Hallo, ich brauche einen Rat. Meinem Mann drohen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über den Anwalt seiner Exfrau, weil er seit 3 Monaten den Unterhalt nicht mehr zahlen kann! ;( Mein Mann hat aus erster Ehe einen Sohn, welcher im Oktober 16 Jahre alt wird. Das Kind lebt seit Scheidung der Eltern bei der Mutter, die danach sofort wieder geheiratet hat. Nun zahlt mein Mann seit dem 5. Lebensjahr seines Sohnes an die Kindesmutter Unterhalt. (Wir lernten uns vor 5 Jahren kennen, sind seit 3 Jahren verheiratet und haben einen gemeinsames Kind, 3 Jahre alt.)
Momentan geht es uns finanziell sehr schlecht. Ich bekomme HartzIV, wir sind also eine Bedarfsgemeinschaft, wo mir das Einkommen meines Mannes angerechnet wird, so dass ich nur ca. 280 Euro erhalte. Mein Mann hat ein Netto von ca. 1.300Euro. Die Miete allein beträgt schon 554 Euro, die Autorate 200Euro, sein seit Jahre laufender (zu tilgender) Bankkredit 345 Euro und diverse Versicherungen.
Vor 4 Monaten hatte mein Mann nun einen schweren Arbeitsunfall und bekommt nur noch Geld von seiner Krankenkasse. Er macht momentan das Hamburger Modell zur Wiedereingliederung. Ob er bald wieder arbeiten gehen kann, steht noch aus, da die Reha wenig Erfolg zeigt.
Wir baten das Jugendamt daher um Herabsetzung des Unterhalts. Er wurde von 221 Euro auf 135 Euro gesenkt, was der Zustimmung der Kindesmutter bedurfte.
Diese nahm sich aber einen Anwalt, welcher uns aufforderte seine Auslagen/Liquidation in Höhe von 82 Euro umgehend zu überweisen. Ausserdem den rückständigen Unterhalt von 3 x 135 Euro, welchen wir nicht zahlen konnten.
Ansonsten sieht er sich gezwungen, seiner Mandantin zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen anzuraten!
Wir können auf keinen Fall in so kurzer Zeit das Geld überweisen. Wie sollen wir dann noch leben?
Was haben wir nun zu befürchten. An wen können wir uns wenden? ;(
Willkommen im Forum,
sicherlich wirst Du einge Ratschläge hier bekommen, ich denke aber dass zunächst noch einige Informationen nötig sind:
Dein Mann zahlt den KU seit der Sohn 5 Jahre alt ist. Hat die KM bis dahin UV beantragt und bekommen?
Existiert über den Rückstand ein rechtskräftiger Titel?
Die Summe, die Dein Mann bis jetzt zahlt, entspricht ja auch nicht den 100% der DT (oder in Berlin BT?).
Wie kam die Herabsetzung des KU zu Stande?
Hat es evtl. schon eine Abänderungsklage/Mangelfallberechnung gegeben?
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hi,
Wir können auf keinen Fall in so kurzer Zeit das Geld überweisen.
Was haben wir nun zu befürchten.
Lohn/Gehaltspfändung (unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen)
Pfändung der Lohnsteuerrückerstattung
Sachpfändung
Eidesstattliche Versicherung
Ratenzahlung anbieten.
An wen können wir uns wenden? ;
Der Schuldner kann sich an einen Anwalt wenden, ebenso an die Caritas o.ä. Organisationen.
Wie sollen wir dann noch leben?
Warum wurde in den 3 Monaten denn überhaupt kein Unterhalt gezahlt? Wenigstens einen Teil hätte der Unterhaltsschuldner doch leisten können. Es macht vielleicht Sinn, die Kredite umzuschulden und das Auto zu verkaufen. In Hamburg kann man wirklich alles mit Bus und Bahn erreichen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
@ sky,
die Themenstarterin hat sich hier doch offensichtlich Hilfe erbeten.
Ich habe zum besseren Verständnis um die Beantwortung einiger Fragen gebeten - vielleicht sollten wir das Ergebnis abwarten ?
Dein Post hierzu erinnert mich etwas an einen Polizeibericht:
Dem am Boden liegenden Opfer wurde von den Angreifern noch mehrach ins Gesicht getreten
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
@Hajoko
Dein Mann zahlt den KU seit der Sohn 5 Jahre alt ist. Hat die KM bis dahin UV beantragt und bekommen?
Nein die KM hat bis dahin keinen UV beantragt, denn das musste sie nicht. mein mann hat immer gezahlt.
Existiert über den Rückstand ein rechtskräftiger Titel?
Nein! Bisher mit gegens. Einverständnis vom Jugendamt
Die Summe, die Dein Mann bis jetzt zahlt, entspricht ja auch nicht den 100% der DT (oder in Berlin BT?).
Doch! DT - unser gemeinsames Kind wurde bei der Berechnung noch berücksichtigt.
Wie kam die Herabsetzung des KU zu Stande?
Wie ich schon schrieb--->er ist seit über 4 Monaten krank und bezieht statt Lohn Krankengeld!
Hat es evtl. schon eine Abänderungsklage/Mangelfallberechnung gegeben?
Nein!
Hi,
die Themenstarterin hat sich hier doch offensichtlich Hilfe erbeten.
die hat sie bekommen. Ihre Fragen sind beantwortet worden.
Ich habe zum besseren Verständnis um die Beantwortung einiger Fragen gebeten - vielleicht sollten wir das Ergebnis abwarten ?
Wenn sich ein neuer oder anderer Sachverhalt ergibt, wird die Themenstarterin auch entsprechende Antworten erhalten.
Dein Post hierzu erinnert mich etwas an einen Polizeibericht:
Dem am Boden liegenden Opfer wurde von den Angreifern noch mehrach ins Gesicht getreten
Anhand der Sachverhaltsschilderung von einem Opfer zu sprechen, ist ja schon lächerlich. Aber welchen Zeilen entnimmst Du bitte ein " in's Gesicht treten".
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi,
Existiert über den Rückstand ein rechtskräftiger Titel?
Nein! Bisher mit gegens. Einverständnis vom Jugendamt
wenn kein Titel existiert, kann die Gegenseite auch nicht vollstrecken. Der Titel ist die Grundlage, um gegen den Schuldner vorgehen zu können.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Danke Sky,
ich hatte mich schon gewundert, da ich dieses unsägliche Thema nun seit 9 Jahren mit mir herumtrage - die Entstehungsgeschichte ist zwar eine andere, aber es hat viel Geld und Nerven gekostet, mich auf den Stand der Dinge zu stellen wie er heute ist.
Zitat:
1. Lohn/Gehaltspfändung (unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen)
2. Pfändung der Lohnsteuerrückerstattung
3. Sachpfändung
4. Eidesstattliche Versicherung
5. Ratenzahlung anbieten
Zitat Ende
Die Reihenfolge ist falsch - 5. Ratenzahlung - sollte an erster Stelle stehen, wenn ein vollstreckbarer Titel vorliegt und eine Abänderungsklage erfolglos war.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
die 135€ sind nicht 100% des Regelbetrages, Dein Mann ist Mangelfall. Ein Titel kann übrigens auch eine Jugendamtsurkunde sein. Also noch mal scharf nachdenken, ob nicht vielleicht doch ein Titel existiert.
Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber die Frage war, was zu befürchten ist. Diese Frage habe ich beantwortet - und zwar ohne Reihenfolge, denn die Sachpfändung kann z.B. auch vor bzw. anstatt einer Lohn/Gehaltspfändung erfolgen. Der Hinweis, Ratenzahlung anzubieten, steht nach einem Absatz und soll bedeuten: Deshalb Ratenzahlung anbieten.
Und nun lassen wir es mal gut sein.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse