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Frage zu Absicherung des Neupartners

 
(@Bette)

Hallo zusammen!

Komme heute auf Euch zu mit der Bitte um Hilfestellung bzw. Lösung folgenden Problems:

Mein Partner ist verheiratet, hat sich aber vor 1,5 Jahren getrennt. Seit dieser Zeit führen wir eine - wie es so schön heißt - eheähnliche Gemeinschaft. Eine Scheidung kommt nicht in Betracht, da diese mit erheblichen finanziellen Einbußen auf verbunden wäre, es wird auch weiterhin gemeinsam er-/gewirtschaftet. Außer wirschaftlicher Zusammenhalt und Tochter ist nichts weiter an Gemeinsamkeiten mehr vorhanden, ganz im Gegenteil gibt es weiterhin das allbekannte Störfeuer der (Ehe)frau. Ich bin 42, er ist 60 Jahre alt.

Ich finde diesen Zustand nicht weiter schlimm, was mich aber beunruhigt, ist, daß ich keinerlei Möglichkeit habe, irgendwelchen Einfluß zu nehmen. Hört sich jetzt doof an, aber was ich meine ist - ihn betreffend:
Krankheit, Krankenhaus, Pflegefall, Sterbefall
Ich habe kein Mitsprache- bzw. Bestimmungsrecht. Sie kann dann all ihre Wut, ihren Haß an uns auslassen, denn sie sind ja offiziell verheiratet und sie muß Einwilligungen bzw. Verfügung geben, oder auch Beerdigung etc.
Was ist im Pflege- bzw. Sterbefall mit all seinen Sachen, die wir in unserer Zeit erworben haben. Sie wird mir dann die Bude ausräumen, gerichtlich Herausgabe einklagen etc.; für den Pflegefall wird sie versuchen mir zu untersagen bzw. verbieten ihn zu besuchen, notfalls auch gerichtlich. Was kann man machen, um ihn bzw. mich bzw. uns abzusichern?

Habt ihr einen Vorschlag? Wir haben uns gedacht, daß er das eventuell in einer Art notarieller Verfügung abfassen könnte. Ist das möglich bzw. absicherungstechnisch sicher? Gibt es da irgendwelche Vorlagen, die ihr mir empfehlen oder geben könntet, die ich dann auf unseren Fall "umstricke"?

Sorry, ist ein unschönes Thema, aber Teil des Lebens.

Im voraus danke ich Euch sehr herzlich für Anregungen, Tipps, Empfehlungen etc.

Lieber Gruß
B

Das ist für mich ziemlich belastend alles.

Zitat
Geschrieben : 13.03.2007 14:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*grübel*

Bette, ich hatte in Erinnerung das ich euch endgültig getrennt habt????

Tja, schwierig. Denn ohne Scheidung hat sie nunmal alle Rechte und ist Erbberechtigt. Wie du abgesichert werden kannst? Hm erstmal das er z.B. nicht mit im Mietvertrag steht. Dann müsstest du z.B. beweisen können ,das du Dinge angeschafft hast und nicht er. Denn dein Eigentum geht sie ja nichts an. Er kann ja auch ein Testament erstellen und bei einem Notar hinterlegen. Es gibt keine Rechtsgrundlage, das er seiner Frau und seinem Kind alles vererben muß. Er muß ihnen den Pflichtteil zugestehen, alles andere kann er vererben wie und an wen er will.
In wieweit eine Vereinbarung in der du die Rechte im Fall der Pflege hast bestand hat, keine Ahnung. Und ob er es wirksam verhidnern kann ,das sie dir Besuche oder so verbeitet, auch keine Ahnung.

Aber ganz ehrlich: Wenn er keine finanziellen Einbußen hinnehmen will ,dann muß er eben auch damit leben vielleicht mal bettlägrig im Pflegeheim zu liegen und dann eben nicht von dir, sondern der treusorgenden Ehefrau das Händchen gehalten zu bekommen. Sich immer die Rosinen rauspicken wollen und den restlichen Kuchen nicht zu essen geht halt nicht.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 14:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bette,

ich kann Dir da von einem Fall aus dem eigenem Erfahrungsschatz berichten: Mein früherer Chef war (kinderlos) verheiratet; allerdings bereits seit 18 Jahren von seiner Ehefrau getrennt; er lebte mit einer anderen Frau zusammen. Warum er sich nie scheiden liess, weiss ich nicht. Eines Tages fiel er mit 68 mit einem Hirnschlag vom Barhocker und starb einen Tag später. Seine Noch-Ehefrau war wenige Monate zuvor gestorben. Nachdem es kein rechtsgültiges Testament gab (nur einen nicht unterschriebenen Entwurf), machte das Nachlassgericht in mühevoller Kleinarbeit irgendwelche bis dato unbekannten entfernten Verwandten in den neuen Bundesländern ausfindig, die sich eine Ecke abgefreut haben dürften: Der Herr war zu Lebzeiten nämlich ein fanatischer Uhren- und Kunstsammler und hatte echte Werte zusammengetragen. Seine LG durfte zusehen, wie diese von Wildfremden aus dem gemeinsamen Haus geholt wurden...

Natürlich kann man testamentarisch fast alles regeln; ich finde es auch sinnvoll, das pragmatisch zu sehen und frühzeitig solche Regelungen zu treffen (ich habe mein erstes Testament mit 45 geschrieben). Was jetzt "preisgünstig" erscheint, kann im Fall Deines LG allerdings recht teuer werden - seine "Weiterhin-Ehefrau" ist im Rahmen des Pflichtteils beispielsweise voll erbberechtigt.

Was mich allerdings wundert: Dein LG ist anscheinend doch Rechtsanwalt - müsste er das nicht alles viel genauer wissen und besser regeln können als die User eines Internet-Forums?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 14:20
(@Bette)

Hallo Tina,
hallo Martin,

@tina: Ist alles nicht so einfach, sind aber zusammen.

@martin: ja, ist Rechtsanwalt, kennt sich in diesem Bereich aber nicht aus. Unsere Vereinbarung war jetzt, daß ich mich darum kümmere und ihm unterschriftsfertig vorlegen. Ich bin aber kein Rechtsanwalt.

Daher ja meine Frage an Euch, da ich dachte, vielleicht hat ja jemand von Euch irgedeine Hilfestellung.

Er selbst siht das ganze so, daß dann eh alles egal ist. Sprich: nach mir die Sintflut, ich bekomms nicht mit. Ich sehe aber sein Alter und mich belastet das und ich hätte es gerne geregelt.

Lieber Gruß
Bette

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 14:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, ist Rechtsanwalt, kennt sich in diesem Bereich aber nicht aus.

Hmmmm, hat aber schon mal irgendwann das 2. Staatsexamen gemacht und auch an Fort- udn Weiterbildungen teilgenommen? In seiner Kanzlei ist niemand, den er damit fachlich passend beauftragen kann. In seinem persönlichen und/oder beruflichen Umfeld gibt es niemanden, der das für ihn fachlich treffend erledigt?

Ich sehe aber sein Alter und mich belastet das und ich hätte es gerne geregelt.

Scheinbar verleiht nicht nur Red Bull Flügel - in deinem Fall wohl auch das potenzielle Geld.

Über euch beiden Flitzpiepen kann ich nur noch grinsen  :rofl2:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 14:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bette,

irgendwie drängt sich der Eindruck auf, dass Dir persönlich Deine "wirtschaftliche Absicherung" erheblich wichtiger ist als Deinem LG. Ist bei dem von Dir beschriebenen Hin- und Hergezuchtel ja auch nicht sehr verwunderlich.

Wenn es Deinem LG aber wurscht ist, was Dir nach seinem eventuellen früheren Ableben verbleibt - was soll ein Forum wie vatersein.de (das mit der Fragestellung eh nichts zu tun hat) dann bewirken? Wolltest Du ihm diesen Thread ausdrucken, damit er weiss, was er tun muss? Weil ein gelernter Rechtsanwalt vermutlich gerade darauf gewartet hat, was die User von vatersein.de in Erbfragen empfohlen haben?

Ratlos
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 14:38
(@Bette)

Danke für diese hilfreiche Antwort. Hilft mir aber nicht weiter.

Nein, er kennt sich in dem Bereich nicht aus. nein, es ist niemand hier in der Kanzlei, auf den ich/er/wir damit zugehen könnten.

Es geht nicht um Geld, sondern um Mitsprache im Krankheitsfall. Es geht nicht um finanzielles erben.
Meine Angelegenheiten sind geregelt, auch in diesem Bereich.

Schade, daß Du darüber nur grinsen kannst. Mir ist es damit nämlich ernst und mich belastet es.

Lieber Gruß
Bette

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 14:39
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, er kennt sich in dem Bereich nicht aus. nein, es ist niemand hier in der Kanzlei, auf den ich/er/wir damit zugehen könnten.

Er hat ausreichend Schotter, dass er, so er wollte, sich den besten Notar der Republik leisten könnte. Stattdessen, sehr pfiffig, schiebt er dir den Schwarzen Peter rüber. Und mit dem, was du erkundest, musst du dann leben. Du merkst echt nicht, was der mit dir treibt.

Mir ist es damit nämlich ernst und mich belastet es.

Herrjeminee, Mädel, kapier endlich, dass du den Status einer Geliebten hast. Du bist sein Spusi, seine Matratze, seine Heulboje, sein Hobby, sein Freizeitvergnügen. Jippie, Methusalem hat noch mal eien gefunden. Du bist nichts. In den Augen seiner Ex bist du jemand, der ihr den Typen vom Hals und bei Laune hält und nicht ernst genug zu nehmen ist, als dass er sich trennt. Denn hierbei ginge es ums Geld und das will der gute Herr nicht verlieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 14:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och Bette,

ich kann dich wirklich nicht verstehen. So wie sichs mir darstellt bist du diesem Menschen hörig. Es geht nicht mit ihm und es geht nicht ohne. Er schnippt mit dem Finger und leigt wieder in deinem Bett. Alles andere ist im völlig egal. Ihm ist egal was anch seinem Ableben passiert... ok. Ihm ist egal wer im Krankheitsfall entscheidet...ok

Wenn du schon mit ihm zusammensein willst: Ganz ehrlich: Ich würde mir eins grinsen, wenn er unfähig irgendetwas zu beschließen in einem Bett liegt und seine treusorgende Ehefrau ihm das Händchen hält, während er leidet wie ein Hund.... Denn dann wirds ihm leid tun, wenn´s bei euch wirklich Liebe war, ansonsten wird er´s auch hinnehmen und mich würde es sehr erheitern, das er nun seiner Ehefrau nicht mehr auskommt.

Sorry, aber wie abhängig oder unterwürfig kann man sein ,das immer wieder mitzumachen. Ich würd ihm kalr sagen: Entweder Nägel mit Köpfen oder er kann sich ein neues Betthäschen suchen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 14:57
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Bette,

hattest Du Dich (oder Ihr Euch) nicht erst am 20.02.07 getrennt? Wenn ich unter Berücksichtigung Deiner Geschichte Dein Eingangspost lese, verstehe ich Dich immer weniger....

Ich fand zwar die Worte einiger User hier hart, aber man fragt sich doch, ob Du unter Realitätsverlust leidest.
Wenn Du Dich schon der Illusion einer Beziehung hingibst, die Du durch ne dicke pinkfarbene Brille offensichtlich betrachtest, dann lass es dabei, und gibt Dich dieser Illusion wenigstens hin, kann ja auch schön sein,...und genieße...und lass diesen Absicherungsschei...es geht doch hier nicht um Jahre sondern um die max. nächsten Wochen, nicht? Realistisch betrachtet.

Aber das scheint das Problem zu sein.

Mensch, schieß den Typ ab und lebe wieder.

LG, Mux 

     

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 15:15




(@Bette)

Herzlichen Dank für die konstruktiven Vorschläge.  😉
Sind nur am Thema vorbei.
Egal, denke mir, daß Patientenverfügung und notarieller Vertrag eventuell ausreichen.
Kann mir dann ja Fachanwalt für Familienrecht suchen und die Sache gegenchecken lassen.

Gruß
B

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 15:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bette,

kann es sein, dass Du ein bisschen sehr verbohrt bist? Dein LG (oder wofür immer Du ihn hältst oder er sich) hat sehr offensichtlich kein gesteigertes Interesse an der Klärung dieser Fragen. Was immer Du durch irgendwelche Fachanwälte "abklären" lässt: Er müsste ein solches Testament, eine Patientenverfügung oder einen notariellen Vertrag unterschreiben und an passender Stelle hinterlegen, damit so ein Papier überhaupt irgendeine Wirkung entfaltet. Aber warum sollte er das tun? Und selbst wenn er unterschreibt: Madame Ehefrau ist damit immer noch nicht aus dem Rennen; notfalls müsstet Ihr also gleichzeitig je eine Hand halten...

Aber vielleicht hättest Du in diesem Fall ja auch gar keine Lust zum Händchenhalten mehr, wenn nicht auch eine satte finanzielle Beteiligung an seinem Ableben winkt. Irgendwie mag man Dir Deine altruistischen und/oder humanistischen Motive nicht so recht glauben...

Immer noch ratlos
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 15:38
(@Bette)

Hallo ratloser Martin!

Die Ehefrau ist nicht aus dem Rennen, aber es wird einfacher und räumt mir auch eine gewisse Mitsprache ein. Zu zweit Händchenhalten wird wohl nicht stattfinden. Sein Interesse an diesem Thema ist nicht groß, er vermeidet das Thema Krankheit und Tod, wie viele Menschen.

Daß mir hier die ganze Zeit finanzielle Motive unterstellt werden, finde ich unterste Schublade. Immerhin könnte man das z.B. im Zuge einer Schenkung und/oder eines Testamentes regeln. So schlau bin ich. Aber die Seite interessiert mich nicht.

Lieber Gruß - trotz Anfeinung und Unterstellung niedriger Motive,
Bette

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 15:46
(@motte)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

@Bette: der Titel deines Beitrags: Frage zur Absicherung des Neupartners

Da ist es nicht weiter verwunderlich, wenn die Leute hier daraus nicht lesen "Frage zur Versorgung des noch verheirateten Mannes im Pflegefall"

Motte, die nur grade zufällig ins Thema reingestolpert ist ...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 15:53
(@Bette)

Hallo Motte,

OK, vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Danke für den Hinweis.

LG
B

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 15:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo ratloser Martin!

Die Ehefrau ist nicht aus dem Rennen, aber es wird einfacher und räumt mir auch eine gewisse Mitsprache ein. Zu zweit Händchenhalten wird wohl nicht stattfinden. Sein Interesse an diesem Thema ist nicht groß, er vermeidet das Thema Krankheit und Tod, wie viele Menschen.

Ich betrachte auch das als eine Form des (letzten) Willens: Es scheint ihm einfach egal zu sein. Warum willst Du ihm mit anwaltlicher / notarieller / vertraglicher "Hilfe" etwas anderes aufzwingen, wenn er selbst diesen Wunsch gar nicht hat? Das hört sich - auch wenn Du finanzielle Motive von Dir weist - doch sehr nach einer gewissen Form der Zwangsbeglückung an... Kann es sein, dass hier der Grund dafür liegt, dass er immer wieder Abstand sucht und in den Schoss der Familie flüchtet, wo man ihn mit solchem Käse einfach in Ruhe lässt?

Weiterhin ratlos
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 16:53
(@andreadd)
Registriert

Hallo Bette,

eine "gewisse" Mitsprache hast du auch heute. Nur, was nützt dir das???? Du würdest dir mit dem Schrieb den Zustand zementieren. Wozu soll das gut sein? Lass es einfach bleiben. Er muss damit rechnen, dass ihm gegenüber so gleichgültig verfahren wird, wie er es heute mit euch macht. Um des lieben Geldes wegen...  Ich finde das nur gerecht.

Ich habe gelesen, dass du angefeindet wirst, weil dir monetäre Ambitionen unterstellt werden. Ich kenne dich ja nun und weiß, dass das nicht stimmt. Aber du solltest mehr an dich denken und daran, dass du auch nur dieses eine Leben hast. Ich finde, du hast mehr Aufmerksamkeit (in liebevoller Hinsicht) verdient. Was passiert, wenn es dir dreckig geht, das weißt du jetzt. (Sorry, aber das mußte jetzt raus)

Wirklich liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 18:26
(@Bette)

Hallo Andrea!

Dank für Deine Stellungnahme.

Auch Dir einen wirklich lieben Gruß + hoffentlich bald mal wieder Treffen auf einen Kaffee,
Bette

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 18:48
(@kruemel1)

Hallo Bette,

tja vieles ist schon gesagt worden ich kann dir nur sagen wie es ablaufen wird wenn der Fall eines Krankenhausaufenthaltes eintritt:

Die Ehefrau wird als erstes informiert wenn ihm etwas passiert,
Die Ehefrau kann dir jederzeit das Besuchsrecht verwehren,
Die Ehefrau kann entscheiden ob lebenserhaltene Maschinen oder Therapien aufrecht erhalten werden,
Die Ehefrau sucht dann den Pflegeplatz aus und kann ihn verlegen lassen ohne das du jemals erfährst wohin.

Alles was er jetzt unterschreibt und du in deinen Händen hälst dient lediglich zu Deiner momentanen Beruhigung und damit du ihn nicht ständig mit dem Thema nervst.

Jede Patientenverfügung die er unterschreibt muss regelmässig erneuert werden, die muss er mit sich herrumtragen damit auch irgendwer die im Notfall findet.

Gruss

Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 20:24
(@lesemaus)
Registriert

Hallo Bette,

seufz, also ich war auch ein bisschen verwirrt, weil ich als letztes von dir gelesen hatte, dass ihr euch getrennt habt, und dass es dir nach anderthalb Jahren Zurückstehen und Einstecken reicht. Mhmm, naja, ich war ja nicht die einzige, die irritiert war.
Es wurde ja auch teilweise recht heftig auf dich eingedroschen, davon verschone ich dich.

Aber ich denke, du musst dich wirklich darauf einstellen, dass dir auch in Zukunft noch sehr oft wehgetan werden wird.
Wenn eben in einem wie auch immer gearteten Notfall immer zuerst die Frau benachrichtigt wird und ect pp alles was Krümel schrieb.
Eure ganze Geschichte (von der man ja hier nie alles mitbekommt, weshalb ich den Knüppel stecken lasse) hat schon was masochistisches in meinen Augen. Ich hoffe, dass er das alles wert ist, denn in meinen Augen steckst du ganz schön ein, gehst sehr viele Kompromisse ein. Ich kann natürlich nicht beurteilen, ob da einigermaßen ähnlich geartetes von ihm zurück kommt. Es müsste eigentlich in seinem ureigensten Interesse liegen, derartige Dinge SELBST zu regeln. Er will doch hoffentlich ebenfalls nicht, dass seine Frau im worst case Entscheidungen fällt? Dass er das auf dich abwälzt, finde ich recht unverständlich. Als Rechtsanwalt, auf was auch immer spezialisiert, dürfte er keine Probleme haben, das zu regeln.

Ich wünsche dir wirklich, dass du zur Ruhe kommst, mit oder ohne ihn. Und eine große Portion Stärke dafür!

Liebe Grüße, Lesemaus

Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2007 22:19