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Gemeinsame Wohnung mit neuer Lebenspartnerin

 
(@jenwar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo! Vielleicht kann mir jemand helfen: Ich bin glücklicher Papa von 2 bezaubernden Kindern 8 jahre und 8 Monate von 2 verschiedenen Frauen. Das erste Kind ist 8 jedoch bin ich seit ca. 6 jahren von der Kindesmutter Geschieden und seitdem bezahle ich regelmäßig unterhalt. Monatl. 300 euro. Seit ca.9 Monaten ist mein 2 Kind zu welt gekommen von neuer Lebenspartnerin. Seitdem teile ich 400 Euro Unterhalt gerecht auf 200 euro für meine 8 jährige und 200 für meine 8 Monate alte Tochter. Mein einkommen liegt ca. Bei 1700 netto jeden monat. Also abzüglich unterhalt 500 euro warmmiete , autoversicherung ect. Bleiben ca. 400 netto für lebensmittel sprit usw. Da meine Freundin auch nicht die welt verdient und sie nur ein jahr elternzeit hatte muss sie im august wieder arbeiten. Da ein krippenplatz bei uns 340 euro im mon. Kostet und sie gerade mal 600 verdient, arbeitet sie quasi nur für mietanteil  und krippenplatz. Jetzt ist es so, dass sie kein zuschuss oder harz 4 bekommt, da das amt mein verdienst anrechnet. Da ich aber  unterhalt zahle, ist es doch eigentlich ein unding, dass mein komplettes gehalt angerechnet wird oder ? Jetzt haben wir angst, dass wir uns nicht mehr halten können und haben keine ahnung an wen wir uns noch wenden können. Oder vielleicht denken wir falsch und es ist ganz einfach so.!? Vielleicht hat ja jemand einen rat und kennt sich damit aus. Über eine ernstgemeinte antwort würde ich mich freuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2014 21:32
(@psoidonuem)
Registriert

Zunächst mal ist es so, dass der Unterhalt für Dein erstes Kind 241€ ist und mindestens der Mindestunterhalt von 225€ fällig ist.

Du zahlst im Monat 600€ Autoversicherung "etc"? Da musst Du ansetzen und nicht beim Unterhalt. Außerdem rechnest Du die Miete zweimal, bei Dir und noch mal bei Deiner Freundin.

Und die ernst gemeinte Antwort, dass man das evtl hätte rechnen sollen, bevor man noch ein Kind auf Kiel legt um dann erstaunt festzustellen, dass nicht die Allgemeinheit, also zB ich dafür zahlt, die spare ich mir.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 13:20
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Seitdem teile ich 400 Euro Unterhalt gerecht auf 200 euro für meine 8 jährige und 200 für meine 8 Monate alte Tochter. Mein einkommen liegt ca. Bei 1700 netto jeden monat.

Hi jenwar,
das riecht nach Ärger mit der Ex.
Du verdienst 1700 und hast bis jetzt 300 Euro für nur ein Kind gezahlt.
Statt Stufe 2 in der Düsseldorfer Tabelle eine Stufe höher weil nur ein Berechtigter da war.
Macht 309 Euro für ein Kind zwischen 6 und11 jahren.

Jetzt bist du gegenüber 3 Berechtigten zum Unterhalt verpflichtet:
Kind 8 Jahre: Mindestens 272
Kind 8 Monate: Mindestens  225
KM vom Baby: Was eventuell bleibt

Wenn du 2 x KU tituliert hast kannst du das bei der ARGE angeben wenn die dir mit Bedarfsgemeinschaft oder BU für deine LG um die Ecke kommen. Ohne Titel sagen die: Privatvergnügen, 1700 Euro plus 600 Euro plus Kindergeld sind genug für 3 Leute.

Wichtig ist das du ggf. den alten KU-Titel abändern lässt.
Von 309 auf 272 lässt sich keiner gern den Unterhalt kürzen.
Deswegen denk ich das riecht nach Ärger.

Gruss Horst 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 14:38
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Also weist du, dass hört sich doch wohl nach selbstgebasteltem Luxusproblem an.

 1700.-  Netto
+ 600.- Einkommen deiner Frau (Welches wohl durchaus steigerungsfähig wäre)
______

 2300.- Zur Verfügung am Monatsende für faktisch 4 Personen. Das heist unter dem Strich, das du nach Abzug von KU für das eine Kind immer noch mindestens 1900.- Euro zur Verfügung hast.

Hätte ich auch gerne. Und ja, auch ich muß Miete, NK und alles andere bezahlen und mein Tank füllt sich auch nicht von allein.

Ich bin immer wieder erstaunt, auf welch hohem Niveau gejammert wird.

Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 14:59
(@psoidonuem)
Registriert

Huch ich bin in der Tabelle verrutscht.

Es sind natürlich 291 oder 309 für das erste Kind, je nachdem, ob man die Next, die ja selbst ab August für ihren Lebensunterhalt sorgt, mitzählt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2014 15:27