Forderungen von KM ...
 
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Forderungen von KM des neuen LG

 
 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wusste gerade nicht welches Unterforum das bessere ist.

Naja ich schreibe heute quasi als "Zweitpartner".

Mein Partner ist geschieden, Sohnemann ist 6.
Er hat ihn alle 14 Tage von Freitag zu Sonntag. Keine Ferien etc.
Das Verhältnis zur KM ist nicht gut, sie betrachtet den Kleinen als ihr Eigentum, um jeden Extratag muss er betteln,
Infos zu Schule etc. bekommt er auch nicht. ( hat er sich aber jetzt selbst bei Schule usw. eingefordert).

Jedenfalls hat er eine Beratung beim JA angeschoben. Da seine EX keine gemeinsamen Gespräche wollte haben die Einzelsitzungen gemacht.
Seine EX war heute da, danach rief das JA bei ihm an, daß seine EX ja eigentlich alles richtig macht und sie wünscht, daß er ihr sagt, wenn
er mit dem Kind an den Umgangswochenende wohin fährt und daß sie erst seine neue Partnerin ( mich ) kennenlernen will, bevor sie das Kind zu uns lässt.
Ansonsten findet sie ihn eben nur blöd und will auch mit dem KV nicht kommunizieren.

Ich frage mich echt wie blöd manche KM sind.... 😡

Katja

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2011 16:48
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Wie ist denn der Umgang geregelt?
Gibts da was Schriftliches? Irgendwas vom Gericht?

Falls ja, hat sie mit ihren Forderungen wenig zu melden.
Falls nein, sollte dein LG da dringend was machen, sonst werden diese Forderungen immer absurder.

Während des Umgangs ist der Umgangselternteil für das Kind verantwortlich und in alltäglichen Dingen - z.B. was zieht das Kind an? wohin geht der Ausflug? was gibt es zu essen? wer ist zu Besuch? - dem anderen Elternteil keinerlei Rechenschaft schuldig, sofern das Kindeswohl nicht gefährdet wird.

Auch dass sie dich vorher kennenlernen will, mag ev. ein bißchen verständlich sein, sollte aber in einem halbwegs normalen Tonfall und als Bitte - nicht als Forderung und schon gar nicht verbunden mit der Drohung des Umgangsboykotts - geäußert werden.
Sollte sie dich irgendwann kennenlernen, mach dich auf diverse herabsetzende Bemerkungen gefaßt (zu dick, zu dünn, häßlich, dumm, zu blond, zu dunkel, arrogant, unfreundlich...) - laß dich davon nicht beeindrucken.

Zu deiner Frage

Ich frage mich echt wie blöd manche KM sind....

diese Frage haben sich schon viele gestellt und wir wurden immer wieder aufs Neue überrascht...

Dein LG soll die richtigen Schritte setzen (Umgang schriftlich festlegen lassen bzw. einklagen und bei Nichteinhaltung Strafandrohung) und ansonsten gilt für dich als Zweitfrau: unterstütz deinen LG soweit es dir möglich ist und du es möchtest und lass dich nicht zu sehr ärgern. Ein Magengeschwür hilft niemandem was... 😉

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2011 17:06
 Vaka
(@vaka)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ehrlich gesagt weiß ich gar nicht, ob etwas gerichtlich festgelegt ist aber ich hab auch nur gesagt,
mit dem was man sich von ihr wünschen würde ( gemeinsame Beratung etc; zumindest etwas Respekt) muss man sich vss. verabschieden,
aber eben das einfordern was ihm "zusteht".

D.H. Umgänge wie jetzt + halbe Ferien.

Das war ein Theater, daß wir in diesem Jahr einmal 1 und einmal 2 Tage mit den Kindern wegfahren.
Dabei könnte er ja halbe Ferien haben.
Diese Zeit muss er sich dann notfalls "einklagen" wenn es in die Richtung Umgangsboykott geht.

Ich habe ehrlich gesagt gar kein Problem, sie zu sehen und höflich ihr gegenüber zu sein aber mich da vorzustellen und
quasi eine "Bewerbung" abzugeben, ne dazu habe ich keine Lust.

Ja du hast recht, wir müssen das zusammenhalten, werden wir auch 🙂 Mir tut es nur leid, eben auch weil ich aktuell sehe
wieviel eine gemeinsame Elternberatung bringen kann. Wir waren bis dato 2 mal und es bringt einem echt auch selbst soooo viel.
Und schlussendlich auch den Kindern 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2011 17:22
(@diskurso)
Registriert

Hallo Vaka,

... und wieder einmal eine JA-Tante, die falsche Rechtsauskunft gibt:

"Wer das Kind gerade in Obhut hat, bestimmt nach § 1687 BGB auch was gemacht wird. Der Vater darf genausowenig vorschreiben, was die Mutter unter der Woche mit dem Kind zu tun und zu lassen hat. Der Vater darf mit dem Kind auch ohne mütterliche Genehmigung beispielsweise in einen Kurzurlaub. Solange die Rückgabezeiten eingehalten werden und das Kindeswohl nicht gefährdet ist, ist das mütterliche hineinregieren abzulehnen. Insbesondere damit verbundene Drohungen sind unzulässig, OLG Frankfurt vom 14.04.2003 - 4 UF 102/02."

D.H. Umgänge wie jetzt + halbe Ferien.

Halbe Feiertage nicht zu vergessen !
Das sind oft besondere und prägende Momente für Kinder, die die Bindung zum anderem Elternteil stärken.

Das war ein Theater, daß wir in diesem Jahr einmal 1 und einmal 2 Tage mit den Kindern wegfahren.

Diese Zeit muss er sich dann notfalls "einklagen" wenn es in die Richtung Umgangsboykott geht.

Das ist doch nichts anderes als Umgangsboykott !
Um eine Klage wird Dein LG nicht herumkommen, wenn er wirklich etwas für sein Kind tun will.
Lest Euch mal diese FAQ durch:
http://www.trennungsfaq.de/umgang.html

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2011 19:19