Nabend...
Kann der neue Eheman/frau an einer Gerichtsverhandlung teilnehemen? Ich weiß dem NEXT ist es nicht gestattet! Was aber wenn sexuelle anschuldigungen stattfinden und es sich nicht mehr um Freund/freundinn handelt-sondern mitbeschuligter Ehemann/frau?????
LG
Hallo mariposa,
so ganz verstehe ich deine Frage nicht. Wird der (Ehe)partner mit beschuldigt sich an einem solchen Vergehen beteiligt zu haben doer es zumindest geduldet zu haben bzw. davon zu wissen, dann muß er doch an einer Verhandlung teilnehmen, da er/sie dann ja auch zur Rechenschaft gezogen wird.
Allerdings wohl eher in einem Strafprozeß, wie das in einem Familienrechtlichen Verfahren aussieht :erstaunt039:
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ok, sry mein Fehler....war ich ma wieder zu schnell und der Kopf zu voll!
Also ganz allgemein, darf der neue Ehemann/Frau an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen Ohne das er Beschuldigt ist?
Und wenn er mitbeschuldigt ist, geht das dann nicht vor ein Strafgericht...statt Familiengericht? Oder wird bei Umgangsfragen und Vorwürfen beides zusammengelegt?
Ich weiss das ich nicht als Freundinn "Next" an der verhandlung teilnehmen darf...
lg
Hi,
an einer Verhandlung nehmen nach meinem Verständnis nur die Personen teil, die vom Gericht geladen wurden, so
die Verhandlung nicht öffentlich ist. Dabei spielt es keine Rolle ob Ehemann/frau oder nicht.
LG,
Mux
Hallo mariposa,
Familiensachen sind bis auf gaaaaaaanz wenige Ausnahmen nicht öffentlich (nachzulesen in § 170 GVG) und das ist auch gut so. "Außenstehende" Personen können eventuell teilnehmen, wenn alle Verfahrensbeteiligten hierzu ihr Einverständnis erklären. Dieser Fall dürfte aber bei der Frage, ob ein neuer Lebenspartner (unabhängig von Status der Partnerschaft) teilnehmen darf, eher ausgeschlossen sein. 😉
LG
Sleepy
Sleepy
@All
ok,danke!!!!