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partervertrag ,wo bekommt man sowas

 
(@lupina)
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hallo ,mein lg und ich sind ja nun zusammen gezogen .über kurz oder lang ,wird er auch die hälfte des hauses die zur zeit noch meinem ex auf dem papier gehört ,mit allen verbindlichkeiten übernehmen.

da ja beide gebrannte kinder sind ,wollen wir einen vertrag abschliessen und auch ein testament machen.
um alles wichtige zu regeln , z. b.was erben die kinder (jeder hat ja zwei,und gemeinsame sind nicht geplant),ausserdem sollen unsere expartner nix von unserem "vermögen 😉 abbekommen.im falle eines falles ,was hoffentlich noch gaaaaaanz lange dauert. da mein lg aber viel beruflich unterwgs ist ,bleib ein gewissens risiko ;(,da seine tochter auch hier lebt ,müßte uch dies geeglt werden(obwohl ich kaum eine change hätte ,da es noch GSR gibt,)auch wenn die tochter auf keinen fall zur mutter will.
an was müssen wir alles denken.hat jemand erfahrung mit solchen verträgne. was kostet der notar dafür usw.
bin für jeden tipp dankbar

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2007 22:11
(@kleinegon)
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Hallo Lupina,
die Kosten für die Notare sind von Bundesland zu Bundesland verschieden, je nachdem, ob sie freiberuflich (BW) oder staatlich (BAY) angestellt sind.
In den Notariatsstellen gibt es i.d.R. (BAY, Rheinl-Pfalz.....) Broschüren, in denen vieles steht.
Ein wichtiger Tip:
Auch wenn es nicht schön ist, dass man zu Beginn an Trennung denken muss, so sollte doch eines heruausgenommen werden: das bzw. die Testamente!!
Kommt es zu einer Trennung, so wird das Vermögen zwischen Lebenden aufgeteilt. Stirbt einer während der guten Beziehung, gibt es ein Testament, nach dem alles geregelt ist. Dieses Testament muss jedoch nach der Trennung von jedem einzelnen ganz getrennt, entsprechend der dann gelebten Umstände, änderbar sein! Denke auch daran, wenn Du Deinem Sohnemann/Tochter...... etwas im Ehevertrag vermachst, dann kannst Du das n u r mit Zustimmung des anderen ändern. Und wenn der tot ist, dann hast Du Pech gehabt! Denn wir wissen nie, wie sich die eigenen Kids entwickeln oder welche Ehepartner/Innen sie mal haben werden.

Gruß und viel Streit bei der Erstellung des Ehevertrages --- denn wenn das klappt, dann könnt ihr streiten, und das ist eie gute Basis für eine lange, sehr lange Lebensgemeinschaft.
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2007 22:30
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

lach ,ist auch ne ansicht. soll aber kein ehevertrag sein.mein schatzi ,will niee wieder heiraten,und bei siene vorgeschichte voll verständlich. nein es soll ein vertrag zwischen uns beiden sein ,schon ähnlich eines ehevertrags. und klar vertrag das eine testamente ,das andere.

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2007 22:37
(@Bette)

Hallo Lupina!

Dieselbe Frage hatte ich auch schon einmal gestellt, wo man solche Verträge bekommt. Ich glaube Du meinst, wie ich auch, Lebenspartnervertrag. Da gibt es nach meiner Recherche Vorlagen, die kosten ein wenig Geld. Diese Vorlage kannst Du dann ja mit Deinem Partner modifizieren nach Euren Wünschen und Gedanken. Wichtig ist dabei auch eine Liste von Deinen und seinen "Habseligkeiten" zu erstellen. Das Ganze würde ich dann bei einem Notar gegenchecken lassen und auch notariell beglaubigen. Wenn Du möchtest, kann ich Dir ja mal meinen Entwurf zumailen. Mußt mir halt nur Deine mail-Adresse geben.
Die Sache mit dem Enterbungsvertrag läuft ähnlich. Google Dich da mal durch. Auch da gibt es Vorlagen. Inwieweit die juristisch wasserdicht sind, kann ich Dir leider nicht beantworten. Würde ich dann ebenfalls abchecken lassen bei RA oder Notar.
Lieber Gruß
Bette

AntwortZitat
Geschrieben : 04.04.2007 18:28
 Olga
(@olga)
Rege dabei Registriert

Hallo Lupina,

mein LG und ich haben nach der Geburt unserer gemeinsamen Tochter uns gegenseitig mit einer Vollmacht ausgestattet. Heiraten werden wir wohl nicht und somit sind wir zum Notar um uns dort gegenseitig abzusichern. Wir haben uns gegeseitig eine Vollmacht ausgestellt, die uns berechtigt im Bedarfsfall ALLE Entscheidungen für den anderen zu treffen. Diese Vollmacht ist allerdings wirklich Vertrauenssache, da sie über die Rechte die man auf Grund einer Eheschließung hat hinausgeht. Sie umfasst auch direkt eine Betreuungsvollmacht, für den Bedarfsfall.
Wir haben diese Vollmachten bei der Notarskammer hinterlegt um auch z.B. im Urlaub Zugriff darauf zu haben, falls was passiert, da man die Papiere ja nun nicht immer mit sich rumträgt.

Ich denke in diesem Rahmen kann man auch Eure besonderen Unterpunkte hier regeln, bzw. festlegen. Wir haben testamtentarische Dinge außen vor gelassen, da wir nix zu vererben haben.  😉 Soweit ich mich erinnere, sind testamentarische Dinge je teurer, je höher der Wert ist über den der letzte Wille verhängt wird.

Die Kosten bei uns lagen jetzt insgesamt nicht so hoch (kennen den Notar  :wink:) Aber ich weiß, dass sie sehr unterschiedlich ausfallen können. Da muss man einfach mal bei verschiedenen Notaren anrufen und fragen. Das Hinterlegen bei der Notarkammer kostete einmalig 13,- EUR für jeden wenn ich das jetzt richtig im Kopf hab.

LG
Olga

Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2007 11:31
(@carstenl)
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hallo,

wir haben einen solchen vertrag ( obwohl verhei.) gemacht. des weiteren haben wir ein testament in dem alles bis aufs kleinste geregelt ist damit die EX niemals an das erbe der kinder kommt.

die regelung wo ein kind nach dem tode verbleibt kann auch geregelt werden. dazu muss allerdings gesagt werden. dass der andere elternteil klagen kann und auch wird.

die gerichtliche entscheidung obliegt dann allerdings nach § 1680bgb. dazu muss beachtet werden welcher absatz vom gericht genommen wird.

achtung bei der auswahl des notars, dieser kann seine gebühr nach dem wert der imobilie oder des grundvermögen festsetzen.

wir habe da eine tolle überraschung erlebt. ich würde dringend dazu raten. dass man alle gebühren, gehalt des RA, etc nach einem angebot von diesem schriftlich niederlegt.

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2007 12:05