Möchte Papa von 2 K...
 
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Möchte Papa von 2 Kindern heiraten

 
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

eigentlich möchten wir ja einfach nur heiraten.... Aber, er hat 2 Kinder und ich verdiene recht gut.
Welche Vorsichtsmaßnahmen sollte wir treffen?
Reicht eine Gütertrennung, dass mein Geld nicht in die Unterhaltszahlungen der Kinder laufen? Dass alles getrennt wie bisher berechnet wird?

Können überhaupt Nachteile entstehen?

Kenne mich damit überhaupt nicht aus.... möchte aber lieber alles vorher abklären,

Vorab vielen Dank und Grüße
Frauvon Papa

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2007 20:32
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

wozu muss man heiraten? Hat das einen bestimmten Grund? Der Heiratsvertrag ist der teuerste der Welt und es gibt und gab nicht selten in der Vergangenheit ( die Zukunft nicht vergessen, da wird angepasst was es anzupassen guilt man sich gar nicht vorstellen kann ) Gesetzeslagen die nebenbeigeschlossenen Verträge wieder auszuhebeln.

Ich bin der Meinung das eine Ehe absolut sinnlos ist, gehört abgeschaft, Mütterunterhalt auf begrenzte Zeit eingeführt und einheitliche Steuerklassen ( wie hier in Österreich) eingeführt, das bloss nicht Jemand auf die Idee kommt wegen des Steuervorteils zu heiraten.

Gruss, auch wenn ich vermutlich nicht viel weiterhelfen konnte.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.05.2007 20:39
(@tomparis)
Schon was gesagt Registriert

hallo frauvonpapa,

ich denke im vorherigen thread ist alles gesagt ... meiner erfahrung nach, solltet ihr das tunlichst lassen, mit dem heiraten.
heutzutage hast du nur nachteile dabei. wenn ihr euch wirklich liebt, geht das auch ohne dieses stück papier. ich selber bin auch 3 kindern unterhaltsverpflichtet und meine neue freundin verdient auch mehr als ich. wir führen daher eine art wochenendbeziehung. das ist zwar nicht sehr schön und belastet auch, aber auf grund der gesetzeslage in diesem land, hast du gar keine andere möglichkeit, um den neuen partner aus den ganzen kram rauszuhalten.
meiner meinung nach ist es hier so, das du mit der trennung, ob nun gewollt oder gezwungenermaßen, von deiner "erstfamilie", dazu verdonnert wirst, den rest deines daseins als mittelloser, allein lebender mann zu verbringen. durch dieses sogenannte unterhaltsrecht und diesem achso großzügigen selbstbehalt, kannst du ein normales leben vergessen. auch hast du keine chance, dir ein "neues" familienleben aufzubauen. meiner ansicht nach eine schande!!!!
versucht einfach so, ein so weit wie möglich normales familienleben zu führen. wenn er keinen unterhalt mehr zahlen muß, dann könnt ihr ja nochmal übers heiraten reden. im moment vergesst es einfach ...

alles gute, tomparis

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 12:17
(@patchen)
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Hallo  🙂

erst einmal wünsche ich euch beiden alles Gute für die bevorstehende Hochzeit!

Dein zukünftiger ist nur den beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, richtig? Dann solltet ihr euch vor allem die Wahl der richtigen Steuerklassen gut überlegen - wenn ich richtig informiert bin, wäre es  - falls dein Menne die 3 nimmt - so, daß dieses "Mehr" an Geld bei der Kindesunterhaltsberechnung herangezogen wird.

Bei der 4 bleibt ohnehin alles beim Alten. Falls dein Menne ein Mangelfall ist, kann sein Selbstbehalt gekürzt werden, weil du ja auch noch da bist - das wäre allerdings auch der Fall, wenn ihr unverheiratet bleiben würdet aber trotzdem zusammen lebt.

Gütertrennung ist sehr vernünftig.

@ die Vorschreiber: Jungs - lasst die beiden doch heiraten, wenn ihr euch ein Auto kaufen wollt, und nur wissen wollt, welches Modell geeigneter ist, dann wollt ihr sicherlich auch nicht hören, wie teuer und umweltfeindlich und wie toll doch Radfahren und der ÖPNV ist  😉

Ich gehe davon aus, dass sich der zu heiratende Mann gut überlegt hat, warum er die Schreiberin heiraten möchte - so viel Vernunft und Verantwortung traue ich Männern im Allgemeinen schon zu  😉

Grüsse Patchen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 17:25
(@klatt007)
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Hab das dazu gefunden:

Heiratet ein Unterhaltspflichtiger erneut und erlangt er aus dieser Ehe Steuervorteile, so verbleiben diese innerhalb der neuen Ehe. Der unterhaltsberechtigte Expartner kann keine Unterhaltserhöhung mit dem Argument verlangen, die Einkommensverhältnisse hätten sich ja jetzt verbessert.
BVerfG: 1 BvR 2298/94

Gruß klatt007

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 17:31
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Dein zukünftiger ist nur den beiden Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, richtig? Dann solltet ihr euch vor allem die Wahl der richtigen Steuerklassen gut überlegen - wenn ich richtig informiert bin, wäre es  - falls dein Menne die 3 nimmt - so, daß dieses "Mehr" an Geld bei der Kindesunterhaltsberechnung herangezogen wird.

Ich bin mir da nicht sicher: Ist es nicht in jedem Falle (also nicht nur im Mangelfall) so, daß der unterhaltsverpflichtete Vater seinen Kindern gegenüber Unterhalt schuldet, der aufgrund der möglichen besseren Steuerklassenwahl (also in jedem Falle III) berechnet wird?

Heiratet ein Unterhaltspflichtiger erneut und erlangt er aus dieser Ehe Steuervorteile, so verbleiben diese innerhalb der neuen Ehe. Der unterhaltsberechtigte Expartner kann keine Unterhaltserhöhung mit dem Argument verlangen, die Einkommensverhältnisse hätten sich ja jetzt verbessert.
BVerfG: 1 BvR 2298/94

Gilt dieses Argument auch gegenüber unterhaltsberechtigten Kindern?

Fragende Grüße

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 17:54
(@patchen)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Klatt  🙂

so etwas hatte ich auch in Bezug auf den Ehegattenunterhalt in Erinnerung - aber ich glaube beim zu leistenden Kindesunterhalt sieht es anders aus.

Da die Schreiberin ja nur von 2 Kindern gesprochen hat, bin ich mal frech davon ausgegangen, daß der zukünftige Ehemann keinen Unterhalt an seine Exfrau zahlen muss. :puzz:

Hallo Püppi,

die Steuerklasse schon  - wobei ich auch meine zu wissen, daß der Mann nicht gezwungen werden kann, die 3 zu nehmen, damit er mehr KU zahlt wenn die 4 für die neue Ehe günstiger ist. *grübel*

aber die Frage mit dem zu senkenden Selbstbehalt stellt sich  nur bei einem Mangelfall.

Grüsse Patchen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 18:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zur 3 kann man ihn nicht zwingen, weil die neue Ehefrau sich sonst eine Schlechterstellung (5) gefallen lassen muss. Und das muss sie nicht, weil man sie nicht gegen ihren Willen zur 5 verdonnern darf.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 18:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was den Steuervorteil angeht:

Für Eu gitl ,das der Vorteil in derneuen Ehe belibt, beim KU gilt, das die Kinder vom Steuervorteil profitieren und das der Mann keine Steuerklasse wählen darf, die ihn finanziell schlechter stellen würde...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 18:10
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

fiktiv kann man ihm aber die Steuerklasse 3 anrechnen. Also bringt es nicht viel 4/4 zu wählen.....
Mhm...wie alt sind denn die Kinder (gerade vergessen falls es irgendwo stand), es gibt hier bei vatersein.de viele fast unglaubliche Geschichten.

Wenn Du im schlechtesten Falle Dein Geld indirekt/direkt abgeben kannst, dann heiratet.

Wie war das mit Prozesskostenhilfe??? K.A. wie oft Eure Ex gerne vor Gericht klagt, aber wenn, dann wird doch Dein Einkommen dazugerechnet, oder???

Und mit der Gütertrennung kommt Ihr dann trotzdem nicht um evtl. indirekte Einberechnung Deines Gehaltes beim Unterhalt drumherum.

Naja, so hatten uns das einige Anwälte und Notare erklärt.

lg, paulina
weiterhin unverheiratet.

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 18:19




(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Nachdem einige Posts durchs Steuerrecht gingen, warum wird das Steuerrecht nicht vereinfacht. Man heiratet und wird denoch wie ein Single besteuert, KU kann steuerlich abgesetzt werden und gut ists.

Es geht doch offensichtlich nur um finanzielles im Fall einer Heirat, einer Besserstellung, aber hauptsache man argumentiert im Namen der Liebe.

Wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, so ist das Geheule wiederum gross.

Ich verstehe das nicht, was bedeutet so ein Fetzen Papier denn letztlich wirklich.....

LG
Heiko

AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2007 19:25
(@frauvonpapa)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

zum Glück kamen ja doch einige positive Ideen, heul.... Danke Euch!

Also die Kinder sind 3 und 5 Jahre alt. An die Ex selbst geht nix.

Wir sind beide selbständig.

Einen guten Grund haben wir, ausser der Liebe und Romantik: evtl. eine Adoption, und das geht nun mal gar nicht ohne dieses Papier.

Ansonsten stimme ich allen, die nicht mehr heiraten wollen absolut zu! Bin schließlich selbst gebranntes Kind und durfte schon im Zugewinn eine Menge blechen.
Da hatte MANN zugeschlagen!

Werde Eure Beiträge nochmal in Ruhe studieren. Und mir das mit den Steuerklassen anschauen.

Für jede weitere Info bin Euch absolut dankbar!!!!!!!

Schönen Abend
Frau von Papa

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Themenstarter Geschrieben : 03.05.2007 21:36
 AJA
(@aja)
Registriert

Zu dem Fetzen Papier hätte ich jenseits von allen finanziellen Aspekten noch eine kleine Anmerkung:

Meine Cousine, um einiges älter als ich, liiert mit einem 12 Jahre jüngeren Mann, der dritte in ihrem Leben (nach zwei Scheidungen), erlitt aus heiterem Himmel einen Hirnschlag. Ihr Lebensgefährte bekam keinerlei Auskunft, er durfte sie noch nicht einmal auf der Intensivstation besuchen. Alle Kontakte musste über den 300 km entfernt wohnenden Sohn meiner Cousine erfolgen.

Nachdem sie sich erholt hatte, haben die beiden geheiratet. Inzwischen ist sie auf Grund ihrer Krankheitsgeschichte ein Pflegefall und ich und alle anderen Beteiligten sind gottfroh, dass sie diese Eheschliessung noch vorher hinbekommen haben. Jetzt ist der Mann, der sie liebt und den sie liebt an ihrer Seite. Ohne diesen umständlichen Umweg.

Einer der Gründe, warum auch ich (geschieden) und mein Mann (geschieden) wieder geheiratet haben.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2007 00:54
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo frauvonpapa,

Wir sind beide selbständig.

...

Werde Eure Beiträge nochmal in Ruhe studieren. Und mir das mit den Steuerklassen anschauen.

Dann spielen doch Steuerklassen gar keine Rolle, weil die Steuerklassenwahl auf der Lohnsteuerkarte lediglich für den Lohnsteuerabzug von Nichtselbständigen relevant sind.

Als Selbständige erfolgt keine Steuer(vorab)berechnung über Lohnsteuerkarten; so daß hier auch die Steuerklassenwahl irrelevant ist.

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2007 10:48