibt sich nach dem Urteil allerdings dann, wenn der neue Ehegatte eigenes Einkommen erzielt und die Ehegatten - wie regelmäßig - die Steuerklassen III und V wählen. Dann verlagert sich wegen der ungünstigeren Steuerklasse V das Nettoeinkommen des weniger verdienenden Ehegatten auf den mehr verdienenden Unterhaltspflichtigen. In diesem Fall muss auch der neue Ehegatte einen seinem Eigeneinkommen entsprechenden Anteil am Splittingvorteil behalten."

heißt das, dass ich bei Steuerklasse III meinen erwirtschaftenen Steuervorteil behalten kann oder dass mein zukünftiger Mann Steuerklasse III nehmen soll????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2011 18:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

da es hier ja um KU geht bedeutet das nichts anderes als das der Gesetzgeber deinen LG so berechnet, als würde er die für ihn beste Steuerklasse (also die, bei dem ihm der höchste Nettolohn bleibt) nutzen. Dabei ist es völlig egal, ob er diese tatsächlichg wählt, oder eben nicht.

Mit anderen Worten: Das Kind partizipiert vom Steuervorteil ,der sich aus eine Ehe ergibt.

Allerdings sind die fällt das im KU kaum ins Gewicht. Selsbt wenn er an dadurch die Grenze zur nächsten Einkommenstufe überschreitet ist das kein Betrag der ihn umbringen würde.

Von welchen mögliche Netto geht er den nach seinem Studium aus?

Viel interessanter ist dabei die Frage, das das JA sich nach dem Studium wohl schnell melden wird und er zur Not auch einen Job annehmen muß der nicht seienr Ausbildung entspricht, damit er KU zahlen kann.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 18:47
(@docyvie)
Schon was gesagt Registriert

momentan hat er lediglich Einkommen aus Studentenjobs,vielleicht 800,00 wenn es gut läuft.Ich verdiene sehr gut und ich habe durch einen Bekannten durchrechnen lassen, was wir bei einer Heirat erstattet bekämen,brauchen ja Geld für unser Kind. Der fiktive Betrag würde sich so auf ca. 4000 Euro belaufen. Können wir den Betrag behalten oder kommt das Jugendamt?

Mein Lebensgefährte würde bei erfolgreichem Studium in seinem Beruf( bei Anstellung) etwa einen Jahresgehalt von 60,000 Euro haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2011 19:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Yvie,

wie Tina Dir schon beschrieben hat gibt es nichts, worüber Ihr Euch grosse Sorgen machen müsstet; Dein Einkommen ist Deines und wird auch nicht für den Unterhalt herangezogen.

Allerdings hat Dein Partner als UH-Pflichtiger nicht die Möglichkeit, nach dem Studium beispielsweise erst mal "Elternzeit, "Auslandsjahr" oder eine andere schlecht oder nicht bezahlte Tätigkeit auszuüben oder ein Jahr lang nach einer Festanstellung für 60 TEUR Jahreseinkommen zu suchen: Nach (zügigem) Abschluss seiner Erstausbildung muss er umgehend für seine eigene Leistungsfähigkeit sorgen (notfalls per Übergangs-Vollzeitjob, ggf. auch berufsfremd); sonst kann es ihm passieren, dass ihm fiktives Einkommen unterstellt und der Unterhalt entsprechend berechnet wird. Und wenn er dieses Geld nicht hat, bist möglicherweise tatsächlich Du mit im Boot, weil er es von Dir haben möchte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 19:09
(@docyvie)
Schon was gesagt Registriert

habt ihr da ein paar Quellenangaben für mich?

Zum Thema Umgang, mein Freund hat sich mehr als bemüht aber die Mutter seiner Tochter hat ihm gedroht, dass er eh keine Chance auf Sorgerecht hätte und sofern er es rechtlich versucht,würde sie per Jugendamt ihm das Studium zwangsweise beenden, dadurch ist er eingeschüchtert. Er darf seine Tochter zwar sehen,muss dafür aber immer 300km weit fahren,ich kenne seine Tochter gar nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2011 19:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Yvie,

Sorgerecht und Umgangsrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Um den Umgang mit einem Kind wahrzunehmen braucht man kein Sorgerecht; wenn man es hat, verkürzt sich der Weg zum Kind nicht um einen Meter. Es wäre also sinnvoll, Dein Freund würde zunächst einmal eine vernünftige und tragfähige Beziehung zu seinem Kind herstellen. Die Gleichung "wenn ich kein Sorgerecht kriege, will ich das Kind auch nicht sehen" ist keine.

Wofür brauchst Du Quellenangaben?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 19:57
(@docyvie)
Schon was gesagt Registriert

danke Martin. Brauche Quellen um wieder ruhig zu schlafen. 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2011 20:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

danke Martin. Brauche Quellen um wieder ruhig zu schlafen. 🙂

ich weiss nur noch immer nicht, welche "Quellen" das sein sollen.

Mal abgesehen davon, dass nicht Du unruhig schlafen solltest, sondern Dein Freund. Zumindest so lange, bis er einen verlässlichen, regelmässigen und tragfähigen Umgang zu seinem bereits vorhandenen Kind hergestellt hat. Das sagt nämlich eine ganze Menge über die Vaterqualitäten eines Mannes aus...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 20:10




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich möchte bzgl. möglicher Unterhaltslasten korrigierend eingreifen. Nach neuester BGH-Rechtsprechung besteht ein Auskunftsanspruch über Einkommen und Vermögen auch gegen dich (>hier<). Dein Einkommen kann dann herhalten im Sinne von Taschengeldanspruch und Haushaltsersparnis. Auf diesem Wege wird der Mindest-KU locker ausgeurteilt und letztlich zahlst du. Zu berücksichtigen ist allerdings auch der KU-Anspruch des noch ungeboren Kindes und für die Dauer von drei Jahren auch deiner, sofern du dich nicht selbst versorgen kannst.

Hinsichtlich der Ehe habe ich mir jeden romantischen Gedanken abgewöhnt.

Geht heute zum JA, erklärt heute das GSR und lebt glücklich und zufrieden ohne Heiratsurkunde. Zwei Vaterschaftsurkunden sollten dem Mann eigentlich reichen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 20:43
(@docyvie)
Schon was gesagt Registriert

ihr verwirrt mich...ich habe mit der Tochter meines Freundes nichts zu tun, ich kenne sie nicht einmal, warum sollte ich für sie aufkommen. Das wäre doch eine Schande für jede Mutter, wenn die neue Partnerin des Vaters für das eigene Kind aufkommen soll. Ich bin verzweifelt,vielleicht liegt es an der Schwangerschaft :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2011 21:07
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

weil ich ein Mangelfall bin,
Verlangte die Exe übers AG ,das meine  jetzige Frau ihr Einkommen auch offenlegt zwecks Feststellung Taschengeld /Haushalsersparnis u.s.w.Für meine Frau ist das ein Sche...ß Gefühl das die Ex alles über ihr Einkommen weiß :mad:.

Gruß Aldruper

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 21:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich habe mit der Tochter meines Freundes nichts zu tun, ich kenne sie nicht einmal, warum sollte ich für sie aufkommen.

Wirst du auch nicht. Jedenfalls nicht direkt.

Für den Fall eures Zusammenlebens (du plus dein Freund, zukünftiger Mann) wird deinem Freund eine Haushaltsersparnis angerechnet. Das heißt, es wird ihm Geld zugerechnet, das er nicht hat, von dem er aber den KU bezahlen muss.

Wenn ihr heiratet musst du auf Aufforderung hin dein Einkommen offen legen. Hieraus wird ein netter Taschengeldanspruch deines Mannes errechnet, den er voll für den KU aufzuwenden hat.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 21:43
(@aldruper)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Deep

Wenn ihr heiratet musst du auf Aufforderung hin dein Einkommen offen legen. Hieraus wird ein netter Taschengeldanspruch deines Mannes errechnet, den er voll für den KU aufzuwenden hat.

kommt es nicht darauf an was die neue Ehefrau Verdient??
Gruss Aldruper

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 22:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die AUskunft muß sie dann erstmal erteilen. Klar kommt es dann auf ihren Verdienst an und auf ihre Unterhaltspflichten.

Hier bei gutverdiender Ärtzin (ihre eigene Aussage) und Student braucht man kein Hellseher sein, um vorauszusagen was ein Richter urteilen würde.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2011 22:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Yvie,

Ich bin verzweifelt,vielleicht liegt es an der Schwangerschaft :exclam:

An der Schwangerschaft liegt es sicherlich nicht ... hier gibt es ausreichend Nicht-Schwangere, die das Deutsche Familienrecht verzweifeln lässt  😉

Wenn ihr heiratet, heisst das, dass Ihr für einander einstehen wollt.
Daraus leitet die Gerichtsbarkeit für den Mangelfall ab, dass Du für Deinen Dann-Ehemann sorgst und zwar - wenn Du ausreichend leistungsfähig bist - so, dass er kein Magelfall mehr ist.

Andererseits ergeben sich durch ein zweites Kind für ihn aber neue Verpflichtungen, die auch Auswirkungen auf Unterhaltspflichten für das erste Kind haben können (so er denn leistungsfähig wird) ...
... hier wiederum stellt sich dann die Frage, warum dem ersten Kind (und ggf. KM) u.U. weniger zur Verfügung stehen sollte, nur weil Papa eine neue Familie gründet.

Deshalb:
Ebenso wie finanzielle Vorteile kein Ehegrund sein sollten, sollten evtl. temporäre finanzielle Nachteile kein Eheverhinderungsgrund sein.
Wenn finanzielle Aspekte zu berücksichtigen sind, würde ich es aber in der Tat vorziehen, jemanden zu ehelichen, der in der Lage ist, für sich selbst und ggf. Kind zu sorgen ...
(zumindest bei Ehestart, eine evtl. spätere Bedürftigkeit durch Krankheit/Arbeitslosigkeit ist ein anderes Thema)

Wie lange wird das Studium Deines Freundes denn noch andauern ?
Ist das eine Erstausbildung (hiervon hängt ggf. ab, inwieweit Exileins Androhung der zwangsweisen Studienbeendung, Ernst zu nehmen wäre) ?

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 11:47
(@docyvie)
Schon was gesagt Registriert

Es ist seine Erstausbildung,er hatte sich zwar nach vier Semester umorientiert aber das ist laut Studentenwerk und Bafägamt in Ordnung.

Also verstehe ich das richtig,dass ich kein Geld von meinem Verdienst direkt abgeben muss, sondern jeglicher finanzieller Vorteil wird meinem Freund auf seine Leistungsfähigkeit angerechnet?!Haushaltsersparnis und "Taschengeld",damit veringert sich dann wahrscheinlich sein Selbstbehalt, aber er hat momentan erhöhte Ausgaben bedingt durchs Studium, wer rechntet so etwas dann aus? Habe in einem der ersten Briefe vom Jugendamt gelesen,dass sie ihm die Schuld beim Finanzamt aufrechnen, machen die das auch bei einer ehelichen Zusammenveranlagung,und direkt von Steuerrückerstattungen abziehen. Oder rechnen die wieder den Rückerstattungsbetrag auf die Leistungungsfähigkeit, dann unseren gemeinsame Rückerstattung.Möchte nicht wirklich das mein Datensatz ein Jugendamt erhält oder eine neidische Exfreundin.

Gruss,die Yvie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2011 16:05
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Doc Yvie

wenn ich es richtig verstehe, lebt ihr ja schon zusammen. das heißt eine Haushaltsersparnis könnte jetzt schon berechnet werden, sobald es jemanden auffällt. Wie sieht es denn im Moment aus, gibt es einen Titel (Urkunde zB beim Jugendamt) in dem drinsteht dass er nicht leistungsfähig ist? Wird Unterhaltsvorschuss für das 1. Kind gezahlt?

Wenn ihr heiratet, kann es natürlich sein, dass dein Freund dann wenigstens den Mindest - KU zahlen muss, wieso wurde ja hier schon dargestellt.
Und auch dann, wenn euer gemeinsames Kind zur Welt kommt, und du zB schnell wieder arbeiten gehst, reicht dein Einkommen anscheinend aus, um ihn als Student (Stichwort - Bafög, bekommt er das dann auch noch??), das 1. Kind mit Mindest-KU und euer Kind ebenfalls finanziell zu versorgen.

Wenn du ihn heiratest, dann heiratest du auch sein 1. Kind gewissermaßen mit. DH die finanzielle Verantwortung dafür erlegt das ach so tolle Familienrecht dir gleich auf und sei es in der Form, dass dein Mann einen Taschengeldanspruch an dich hat, den er dann für KU zu verwenden hat. Zwar ist das nur ein indirekter Rückgriff auf dein Gehalt, aber es ist einer.

Du kannst ja mit dem heiraten solange warten bis er selbst verdient. Zwar hast du dann auch keine Steuervorteile durch die III, aber auch einen ruhigeren Schlaf, weil du deine Daten nicht offen legen musst. Und wenn er selbst verdient, dann lässt er den KU neu festlegen, dann wird auch euer gemeinsames Kind oder seine Unterhaltspflicht dir gegenüber (Stichwort BU, falls du nicht arbeiten gehst) berücksichtigt, und gut ist. Und dann wird eben "nach"geheiratet. Das wäre in diesem speziellen Fall wohl mein Weg. Sobald er selbst verdient, und bei ca. 60.000 im Jahr, kannst du ja ausrechnen was das monatlich an KU ist. Sicher nehmt ihr dann die Steuerklassen IV / IV. Den KU werdet ihr immer als "Ausgabe" haben, bzw. er wird entsprechend weniger in eure gemeinsame Familienkasse einbringen. Allerdings egal ob ihr verheiratet seid oder nicht.

Entscheidend ist aber auch, wie sehr die Mutter des ersten Kindes hinter ihm her ist bezüglich des KU, oder ob man sich immer gütlich einigen kann, so dass alle Seiten zufrieden sind. Wenn letzteres der Fall ist, und ihr eben nicht warten wollt mit der Heirat, kann man ja auch anbieten, dass er ab Hochzeit den Mindest-KU zahlt. Und wenn die KM damit zufrieden ist, brauchst du auch nichts offenlegen. Wenn sie aber dann wittert, dass da noch mehr zu holen ist, dann geht die ganze Auskunftserteilerei los.. das kann ich aber nicht abschätzen. Es gibt auch sehr viele KM, die das Geld gar nicht so wichtig ansehen, und froh sind, ihre Ruhe zu haben.

Und genauso wenig weiß ich, ob der Taschengeldanspruch und das fiktive Einkommen stets nur dazu dienen, den Mindest-KU zu sichern, oder auch dazu dienen können, höhere Einstufungen der DDT zu erreichen, ich glaube nämlich, das geht nicht (das wissen aber die Profis hier).

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2011 20:36
(@docyvie)
Schon was gesagt Registriert

also ist die Ex immer der Initiator,oder handelt das Jugendamt eigenmächtig?!Wenn die Kindsmutter also sagt,dass sie keine weiteren Mittel einlegt sind alle zufrieden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2011 20:56




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