Erneute Hochzeit un...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Erneute Hochzeit und Namensänderung

Seite 1 / 2
 
 Mudy
(@mudy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen:

folgender Sachverhalt (Namen sind leicht verändert):

Meine Ehefrau bringt aus vorheriger Beziehung einen unehelichen Sohn (5J) mit in unsere Ehe - Ehename Otter. Der Sohn trägt den Mädchennamen der Ehefrau (Eiche). Der leibliche Vater heißt Burg. Es besteht gemeinsames Sorgerecht.

Vor der Eheschließung haben wir uns Gedanken über das Thema Ehenahmen gemacht. Wir sind schließlich zu dem Schluss gekommen, meinen Namen (Otter) zu wählen, soweit der leiblicher Vater der Namensänderung für seinen Sohn zu stimmen würde. Dies hat er auch (mündlich) getan.

Die Ehe wurde letztes Jahr geschlossen, meine Frau hat meinen Namen (Otter) angenommen. Auch nach der Hochzeit hat der leibliche Vater weiter seine Zustiimung signalisiert. Als dann aber der Termin beim Standesamt, hat er einen Rückzieher gemacht.

Damit ist nun folgende unglückliche Situation entstanden:

Leiblicher Vater heißt Burg
Mutter heißt Otter
Stiefvater heißt Otter
Sohn heißt Eiche

Rechtlich ist die Sache klar - ohne Zustimmung des leiblichen Vaters passiert nichts... es sei den das Familiengericht ersetzt die Zustimmung des Vaters.

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht oder etwas gelesen oder gehört, wie von den FG entschieden wurde. Das Verhalten des Vaters ist unseres Erachtens nicht nachvollziehbar. Es wurde nun die Situation geschaffen, dass der Sohn weder wie Vater noch Mutter heißt und auch nicht wie seine Halbgeschwister, von dem er dieses Jahr eines bekommen wird.

Der Kleine möchte natürlich wieder so heißen, wie seine Mutter und seine neue Familie und sein Geschwisterchen. Dem Vater geht eigentlich nichts verloren - er heißt vorher anders und heißt nachher anders... es besteht gemeinsames Sorge- und ein regelmäßiges Umgangsrecht (1-2 x wöchentlich) und er hat vorher seine Zustimmung geben.

Wir wissen jetzt natürlich, dass wir besser den Namen meiner Frau hätten wählen sollen, haben uns aber auf das Wort des Vaters verlassen...

Wie sind euere Erfahrungen bzw. Meinungen?

bitte eröffne für nur ein topic für deine frage 😉

[Editiert am 8/2/2005 von sandgren]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2005 19:52
 ts31
(@ts31)

Tag, habe folgendes wage in Erinnerung: sinngemäss:

Um eine innere, gefestigte (neue) Familie auch nach aussen ohne Benachteiligung darstellen zu können kann beantragt werden einen gemeinsamen Namen zu führen.

Macht auch Sinn wenn man bedenkt das die Kiddis ja vielleicht auf die gleiche Schule etc. gehen. Da wird das FG wohl im Sinne des Kindeswohls entscheiden, sprich im Sinne des ersten Kindes sowohl auch für die neue Famillie nach aussen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2005 19:59
 ts31
(@ts31)

http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl05119.html

üblicherweise muss der andere zustimmen, üblicherweise.... könnte aber mit dem was ich oben geschrieben habe relativiert werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2005 20:02
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2005 20:08
(@leny1974)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

wenn der Vater seine Zustimmung weiter verweigert, dann besteht noch die Möglichkeit, das Deine Frau einen doppel-Namen annimmt. Dies auch nach Eheschliessung.

Grüsse Andrea

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2005 22:07
 ts31
(@ts31)

Mich würd ja mal die Erklärung des Vaters in dem Fall interessieren. Doppelname ist okay, aber kann ihn das Kind / die Kinder nicht führen.

Den Vater nochmals befragen, wenn der sich weiter weigert Antrag beim FG und ihm (dem Vater ) auch diese Vorgehensweise näherbringen 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2005 22:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hmmmmmmmmmmm....

Der Kleine möchte natürlich wieder so heißen, wie seine Mutter und seine neue Familie und sein Geschwisterchen

Manchmal störe ich mich, teils unnötig, an Kleinigkeiten. Und bei diesem Satz habe ich ein klares Störgefühl. Der Kleine ist wie alt? Kann er ermessen, was er da von sich gibt? Ist der Begriff "Loyalitätskonflikt" dir geläufig? Für den Vater kann ich in Kenntnis dessen, was du hier schreibt Verständnis entwickeln.

Es gibt Urteile des BVerwG und BVerfG zur Namensgebung. Sind in den Urteilen hier enthalten. Kräftig schütteln und mit Kindeswohl garnieren. Ob's prüfbarer Kindeswille ist, lass ich ganz bewusst offen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 00:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur so als Randbemerkung. Ab dem Alter von 6 Jahren muss das Kind einer Einbennenung (wie das im Amtssdeutsch heisst) zustimmen. Ausserdem ist das Ganze nicht mehr rückgängig zu machen oder zu wiederholen, d.h. bei einer Scheidung und erneuten Heirat der Mutter muss das Kind den alten Familiennamen behalten (etwas was man bei den heutigen Scheidungszahlen durchaus auch bedenken sollte)

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 00:43
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da ich auch so ein leicht mulmiges Gefühl bei der Sache habe, plaudere ich mal aus dem Nähkästchen.

Mein Geburtsname ist ein zusammengesetztes Wort mit der Endung eines Tieres, welches man auch gern als Schimpfwort verwendet. Meine uneheliche Tochter hat diesen Namen automatisch erhalten, ihr Vater hat einen Blumennamen als Nachname.

Dann heiratete ich einen Mann mit einem Städtenachnamen. Meine Tochter hat im Alter von 14 Jahren beschlossen, dass sie ihren Namen behalten möchte, obwohl er ihr einige Neckereien bei den Mitschülern eingebracht hat. Und sie hatte und hat einen guten Draht zu meinem Mann, dessen Name ich trage.

Es gab auch nie Probleme, weil ich in meinem Ausweis ja den Nachnamen meiner Tochter als Geburtsname stehen habe. Aber meine Tochter brauchte "ihren" Namen für ihre Identifikation. Und ob ein kleineres Kind solch eine Entscheidung überhaupt finden kann, wage ich zu bezweifeln.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 01:11
 ts31
(@ts31)

Hmmmmmmmmmmm....

Der Kleine möchte natürlich wieder so heißen, wie seine Mutter und seine neue Familie und sein Geschwisterchen

Manchmal störe ich mich, teils unnötig, an Kleinigkeiten. Und bei diesem Satz habe ich ein klares Störgefühl. Der Kleine ist wie alt? Kann er ermessen, was er da von sich gibt? Ist der Begriff "Loyalitätskonflikt" dir geläufig? Für den Vater kann ich in Kenntnis dessen, was du hier schreibt Verständnis entwickeln.

Es gibt Urteile des BVerwG und BVerfG zur Namensgebung. Sind in den Urteilen hier enthalten. Kräftig schütteln und mit Kindeswohl garnieren. Ob's prüfbarer Kindeswille ist, lass ich ganz bewusst offen.

DeepThought

Wo ist denn da das Problem. Das Kind hat den Geburtsnamen der Mutter, die Mutter hat wieder geheiratet, das Kind behält derweil den Geburtsnamen der Mutter. Ein zweites Kind kommt und trägt den Namen des Vaters, welches auch der der neue Name der Mutter ist. So, jetzt sind da demnächst 3 die einen Namen tragen, nur der des ersten Kindes ist der der Mutter ( Geburtsname der Mutter ).
Wozu sich da jetzt der Vater des Kindes querstellt, obwohl das Kind nichtmal seinen Namen trägt leuchtet mir nicht ein.

Nettes Thema aber 😮

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 02:26




 ts31
(@ts31)

Ein Kind kann da sicherlich nicht konkret entscheiden, aber irgendwann kommen vielleich Querelen in der Schule etc. Kinder können fies sein.

Nicht bös gemeint, aber man muss sich mal die ganze Fragerei in der Schule vorstellen. In dem konkreten Fall würd ich einen Namen festsetzen lassen und gut is.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 02:28
 ts31
(@ts31)

Also wenn alle Stränge reissen könnt man ja den gemeinsamen Ehenamen auch beim Standesamt editieren. Geht meines Wissens innerhalb ca. 3 Jahren ( ? ) . Dies sollte man allerdings vor der Geburt des nächsten Kindes entscheiden.

Dann müsst man ja nichtmal den Vater des ersten Kindes befragen etc...

Gute Nacht allerseits 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 02:33
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 11:57
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

ich kann mich eigentlich am besten mit Andreas Vorschlag anfreunden.

Die Mutter trägt ihren jetzigen Ehenamen und nimmt zusätzlich ihren Mädchennamen ( auch Name des Kindes dazu).

Ich finde das ist eine gute Lösung. Das Kind fühlt sich nicht ausgegrenzt, die Mutter hat halt 2 Namen; einer passt zum Ehemann, der andere zum Kind.

Wir haben das hier zu Hause mal aus Jux durchgequaselt, als mein Sohn mich fragte wann Micha und ich heiraten.
Das Gespräch lief so ab, daß viel gelacht wurde und Blödsinn gemacht wurde.
Ich fragte dann" Wie würde ich denn dann heißen" mein Sohn" Na * ( Name von Micha)"
Ich " Ja und du?"
Er lachte" Ich heiße natürlich
* (unser jetziger Name) was habe ich denn damit zu tun, wenn ihr heiratet?"

Er ist 10 J und ich finde das ist eine klare Ansage und ich finde sie richtig.
Jenachdem wie alt das Kind ist, kann es solche Entscheidungen nicht treffen, weil es nicht begreift, was eine Namensänderung alles mit sich bringt.

Ich finde die Idee mit dem Doppelnamen für die Ehefrau und Mutter am besten.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 16:25
 ts31
(@ts31)

Denoch haben dann beide Kinder unterschiedliche Nachnamen, was zu Verwirrung in der Schule etc. führen könnte.
Vielleicht gehts allerdings, das dass 2te Kind den Mädchennamen der Mutter trägt, allerdings würds dann beim Vater wieder schwierig. Die Mutter trägt den Doppelnamen, der Vater seinen und die Kinder den Mädchennamen. Ich glaub nämlich nicht, das auch der Vater nen Dopelnamen tragen kann.

Interessantes Thema 😀

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 16:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich denk das Kinder damit heute ziemlich locker umgehen. Mindestens die Hälfte der Kinder einer Klasse kommen heute leider aus Scheidungsfamilien oder gleich alleinerziehenden Müttern.

Beider Freundin meiner Tochter stehen auch drei Namen an der haustür. Sie und die Mutter tragen den Mächennamen der Mutter, die große Tochter den alten Ehenamen und dann ist da eben noch der Lebensgefährte (Papa der Kleinen) mit seinem Namen. Keines der Kinder hat damit Probleme. Auch nicht die Große für die es sicher etwas seltsam war als Mama wieder ihren Mädchennamen annahm...

Meine Kinder haben auch den Ehenamen angenommen, weil ich es auch schöner fand wenn alle Geschister einen Namen tragen. Inzwischen hab ich das Problem, wenn mein LG und ich heiraten wollen, wie wir das dann mit dem Namen regeln. Einen Doppelnamen will keiner von uns beiden.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 17:23
 ts31
(@ts31)

Interessant find ich das Thema von da her, das bei uns auch so `eine Art ` Problem besteht. Hatte damals den Namen der Frau angenommen, unsere Tochter trägt den Namen der Frau. Nach der Scheidung hab ich meinen Namen nicht wieder geändert. Mit meiner Freundin hab ich nun einen gemeinsamen Sohn, der den Namen der Mutter trägt 😀 . Sollten wir mal heiraten, was ich allerdings nicht glaube könnten sich ebenso Schwierigkeiten ergeben.

Nunja, vielleicht sind Namen auch nur Schall und Rauch 😉 Hauptsache alle sind gesund.

PS.: Das Wahrscheinlichkeit das beide auf die gleiche Schule gingen ist allerdings sehr gering, da ich im Ausland wohne und nicht glaube, das meine Tochter in der nächsten Zeit fix hierher ziehen wird.
Aber wer weiss .... :puzz:

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2005 17:40
 roni
(@roni)
Schon was gesagt Registriert

Hier wurde zwar schon im Februar gepostet, hoffe dieses hier ließt überhaubt noch einer aber ich wollte mal was dazu sagen.
Ich habe im Mai diesen Jahres geheiratet. Habe einen Sohn aus vorheriger beziehung. Habe aber das alleinige SR. Bei unserer Heirat war es überhaubt kein Problem mit dem Namen. Das war ne ganz einfache Namensänderung, die hat 17Euro gekostet. Ab einem bestimmtem Alter werden die Kids glaube ich gefragt, ob sie das möchten. Aber der KV hat da nix zu sagen. Und seine Zustimmung brauchte ich in diesem Fall auch nicht!

Kinder sind das liebste was es gibt

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2005 23:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann wurde diese Rechtsvorschrift in deinem Fall erfüllt:

BGB § 1618 Einbenennung
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder
gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil
des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen
haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Ehenamen erteilen. Sie
können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen
voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder
angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens
bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge
gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen
führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung
des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils
ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des
Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c
gilt entsprechend.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2005 23:30
 roni
(@roni)
Schon was gesagt Registriert

Wird wohl so gewesen sein.
Ich kann auch überhaubt nicht verstehen, wie man sich darüber aufregen kann wenn die Mutter heiratet und das Kind soll den selben Namen der Mutter bekommen. Ich denke es ist das beste für`s Kind. Wenn alle in der Familie in der es lebt, den selben Namen tragen, und nicht die Mutter Müller, der Vater Schlecht, das Kind Hans usw.! Oder? :yltype:

Kinder sind das liebste was es gibt

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2005 23:58




Seite 1 / 2