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Zwangsvollstreckung laufender Unterhalt

 
(@tastenmonster)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

hab heute Nachricht von meiner Anwältin bekommen: Meine Ex will eine Zwangsvollstreckung gegen mich erwirken und hat eine "vollständige beglaubigte Kopie der vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleiches" zugesand.
Im Vergleich wurde BU in Höhe von 800€ vereinbart zahlbar zum ersten jedes Monats für 3 Jahre.
Unterhaltsrückstand gibt es keinen!! Kann die Zahlungen jedoch nicht immer pünktlich leisten. Sondern vereinzelt bis zu 3-4 Tage später.

Ist das Grund genug für eine Zwangsvollstreckung?

Wie ist der weitere Ablauf?

Muss ich mich auf einen Besuch des GV einstellen?

Kann ich irgendwie Abwenden, dass da mein Arbeitgeber mit reingezogen wird?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 12:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tastenmonster,

in diesem Vergleich wird irgendein Zahlungstermin drinstehen ("zum 1. des Monats im Voraus", "spätestens am 3. Werktag eines Monats" o. ä.). Das ist Bestandteil Deiner Zahlungsverpflichtung; wenn Du Dich nicht daran hältst, kann Deine Ex tatsächlich den GV in Marsch setzen, der im Zweifelsfall auch keinen Bogen um Deinen Arbeitgeber macht.

Es gibt nun mal kein Recht auf "verspätete Zahlung". Auch Dein Vermieter würde Stress machen, wenn die Miete ständig zu spät kommt. Für Dich bedeutet das eine Menge Ärger und zusätzliche Kosten, denn den GV bezahlst Du. Wäre es nicht einfacher, pünktlich zu zahlen? Bei einem BU von 800 EUR dürftest Du finanziell ja nicht gerade auf dem letzten Loch pfeifen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 13:09
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn vereinbart ist, dass du zum 1. des Monats zahlst so solltest du das auch tun. Wenn du jetzt mit 3-4 Tage Verspätung zahlst dann braucht das Ganze auch noch bis zu 2-3 Tage von seiten der Bank.
Dann kann es natürlich passieren, dass die Kohle erst am 6.-10. des laufenden Montas bei Ihr eintrudelt.

Ich denke nicht, dass der GV bai Dir zu Hause auftaucht. Man wählt immer den erfolgversprechensten Weg und das wird in aller Regel eine Gehaltspfändung sein. Die geht natürlich nur über den Arbeitgeber.

Ich kenne Deine finanzielle Situation nicht aber evtl. besteht ja die Möglichkeit, dass du ein seperates Konto eröffnest und versuchst einmalig den BU Betrag zusätzlich auf dieses Konto einzuzahlen. Dieser kann dann immer pünktlich zum 1. via Dauerauftrag verbucht werden und du überweist dann von Deinem normalen Konto immer das Geld (bei Gehaltseingang) auf dieses Konto zurück.

Des Weiteren würde ich mich das Gespräch mit dem Chefe suchen und Ihm die mögliche "Gefahr" benennen. Sollte es dann nämlich tatsächlich zu einer Gehaltspfändung kommen, so fällt er nicht aus allen Wolken. Oftmals ist es so, dass Chef's (wenn Sie es im Vorfeld wissen) relativ tolerant sind.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 13:09
(@tastenmonster)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für Eure schnellen Antworten.

Leider ist meine finanzielle Situation nicht ganz so toll. Zu den 800€ BU (ist das wirklich so wenig?) kommen noch 550€ KU und ich versuch grad noch ne Immobilie über die Zeit zu retten. Bei der Verspätung ist die Zeit für ne Überweisung schon mit drin.

Mir ist schon klar, dass bei verspäteter Zahlung sofort eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Auch wenn ich dass als unangemessen empfinde (was wahrscheinlich niemanden interessiert).

Wie ist denn der Ablauf einer Lohn-/Gehaltspfändung?
Gibt's dazu eine Widerspruchsmöglichkeit oder eine Anhörung etc?
Kann dass Ihr RA anstoßen oder ist da noch eine andere Instanz  beteiligt?

Kann ich oder meine RAin da irgendwie Einfluss drauf nehmen??

Bin grad in Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber wg. mehr Geld! 

Ich kenne Deine finanzielle Situation nicht aber evtl. besteht ja die Möglichkeit, dass du ein seperates Konto eröffnest und versuchst einmalig den BU Betrag zusätzlich auf dieses Konto einzuzahlen. Dieser kann dann immer pünktlich zum 1. via Dauerauftrag verbucht werden und du überweist dann von Deinem normalen Konto immer das Geld (bei Gehaltseingang) auf dieses Konto zurück.

Bin an einer ähnlichen Lösung dran - wahrscheinlich zu spät.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 15:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tastenmonster!

Gibt's dazu eine Widerspruchsmöglichkeit oder eine Anhörung etc?
Kann dass Ihr RA anstoßen oder ist da noch eine andere Instanz  beteiligt?

Da Du die Zahlungen, wenn auch verspätet, in voller Höhe geleistet hast, würde ich mal vorsorglich Vollstreckungs- bzw. Pfändungsschutz beantragen. Rede mal mit deiner RAin...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 15:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tastenmonster,

Mir ist schon klar, dass bei verspäteter Zahlung sofort eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Auch wenn ich dass als unangemessen empfinde (was wahrscheinlich niemanden interessiert).

dann solltest Du Dich diesem Stress nicht aussetzen. Du fährst ja auch nicht über rote Ampeln, weil Du das Warten auf Grün als unangemessen empfindet.

Wie ist denn der Ablauf einer Lohn-/Gehaltspfändung?
Gibt's dazu eine Widerspruchsmöglichkeit oder eine Anhörung etc?
Kann dass Ihr RA anstoßen oder ist da noch eine andere Instanz  beteiligt?

nö, viel einfacher: Sie marschiert damit beim nächsten Zahlungsverzug zum örtlichen Amtsgericht, drückt dem GV den Titel in die Hand, nennt ihm Deinen Arbeitgeber und Deine Bank - und dann marschiert der los. Möglicherweise lässt der GV zusätzlich oder alternativ Dein Konto pfänden oder sperren. Erfahren wirst Du von der Gehaltspfändung (spätestens) durch einen freundlichen Anruf Deines Chefs. Und nein: Mit dem Versprechen "nächstes mal zahle ich pünktlich" ist eine solche Gehaltspfändung nicht aus der Welt; der Finger des GV bleibt erst mal drauf. Das begleitet Dich dann eine ganze Weile.

Bin grad in Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber wg. mehr Geld!  

dann wäre es tatsächlich klug, diese Gespräche nicht mit unangenehmen Dingen wie einer Gehaltspfändung zu belasten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 16:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Natürlich sollte pünktlich gezahlt werden, aber:

Eine verpätete Zahlung von 3-4Tagen ist m.E. nicht schlimm.

Wenn Ex den GV beauftragen möchte, gehen erstmal vom ''Auftrag'' bis zur Vollstreckung über den GV mindestens 5-10 Tage ins Land.(die haben nämlich viel zu tun)
Das Geld ist dann schon auf'm Konto und eine Pfändung nicht mehr gerechtfertigt.
Ex muss den Zahlungseingang direkt bestätigen.

Selbst wenn der GV auftauchen sollte, er geht immer als erstes zum Schuldner, kannst du ihm bestätigen, das die Forderung beglichen ist.

Das Problem erledigt sich dann von selbst.Vorausgesetzt, die Zahlung geht wirklich 3-4 Tage später ein.

So hat's mir mal ein GV erklärt.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 19:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi

Natürlich sollte pünktlich gezahlt werden, aber:

Eine verpätete Zahlung von 3-4Tagen ist m.E. nicht schlimm.

Hi wedi,

und wen dir dein Arbeitgeber dein Gehalt 3-5 Tage später überweist? Auch nicht schlimm?

Nö eigentlich ja nicht, aber du kannst dann deiner Ex erst später zahlen, d.h. sie bekommt dann nicht 3-4 Tage später. sondern 5-7 Tage später, auch dein Vermieter wartet sicher gerne. Und wenn dann deine Ex etas sauer ist scickt sie den GV. Und bei dre Auskunst deines GC darf sie dann durchaus pfänden  😉

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 20:34
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tastenmonster,

ich schmeiß noch 'ne andere Überlegung in die Runde: Wenn du mit deinem Dispo nicht gerade am Anschlag bist (und deswegen bei weiterer Überziehung des Girokontos heftigen Ärger mit der Bank bekommst), dann kosten dich die Dispo-Zinsen für 800 Euro auf vier Tage ungefähr einen Euro. Ist die monatliche Ersparnis dieses einen Euros wirklich den ganzen Ärger mit der Ex wert?

Verwunderte Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 21:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

und wen dir dein Arbeitgeber dein Gehalt 3-5 Tage später überweist? Auch nicht schlimm?
Nö eigentlich ja nicht, aber du kannst dann deiner Ex erst später zahlen, d.h. sie bekommt dann nicht 3-4 Tage später. sondern 5-7 Tage später,

Deswegen bekommt meine Ex das Ihr zustehende Geld erst am 15. des Monats. 😉

Sie hat deswegen schon viele erfolglose GV's beauftragt, ich bezahlte immer strickt am 15. und mache das seit vielen Jahren.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 21:42




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da kommts aber auch drauf an was im titel/Urteil steht.

Bei uns ist z.B. bis zum 30. für den Folgemonat. Wobei ich auch kein Problem hätte, wenns mal ein paar Tage später käme.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 21:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Bei mir steht auch zum 1. des Monats.
Habe mich aber strickt geweigert und die Begründung, das am 1. der Lohn, Rente oder andere Einkommen, nicht auf dem Konto sind und eine ''Begleichung'' erst ab dem 5. des Monats (WE und verspätete Überweisung des ''Zahlmeisters'' des Lebens)möglich ist, blieb Ihr keine andere Möglichkeit als das so hinzunehmen.

Bei uns ist z.B. bis zum 30. für den Folgemonat. Wobei ich auch kein Problem hätte, wenns mal ein paar Tage später käme.

Eben, Leben und leben lassen

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 22:04