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Zwang zur Abgabe der e.V.

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tschuldigung, wenn ich nochmal was nachfrage.

Was haben in einer Vaterschaftsanerkennung oder Unterhaltsanerkennung oder was auch immer betreffend des Kindes Angaben aus der Geburtsurkunde des Vaters zu suchen????? Ausser dessen Geburtsdatum,seinem Wohnort und den Angaben zu seinem Ausweis (Perso oder Reisepass) kommt und gehört nix da rein.

Ich kann die Zweifel, die sich mir hier von Anfang aufdrängten absolut nicht kleiner kriegen. Entweder verschweigt hier jemand gewaltig was oder das Ganze ist ein Fake. Jetzt stimmt ja schon was mit den Urkunden der Tochter der hier schreibenden was nicht. Auch wieder involviert ist dieselbe JA-Mitarbeiterin.

Sorry, ich komme mir hier ziemliuch verarscht vor. Im übrigen sind GV verpflichtet auf Verlangen das Schriftstück zu zeigen auf das sich eine Pfändung oder Abgabe eine EV bezieht. Das darf man sich dann in aller Ruhe durchlesen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 14:28
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Geburtsurkunde des Kindes war gemeint von mir. Da sollte denn der Vater drinnstehen. Wenn da kein Vater angegeben ist, ists schonmal seltsam, seltsamer wirds dann, wenn eine Vaterschaftsanerkennung existieren sollte, denn die wird dem Standesamt gemeldet und der Vater in die GU des Kindes eingetragen.

SO, wenn aber Jetzt und Heute kein Vater eingetragen ist, so ergeben sich wesentliche Punkte die der angebliche Vater zu Aussetzung einer Vollstreckung wegen KU für sich beanspruchen kann.

Ich glaub, jetzt kennst Dich aus, oder ?  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 14:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das zerfleddert jetzt zwar ein wenig den Thread, aber ich hoffe man sieht es mir nach.

Es kann von keinem verlangt werden, das solche komplexen Schriftsätze von einem "Vertreter" abgeholt und gelsen werden. Auch ist mir eine Pflicht, das es einen solchen "Leser" geben muss völlig unbekannt. Aber gerne nehme ich eine entsprechende Quellenangabe an.
Ich habe leider bisher nur Beispiele der Niederlegung durch Bussgeldbescheide und deren Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gelesen. Aber ich werde mich mal schlau machen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 15.06.2006 14:35
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Gib mir Deine Adresse und sei 6 Wochen nicht zu Hause,  😉 dann hast Du Deine Quellen.

Gut jetzt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 14:44
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Besserschieter!

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 15.06.2006 15:16
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Der Führerschein ist in Österreich ein amtliches Dokument, wie der PA zum Beispiel. Ich weiss gar nicht ob das in D jetzt genau so ist  :question:

Der Führerschein ist ein amtliches Dokument im Rang einer Urkunde, das beweist, dass der Inhaber berechtigt ist, im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Er ist (auch in Österreich) kein Ausweisdokument wie ein Identitätsnachweis (Reisepaß, Personalausweis), wird aber häufig als solches angenommen - muß aber nicht. Es ist in Österreich zwar Usus, daß der Führerschein meistens akzeptiert wird, allerdings haben die Leute hier auch eine Art Personalausweisallergie - obwohl die erhältlich sind, nimmt sie kaum einer.

Ich hab mich letztens übrigens mit dem Ausweis der Wiener Linien ausgewiesen... *grins*

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 15:25
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Schanke döhn, als Deutscher kriegst allerdings in Ö kein PA ( lt. Botschaft ) Mit nem Reisepass allerdings sind ja wohl die Wenigsten unterwegs.

Sorry für dies schier unglaubliche Offtopic

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 16:09
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

/* offtopic

das ist korrekt - man bekommt einen strahlenden Biometriepass mit allem Schrott, der so dranhängt, für billige 59 Euro (zusätzlich 13 Euro Auslandszuschlag), ein Perso ist hier nicht ausstellbar. Da der ehemalige Wohnort lt. Meldeamtsauskunft keinerlei Papiere mehr ausstellen kann, bekommt man also keinen neuen Personalausweis - und der Auslandszuschlag ist meiner bescheidenen Meinung nach damit nicht haltbar, insbesondere, da der deutsche Personalausweis sowohl von Deutschland (Passgesetz) als auch der EU als "Passersatz" anerkannt ist und damit die Ausstellung eines offiziellen Dokumentes verweigert wird.

Daß ich etwas gegen Biometrie hab, ist glaube ich offensichtlich...

*/ offtopic

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2006 17:02
(@magenta21)
Schon was gesagt Registriert

du schreibst dass das jugendamt mit einer teilausfertigung vollstreckt. diese wird nur unter vorlage des originals der vollstreckbaren ausfertigung (ursprünglicher unterhaltstitel) erstellt, anders kommt das jugendamt auch nicht an eine solche teilausfertigung. diese teilausfertigung müsste deinem mann auch zugestellt worden sein, sonst ist diese nicht vollstreckbar.
fakt ist also dass es definitv einen unterhaltstitel gibt. sofern es sich hier um eine urkunde handelt, wirst du keine unterschrift darauf finden, weil sich nur auf der urschrift (befindet sich im ausstellenden jugendamt) eine unterschrift befindet.

übrigens kenne ich auch fälle in denen ärztlich attestierte zeugungsunfähige männer anfechtungsklagen führten... und...man staune... mittels blutgruppengutachten als vater festgestellt wurden.

zu der sache mit dem finanzamt:
die uv-stelle hat die möglichkeit die offenen forderungen mit den steuerrückerstattungen verrechnen zu lassen, da beides aus dem gleichen finanztopf kommt.
es handelt sich hierbei nicht um eine pfändung, sondern um eine aufrechnung.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2006 15:36
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