Erst mal ein liebes Hallo an alle gare.
Habe da mal ne Frage.Vieleicht weiss ja einer eine Antwort, thema könnte ich auch in die Rubrik Unterhalt reinstellen hoffe mal dass ich hier richtig bin, will nähmlich demnächst Heiraten will mir aber Finanziell keine Eigentore schiessen.
Erst mal kurz die Situation bin schon 6 Jahren getrennt und 4 Jahren Geschieden 3 Kinder Zahle immer Pünktlich Unterhalt bin Betittelt habe für meinen Selbsterhalt lange und Hart müssen Kämfen meine Ex ist eine von der ganz harten Sorte hatte 3 Anwälte das alles hier Aufzuschreiben würde viel zu viel werden.
Bin vom Gericht mit Monatlichen verdienst von 1720 Euro festgesetzt (inkl. Weihn. und Urlaubsgeld) meine Partnerin Verdient auch fast das gleiche nun meine Fragen
1. Nach der Heirat muss meine Zukünftigte mit ihrem Geld für meine Kinder Aufkommen da ich ja nicht soviel Verdiene was in der Düseldorfer Tabelle steht?
2. Wie ist das wenn ich die Arbeit Verliere wie siehts da denn aus mit Selbsterhalt meine Zukünftigte hat ein Kind die ist aber schon Erwachsen.
Ps.: Stehe seit dem 15 Lebensjahr im Berufsleben meine Zukünftigte ist auch schon immer Berufstätig gewesen
Hoffe mal ich habe mich Verständlich Ausgedrückt, und im Vorraus mal Danke für eine Antwort.
Gruss Volker
Hallo,
also direkt kann und wird Deine "neue" Frau nicht zum Unterhalt verpflichtet. Ihr Einkommen ist und bleibt Ihr Einkommen.
Solltest du ein Mangelfall sein und nicht den Mindest-KU zahlen könen, so kann man Dir eine Haushaltserspparnis anrechnen und somit Deinen SB senken.
In der Regel wird das aber schon gemacht, wenn du mit jemanden zusammen ziehst und nicht erst bei der Heirat.
Solltest du erwerbslos werden, so wirst du auf alle Fälle weiterhin 6 monatelang den KU lt. Titel weiter bedienen müssen. Erst dann kannst du eine Abänderungsklage einreichen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi papi74,
im Prinzip sollte deine neue Frau nicht unterhalt pflichtig sein, so weit ich informiert bin. Ich denke es hat neulich neue Gesetze dies bezüglich gesehen und ich könnte dir nur raten, einen anwalt für Familienrecht zu besuchen.
gruß
Hallo Musser,
für wie sinnvoll hältst du es, einen Thread wieder auszugraben, der schon ein paar Monate alt ist, und dann nichts als ein paar allgemein gehaltene warme Worte dazu zu schreiben?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.