Hi all,
fünf Jahre nach meiner Scheidung und nach vierjähriger Beziehung mit meiner neuen Partnerin bin ich am überlegen, ob ich es nicht doch wieder wagen sollte, mich in das Abenteuer einer zweiten Ehe zu werfen. Noch bin ich unsicher - nicht so sehr an meiner Partnerin, sondern eher an mir, ob ich das will. Die Wunden meiner Scheidung heilen halt nur langsam....
Um meiner neuen Partnerin aber eine sichtbare Perspektive für die Zukunft zu geben, denke ich daran, mich mit ihr zu verloben. Ein vielleicht heute teilweise ausser Mode gekommenes, aber für mich eindeutig als vor einer Hochzeit angesiedeltes Szenario einer Beziehung.
Allerdings habe ich jetzt einige Dinge im Internet gefunden, die mich verwirren. Was ist eigentlich eine Verlobung? Was versteht Ihr darunter?
Ist eine Verlobung wirklich ein eigenständiger Akt, der zwar die Absicht ausdrückt, später auch mal heiraten zu wollen, aber eben auch nicht mehr?
Macht man einen Verlobungsantrag, oder "verlobt man sich einfach"?
Ist eine Verlobung vielleicht gar gleichbedeutend mit einem Heiratsantrag, d.h., sobald ich einen solchen stelle, könnte man sich theoretisch als verlobt betrachten?
Sorry für die Fragen, aber ich stelle fest, dass ich - obwohl eben schon mal verheiratet gewesen - mich nicht erinnern kann, dass ich damals irgendwie offiziell verlobt gewesen wäre vorher.
Aber diesmal möchte ich es eben bewusst so stufenweise machen, weil ich ein klares öffentliches Zeichen setzen möchte, mich über eine endgültige Hochzeit aber nicht drüber wage.
Wer kann mir dazu was sagen?
lg,
choice
Also Verloben ist bei uns:
jemanden zu fragen ob man "dauerhaft" zusammenbleiben will... einige knien vor der "Zukünftigen"... usw..
Man bezeugt das dann durch "Ringe" tausche/tragen....
Mehr ist es eigentlich nicht.
Verloben heisst auch... Festhalten und weitersuchen.... Den Sinn hat es so gesehen schon vor 40 Jahren verloren.. oder noch eher 😉
Tja, choise...
Du warst schon bei der ersten Hochzeit verlobt, Du wusstest es nur nicht :rofl2:
Lies mal §§ 1297–1302 BGB nach; da sind die rechtlichen Folgen der Verlobung
bei Nichteinhaltung aufgeführt.
Ist eine Verlobung vielleicht gar gleichbedeutend mit einem Heiratsantrag, d.h., sobald ich einen solchen stelle, könnte man sich theoretisch als verlobt betrachten?
Das trifft es eigentlich am besten. Verlobung ist das gegenseitige Versprechen, sich innerhalb eines bestimmten Zeitraumens (meist 1 Jahr) zu heiraten.
In Deutschland ist die Einhaltung nicht einklagbar, kann aber Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Kurz: Verlobung = Eheversprechen.
Also keine Zwischenstufe, ne aufgelöste Verlobung (Ne, lass ma!) dürfte auch für die Beziehung
nicht sonderlich förderlich sein :rofl2:
Sei Dir sicher, alles andere ist Humbug.
LG,
Mux
P.S.
Um meiner neuen Partnerin aber eine sichtbare Perspektive für die Zukunft zu geben, denke ich daran, mich mit ihr zu verloben.
Das ist einer der schlechtesten Gründe.
Hallo
die perspektive heiraten zu wollen, sollte nicht nur für deine Freundin sondern auch für dich wichtig sein.
Wenn du das (noch) nicht so sehen kannst, und deine freundin auch nicht "drängelt" (das wäre schlimm), wäre es doch eine romantische Möglichkeit, Ringe zu tauschen.
Verlobungsringe trägt man ja üblicherweise links, aber: nur in D. In fast allen anderen Ländern denken die Menschen nun, ihr seid verheiratet ;-))
li gr ginnie - die hofft, dass du mit deiner Freundin gut über dieses Thema reden kannst; und die selbst bald den 2. Versuch wagen wird - allerdings mit Ehevertrag 🙂
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Danke für Eure bisherigen ANtworten, die Situation stellt sich aber jetzt plötzlich ganz anders dar......siehe meinen Beitrag ein paar Zeilen wieter oben in der thread-liste.
DIESEN Beitrag schliesse ich daher.