Servus,
ich hab wo noch was offen 😉
Es unterteilt sich in Hauprforderung und (vom Gericht) festgesetzte Kosten. Bisher hab ich immer mit dem Zusatz "Hauptforderung" überwiesen. diese war dannn erledigt und die Gegenseite hat nach Gut dünken mit den Kostenzinsen und dann mit den Kosten (ist ja ihre Geld) weitergemacht. Ist das a) sinnvoll und b) ohne meine Zustimmung möglich?
Wäre nicht besser die "Hauptforderungszinsen" erstmal zu tilgen, dann die Kosten und dann die Kostenzinsen?
kompliziert....
Gruß Ingo
Hallo,
§ 367 BGB
Anrechnung auf Zinsen und Kosten(1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(2) Bestimmt der Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Gläubiger die Annahme der Leistung ablehnen.
Nicht kompliziert. Bedeutet, dass du so lange auf das zahlst, was du gern hättest, wie der Gläubiger dem nicht widerspricht. Das hat er nun getan, indem er zunächst auf die Kostenzinsen verrechnet hat. Das widerspricht aber Abs. 1.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Danke!
Kann ich also verlangen dass die "Abrechnung" neu gemacht wird und nach der Hauptforderung zunächst die Kosten ausgelichen werden?
Und dann zukünftig? HF Zinsen oder Kostenzinsen? oder ist das egal?
Moin,
ich glaube, ich habe getan, was geht..
1. Gebot
Sprich mit dem Gläubiger
Gruß
Gruß
Krishna
kompliziert....
Hallo,
in der Tat. Ich habe das jetzt drei Mal gelesen und immer noch keinen blassen Schimmer, was du wissen möchtest. Und nur ungefähr, worum es überhaupt geht. Hauptforderung erledigt, Hauptforderungszinsen tilgen, hä, was?
Du möchtest Rat, also formuliere verständlich.
/elwu
@Krishna: Danke 🙂
@welwu: ich hab Schulden und habe bisher im Verwendungszweck für die Überweisungen "Hauptforderung" angegeben.
Das Ganze teilt sich auf in:
- Zinsen Kosten
- (Gerichts)Kosten
- Zinsen Hauptfordrung
- Hauptforderung
Nachdem die HF getilgt war hat der gute RA die weiteren Zahlungen erst auf Zinsen Kosten und dann auf Kosten angerechnet.
Meine Frage war:
Kann er nach gut dünken entscheiden wohin meine Zahlung geht wenn die HF erledigt ist?
Kann ich rückwirkend eine andere Berechnung der Verteilung des Geldes verlangen.
bzw. welche Reihenfolge des Abtrages ist am günstigsten 🙂
jetzte verständlich?
PS: ausserdem will er laufend einen Gehaltsnachweis.... vermutlich um Lohnpfändung zu betreiben um sich mehr zu erhoffen.
nur zur Info:
hab ihm ein Vergleichsangebot gemacht. Forderungssumme abzgl. der ominösen Kosten abzüglich nochmal 30 % und er ging drauf ein. so einfach kann es sein *g*
Hallo Ingo,
auch auf die Gefahr, mich unbeliebt zu machen...
Ich finde es bedauerlich, dass es immer wieder Leute gibt, die mit so einer Masche durchkommen. Wenn man Schulden macht, soll man sie gefälligst auch bezahlen und zwar vollständig. Die Leistung, die man erhalten hat, war in der Regel ja auch vollständig und nicht nur 30 %. 😡
Gruß
Sleepy
Sleepy
Sleepy ich habs einfach angeboten! Am Ende gings noch um 100 Euro die ich bezahlt hab, der Großteil war schon abbezahlt! 😉
Editieren geht wohl nicht....
er hat auf diese ominösen Kosten und 20 Euro verzichtet. Bei einem Gesamtbetrag der zig mal so hoch war, war das sicher zu verschmerzen und er hat es auch vom Tisch 🙂