Möchte bauen - hat ...
 
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Möchte bauen - hat die Ex irgendeinen Anspruch

 
(@carezza2411)
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Hallo

ich möchte zusammen mit meinem LG als altersvorsorge ein haus bauen (mit einliegerwohnung)... schliesslich sind unterhaltszahlende männer arm genug dran und daher wollen wir die miete lieber in eigentum stecken.
nun die frage die uns beschäftigt... seine scheidung läuft noch und wir wollen eigentlich nicht noch lange warten bis wir anfangen zu bauen. hauptkreditnehmer werde ich sein, mein LG und meinde eltern sollen nur zweitrangig unterschreiben, weil die alle nur miete an mich zahlen. was ist nun wenn mein LG mit seiner mietzahlung im kredit mit drin steht... hat die ex dann irgendwann anspruch auf einen teil des hauses?
ins grundbuch werde nur ich eingetragen (weder mein LG noch meine eltern, da auf beiden seiten geier lauern^^)

ich möchte ungern für das wohl anderer bauen... hat jemand erfahrung damit?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2007 15:27
 Xe
(@_xe_)
Registriert

hauptkreditnehmer werde ich sein, mein LG und meinde eltern sollen nur zweitrangig unterschreiben, weil die alle nur miete an mich zahlen.

Moin,

wozu sollten die Eltern oder der LG mitunterschireben, wenn sie nur Mieter sind? Tatsächlich ist das Haus, sofern es nur dir alleine gehört, auch dein Eigentum, ist daher also nicht im Zugewinn drin. Ist es (über das Grundbuch) Miteigentum des LG, wird dieses vorraussichtlich mit seinem Anteil bzw. dessen Wert in den Zugewinn bei Scheidung einfließen.

Es ist aber unsinnig, diese Verknüpfung herzustellen, da ein Mieter ein Vertragsverhältnis hat - ein Grundbucheintrag ist absolut unnötig.

Anders liegt der Fall, wenn LG und Eltern beispielsweise als Bürgen aufgenommen werden sollen, allerdings ist bereits vorgekommen, dass die Summe Miete +Wohnwert -Kreditbelastungsanteil alles andere als Null oder einen negativen Wert ergibt, sprich: er würde draufzahlen, je nach Tagesform und der Zufriedenheit des zuständigen Richters, beispielsweise mit seinem Kaffee oder Frühstücksei.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 16:01
(@carezza2411)
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naja in den kredit an sich sollen sie nicht rein... aber die bank wünscht sowohl von meinen eltern als auch von meinem LG eine mietabsichtserklärung....
ich verdiene zwar gut aber ohne mieteinnahmen würde mir die bank keine viertel million geben 😉

wie sieht es dann aus wenn ich meinen LG später ins grundbuch mit eintragen lasse?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.02.2007 16:18
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus carezza!
Es ist davon auszugehen, dass die Ex von LG den Darlehnsvertrag nie zu Gesicht bekommen wird. Darüber hinaus erwirbt LG durch Mietzahlungen keine Eigentumsanteile. Also völlig unbedenlich.
Was später ist, solltet ihr erst mal abwarten, ob und wie viel Unterhalt zu zahlen ist...noch nicht Gedanken über ungelegte Eier machen  :wink:!

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 28.02.2007 16:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin carezza,

wie sieht es dann aus wenn ich meinen LG später ins grundbuch mit eintragen lasse?

das kann ein ziemlich teures Eigentor werden; es sei denn, Ihr habt vor, zu heiraten. Ansonsten gilt die Eintragung Deines LG ins Grundbuch als Schenkung eines halben Hauses - und da wird dann mächtig Schenkungssteuer fällig. Gibt's bei Verheirateten zwar auch, aber dann sind die Freibeträge sehr hoch, so dann keine Steuer anfällt. Also: Aufpassen!

Ich habe vor ein paar Jahren in der gleichen Situation und aus dem gleichen Grund (Scheidung noch nicht durch) mit einem guten Freund und Notar ein spezielles Konstrukt gebastelt: Meine LG kam (allein) als Eigentümerin ins Grundbuch; mir wurde dafür ein lebenslanges Nießbrauchsrecht im Grundbuch eingetragen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 17:59
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo carezza,

ist die Scheidung bereits eingereicht, zählt als "Stichtag" für den Zugewinnausgleich der Tag, an dem der Scheidungsantrag beim Antragsgegner (=derjenige, der die Scheidung nicht eingereicht hat) eingegangen ist.

Falls die Scheidung also schon eingereicht ist, kann dein LG hälftiger Miteigentümer des Hauses werden, ohne dass dies beim Zugewinn angerechnet würde - sofern die Scheidung nicht noch aus unerfindlichen Gründen "platzt".

Schenkst du ihm das halbe Haus, zählt es zwar zum Endvermögen, aber die Schenkung wird zum Anfangsvermögen hinzugezählt, so dass dies keine Auswirkungen beim Zugewinn hätte, auch wenn die Scheidung noch nicht eingereicht wäre.

Dennoch ist (wg. Schenkungssteuer, wie brille007 dies schon geschrieben hat) eine Schenkung eine recht teure Option.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 23:03
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Carezza,

auch hier möchte ich kurz etwas aus der Praxis erzählen.
Ich stehe nämlich zu 100% im Grundbuch, ein lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch einzutragen, davon haben zwei Notare abgeraten, weil dann das Jugendamt dem KV trotzdem die Miete vom Selbstbehalt abziehen könnte.

Außerdem habe ich vor einigen Wochen bei einem anderen Paar erlebt, daß der KV (ein Mangelfall) zu einem Drittel bei seiner neuen Frau mit im Grundbuch steht. KV konnte wegen Mangelfall nicht den vollen Kindesunterhalt leisten und nun ist auf seiner Haushälfte im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen.
Und das Haus ist erst in 20 Jahren abbezahlt.  :knockout:

Supi, und genau vor soetwas wollte ich mich schützen...zugegeben, ich fände es auch nicht so toll, wenn der KV mit im Grundbuch steht, ich aber das Haus eigentlich alleine abbezahle und im Falle eines Falles plötzlich seine ersten Kinder vor meiner Tür stehen und vom Haus ihren Erbanspruch haben möchten. Das nur mal so am Rande erwähnt.

lg, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 28.02.2007 23:54
(@carezza2411)
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danke für eure antworten.... der stichtag für die scheidung ist der 01.06.2005... der scheidungstermin wurde nun bereits 3 mal verschoben 😡 daher wissen wir nicht wie lange es noch dauert..... bei einem bekannten zieht es sich seit 5 jahren.... und ich will nich noch so lange warten mit dem haus.... jetzt wo die zinsen recht günstig sind.

also sollten wir ihn von anfang eintragen lassen, damit ihm nicht die miete aberkannt wird?

und das seine kinder das haus später mal bekommen ist sogar so gewollt. ebenso wie die lebensversicherung die wir jeder wegen dem haus abschliessen. jedoch kriegen sie erstmal nur den pflichtanteil, wenn es mich noch gibt dann, erst wenn ich sterbe bekommen sie alles... auch von mir, da ich ja selber keine kinder habe.

so sieht zumindest die theorie aus 😉

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Themenstarter Geschrieben : 01.03.2007 12:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin carezza,

noch eine Anmerkung (neben der Schenkungssteuer-Falle):

Auch Zweitpartnerschaften können scheitern, wie das Leben zeigt. Deshalb macht es keinen Sinn, ein Haus allein zu bezahlen, aber einen zweiten Eigentümer im Grundbuch zu haben: Das könnte im "worst case" bedeuten, dass Du für die Schulden weiterhin alleine haftest und zahlst, aber Deinem LG im Fall einer Trennung die Hälfte vom Haus gehört.

Ich will den armen Kerl ganz bestimmt nicht schlechtreden; er wird hoffentlich der Mann Deiner Träume sein. Aber man muss beim Hausbau auch Realist sein: Viele von uns waren ebenfalls mal mit der Frau ihrer Träume zusammen, haben mit ihr Kinder bekommen und ein Haus gebaut - ohne dass das diese Frauen heute zu besonderem Respekt veranlassen würde.

Also: Grundbuchanteile - ungeachtet der steuerlichen Fragen - nur in dem Maß eintragen, in dem der LG auch tatsächlich - beispielsweise durch Eigenleistungen oder eben eigenes Geld - an der Hütte beteiligt ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2007 13:14
(@carezza2411)
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es ist vorgesehen dass er monatlich genauso viel an miete zahlt wie ich an kreditanteil. ebenso meine eltern, die zahlen auch das gleiche... also zahlt jeder 1/3

ja mit einer trennung "rechnen" wir auch... also nich dass wir es wollen, aber wir haben bislang noch nie etwas gemeinschaftlich gekauft... ausser das haus jetzt... aber selbst da sind wir realistisch.... ein haus ist schneller verkauft als eine ehe geschieden 😉 so sehen wir das zumindest.

er hatte in seinem leben mal 3 träume:
Heiraten, Kinder kriegen und ein Haus bauen

tja beim Heiraten und Kinder kriegen kam mir die Ex zuvor, aber sie wollte nie ein Haus.... nun verwirklichen wir uns eben seinen letzten Traum!
ich finde es von ihm einen wirklichen beweis seiner gefühle, da er wirklich sehr geprägt ist von der trennung damals.... er redet net viel über seine gefühle aber im Zusammenhang mit dem hausbau hat er sogar zugegeben, dass unter anderen Umständen er auch seine ersten beiden träume mit mir verwirklicht hätte....

ach ich schweife ab... hier solls nur um fakten gehen

PS: die idee mit dem hausbau kam von mir, da ich möchte, dass er im alter auch was hat (er musste jetzt alles auflösen und der ex auszahlen)
ich kann zusätzlich vorsorgen im gegensatz zu ihm!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2007 13:30