Das hast Du sehr treffend zusammen gefasst Martin. Das JA hilft solchen Müttern noch und ergreift für sie uneingeschränkt Partei und nötigen den angeblichen Vater mit Hilfe des UVG.
Übrigends Gehaltsnachweise haben die noch nie von ihm bekommen - nur Zahlen wurden in den Vordruck geschrieben, ohne Nachweise. Damit ist er der erzwungenen Auskunftspflicht erst einmal nachgekommen, einer erweiterten muss er nicht nachkommen solange nichts amtliches vorgelegt werden kann das er der Vater ist. Geld fließt auch grundsätzlich nur unter Zwang.
Ich habe mir noch mal genau erklären lassen was der GV mit hatte. Er sagte, sie habe es ihm nicht gezeigt, wäre v. AG - welches weiß er nicht. Das lasse ich mir morgen von dem zeigen. Ich habe die dumpfe Vorahnung, dass das nur die Teilausfertigung ist über die Rückzahlung von UV. Dann muss das AG gefragt werden und das JA unter welchen Beweisvorlagen dieser vollstreckbare Titel ausgestellt wurde. Im Endeffekt ahne ich schon wird wieder nur dieses Schriftstück mit gezeichneter Unterschrift betitelt mit Unterhaltsfestsetzung auftauchen, was es nicht mit Originalunterschrift gibt, da eine Anerkennung nie unterschrieben wurde und eine Unterhaltsfestsetzung auch nicht. Da werde ich jetzt aufräumen.
Dann können die aber was erleben, denn dann schalte ich das JA zum Schutz der Existenzgrundlage für meine Tochter mit ein. PKH wird er auch noch beantragen und einen guten Anwalt suchen. Ich werde mir 2 Tage Urlaub nehmen. Vor allen habe ich ihm auch gesagt, dass es nicht sein kann, wenn die sagen: "Wir können den Unterhalt auf 0 setzen, aber wir müssen nicht .... aber wir wollen nicht." Das ist Ermessensnichtgebrauch! Die gesamte UV-Rückzahlungsgeschichte müsste normalerweise niedergeschlagen werden, weil er nicht zahlungsfähig war die gesamte Zeit und das wussten die auch noch. Statt UV hätte Unterhaltsausfallgeld gezahlt werden müssen, welches nicht zurück zu zahlen ist (ähnl. Sozialhilfe). So gehts ja nun nicht. Das hat mir zumindest die freundliche für meine Tochter zuständige JA-Dame kurz erklärt als ich sie hilfesuchend am Freitag Mittag gerade noch telefonisch erreichte. Mehr darf sie ihm nicht helfen, sondern kann nur helfen wenn die Existenzgrundlage meiner Tochter gefährdet wird und das versuchen die ja indirekt. Ich denke eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre auch angebracht, denn es kann nicht sein, dass der angebliche Vater mit Beschimpfungen am Telefon niedergemacht wird und als genereller Drückeberger und einer der sich sowieso seinen Pflichten entziehen will beschimpft wird. So nicht.
Kann Dein Mann nun nicht der Vater jenes ominösen Kindes sein, weil er mit der Mutter "nichts hatte" oder weil er zwei Monate zuvor für zeugungsunfähig erklärt wurde?
Ich weiß wie Du meinst. Beides, aber die Zeugungsunfähigkeit lässt mich es auch ganz sicher glauben, das er niemals der Vater sein kann. Es ist schon schwer genug, das wir kein Kind haben und dann soll er mit einer anderen ein Kind haben? Eine Zeugungsunfähigkeit gibt sich nicht innerhalb von 2 Monaten und dann hätten wir auch ein Kind. An mir liegt es nicht. Meine Tochter war ein sogenannter "goldener Schuss". Einmal die Pille vergessen und schon sofort passiert.
Wie lange hat eigentlich ein Amt Zeit eine gültige Urkunde, woraus hervorgeht das er rechtlich Vater ist vorzulegen? Das Problem was ja bisher bestand war ja: Man kann nicht gegen etwas gerichtlich vorgehen was es nicht gibt. Eine Vaterschaft kann man nicht anfechten wenn es keine Annerkennung oder Gerichtsurkunde gibt. Gegen eine Unterhaltsfestsetzung mit gezeichneter Unterschrift kann man keine Vaterschaftsanfechtung führen. Das ist das Problem an der Geschichte und warum wir bisher nicht weitergekommen sind in der Sache. Einen Vaterschaftstest willigt die Mutter nicht ein - sonst hätten wir die Sache auch vom Tisch - logisch, dann hätte ihr Kind keinen Vater.
Moin "Ehefrau999",
auf diese Weise werdet Ihr aus der Nummer nicht rauskommen - Ihr macht Euch die falschen Gedanken und kümmert Euch um die falschen Fragen. Wer wann zahlungsfähig war oder nicht, spielt doch überhaupt keine Rolle, wenn sowieso keine Zahlungspflicht besteht und bestand. Ihr müsst die eigentliche "Anspruchsgrundlage" aushebeln, indem ihr eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft erzwingt. Dann ist es auch unerheblich, ob die Mutter des Kindes dem zustimmt. Wenn das Finanzamt eine Steuerprüfung beschliesst, ist die Zustimmung des Steuerbürgers auch nicht erforderlich.
Und nein: Es ist nicht möglich zu pfänden oder die Abgabe einer eV zu verlangen, ohne dass eine entsprechende Urkunde vorliegt. Also muss ein Anwalt diesen Titel zunächst in die Finger bekommen und praktisch gleichzeitig beantragen, seine Vollstreckung auszusetzen. Später kann man prüfen, ob sie eine Original-Unterschrift enthält und wie sie überhaupt zustande kam. Nicht wegzudiskutieren ist, dass jemand, der auf Anfrage Auskunft über sein Einkommen erteilt, zumindest annimmt, dass die Anfrage rechtens ist.
Was die Zeugungsfähigkeit angeht: Da gibt es nicht nur schwarz oder weiss, sondern eine Menge dazwischen. Das spielt keine Rolle, wenn Dein Mann mit jener Dame überhaupt nie in der Kiste war. Falls sie aber doch zusammen waren (was Du nicht endgültig wissen kannst) und dabei ein Kind "auf Kiel gelegt" wurde, wird das ein positiver Vaterschaftstest einwandfrei belegen. In diesem Fall wird es auch nichts nützen, sich auf eine damalige oder spätere Zeugungsunfähigkeit zu berufen: Wenn der VT positiv ausfällt, war er - zumindest an diesem einen Tag und notfalls mit einem einzigen Spermium - zeugungsfähig, was dann eine unbedingte Zahlungspflicht in Sachen Kindesunterhalt auslöst. Und dass Du und Dein Mann - trotz unterbliebener Verhütung - keine Kinder bekommen habt, ist definitiv KEIN Beweis für seine Zeugungsunfähigkeit. Aber dafür müsste ich Dir jetzt beispielsweise einen Vortrag über Säurehaushalte in Schleimhäuten halten.
Klartext: Man muss einen solchen Test auch wollen und mit dem Ergebnis leben können; egal wie es ausfällt. Ich habe den Eindruck, dass Du genau damit Probleme hast und deshalb versuchst, die Vaterschaft und die daraus resultierende Zahlungspflicht sicherheitshalber vorab schon mal "wegzudiskutieren", weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Nochmal: Es geht jetzt nur step-by-step. Diskutieren nützt nichts, und Mutmaßungen darüber, was alles nicht sein kann, ebenfalls nicht. Aber Ihr - und insbesondere Du - müsst das Ergebnis auch aushalten, ganz egal, wie es ausfällt. Falls positiv, wird es Euer weiteres Leben ganz massiv bestimmen - und nicht nur finanziell.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Sorry,
ich kann mich anch wie vor des Gefühls nicht verwehren ,das hier so einiges nicht stimmt.
Auch die Aussage der JA bezgl. deiner Tochter... Für deine Tochter ist die Situation deines Ehemannes absolut nicht von Belang. Er ist nicht der leibliche Vater deiners Kindes und hat somit auch keinerlei finanzielle Verpflichtungen ihr gegenüber, es sei denn er hätte sie adoptiert. Für sie muß ihr leiblicher Vater KU zahlen und du für sie aufkommen. Mir ist schon kalr, das man das in einer Ehe aber nicht so trennen kann.
Auch die Aussage, das er erzwungen in irgendwelche Formulare Zahlen reingeschrieben hat und darauf ein KU berechnet wurde, ohne Nachweise zu verlangen kann so nicht richtig sein. Notfalls klagen die JA nämlich genau diese Nachweise ein. Sonst könnte ja jeder irgendwas reinschreiben und das JA müßte es glauben...
Ich weiß wirklich nicht weiter. Ich bestreite ja gar nicht das da einiges querliegt, auch von Seiten der KM oder des JA, aber das kann nicht das einzige sein. Entweder verschweigst du uns hier etwas oder du kennst eben doch nicht alle Tatsachen, weil sie dein Mann dir verschweigt. Aber ganz so, wie du es schreibst kan nes einfach nicht sein.
Mag sein d,as du immer mit beim Anwalt warst, aber wenn der auch nicht die ganze Wharheit weiß, dann kann er auch schlecht helfen.
Es muß ein rechtsgültiges URteil geben oder einen von deinem Mann unterschriebenen Titel, sonst kann und darf kein Gerichtsvollzieher losgehen und pfänden. Und sollte eben ein URteil bestehen ,das ihn als Vater ausweißt (sei mal dahingestellt wie es zustande kam) werdet ihr da wohl kaum mehr etwas ausrichten können. Ihr könnt dann nur versuchen, das dein Mann einen neuen Titel bekommt und der KU so gesetzt wird, das er ihn auch zahlen kann. Auch eine Aussage des JA, dassie den KU auf Null setzen könnten es aber nicht müßen kann so nicht sein. Es gibt Richtlinien und die müssen nun mal eingehalten werden. So völlig willkürlich kann keine Behörde handeln.
Also entweder führst du mal ein ehrliches Gespräch mit deinem Ehemann, wo ihr alle Tatsachen ehrlich auf den Tisch packt oder du schreibst hier die Dinge, die du bisher vielleicht nicht geschrieben hast...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich merke schon, die ganze Geschichte ist so unglaublich (das gebe ich ja auch zu) dass sie auch hier schwerlich einer glaubt, aber es ist genau das was ich bisher geschrieben habe.
Ich weiß auch, dass ohne rechtsgültigen Titel nichts zu pfänden ist, aber bei Ämtern ticken die Uhren wie wir bisher erfahren haben anders. Da schreibt das JA zum FA, wir bekommen soundsoviel - einziehen von einem ev. bestehenden Gutachten (Amtshilfeersuchen) ohne irgendwelche Unterlagen wie z.B. Titel beizufügen und das FA überweist blind mit der Begründung: "Bei Amtshilfe geht das zur Vereinfachung so, das ist doch eine Behörde wie wir und da wird davon ausgegangen, dass das rechtlich korrekt ist was die machen." Ja da schaut man dann doof. Ich habe es dem FA-Beamten lang und breit erklärt und er hat versucht das Geld zurückzuholen und wollte einen Titel sehen, aber das JA hat das, was sie einmal bekommen haben bis heute nicht wieder rausgerückt und der beim FA bis heute keinen Titel zu Gesicht bekommen. Die Sache läuft heute noch. Allerdings überweist das FA ev. anfallende Guthaben nicht mehr an die, da die ja keinen Titel vorweisen können. Ein Teilerfolg wenigstens - Geldhohlhahn zugedreht.
Jetzt haben die scheinbar beim Amtsgericht in Niedersachsen einen Titel (Teilausfertigung erwirkt), über Rückzahlung UV an das Land Sachsen-Anhalt. Dazu (ähnl. wie beim Mahnbescheid müssen die auch nur mitteilen: ".. wir bekommen, weil .." aber keinen Titel ihrerseits vorlegen (denn die haben ja keinen) und es wird der Titel ausgestellt vom gericht (kleiner vereinfachter Amtsweg). Damit kann dann der GV wegpfänden was er finden kann und dagegen muss jetzt erst einmal vorgegangen werden, weil es keine Grundlage gibt diesen Titel auszustellen.
Meinst Du, es würde sonst niht schon seit 1998 währen, wenn das JA einen Titel hätte? Würden die nicht da ganz schnell grinsend den Titel auf den Tisch legen wenn die einen hätten? -- Aber ganz sicher würden die das. Keines der 3 beteiligten JAs ist aber in der LAge einen Titel vorzuzeigen und jedes schiebt es aufs andere. Jedes JA sagt, nein wir haben den nicht, aber das JA xy muss doch einen haben, sonst dürfte es die gezeichnet-Unterhaltsfestsetzung nicht geben, also hat er anerkannt - sprich unterschrieben. Auf der gez.Unterhaltsfestsetzung steht auch ein AZ bei der Grundlage, aber unter diesem AZ gibt es nur den Vorgang, wo er ins JA damals bestellt war, aber nicht unterschrieben hat, sonst nichts. - - Merkst Du was? Hier stinkt es gewaltig. Auch die KM müsste eine Anerkennung od. gerichtliche Feststellung haben und müsste diese problemlos vorzeigen können - und auch hier Fehlanzeige - immer wieder tauchen nur Kopien dieser gez.-Unterhaltsfestsetzung auf und das Teil können die in der Pfeife rauchen. Aber das JA sieht das eben etwas anders. Wenn sie dieses gez.-Teil haben, dann muss es auch ein Original geben - (normal schon - da stimme ich jedem zu) - aber warum schafft es keiner in den Jahren dieses Original vorzuzeigen?
Du willst der versammelten vatersein.de-Leserschaft jetzt erzählen, dass man schon seit 1998, mithin also seit 8 Jahren, hinter Eurem Geld her ist mit der Begründung: Irgendwer in Deutschland hat eine Fotokopie mit irgendeiner Unterschrift und irgendeinem Aktenzeichen - niemand legt sie vor, und Einspruch einzulegen oder einen Anwalt zu beauftragen trauen wir uns nicht, weil das ja alles Behörden sind?
Behörden sind keine Mafia; die Mitarbeiter sind eher überängstlich, etwas falsch zu machen oder eine Vorschrift nicht zu befolgen. Ein Dokument, das nirgends aufzufinden ist und dessen Existenz nur behauptet wird, löst keine amtlichen Vorgänge aus, nicht in Deutschland. Gegen jedes Knöllchen wegen Falschparkens kann man auf diesem Wege vorgehen, wenn man der Ansicht ist, es sei zu Unrecht erteilt worden.
Auch gegen jeden (!) anderen amtlichen Vorgang gibt es ein Rechtsmittel, vielleicht mit Ausnahme letztinstanzlicher Gerichtsurteile von Bundesverfassungsgericht oder Bundesfinanzhof. Natürlich muss man diese Rechtsmittel auch nutzen - wer statt dessen schulterzuckend zahlt oder sich monatelang totstellt, verhält sich nicht intelligenter als ein Ladenbesitzer, der seinen Laden über Nacht nicht abschliesst: Auch der darf sich am nächsten Morgen nicht wundern, wenn der Laden leer ist...
Jetzt den Behörden irgendwas in die Schuhe zu schieben, trifft sicher die falschen. Sollten aber zumindest so ähnliche Ereignisse stattgefunden haben wie die von Dir beschriebenen, gibt es dafür genau zwei Schuldige: Deinen Ehemann und Dich! Soviel Nachlässigkeit an einem Stück kann es ja gar nicht geben. Und ja: Es gibt so etwas ähnliches wie "Selbstverantwortung" - man muss sich kümmern.
Wenn morgen jemand an Deiner Türe steht und ein paar Tausender von Dir haben will mit der Begründung, Du könntest vielleicht (vielleicht aber auch nicht) irgendwann vor ein paar Jahren mal sein Auto beschädigt haben und darüber gäbe es irgendwo eine von irgendwem unterschriebene Fotokopie - zahlst Du dann auch???
Nochmal: Vaterschaftstests gibt es nicht erst seit heute - warum liegt bis heute keiner vor? (bitte jetzt nicht wiederholen "weil die KM sich sträubt" - das ist ein Schwachsinnsargument. Wenn jemand sich "sträubt", Steuern oder seine Miete zu zahlen, gibt es ebenfalls Mittel und Wege, diesen Widerstand zu brechen. Man muss sie allerdings einsetzen.
Sorry, ich fühle mich allmählich dezent verscheissert.
Mann, Mann, Mann!
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
ich stosse mich die ganze Zeit an einer Bemerkung, die nun leider nicht mehr wiederfinde ...
Die Unterschrift gezeichnet unter die Unterhaltsfestlegung hatte damals die Freundin einer Verwandten seinerzeits gemacht - beide arbeiten im Jugendamt in Sachsen, bei dem er die Unterschrift verweigert hat.
und dann war da noch irgendwo der Satz, das ein Familienmitglied zu ihm gesagt haben soll, das er dafür sorgen würde, dass er kein zufriedenes Leben führen würde.
Die ganze Geschichte klingt so kunfus, das ich schon fast geneigt bin, sie zu glauben. Auch vor dem Hintergrund, dass die ganze Geschichte von Verwandten Deines Mann es gelenkt wird, mit den Maßnahmen der KM ...?
Meine Frage: gibt es irgendeinen großen Streit in der Familie Deines Mannes?
Ihr kommt nicht darum die ganze Geschichte haarklein von unten aufzudröseln. Da scheint auf beiden Seiten konsequenter Mist gebaut zu worden sein.
Wie schon geschrieben wurde, wenn Ihr dieses Leben nicht beenden wollt, dann braucht ihr gar nichts zu machen, ansonsten kommt Ihr um einen Fachanwalt nicht drumherum. Und füttert ihn mit ordentlichen Informationen (Schriftstücken, Belege zur ZEiträume).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Meine Frage: gibt es irgendeinen großen Streit in der Familie Deines Mannes?
Ganz groß - er hat seit vielen vielen Jahren mit seiner Mutter keinen Kontakt mehr und auch nicht mit dem Vater (sind geschieden). Nicht mal unsere Hochzeit hat die interessiert. Die haben ja noch nicht mal gemerkt, dass wir 1999 weit weg gezogen sind. Das sagt doch alles. Er war ein freiwillges Heimkind. Er hat meinen Namen angenommen, weil er mit der Familie abschließen wollte. Zu den Brüdern seit Jahren keinen Kontakt. Hat mal eine Zeit lang bei dieser Tante (hat 2 Kinder adoptiert gehabt) gewohnt bis ich ihn mir "krallte". Er unterstand da ja auch noch irgendwie einem Jugendamthilfsprogramm. Seit dem Tag an wurden wir von ihr verflucht und sie versuchte uns das Leben zur Hölle zu machen. Ich nehme an im Gedanken hatte sie ihn wohl auch einkassiert und adoptiert und meinte sie bestimme sein Leben und er muss bei ihr bleiben.
Es gab aktenkundige Attacken der Tante gegen mich unter dem Namen des JA - das nennt man Amtsmissbrauch. Ich hatte damals Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, welcher auch sehr gründlich nachgegangen wurde und ich glaube nicht, dass es angenehm für sie war - das könnte nun die Rache sein. Ich traue es ihr mehr als zu, denn die hat scheinbar keine Skrupel. Aber das zu beweisen ist so eine Sache - wird wohl nicht einfach sein. Erst mal sehen was da jetzt rauskommt, welche Grundlage die haben oder nicht und sehen was da wirklich existiert. Sollte es irgendwo eine Unterschrift geben und das ist nicht seine (und er schwört immer noch, dass er nicht unterschrieben hat und seine Tante einen riesen Aufstand gemacht hat deswegen im JA), dann muss man eben ein grapholog. Gutachten machen lassen und wenn ein Gericht ihn in Abwesenheit als Vater festgestellt hat, dann muss man eben sehen warum und wieso und warum damals kein Test wie er im JA gefordert hatte gemacht wurde. Er gab damals bei seiner Unterschriftenverweigerung an, dass er mit der KM keinen Verkehr hatte, aber viele andere. Das glaubten sie ihm nicht und seine Tante wurde zur ****** (stand daneben - man hatte sie geholt). Dann hat er noch das Zeugungsunfähigkeitsgutachten eingereicht. Ab da war ja erst mal Ruhe - nichts passierte.
Das mein Mann sich von Anfang an hätte richtig wehren müssen ist mir auch klar. Er hat da ganz schön Mist gebaut, aber auch schon viel erlebt und wenn man nichts hat, wie soll man sich wehren, sagt er immer - ich habe ihm auch gesagt mit PKH und er will sich wehren und unbedingt einen Vaterschaftstest. Aber da sind wir wieder bei dem Ausgangsproblem: Ob die Vaterschaft noch angefechtet werden kann ist fraglich. Gut möglich das er das versiebt hat - das muss man jetzt sehen. Die KM will nicht in einen Test einwilligen (was hat sie denn eigentlich zu verlieren außer den pseudo-Vater - ich hätte bei meiner Tochter auch kein Problem damit). Wenn er die Vaterschaft ev. also nicht mehr anfechten kann, dann kann er es, so wie ich bisher rausbekommen habe erst machen lassen wenn das Kind 18 ist, es sei den die KM willigt ein. Schöner Mist. ;(
Ein Bild hat er vom Kind auch noch nie bekommen wie immer über JA von der KM angefordert und sehen wurde bisher auch immer strikt verwehrt. Er weiß ja nicht mal in welchem Bundesland die KM jetzt wohnt geschweige denn wie das Kind aussieht.
Weiterhin würde ich mal prüfen, ob der KV aus den ihm vorliegenden Unterlagen rekonstruieren kann, dass die KM länger als 6 Jahre UHV erhalten hat. Wenn ja, Strafantrag wegen Betruges stellen.
DeepThought
Wenn alles so stimmen sollte, dann könnte sich der Titel zur Vollstreckung aus dem UHV ergeben haben. Bei diesem Titel muss man auch nichts unterschreiben.
Wäre wohl der Hammer wenns so wäre. Allerdings weiss ich immer noch nicht, warum kein Vaterschaftstest gemacht wurde.
Moin Ehefrau999,
Dein letzter Post bringt schon mal ein wenig Licht in die Angelegenheit .... irgendwie habe ich nach Deinen Sätzen geahnt, das das nicht alles sein konnte.
Vielleicht kann man die Verjährung aushebeln, indem man die Feststellung als ganzes Angreift. Wie ist die Vaterschaft festgestellt worden bzw. ist sie überhaupt Rechtsgültig festgestellt?
Wenn er keine Auskünfte unterschrieben hat, sondern nur sein Einkommen eingetragen hat, so könnte die nicht als zwangsläufige Anerkenntnis gelten. Auch das obstruse Gerichtsverfahren.
Wenn die Gegenseite behauptet, die Adresse war unbekannt, dann stellen sich Fragen:
1) Warum konnten sie dann die Fragebögen immer zustellen?
2) Eine nahtlose Bestätigung der Meldeämter könnte leicht das Gegenteil wiederlegen. (Mal mit den Einwohnermeldeämtern sprechen, die können meist auch Jahre nach dem Umzug noch die Ummeldung inkl. Datum bestätigen).
Auch das Anfordern der Akte des JA sollte endgültige Klarheit ergeben. Zu prüfen wäre ein Strafantrag.
Mein Rat.
Setzt Euch hin, macht eine Auflistung, wann/was/wie passiert ist, sucht alles an Schreiben und Belegen zusammen, so das es eine nachweisbare Chronologie des Sachverhaltes ergibt.
Stellt als erstes die Vaterschaft als solches in Frage, und das diese nicht anerkannt wurde bzw. es auch keine rechtsgültige Anerkenntnis gibt. Damit stellt sich im ersten moment nicht das Problem zwei-Jahres-Verjährung.
Auch das Urteil ist angreifbar, da er nicht am Verfahren beteiligt war. Evtl. gäbe es die Prüfung von Strafanzeige wegen des Prozessbetruges.
Einmal muss ich noch mal nachharken:
Kann es sein, das die besagte KM in Verbindung zu dieser Tante steht (Verwandschaftlich/Freundschaftlich)?
Was sagt der Fachanwalt?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wenn man brutal vorgeht, Kasper, dann kann man jemanden auch Schriftstücke zukommen lassen und selbige wieder verschwinden lassen. Bei Nichtabholung von Schriftstücken ( Zustellung durch Niederlegung) lassen sich recht interessante Konstellationen herstellen. Sagen wir mal ich hab Deine Adresse, mahne Dich auf bspw. 10000€ durch Einschreiben, wohlweisslich das Du 6 Wochen zum Holzfällen in Kanada unterwegs bist..... nach 2 Wochen reiche ich beim Gericht die Vollstreckung meiner Absicht ein, da DU Dich nicht gemeldet hast ein und siehe da :rofl2:
Durch Niederlegung ist ein Schriftstück zugestellt und nicht ab Kenntnisnahme selbigen. Anders gehts, wenn man so dreist ist und die Zustellungsurkunde aus dem Briefkasten fischt und und und.
Die Pfändung, bzw. der Titel kann, wie oben schon angemerkt daraus resultieren, das - wenn UHV bezogen wird das JA automatisch selbigen mit Titel ohne Unterschrift pfänden kann.
Wen das aber alles so zusammenhängen sollte, so sollte klar sein auf welcher Grundlage gepfändet wird. Einen GV kenne ich nicht der nur mal eben einen Wisch rauszaubert und sagt man solle zahlen. Mit denen ich zutun hatte und das waren nicht wenige haben mir immer dargelegt um was es geht.
Komisch und nicht überhaupt nicht nachvollziehbar halte ich die Pfändung gegenüber dem Finanzamt aus Rückerstatungen. Das geht überhaupt nicht, da sitzen vorgeschaltet auch widerum Vorgesetzte an die man sich wenden kann.
Alles in allem, vor allem aber die Untätigkeit seitens des Mannes keimt in mir der Verdacht, das er doch in Frage als Vater kommen kann.
Wenn alles so stimmen sollte, dann könnte sich der Titel zur Vollstreckung aus dem UHV ergeben haben. Bei diesem Titel muss man auch nichts unterschreiben.
Wäre wohl der Hammer wenns so wäre. Allerdings weiss ich immer noch nicht, warum kein Vaterschaftstest gemacht wurde.
Richtig - wie wir jetzt wissen ist der Titel zur Vollstreckung aus dem UHV. Die Abgabe zur e.V. wurde jetzt verschoben und es wurde ein Anwalt eingeschaltet. Das JA will Unterlagen zum Verdienst von 2003-2005 (selbständig), dann wird die Abgabe der e.V. ausgesetzt. Soweit und gut, aber die 2005er Unterlagen sind gerade in der Fertigstellung zur Abgabe beim FA. Dies ist so terminmäßig fast richtig (14 Tage zu spät) und der EK-Bescheid gibt es aber erst so Juli/August - eher nicht. Keine Firma kann derzeit vom FA geprüfte Firmenabschluss 2005 vorweisen, da gerade Abschlussbearbeitungszeit beim FA ist. Der Anwalt wird denen jetzt 2003 und 2004 den EK-Bescheid und die Anlage des Antrags beim FA zuschicken mit dem Hinweis, dass es für 2005 noch keine FA-Unterlagen gibt. Gleichzeitig will er eine 0-Setzung (Änderung des Titels) beantragen beim JA. Damit wäre das Problem mit weiter auflaufenden Schulden vorerst geklärt. UHV wird nur noch 2 Monate gezahlt, dann sind die 72 Monate definitiv voll mit den Zahlungszeiträumen, die wir jetzt definitiv wissen. Es steht aber noch ein Zeitraum zur Klärung aus. Sicher gibt es aber definitiv nur noch max. 2 Monate.
Das Problem - es wurde in 2 Bundesländern UHV gezahlt und es ging immer hin- und her in verschiedenen JAs. Das eine Bundesland ist geklärt und die Zeiträume stehen sicher fest - es wurde eine sehr genaue Aufstellung zugesendet. Gegen eine monatliche Zahlung von 10 € verzichtet man auf jegliche Vollstreckungsmaßnahmen, aber die e.V. kommt vom anderen Bundesland. Da müssen die erst mal genau aufschlüsseln und das fordert der Anwalt gerade an.
Der Anwalt prüft jetzt, wo wann wie eine Annerkennung unterschrieben worden sein soll und wer die Unterschrift geleistet hat. Das eine JA hat mitgeteilt, dass ihr nach jahrelangen Anforderungen und Androhungen von Konsequenzen jetzt eben eine Kopie mit einer Unterschrift unter einer Annerkennung endlich zugesendet wurde. Auch ihr kommt das alles schleierhaft und suspekt vor mittlerweile und die Akten waren noch nie vollständig - deshalb auch die Einigung mit den 10 € UHV-Rückzahlung - es ist ja eh nicht leistungsfähig. Die KM hat lt. Aussage JA auch kein Original der Annerkennung, sondern nur gezeichnet-Unterschrift.
In der Urkunde steht die Nummer seines Führerscheins - aber eigentlich geht nur Pass oder Ausweis als gültiges Ausweisdokument. Er hat damals aber nur den Führerschein vorgezeigt. Auch stehen seine Geburtsurkundennummer da drin, aber die können die nicht von ihm haben, da er gar keine eigene Geburtsurkunde derzeit nachweislich besaß, aber es gibt eine dicke Akte aus seiner Jugendzeit bei besagten JA. Diese Daten müssen die also selbst ermittelt haben. Datum ist genau das Datum wo er denen gesagt hat, das er es nicht sein kann und sich geweigert hatte zu unterschreiben. Deshalb kam auch nie was von einem Gericht wegen Bluttest usw. Der Anwalt sah sich die Unterschrift auf seinem (genau diesen) Führerschein an und auf der angeblich selbst unterschriebenen Annerkennung --> Ergebnis: total verschieden. Jetzt wird wohl eine Anzeige gegen das beurkundende JA gestellt und es wird wohl ein grafolog. Gutachten geben. Allerdings kann das auch sein, dass aufgrund des Alters der Unterschrift und dem gelittenen Zustand dieser von ihm angeblich unterschriebenen Originalanerkennung ein grafologisches Gutachten ev. nicht mehr mit Sicherheit feststellen lassen könnte. Warten wir es ab. Jedenfalls ist der Anwalt auch der Meinung, dass die Unterschrift auf der Kopie der von ihm angeblich unterschriebenen Anerkennung nicht seine ist.
Mir ist auch jetzt bekannt geworden, dass bei den Unterhaltsfestsetzungen bei meiner Tochter bei genau dieser JA-SB, welche auch beurkundet hat bei mir, das alles nicht so lief wie es sein sollte. So habe ich Nullsetzungstitel von denen bekommen, denen ich eigentlich hätte zustimmen müssen, aber nicht habe. Der KM meiner Tochter wurde einfach Null gesetzt vom JA mit der Begründung ".. da ist nichts zu holen.." - obwohl ich anderer Meinung war. Es hätte also keine Nullsetzung ohne meine Zustimmung geben dürfen (das ist aber jetzt Geschichte für mich), aber auch sehr sehr komisch. Erst das JA hier hat mich nach meiner Zustimmung gefragt und die habe ich verweigert wieder - worauf ich die beantragte Beistandschaft dem JA entzog und klagte.
ICh verstehe nicht, warum er immer seine Unterlagen einreicht, wenn er nicht der Vater ist, oder nicht sein kann. Das geht mir nicht ein, wirklich nicht.
Wenn jetzt nachgeforscht wird, warum beantragt er nicht vorläufigen Vollstreckungsschutz? Wenn das aus seiner Sicht so klar sein soll, so muss er mal den Allerwertesten bewegen. Warum er das allerdings nicht macht .... ich glaube es könnte in nächster Zeit die ein, oder andere Überraschung auf Dich zukommen.
Der Führerschein ist in Österreich ein amtliches Dokument, wie der PA zum Beispiel. Ich weiss gar nicht ob das in D jetzt genau so ist :question:
Vaterschaftsanerkennung: Wenn die Mutter angegeben hat, Dein Mann sei der Vater, so müssen! die (Standesamt/JA) dem ein Einschreiben eigenhändig! zustellen, ob er das nicht/abgeholt, entgegengenommen hat usw.. Da würde ich mal nachhaken, denn das ist beweisbar. Was kurios ist, weils auch anders geht, das die eine persönliche Vorladung gefaked haben. Wenn dem so ist wandert da nicht nur einer in den Knast.
Aja, was steht in der Geburtsurkunde des Kindes? Steht Dein Mann da drinn, oder steht da Vater nicht bekannt? Was steht da denn nun drinn und sag nicht das ihr die Urkunde nicht einsehen könnt, das würde schlichtweg unmöglich sein sie nicht einsehen zu können.
Ich vergass noch was, auch der Mutter geht ein Einschreiben eigenhändig zu bei der Vaterschaftserklärung im Nichtehelichen Fall, vorausgesetzt da hätte wer auch immer die Vaterschaft unterzeichnet. Wo ist dieses Schriftstück ????????
1)Vollstreckungsschutz beantragen.
2)Geburtsurkunde einsehen, ggf. Einsicht einklagen mit Herausgabe einer Kopie.
3)Zustellungurkunde des Anerkenntnis der Vaterschaft der Mutter einsehen, ggf. s. 1.)
4)Strafanzeige wegen Verdacht auf Verdunkelung gegen das JA, FA und Meldebehörde stellen.
5)Strafanzeige wegen Unterstellung einer Vaterschaft gegen die KM stellen.
undundund.
Bewegt Euch, sofern sich Dein Mann sicher ist, oder auch nicht, gell. Mittel und Wege finden sich viele.
Moin,
da läuft etwas sehr unrund und meine Ahnung, es ist nicht alles hier erzähtl worden, bestätigt sich dadurch, dass der RA abermals die Einkünfte an das JA übermittelt. Dies ist ein definitiv unnötiger und unrichtiger Schritt. Entweder ist der RA unfähig oder er hat Dinge zu Gesicht bekommen, die wir nicht kennen.
Ich will niemanden der Lüge bezichtigen - die Schilderungen und Aktionen sind so abstrus, dass ich mich über den Wahrheitsgehalt der Angaben in Zweifel begebe und mich aus dem Topic zurückziehe.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
DT, stimmt, ich frag mich das alles auch die ganze Zeit. Die Behörden könnte man mit allerhand bombadieren, so das die ganze Stadt davon reden würd, aber es wird nichts getan.
Wie schon vorher geschrieben, unter Umständen erlebt da jemand bald ganz grosse Überraschungen.
Gruss
1.) und 4.) ist schon veranlasst.
2.) Eine Geburtsurkunde haben wir bisher noch nicht zu Gesicht bekommen, aber angefordert.
3.) Gute Idee - aber so weit wir das jetzt rausbekommen haben scheint die nur die gezeichnet-Urkunde bekommen zu haben. Diesbezüglich ist die JA-Akte nicht vollständig - sprich keine Hinweise über so eine Zustellung enthalten, kann aber noch wo anders liegen. Vorzeigen kann die jedenfalls wohl auch kein Original auf Anfrage des JA. Ich weiß, da gab es mehrere Durchschläge vom Original, so dass die KM eigentlich so einen beurkundeten Durchschlag mit Originalunterschrift haben müsste.
Wir werden dem Anwalt das mal vorschlagen.
5.) betrachtet der Anwalt generell erst mal als sehr sehr kritisch - deshalb erstmal 4.) gemacht.
Apropo :question: bei meiner Tochter steht kein Vater in der Geburtsurkunde - obwohl der ordentlich die Vaterschaft vor dem JA annerkannt hatte :question: Was muss ich tun, damit da nicht bei ihr was irgendwann mal schief läuft?
@suffering_d:
Du bringst jetzt ein wenug durcheinander ...
Nur mal zu Deiner merkwürdigen Darlegung bei der Niederlegung von Schriftstücken.
Kann ich nachweisen, das ich im Urlaub war (Flugticket, Stempel im Reisepass bzw. Zeugen) dann beantrage ich die Widereinsetzung in den vorherigen Stand und das ganze fängt noch einmal von vorne an!
Sollte jemand sich am Briefkasten zu schaffen machen, dann läuft er stark gefahr in das Gefängniss zu gehen. Ich halte dies als relativ unwahrscheinlich.
Auch gegen jeden und jedes jetzt Strafanzeige zu stellen, hilft der Sache nicht. Ehr läuft man Gefahr, den Eindruck zu erwecken, das man durch aktionissmus von eigentlichen Sachverhalt ablenken will.
Zum Thema Geburtsurkunde ist anzumerken, das um die Angaben aus der Geburtsurkunde des KV ging, dessen Akte auch beim selbigen JA zu liegen scheint.
@Ehefrau999:
Ich denke Ihr fangt an die Sache von der richtigen Seite an aufzusplitten. Es bringt jetzt erst einmal gar nicht, plötzlich aus allen Rohren zu schießen, dies schadet eher Eurer Glaubwürdigkeit. Zuviel ist schon durcheinandergeraten, das brauch nun ein wenig Zeit.
Allerdings sollte über eine Vollstreckungschutzklage nachgedacht werden, denn ich meine, das gezahlter Unterhalt nicht mehr zurückgefordert werden kann bzw. die KM so wenig erhält, das sie allemal unter dem Selbstbehalt liegen wird.
Auch denke ich, wenn ein unbeteiligter mit bloßem Auge sehen kann, das die Unterschriften nicht zusammenpassen, dann brauch es vielleicht keinen Gutachter. Sammelt doch schon mal vorsorglich Unterschriften aus dieser Zeit (Arbeitsverträge, Mietverträge, Versicherungen, etc.), das kann unterstüzend wirken.
Da Ämter untereinander Auskunftspflichtig sind, ist es ein leichtes irgendwelche Ausweisnummern herauszubekommen. Das JA brauch nur beim Einwohnermeldeamt anzurufen bzw. bei der Verkehrsbehörde, oder auch nur ein "offizielles" Fax schicken.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Kasper, Du bringst was durcheinander, wenn Du länger im Urlaub bist so bist Du "eigentlich" verpflichtet Jemanden zur Abholung Deiner Schriftstücke zu ermächtigen. Mit der Beantragung " in den vorherigen Stand" hast Du vielleicht nicht unrecht, aber wie diese Anträge im allgemeinen ablaufen unter Umständen ist nicht immer gewiss, gell.
Fristen, ich sag nur Fristen 😉