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finanzielle hilfe für zweitfamilie??

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(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,
hoffe hier hat jemand eine gut idee oder hat ähnliche erfahrungen gemacht.
folgendes problem: mein LG und ich haben einen fast 10 monate alten gemeinsamen sohn. er lebt noch in scheidung - sind seit 20 monaten zusammen und erlebt seit 5 jahren von frau und kindern getrennt - und zahlt für drei kinder unterhalt. er verdient netto 1200 € und bis etwas über den selbstbehalt muß er an unterhalt zahlen.
das eine zweitfamilie u.umständen unter dem existensminimum liegt, brauche hier ja wohl nicht zu erwähnen.
da mein LG brutto viel bzw. durchschnittlich verdient, liegen wir im zweiten jahr über der einkommensgrenze für das erziehungsgeld und erhalten somit keine 100€ .
abzüglich der miete und versicherung bleiben dann inklusive kindergeld fast 200€ im monat übrig zum leben. davon kann eine dreiköpfige familie auch nicht wirklich leben.
theoretisch hätten wir anspruch auf sozialhilfe ABER: mein LG besitzt vermögen.
seine frau und er stehen gemeinsam im grundbuch fürs haus. es muß noch gut 18 jahre abgezahlt werden und mein LG hat eine lebensversicherung, die die zahlung sichern soll.
sie möchte das haus behalten, schließlich hat sie in einer nacht und nebel aktion die schlößer ausgewechselt.für die abzahlung hat seine nochfrau einen bürgen. damit mein LG aus dem vertrag kommt müßte sie noch einen bürgen finden. will sie aber nicht, denn so wie es bis jetzt läuft, zahlt ja denn mein LG, ist doch viel praktischer für sie - leichter zynismus, schließlich versucht sie seit ner ewigkeit alles rauszuholen usw....- :mad2: neuester stand, sie behält das haus und soll ihn auszahlen. anm. das wird sie aber nicht können!!!
bis dezember letzten jahres hat mein LG noch strom, wasser, zeitung!!!, und versicherung ihres autos etc, zahlen müßen!!! UNDING!!! somit mußte er bis dato sein konto zum teil bis 1000€ überziehen. und das wurde beim jugendamt natürlich nicht anerkannt. 😡 sie macht sich einen lenz und er soll dafür zahlen... natürlich gibt sie im gegenzug nicht an, daß sie nebenbei durch reitunterricht etwas dazu verdient!!!
platze fast vor wut :mad2:
gibt es denn irgendwelche anderen hilfen, wenn sozi nicht funktioniert??? kindergeld mußte ich beantragen, sonst wärs ihm als einkommen angerechnet worden!wohngeld kann ich laut gesetzeslage nicht beantragen, und auch das wird ihm laut JA angerechnet!er fährt täglich 100 km arbeitsweg, dort hinziehen lohnt nicht, weil viel zu hohe mietkosten : d.h. plus minus null bleibt übrig beim verrechnen. außerdem hat nochfrau indirekt gesagt, dann sieht er die kinder nich mehr so oft! ha ha!! ich hab noch ein arbeitsverhältnis ( nur ~165€ im monat,allerdings kommen noch fahrtkosten dazu). arbeitlosenquote im landkreis sehr hoch, außerdem finde ich nichts, weil ich unser kind nirgendwo mit 10 monaten unterbringen kann und wir vom JA keinen zuschuß erhalten. hinzukommt, daß unser sohn ein frühchen( lag auf intensiv) ist und mitlerweile alle 3-4 wochen eine schwere bronchitis bekommt. welcher arbeitgeber stellt mich so ein?! gut das wär ein anderes thema.
zuschuß von der mutter-kind-stiftung erhalten wir nicht, weil dabei nur das bruttoeinkommen herangezogen wird. was für ein witz!!!
gebe zu bin mtilerweile nur noch am heulen, weiß einfach nicht mehr weiter. wir haben nicht´mal ein kinderbett, er schläft im kinderwagen.
so kann das doch nicht weitergehen. gibt es denn wirklich nur die lösung auszuziehen und sozi beantragen?! das wollte ich eigentlich vermeiden.
ich hoffe hier hat jemand einen rat?!

noch was: habe in einigen foren bereits feststellen müßen, das man bei diesem thema zum teil persönlich angegriffen wird.
ich möchte hier aber klarstellen, das ich nicht beabsichtige oder denke seinen kindern den unterhalt zu kürzen damit es uns finanziell besser geht. auch seine drei kinder haben anspruch darauf , bzw. seine nochfrau wenn mein LG mehr verdienen würde.

vielen dank für eine antwort!!!!
🙂
gruß paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2004 14:41
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallo Paulina,

als allerersten Schritt rate ich Euch dass Dein LG sich vom haus trennt. So hart es vielleicht klingen mag, aber es gibt eigentlich drei Möglichkeiten:
1. er zahlt weiter jahrelang für ein Haus von dem er nie wieder etwas hat und in dem sich die Ex einen schönen Lenz macht.
2. es kommt zu einer Zwangsversteigerung, bei dem meist nicht das bei rauskommt was Dein LG und seine Ex mal reingesteckt haben. D.h. er zahlt dann trotzdem für ein Haus, was er gar nicht mehr hat.
3. (hat mein Mann damals gemacht und seine Ex war gottseidank so dumm darauf einzugehen): Dein LG bietet Ihr an ihr seine Haushälfte zu überschreiben. Er will dafür kein Geld, aber sie muss alle Kosten diesbezüglich tragen (Notar, Grundbuch, folgende Ratenkredite, ect.).
Ist zwar erst einmal hart (wer verschenkt schon freiwillig ein halbes Haus???), aber erfahrungsgemäß die beste Lösung.
Wenn das Haus dann weg ist hat meineserachtens auch die Lebensversicherung keine Gundlage mehr und kann (hoffentlich) aufgelöst werden.
Und dann weitersehen.

Viele liebe Grüße,
Jenny

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2004 15:13
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo jenny,

daran haben wir auch schon gedacht, aber seine frau müßte somit noch einen bürgen finden.
nach gespräch mit bank siehts aber finster aus. er wird wohl nicht aus dem vertrag rauskommen :gunman:

liebe grüße und danke für die antwort
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2004 22:17
(@catilotti)
Rege dabei Registriert

Ja kann das denn alles richtig sein?

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es also 6 Unterhaltsberechtigte von deinem LG: die erste Frau, 3 Kinder aus erster Ehe, Euern gemeinsamen Sohn und Du. (na vielleicht sind es auch nur 5, wenn Ihr nicht verheiratet seid)

In meiner Naivität würde ich doch wohl meinen, daß das verfügbare Einkommen entsprechend geteilt werden müßte ... aber ich schätze, ich liege falsch mit meiner Annahme.

Gut ... sollte das nicht gehen (und die Zweitfamilie kurz vorm Verhungern von 200,- Euro leben muß): Warum beantragt ihr nicht trotzdem Hilfe? Das "Schlimmste" was passieren kann, ist doch wohl, daß das Amt verfügt: das Haus MUSS verkauft werden. So ist Dein LG die finanzielle Verpflichtung los.

Aber leider kenne ich mich da nicht aus, finde es aber (bin selber Zeitfrau - jedoch nicht verheiratet) AUSGESPROCHEN interessant, ob und welche Wege es gibt, auch ein Leben DANACH noch in Würde leben zu können.

Das kann doch alles nicht WAHR SEIN ..... :gunman:

Cathrin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2004 16:06
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo paulina,

was ich nicht so ganz verstehe: wieso verdient dein LG bei einem Nettogehalt von 1.200 € brutto sehr viel? Was wird denn da alles abgezogen, dass ihr SO wenig Erziehungsgeld bekommt???

Mit dem Arbeitsweg müsste allerdings was zu machen sein. Mein Ex hat auch einen Arbeitsweg von 100 km und seine Anwältin hat ihm deswegen eine derart hohe Werbekostenpauschale berechnet, dass er erst mal überhaupt keinen KU bezahlen musste. Er verdient aber über 2.000 € netto!
Auch die Kosten für das Haus (Zinsen, Nebenkosten, etc.) kann er absetzen.
Was ist z.B. mit dem Wohnwert für die Exfrau - auch das muss in der Unterhaltskostenberechnung berücksichtigt werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2004 22:32
(@schumacher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pauline,

ich denke auch, dass die anderen Recht haben. Laß Deinem LG eine Abänderungsklage beim Familiengericht machen. Euer gemeinsames Kind und auch Du, ihr habt als Kind und Du als ledige Mutter (Du allerdings nur für drei Jahre) auch Anspruch auf Unterhalt. Die Sache eilt, ab dem Monat wo das beantragt ist, wird dann der Unterhalt berechnet.
Bei der Abänderungsklage sofort einen Pfändungsstopp beantragen - bitte nicht sofort ohne gerichtliche Genehmigung die Zahlungen kürzen oder einstellen.

Dadurch dass der Vater auch an Euer gemeinsames Kind und an Dich dann Unterhalt bezahlen muß, wird der (Gehalts-)Kuchen zwar nicht größer aber die Stücke werden kleiner. Also bekommt die Ex pro Unterhaltsempfänger eben weniger.
Wie schon geschrieben wurde, unbedingt darauf achten, dass die Arbeits(wege)kosten vom Einkommen abgezogen werden. Nicht nur die niedrige Pauschale, da bei 100 km Arbeitsweg diese nicht kostendeckend ist. Ferner kann er auch evtl. Arbeitsmaterialien (Werkzeuge, Reinigung von Berufskleidung, Berufskleidung, Gewerkschaftsbeiträge, Fortbildungsmaßnahmen usw.) absetzen.
Auch Schulden, Lebensversicherungen usw. die während seiner Ehe bestanden und somit für die "ehelichen Lebensverhältnisse prägend" gewesen waren, dürfen bzw. müssen berücksichtigt werden.

Wer hat denn seine Unterhaltsberechnung gemacht?? Was hat er denn unterschrieben??

Das Ganze stinkt ziemlich zum Himmel.

Gruß
Ingrid
www.zweitfrauen.de

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2004 21:05
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,
hoffe diesmal wird mein beitrag angezeigt!?
@aja
er hat brutto 2143,85€ ( ist für mein verständnis schon viel)
ist so ne sache mit erziehungsgeld: vom amt kam der ablehnungsbescheid, obwohl wir laut erziehungsgeldrechner im netz das volle geld bekommen würden.
beispiel erstantrag: 2143,85€ *12 monate + 300€ urlaubsgeld
knapp 6000€ unterhalt für kinder abgezogen
dann war da noch 27% pauschale
werbepauschale weiß nich genau, aber einfacher weg- 50 km * ~280 tage
jedenfalls kommt er auf alle fälle über 1044€
so laut meiner berechnung lagen wir unter 16000€, beim antrag wurde uns aber ein einkommen von über 17000€ angerechnet :question:
zweiter antrag: 2143,85€ * 12 ( kein urlaubs- oder weihnachtsgeld)
4000€ unterhalt
nur noch pauschale von 24%
und werbekosten s. o.
auch beim zweitantrag bekämen wir laut onlinerechner 300€ erziehungsgeld.
aber die erziehungsgeldstelle meint keine 100€

kann mir das mal einer erklären??????????????????????????????????

@ingrid
kindesunterhalt wurde vor kurzem neu berechnet, sind jetzt nur noch 333€
läuft alles über JA.
haben aber große probleme, weil nochfrau behauptet neue kind wäre nicht von ihrem (leider-immer-noch)mann.
JA :" sie müßen mich verstehen frau..., ich vertrete nunmal schon die anderen kinder und die bräuchten den vollen unterhalt! eigentlich müßte ich den SB von herrn... um 25% kürzen, da sie zusammen wohnen![...] sind sie denn sicher, dass das kind wirklich von ihm ist?"
usw. :mad2:
alles ziemlich ungerecht.

frage ( die nächste): das sozi übernimmt jetzt zum glück meine krankenkassenbeiträge.kann ich für unser kind bekleidungsgeld beantragen?
beim amt wurde uns letztes jahr gesagt, daß wir anspruch auf ergänzende leistungen hätten, aber LG ist miteigentümer des hauses, deshalb kein geld.
hoffe ich hab mich jetzt nicht wiederholt!?!

so und jetzt noch mal ein danke für die bisherigen antworten!!!!

Liebe grüße
paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2004 16:46
(@marla)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

3. (hat mein Mann damals gemacht und seine Ex war gottseidank so dumm darauf einzugehen): Dein LG bietet Ihr an ihr seine Haushälfte zu überschreiben. Er will dafür kein Geld, aber sie muss alle Kosten diesbezüglich tragen (Notar, Grundbuch, folgende Ratenkredite, ect.).
Ist zwar erst einmal hart (wer verschenkt schon freiwillig ein halbes Haus???), aber erfahrungsgemäß die beste Lösung.

sorry, wenn ich mich mal in diesen Thread einklinke, aber das ist genau das, was mein LG machen will, um frei zu sein. Allerdings sind wir noch Welten von einer Lösung enfernt...
ach, es ist einach zum :heu: weil alles so elendig lange dauert !

Gruß Marla

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2004 17:34
 AJA
(@aja)
Registriert

kann mir das mal einer erklären??????????????????????????????????

Ich nicht, aber frag doch mal beim zuständigen Amt nach, das lohnt sich bestimmt!

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2004 00:49
(@schumacher)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Paulina,

bei mir gehen immer alle Alarmlichter an, wenn ich lese oder höre, dass das Jugendamt was berechnet hat. Mehr als einmal stellte sich dann heraus, dass "versehentlich" und leider zu Lasten des Vaters falsch gerechnet wurde.

Am Besten ist es sich selbst mit der DüTa vertraut zu machen und die Unklarheiten dann extern zu klären.

Den Selbstbehalt kann sie, soweit ich bisher darüber Urteile gefunden habe, nicht nur kürzen, weil er mit Dir zusammenlebt. Du mußt auch eigenes Einkommen haben.

Da Ihr ein gemeinsames kleines Kind habt, bist Du nicht in der Lage zu arbeiten. Hier muß eine Mangelberechnung gemacht werden.

Im Forum www.zweitfrauen.de habe ich vor einigen Tage einen Versuch einer Mangelberechnung gewagt.

Da die Zahlen so in etwa gleich (ich aber bei Deinem Fall nicht weiß, ob er noch Unterhalt an die Ex bezahlen muß) sind, kopiere ich einfach den größten Teil meiner dortigen Berechnung hier hinein - nimm halt das für Dich heraus, was paßt - evtl. nach dem vorgegebenen Schema den Exenunterhalt weglassen:
Nimm Dir mal die Düsseldorfer Tabelle vor, sie ist zu finden unter www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab3/tab_eur/a.htm und www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab3/tab_eur/b.htm und www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab3/tab_eur/c.htm dort nicht nur die Zahlen beachten, sondern auch die Anmerkungen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist ausgelegt für eine Ehefrau und zwei Kinder. Dein LG ist aber auch Dir zu Unterhalt verpflichtet, solange Euer Kleines noch nicht den 3. Geburtstag gefeiert hat. Dass er für Euer Fröschchen auch bezahlen muß, ist sowieso klar. Bei dem von Dir genannten Einkommen von 1.200 Euro gehe ich davon aus, dass Du schon Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. aufs Monat umgelegt hast. Wenn ja, können wir jetzt mit dieser Zahl fortfahren. Wie alt das Kind aus der ersten Beziehung ist, hast Du nicht geschrieben. Ich denke mal, dass es in der Alterklasse 6 bis 11 Jahre ist, wenn nicht, mußt Du halt selber die Rechnung korrigieren.

Grob gerechnet, ohne den offensichtlichen Mangelfall genau zuzuordnen (hab wirklich noch nie so richtig kapiert wie das dann mathematisch gerechnet wird) :-(( hat er folgende Zahlungen zu leisten:
An Euer gemeinsames Baby 199,-- Euro, ans erste Kind 241,-- Euro dann bleiben ihm noch 760,-- Euro. Wenn Ihr im Osten wohnt oder er nicht berufstätig ist, bleiben noch ganze 30,-- Euro für die beiden Mütter zum Aufteilen.
Bei den obigen Links den letzten nehmen und (versuchen) den Mangelfall zu berechnen.

Wenn ich es halbwegs verstanden habe, wird der Gesamtbedarf aller Unterhaltsempfänger zuerst ermittelt. Also den Betrag für Euer gemeinsames Baby, das erste Kind, die Ex und Du wird das Euch mindestens zustehende zusammengezählt.
Also Kind 2= 199,-- + Kind 3= 241,-- + Du (falls Du wie ein nichterwerbstätige Ehefrau gerechnet wirst - was ich nicht genau weiß) 535,-- + 730,-- für die Ex ergibt den Betrag von 1.705,-- Euro.

Verteilungsmasse ist: 1.200,-- abzüglich Selbstbehalt im Westen: 840,-- = 360,-- Euro Verteilungsmasse.
K1 : 241 x 360 : 1.705 = 50,89 Euro
K2 : 199 x 360 : 1.705 = 42.02
F1 : 730 x 360 : 1.705 = 154,13 (= Ex)
F2 : 535 x 360 : 1.705 = 112,96 (Du)
Gesamtzahlung des Vater 360,00 Euro diese ziehen wir mal zur Kontrolle von seinem Einkommen ab = 840,-- Euro Selbstbehalt.

Da Du mit dem Baby zusammen mit dem "Unterhaltsverpflichteten" lebst, hat er das den Selbstbehalt plus den Unterhalt für Euer Baby und für Dich zur Verfügung ihm bleiben also: 994,98 Euro für Eueren gemeinsamen Haushalt.

Jetzt kommt der Haken an der ganzen Geschichte: verlass Dich nicht allzusehr auf die von mir gemachte Mangelfallberechnung, dies ist heute mein erster Versuch.
2. Haken: ich weiß nicht, ob eine ledige Mutter, die im Haushalt des Unterhaltszahlers lebt wirklich wie der (im 2. Link genannte) Ehegatte im gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebend (also ob Du als Ehefrau) gezählt wirst. Es ist aber nach der neuesten Rechtsprechung so, dass die ledige Mutter eines Kindes gegen den Vater für die ersten drei Jahre des Kindes auch einen Unterhaltsanspruch hat.
3. Haken: neulich wurde mir ein Fall erzählt, wo einem Vater der Selbstbehalt gekürzt wurde, weil er durch die gemeinsame Haushaltsführung mit der Lebensgefährtin, billiger wirtschaften kann. Diese Lebensgefährtin war wie Du nicht berufstätig hatte aber (soweit ich das in Erinnerung habe) Kinder aus einer anderen Beziehung.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, welche Unterhaltshöhe hat das Gericht vor zwei Monaten festgelegt??? Wie wurden die ehelichen Schulden berücksichtigt und wie Euer gemeinsames Kind und Du??
Evtl. muß die Krankheit Eueres gemeinsames Kindes für dessen Unterhalt berücksichtigt werden.

Wenn Dein LG die Schulden aus der Ehe alleine zurückbezahlt, hat er vermutlich einen Ausgleichsanspruch gegen seine "Noch-Ehefrau" nach § 426 BGB. Hier kommt es darauf an, wofür die Schulden gemacht wurden und wer die dafür angeschafften Gegenstände benutzt. Wieweit sind die Scheidungsfolgesachen Hausrats- und Vermögensteilung vor Gericht schon geklärt?? Es ist nicht zwingend notwendig, dass der Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB geltend gemacht wird, Dein LG kann es auch in die Vermögens- bzw. Hausratsteilung einrechnen lassen.

Gruß
Ingrid

[Editiert am 24/6/2004 von Schumacher]

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2004 19:10




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*öhem* die DT nebst Anlage A (KG-Anrechnungsbeträge) gibbet natürlich auch auf vatersein.de 😉

LG DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2004 19:48
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo

und @ingrid danke für deine laaange antwort :yltype:
also nur nochmal kurz erklärt, kann ja sein das ich mich nicht deutlich ausgedrückt habe.

mein LG zahlt nur für die drei kinder alter: 6,7,8 ( ohne worte...)
vor einigen monaten hat das JA wie gesagt den unterhalt neu berechnet und er muß jetzt noch 333€ unterhalt zahlen!
d.h. barunterhalt für die ersten kinder jeweils 111€ pro kind
(noch-)frau bekommt nichts, bekam vorher auch nichts weil LG zu wenig geld hat und sie lange mit neuem mann lebte.
( nach beratungsgespräch mit JA wohnt der neue partner übrigens nicht mehr bei ihr!!! nur mal nebenbei erwähnt...)
und für unseren sohn bleiben dann auch 111€ , die dann seinen selbstbehalt erhöhen.
ich werde natürlich nicht mit berücksichtigt, weil laut JA zuerst seine frau unterhaltsberechtigt wäre.

weihnachtsgeld und urlaubsgeld bekommt mein LG nicht!

frage: hätte mein LG kindergeld für unseren sohn beantragen können?mir wurde gesagt, das wäre einkommen und somit ginge das kindergeld für unser kind gleich an frau bzw.kinder!?

so dann schau ich mir noch mal die DT an!

@ Deep Thought
natürlich auch auf vatersein.de 😀

gruß
paulina

noch etwas andres: ziemlich traurig, da ist oder war man verheiratet hat ein haus zusammen und im fall einer trennung "darf" man das haus verlassen und bekommt nichteinmal einen stuhl!!

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.06.2004 00:55
(@micmac)

Ich wundere mich hier über die vielen Rechenbeispiele.
Wenn man mit drei Raten im Verzug ist, dann kündigt die Bank den Vertrag. Da kann die Ex so hoch springen wie sie will! Danach kommt die Zwangsversteigerung und wenn sie wieder springen will, sie darf es!
Will sie ihr geliebtes Häuschen behalten, dann wird sie sehr schnell einen Bürgen bringen um den Verlust abzuwenden.
Wenn Geld übrig bleiben würde bekommt er erst mal die Hälfte.

Warum er nach fünf Jahren auch noch die "Zeitung" bezahlt ist für mich nicht nachvollziehbar.

Ich bin gerade in der privaten Regelung für das Insolvenzverfahren. Ich möchte nichts mehr bezahlen und es sieht gut aus!

Grüssle
micmac

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2004 01:10
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

-----------
Anm. Admin: Hab doch lieber einen neuen Beitrag draus gemacht.

[Editiert am 19/9/2004 von DeepThought]

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2004 19:04
(@stoeps)
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Hallo Paulina! 😉

Hab mich mal durch den Post gewühlt und wieder einen Hals bekommen! 😡 Warum sind Männer nur immer so dumm? :question: mic mac hat es schon etwas voraus genommen was ich sagen will.
Ich war in der selben Situation. Haus, Grundstück und so. Da aber eine vernünftige Abzahlung und der Behalt des Hauses sehr unwarscheinlich war oder die Exfrau es sich gekrallt hätte wurde es verkauft/Zwngsverdingsbummst!
Seht es mal realistisch. Seine Ex macht sich ein fettes Leben im Haus und Ihr blutet langsam aus! Gut, eine Chance für das Haus Geld zu bekommen ist für Euch verschwindend gering. Selbst das mit dem Auszahlen... Du hast es erkannt. Warum stellt Dein LG nicht die Zahlungen einfach ein? Gut, das Haus und das Grundstück sind dann weg, aber sind sie das nicht auch so? Die Lebensversicherung.... naja, wie soll ich sagen? Als ich in der Situation war (meine Exfrau schloss sogar noch Kredite auf meinen Namen ab) und keinen Pfennig mehr hatte. Mir blieb nix übrig als es krachen zu lassen. Ist der Begriff Schuldnerberatung schon mal überdacht wurden? Ich selber bin jetzt in der Insolvenz, denn über 500.000,- DM sind mit meinem jetzigen Lohn von 1100,- bis 1200,- € auch nicht abzahlbar!
Das klingt zwar jetzt alles etwas fies, unfein, "asozial", aber überleg mal was seine Ex für Euch tun würde damit ihr das Haus behalten könntet. :exclam:
.....und von den Banken? Schaut mal nach Frankfurt, die Banken gehen nicht kaputt wenn er das Grundstück nicht mehr zahlen kann!

Arbeitsweg! Geht auf Finanzamt und lasst den Arbeitsweg als Steuererleichterung eintagen! Ich fahre täglich 30km hin und 30km zurück, das gibt 135,- € im Monat!!! :note:

Wenn das mit dem Haus erledigt sein sollte... Wohngeld! Sollte drin sein!

Gruß, Stefan

......ich bin (un)glücklich!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2004 19:45
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo ,

die situation hat sich, bis auf die scheidung im august, nicht geändert.

beide stehen immer noch im grundbuch und bei der bank, weil die ex die hausangelegenheiten weeeit ins land ziehen läßt.
lebensversicherung und bausparvertrag ( monatlich ~250€ ) wurden beim jugendamt/ gericht nicht anerkannt um den selbstbehalt zu erhöhen, obwohl beide sachen als sicherung fürs haus stehen.
daraus resultiert dann netterweise, daß wir kein kindergeldzuschlag für unseren sohn bekommen, da unser einkommen zu niedrig ist, weil wir anspruch auf alg2 haben. alg2 bekommen wir nicht, weil durch haus, lebensversicherung+bausparvertrag ( obwohl ans haus gekoppelt ) der freibetrag meines LG überschritten wird. somit müßen wir von unserem jetzigen witz an geld ab januar auch noch meine krankenversicherung zahlen.
dann haben wir noch genau 78€ im monat zum leben und mein LG kann dann auf dauer seinen job aufgeben, weil er davon natürlich nicht mehr das benzin für den arbeitsweg zahlen kann.
was nützt uns die steuernachzahlung???? hat alles die ex bzw. die kinder bekommen....obwohl eine menge an kosten für unseren sohn dabei waren....
wohngeld???? supi, wurde gleich meinem LG als einkommen hinzugerechnet und der unterhalt wurde erhöht...
mein gott, bin nur noch am aufregen!!!!
und zu weihnachten gab es bei den kids unterm tannenbaum u.a. einen PC, neuen sattel, noch ein pferd :gunman:
sehr interessant: haus kostet monatlich 900€, ex bekommt unterhalt +unterhaltsvorschuß und soll sich das alles leisten können....ha..
vielleicht wäre es doch besser den kopf einzuziehen und die zweitfamilie aufzulösen...
gruß, paulina

„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2004 20:12
(@stoeps)
Schon was gesagt Registriert

....lebensversicherung und bausparvertrag ( monatlich ~250€ ) wurden beim jugendamt/ gericht nicht anerkannt um den selbstbehalt zu erhöhen, obwohl beide sachen als sicherung fürs haus stehen....

Werden logisch nicht anerkannt. Sind doch freiwillige Zahlungen. Und das Haus, ihr habt doch eh nix mehr von, oder?

....natürlich nicht mehr das benzin für den arbeitsweg zahlen kann.
was nützt uns die steuernachzahlung???? hat alles die ex bzw. die kinder bekommen....obwohl eine menge an kosten für unseren sohn dabei waren....

Die von mir erwähnten 135,- €us werden jeden Monat mit dem Lohn ausbezahlt! Beim Lohnsteuerausgleich wären sie bei mir auch weg, klar doch!

....und zu weihnachten gab es bei den kids unterm tannenbaum u.a. einen PC, neuen sattel, noch ein pferd :gunman:.....

Das kenne ich auch. Meine Ex.... große Wohnung in der besten Lage, alle zwei Jahre neues Auto und so ca. drei mal im Jahr Urlaub!

....sehr interessant: haus kostet monatlich 900€, ex bekommt unterhalt +unterhaltsvorschuß und soll sich das alles leisten können....ha..

Du, als geschieden Frau mit Kindern lebst Du sehr gut vom Amt! :exclam: siehe eine Zeile weiter oben!

....vielleicht wäre es doch besser den kopf einzuziehen und die zweitfamilie aufzulösen...
gruß, paulina

NEIN, TUT DAS NICHT!! Es wird seinen Grund haben das Ihr zusammen seid, und solange es zwischen Dir und Deinem LG funktioniert gebt nix auf, Es ist es nicht wert! Die einzigste die sich freuen würde wäre seineEx!

KOPF HOCH!! 😉 Gruß, Stefan

PS.: In dringenden Fällen könnte ich Dir meine jetzige Frau empfehlen! Zweitfrau, Krankenschwester, regt sich auch über solche Dinge auf und hört gern zu.

......ich bin (un)glücklich!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2004 21:17
(@stoeps)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Paulina! 😉

......Warum sind Männer nur immer so dumm? :question: ......

Sorry, war nicht auf Deinen Schatz bezogen und auch nicht allgemein auf Euch!!!!
War nur so ein Gedankenblitz der mich in solchen Situationen immer trifft. Ich war zu meiner Ehe auch ein sehr dummes Exemplar der "Randspezies" Mann! 😀

Gruß, Stefan 😉

......ich bin (un)glücklich!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2004 21:45
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Paulina,

ich kann Dir nur raten, dass ich die Sache mit dem Haus voll gegen die Wand fahren würde. Sonst kommt ihr niemals auf einen grünen Zweig.

Was die Unterstützung einer Zweitfamilie angeht…. na ja, ehrlich gesagt, das kannst Du wohl knicken. Da hilft nur, dass Dein LG sich eine kleine Wohnung oder ein möbliertes Zimmer nimmt. Hauptsache, Ihr lebt nicht offiziell zusammen. Eure Partnerschaft muss deshalb ja nicht beendet werden.

Da stecken wir wohl in der gleichen Situation, abgesehen von einem Haus. Aber…. wir können nicht offiziell zusammen wohnen, weil….

[list=1]

  • ich würde somit in die Steuerklasse I rutschen anstatt Steuerklasse II (Verlust)[/list=1]
  • [list=2]

  • Der Selbstbehalt meines LG würde noch weiter gekürzt werden als diese 840,-- Euro, da der hälftige Mietanteil nicht dem Satz entspricht, der im SB veranschlagt ist…. (Verlust)[/list=2]
  • [list=3]

  • wenn im Mai unser Wunschkind geboren wird, hätte ich keinen Anspruch auf Erziehungsgeld, da (wörtlich gesagt bei Erkundigung) Unterhaltsleistungen „Privatvergnügen“ sind und immer nur das Gesamt-brutto zur Berechnung herangezogen wird und das eindeutig zu hoch ist.[/list=3]
  • [list=4]

  • Und auch nach der Geburt würde der SB nicht wieder auf 840,-- Euro erhöht werden, da ich aufgrund der Gegebenheiten bereits nach der Schutzfrist von 8 Wochen wieder arbeiten werde müssen, damit wir überhaupt über die Runden kommen können. Somit habe ich dann auch eigenes Einkommen und der SB würde weiter so ca. bei 700 Euro liegen.[/list=4]
  • [list=5]

  • kein Anspruch auf Wohngeld, da auch hier das Gesamteinkommen und eben auch das Brutto zur Berechnung herangezogen würde.[/list=5]
  • Du siehst, Ihr seid nicht die einzige Zweitfamilie in der Situation. Und da gibt es bestimmt noch viel mehr.

    Man schafft es nicht, wenn man zwar offiziell zusammen sein möchte und wirklich alles versucht, aber es aus wirtschaftlichen Gründen eben nicht geht. Es werden einem immer und immer wieder in allen Bereichen Knüppel zwischen die Beine geworfen bzw. man hat einfach die A-Karte gezogen um es mal auf den Punkt zu bringen....

    Ihr habt nur eine einzige Chance und die heißt:
    Das mit dem Haus regeln und zwar so, dass es verkauft oder zwangsversteigert wird. Ob sich seine Ex nun weigert oder auch nicht… wenn sie nichts tut oder es auf die lange Bank schiebt, dann müsst ihr selbst handeln. Verstehe ich sowieso nicht, denn derjenige der zahlt, hat doch auch die Fäden in der Hand was das angeht. Wenn die Ex etwas retten will oder aber behalten möchte, muss sie sich schon selbst mal bewegen. So lange ihr nichts unternehmt, wird sich da nichts ändern. Es ist ja schließlich viel bequemer so, also warum etwas ändern? Zumindest nicht freiwillig…. (meine Meinung)

    Trennt Euch räumlich, auch wenn es schwer fällt. Es heißt ja nicht, dass Ihr nicht weiterhin zusammen sein könnt, nur eben nicht zusammen wohnen. Und so lange Dein LG nicht länger als 6 Wochen bei Dir durchgehend „wohnt“, ist er nur zu Besuch. Außerdem heißt es ja nicht, dass er sich ständig in dem angemieteten Zimmer aufhalten muss.
    Sobald ihr nicht offiziell zusammen wohnt, hast Du jeden Anspruch auf Hilfen. Und er evtl. auch, wenn er endlich das mit dem Haus geregelt hat.

    Ich möchte Dich wirklich nicht desillusionieren, aber ohne Abstriche und handeln Eurerseits wird nichts funktionieren.

    Viel Glück
    Simone

    AntwortZitat
    Geschrieben : 29.12.2004 22:35
    (@paulina)
    Nicht wegzudenken Registriert

    hallo und danke für eure antworten!

    @stoeps ich dachte immer, da die verträge während der ehe gemacht wurden und vor allem der bausparvertrag erheblich an das haus gekoppelt ist, müßte man die zahlungen anerkennen...???
    mein LG fährt wie gesagt hin und zurück 100km arbeitsweg, da er aber eine mangelfallberechnung beim unterhalt ist, bliebe vom ausbezhalten arbeitsweg gar nix über.
    habe meinem LG übrigens auch mal was von "dummen männern" gesagt, naja ist ja leider meistens so, daß nach ner trennung/ scheidung die männer was das finanzielle und die kinder angeht mehr als nur schlecht dastehen....

    @simone vermutlich wäre die räumliche trennung das beste
    ABER: 1. muß ich alg2 beantragen und bekomme von anderen vermutlich sätze wie sozialschmarotzer zu hören.
    2. wie soll ich meinem sohn das erklären, das der vater nicht ständig bei uns sein kann, die eltern getrennte wohnungen haben, der papa kann den kleinen nicht wie jeden abend füttern und ins bett bringen...etc..(wohnungen die das amt aktzepieren würden, gibt es erst ab entfernung von mind.10km..)
    3. auch wenn wir eltern wissen, daß wir aus rein finanziellen gründen getrennte wohnungen haben, wäre es das vierte kind, welches der papa nicht täglich sehen könnte...

    vermutlich sehe ich das auch nur so, aber mein mann hat nun schon drei kinder, die er nur alle zwei wochen sieht....es würde ihm das herz brechen, wenn ich aus finanziellen gründen mit dem kleinen weiter weg in eine andere wohnung ziehe...

    gruß und allen noch einen guten rutsch ins neue jahr!!!!
    paulina

    „Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

    AntwortZitat
    Themenstarter Geschrieben : 31.12.2004 17:02




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