Hallo zusammen,
kann mir jemand mal ein paar Tipps geben, da ich im Augenblick nicht so den Überblick habe.
Ich bin mit meiner Freundin und Ihren Kindern 9 und 11 Jahre zusammengezogen und es klappt alles super.
Meine Freundin ist geschieden und durch den Zusammenzug wieder in Steuerklasse 1 gerutscht, außerdem werde ich ja jetzt bei allen Klamotten voll mit angerechnet.
Nun zu meiner Frage:
Habe ich gegenüber der Kinder irgendwelche Rechte ?? bzgl. z.B. Unterschriften (z.B. gegenüber Schulen und Ämtern usw. ??)
Hat da jemand mal einen Link oder ein paar Tipps für mich.
Viele Grüße
Bernd
Hallo Bernd!
Willkommen bei VS, dem Forum auch für Zweitmänner! 🙂
Die Rechte, die Du ansprichst beziehen sich auf das Sorgerecht. Das haben im Idealfall die Eltern der beiden Kinder gemeinsam oder durch ein entsprechendes anderes Urteil im Zusammenhang mit der Scheidung Deine Freundin allein.
Du selbst hast keinerlei Rechte, es sei denn, Du würdest die Kinder aus irgendeinem Grund adoptieren. Unterschriftsberechtigt oder sonst wie entscheidungsbefugt bist Du nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nun zu meiner Frage:
Habe ich gegenüber der Kinder irgendwelche Rechte ?? bzgl. z.B. Unterschriften (z.B. gegenüber Schulen und Ämtern usw. ??)Hat da jemand mal einen Link oder ein paar Tipps für mich.
Viele Grüße
Bernd
Ja, wenn du gerne sämtliche Rechte möchtest, übernimsmt du sicher auch gerne alle Pflichten. 😉
Aber zu deiner Frage: Allein die Tatsache das du mit der KM zusammenlebst gibt dir noch kein einziges Recht. Ein klein wenig, aber eben nur ein klein wenig, würde das eine heirat ändern, aber auch dann darfst du keine Unterschriften leisten oder Entscheidungen für das Kind treffen. Das ist idealerweise immer Sache der Elt
ern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo und Danke für die freundliche Begrüßung.
Aber die Antwort erfreut mich gar nicht. Das ist ja ganz schön ein Hammer... also darf ich noch nicht einmal in der Schule meine Nummer hinterlassen... wenn etwas passiert ?
Wenn ich jetzt schon seit 3 Jahren für die Kinder sorge... gibt es da nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht ?? *smile*
---> Hi Tina. Pflichten gibt es nicht. Ich empfinde es als Selbstverständlichkeit (Geld zu verdienen, mit den Kindern zu spielen, für Sie zu Sorgen und zu trösten, zu lachen und zu weinen). Aber es ist halt störend wenn ich z.B. fragen muss ob ich den Büchereiausweis unterschreiben darf für die Kinder. Das ich das nicht darf ist mir ja jetzt bewusst, allerdings frage ich mich wo da die Logik ist.
Lieben Gruß
Bernd
Servus Bernd!
also darf ich noch nicht einmal in der Schule meine Nummer hinterlassen... wenn etwas passiert ?
Natürlich darfst Du das in Abstimmung mit Deiner Freundin...Du bist aber nun mal NICHT der Erziehengsberechtigte (zumindest nach dem Gesetz) und deswegen darfst Du auch nix unterschreiben, was den Kinder anbelangt.
Ich habe ähnliches durchgemacht, meine mittlerwiele Frau hat mich seinerseits in der Schule vorgestellt und seit dem haben die Lehrer nix dagegen, wenn ich im Auftrag unterschreibe 😉
Aber mal abgesehen davon: wir sind deswegen nicht schlechtere/bessere Eltern, oder?
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Das ist ja ganz schön ein Hammer...
Hey!
Es wäre der Hammer wenn es einfach so wäre , das mal eben jeder die sorge für ein Kind übernehmen kann was nicht sien Kind ist!!!
Das ist schon ganz gut so u völlig richtig..!
Eltern sollen auch die Eltern bleiben!!!!
gibt es da nicht so etwas wie ein Gewohnheitsrecht ?? *smile*
Siehe oben.. und glücklicherweise gibt es das nicht..naja um ehrlich zu sein, finde ich es gar schon fast etwas frech, so eine Frage mit einem "smile" zu stellen..
Stell dir bitte auch einmal bvor es wäre dein eigenes Kind u jeder könnte aus einem Gewohnheitsrecht daraus ableiten das er jetzt das Sorgerecht hat..weiß nicht ob du das so doll finden würdest...
Aber es ist halt störend wenn ich z.B. fragen muss ob ich den Büchereiausweis unterschreiben darf für die Kinder. Das ich das nicht darf ist mir ja jetzt bewusst, allerdings frage ich mich wo da die Logik ist.
Naja, wenns nicht mehr ist als störend ist, es ist eben so ndas ist auch gut so...
Die Logik ist einfach da, das Eltern Eltern sind, und nicht ersetzbar sind u sein sollen, u Ihnen nunmal das Sorgerecht obliegt u nicht Jemand einfach so inne hat, weil er es mal eben grad möchte..
Deshalb kynn man ja zusammenleben usw. dennoch gibt es nichts was mal einfach dem "Eltern da sein" höher angeordnet ist..
Gruß
Jens
Hallo!
Kann da *jens* nur beipflichten. Welchen Schulzweig die Kid´s besuchen, ob sie in den Reli unterricht gehen - ob sie die Schule wechseln - geht erstmal nur mich und die Mutter was an.
Und allein aus der Tatsache, dass dies die Schulen teilweise mehr als flapsig behalndeln, lassen sich gottseidank noch keine Rechte ableiten.
Oje, schon wieder ein leiblicher Vater ....
Grüße *nichtaufgeber*
Zusatz: Du fragtest nach Rechten. Die gibt´s nicht - ist auch gut so. Fragtest Du nach Gefälligkeiten, fielen mir da auf Anhieb so einige ein ... 🙂
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hmm Hallo zusammen,
also ich finde das ganz schön krass. Der Vater ist in meinem Fall nicht bereit das Sorgerecht der Kinder abzutreten, hat die Kinder allerdings auch schon gut 1 Jahr nicht mehr gesehen, gehört oder gesprochen.
Das klingt zwar jetzt böse aber zum Kinder zeugen gehört nicht viel, aber Kinder erziehen ist eine Lebensaufgabe. Also vor einem 'Erzeuger' habe ich nicht so viel Respekt wie vor ***einer*person*die*das*Kind*papa*nennt***.
Das Gewohnheitsrecht ist gar nicht so abwegig wie ihr es darstellt:
Beispiel: Wenn ein **nicht*Erzeuger** ein Kind seit 5 Jahren erzieht und sagt Du darfst das nicht und dann kommt der Vater aus der Versenkung und sagt Du darfst das. Wem würdet Ihr mehr Verantwortungsbewusstsein für das Kind zutrauen.
Bis Montag
Hey Terraner!
Aus welchem Grund hat der Vater denn die Kinder so lange nicht gesehen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo!
Du machst aus Äpfel Birnen - nur aus Deinem persönlichen Fall - sicher gibt es zuhauf negetive Beispiele für Väter - kannst Du jedoch nicht die für Dich sicherlich wichtig erscheinenden Rechte begründen.
Ich hatte Dir nie in Abrede gestellt, dass Du persönlich Deine Sache hervorragend meisterst.
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Naja aus dem gleichen Grund warum er schon seit gut einem Jahr nicht mehr angerufen hat....
Ehrlich gesagt wissen wir es nicht. Er hat die Telefonnummer der Kinder und die Erlaubnis Sie zu sehen und zu sprechen, aber passieren tut nichts. Nur immer mal wieder ein Anruf zu nachtschlafender Stunde das er morgen mal anrufen wird (was aber dann nicht passiert).
Lieben Gruß an Lausebackesmama
Nachtrag: Selbst wenn der Vater das Sorgerecht "abtritt", würde es an Deiner Position nichts ändern. Dann hätte die Mutter lediglich das "komplette" Sorgerecht oder auch ASR genannt.
Du würdest nur sorgeberechtigt, wenn der Vater die Kinder zur Adoption freigäbe, und das willst Du nicht allen Ernstes von ihm Verlangen.
Gut, ihr hättet aber die Möglichkeit, vielleicht auch über die Vermittlung einer öffentlichen Stelle (JA, KSB) herauszufinden, wieso das so ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Bernd!
Du sagst Du weisst es nicht. Sicherlich sind nicht alle Väter so toll und hervorragend, wie sich die Kinder es wünschen. Einige haben geben sicherlich Gründe vor wie gekränkt sein, sie haben ihre Frau verloren, vielleicht ist der Next der Grund.
Mein ich jetzt net böse, aber kannst Du Dir vorstellen, wie ich mich damals gefühlt hatte, als der Next .... ja und ich wusste auch das mit der Paarebene und Elternebene - gibt aber viele die wissen das überhaupt nicht. Steinigt mich nachträglich noch dafür, habe ich verdient!
Gibt es ne Vision, mit dem Vater in Kontakt zu treten? Könntet ihr euch so auf neutralem Gebiet treffen? Auch wo Du nicht dabei bist? Lasst den Sohnemann mal anrufen ... nur mal paar Anregungen. Kleine Zeichen können Wunder bewirken ...
Grüße *nichtaufgeber*
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Auch wenn es nicht die Ursprungsfrage war, drhe ich in eienr Beziehnung mal den Spieß um.
Gut der Vater hat sich nicht gerührt. Schon mal was davon gehört das auch die Mutter die Pflicht hat den Umgang zu födern? Umgang ist in erster Linie ein Recht des Kindes und beide Elternteile sind verpflichtet diesen Umgang zu ermöglichen und zu födern.
Klar gibt es Väter die wollen einfach nicht, aber es gibt auch Väter denen wird es so unmöglich gemacht, das sie irgendwann einfach keine Kraft mehr haben und sich zurückziehen.
Terraner, ob es dir gefällt oder nicht, du bekomsmt keien Rechte. Rechte hättest du nur bei deinem leiblichen Kind und dann, wenn du mit der KM nicht verheiratet bist auch nur, wenn sie dir das GSR zusteht 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
