neuer EHEmann/frau
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

neuer EHEmann/frau

 
(@mariposa)

Nabend...
Kann der neue Eheman/frau an einer Gerichtsverhandlung teilnehemen? Ich weiß dem NEXT ist es nicht gestattet! Was aber wenn sexuelle anschuldigungen stattfinden und es sich nicht mehr um Freund/freundinn handelt-sondern mitbeschuligter Ehemann/frau?????
LG

Zitat
Geschrieben : 06.08.2009 23:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mariposa,

so ganz verstehe ich deine Frage nicht. Wird der (Ehe)partner mit beschuldigt sich an einem solchen Vergehen beteiligt zu haben doer es zumindest geduldet zu haben bzw. davon zu wissen, dann muß er doch an einer Verhandlung teilnehmen, da er/sie dann ja auch zur Rechenschaft gezogen wird.

Allerdings wohl eher in einem Strafprozeß, wie das in einem Familienrechtlichen Verfahren aussieht  :erstaunt039:

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 01:21
(@mariposa)

Ok, sry mein Fehler....war ich ma wieder zu schnell und der Kopf zu voll!
Also ganz allgemein, darf der neue Ehemann/Frau an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen Ohne das er Beschuldigt ist?
Und wenn er mitbeschuldigt ist, geht das dann nicht vor ein Strafgericht...statt Familiengericht? Oder wird bei Umgangsfragen und Vorwürfen beides zusammengelegt?
Ich weiss das ich nicht als Freundinn  "Next" an der verhandlung teilnehmen darf...
lg

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 11:49
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

an einer Verhandlung nehmen nach meinem Verständnis nur die Personen teil, die vom Gericht geladen wurden, so
die Verhandlung nicht öffentlich ist. Dabei spielt es keine Rolle ob Ehemann/frau oder nicht.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 12:08
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo mariposa,

Familiensachen sind bis auf gaaaaaaanz wenige Ausnahmen nicht öffentlich (nachzulesen in  § 170 GVG) und das ist auch gut so. "Außenstehende" Personen können eventuell teilnehmen, wenn alle Verfahrensbeteiligten hierzu ihr Einverständnis erklären. Dieser Fall dürfte aber bei der Frage, ob ein neuer Lebenspartner (unabhängig von Status der Partnerschaft) teilnehmen darf, eher ausgeschlossen sein.  😉

LG
Sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 12:12
(@mariposa)

@All
ok,danke!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2009 12:14