hi brille007,
sie hat die eV. abgegeben. Gläubiger ist eine versicherung. ich bzw. das JA hat noch keine verlangt. dort gibt ex ein einkommen von 1500 euro/mon. an.
Wie das zusammenpasst ist mir ein rätsel. habe es aber schwarz auf weiß! ein konto besitzt ex laut dem letzten pfändungsprotokoll auch nicht mehr.
das eben genannte einkommen ergibt sich auch aus den von ex vorgelegten einkommensunterlagen. der KU sollte schon gemindert werden, aber das JA verlangte neue EK-nachweise, die bis dato nicht erbracht wurden.
gruß h.
Moin hpunkt,
in diesem Fall kann Deine Ex zwar in dieser Kneipe arbeiten, meinzwegen auch die Chefin geben, aber faktisch muss jemand anders als Strohmann dafür den Kopf hinhalten.
Dass man mit abgegebener eV kein Girokonto kriegt, zumindest keines mit Dispo, dürfte klar sein.
Aber schau doch mal unter dem von mir angegebenen Link, Wohnort und zuständiges Insolvenzgericht wirst Du ja sicher kennen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
Über was für einen Geschäftszweig unterhalten wir uns? Über eine Kneipe.
Lieferanten können auch mit dem Kunden barzahlung bei Lieferung vereinbaren. Den Vermieter interessiert es auch nicht ob die eine e.V abgegeben hat. Solange sie ihre Miete bezahlt, kann der auch nicht kündigen. Vielleicht bei Vertragsablauf.
Einen Festanschluss behalte/bekomme ich auch, solange ich meine Telefongebühren bezahle.
Wo steht, dass ich ein Konto haben muss um die Stadtwerke zu bezahlen?
Solange Leistung/Ware gegen Bargeld läuft ist für alle alles schön. Bargeld lacht. Konten sind doch eigentlich doof. Mit Bargeld kann man schon ein wenig Schmuh machen.
Sie wird aber sicherlich ein Konto auf Guthabenbasis haben und wenn nicht, eine Sparcard tuts auch. Zahlungsverkehr mit Bargeld ist zwar nicht so praktisch, aber es funktioniert.
Platt
Moin hpunkt,
in diesem Fall kann Deine Ex zwar in dieser Kneipe arbeiten, meinzwegen auch die Chefin geben, aber faktisch muss jemand anders als Strohmann dafür den Kopf hinhalten.
Dass man mit abgegebener eV kein Girokonto kriegt, zumindest keines mit Dispo, dürfte klar sein.
Aber schau doch mal unter dem von mir angegebenen Link, Wohnort und zuständiges Insolvenzgericht wirst Du ja sicher kennen...
Grüssles
Martin
hallo,
@ in diesem Fall kann Deine Ex zwar in dieser Kneipe arbeiten, meinzwegen auch die Chefin geben, aber faktisch muss jemand anders als Strohmann dafür den Kopf hinhalten.
Wieso das?
@ Aber schau doch mal unter dem von mir angegebenen Link, Wohnort und zuständiges Insolvenzgericht wirst Du ja sicher kennen...
Danke für den Hinweis, leider nichts gefunden
@ Sie wird aber sicherlich ein Konto auf Guthabenbasis haben und wenn nicht, eine Sparcard tuts auch. Zahlungsverkehr mit Bargeld ist zwar nicht so praktisch, aber es funktioniert.
Konten müssen dem GV genannt werden!!
Gruß h.
Hi,
nur eigene Konten. Keine Unterkonten bei den Eltern, oder Freund.
Platt
Hi,
nur eigene Konten. Keine Unterkonten bei den Eltern, oder Freund.
Platt
Super! Also wer nicht zahlen will, der zahlt nicht? Es wird doch das Gericht beim Gerichtstermin (§170) etwas Druck ausüben können um Ex zur Zahlung zu bewegen?
H.
Hi,
Super! Also wer nicht zahlen will, der zahlt nicht? Es wird doch das Gericht beim Gerichtstermin (§170) etwas Druck ausüben können um Ex zur Zahlung zu bewegen?
Mal ganz ehrlich, glaubst Du wenn die Ex nicht zahlen kann(ist immer die Voraussetzung) dass Du über die Strafanzeige irgendetwas bekommst? Dann hat sie eventuell noch eine Vorstrafe aber das war es dann. Das Ding kann auch nach hinten los gehen. was passiert, wenn festgestellt wird, dass sie wirklich nicht zahlen kann?
Deine Ex hat eine Kneipe und da läuft vieles mit Bargeld. Tritt doch einmal den GV in den Hintern. Das ist doch wirklich kein Problem unangekündigt Kassenpfändung zu machen. Wenn sie angeblich 1.500€ verdient dann hat sie auch Umsatz. Wenns sein muss auch Sonnabend. Wechelgeld hat sie auf alle Fälle und den Flipper kann man auch aufmachen lassen. Ich sehe wirklich nicht das Problem.
Platt
Hallo,
was heißt -nach hinten losgehen- ? Sie ist doch als zahlungsfähig eingestuft. Vom AG, sie ist zwangstituliert worden, da sie zu keinem Termin erschienen ist.
Wenn sie sich zwischenzeitlich "arm" gerechnet hat, gilt sowas ja nicht rückwirkend. Sie kann ja eine Abänderung beantragen, macht sie aber komischerweise nicht.
@Das Ding kann auch nach hinten los gehen. was passiert, wenn festgestellt wird, dass sie wirklich nicht zahlen kann?
Was ist mit der erweiterten Erwerbsobligenheit? Wenn sie nichts verdient, kann in der Kneipe ja wohl nichts los sein! Wofür dann eine Angestellte und 2 freie Tage die Woche? Ich muss auch 6 Tage in der Woche arbeiten, sonst reicht es überhaupt nicht. Sie soll sich einen Nebenjob suchen. So sieht es auch das JA.
Den GV in den Hintern treten? das ist nur Theorie! Habe einen erweiterten Auftrag gestellt, ergab 100,- € danach wurde Pfändung zu Unzeiten abgelehnt.
so machen die GV es heute. die lehnen den antrag ab und fertig, da macht man nix mehr.
Automaten sind kein Eigentum, darf nur der Aufsteller öffnen. dieser hat einen PFÜB bekommen.
H.
deckt sich mit meinen Erfahrungen mit Vollstreckungsbeamten.
Obendrein sollte man bedenken, dass eine jede Vollstreckungshandlung wiederum Kosten produziert, die zunächst vom Erlöß der vermeindlichen Kassenpfändung in Abzug gebracht werden müssen...
Insgesamt also kein gangbarer Weg, um auf Dauer Unterhaltszahlungen sicherzustellen. Darum geht es ja schließlich, oder???
Ich denke, es gilt, über die laufenden PfüB´s eine denkbar ungemütliche Situation für die Schuldnerin zu schaffen und wachsam zu sein, auf welche - möglicherweise nicht im e.V.-Termin erklärte - oder neue Art und Weise die Schuldnerin ihren Lebensunterhalt bestreitet.
Was großartig Anderes bleibt Dir zur Zeit nicht übrig.
Zum Klageverfahren: Sollte sich die Leistungsunfähigkeit Deiner EX aus dem (frischen?) Vermögensverzeichnis ergeben und kein hieb- und stichfester
Anhaltspunkt für weiteres pfändbares Einkommen ergeben, so wird das ausgehen, wie das hornberger Schießen.
Idealerweise schraubst Du Deine Erwartungen dahingehend etwas zurück... Sollte der aufgebaute Druck im Laufe der Zeit fruchten: supi!
Unter´m Strich sollte ja auch ein dauerhafter, nicht auf stete Vollstreckungen angewiesener Zahlungsmodus gefunden werden.
Zum Thema Strohmannverhältnis: es ist nicht zwingend, dass ein Unternehmer mit abgegebener e.V. einen Strohmann einsetzen muß, um den laufenden Betrieb zu halten. Üblich ist es hingegen durchaus. Grund: es ist so viel umständlicher sonst...
Der Schuldner wird dann in aller Regel geschäftsführend und für einen Hungerlohn (höhö) tätig...
Jaja, Anspruch und Wirklichkeit 😉
Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!
Hallo manchmalkommtsganzdicke ,
@ Insgesamt also kein gangbarer Weg, um auf Dauer Unterhaltszahlungen sicherzustellen. Darum geht es ja schließlich, oder???
Ja, darum geht es!
@ Ich denke, es gilt, über die laufenden PfüB´s eine denkbar ungemütliche Situation für die Schuldnerin zu schaffen.....
Seh ich auch so, was anderes bleibt ja wirklich nicht.
@ Zum Klageverfahren: Sollte sich die Leistungsunfähigkeit Deiner EX aus dem (frischen?) Vermögensverzeichnis ergeben.....
Wird sie von den Zahlungen befreit, oder laufen diese nur auf?
Was ist mit der erweiterten Erwerbsobligenheit?
Gruß H.
die Leistungsunfähigkeit befreit definitiv nicht von der Zahlungsverfplichtung.
Ist in Richtung erweiterter Erwerbsobliegenheit schon einegerichtliche Entscheidung getroffen worden? Was meint Dein Anwalt zu diesem Thema?
Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!
die Leistungsunfähigkeit befreit definitiv nicht von der Zahlungsverfplichtung.
Ist in Richtung erweiterter Erwerbsobliegenheit schon einegerichtliche Entscheidung getroffen worden? Was meint Dein Anwalt zu diesem Thema?
Das mit der erw. Erwerbsobligenheit habe ich aus dem Internet und vom JA. Entschieden ist da nichts worden. Anwalt? Wovon?
Ich denke bei der Gerichtsverhandlung (§170) wird ihr das mit der erw. Erwerbsobligenheit erklärt. Oder sollte da vorher was unternommen werden, bisher ist sie ja laut ihrer Bücher zahlungsfähig.
tja, die Frage geht dann mal an die erklärten Erweiterte-Erwerbsobliegenheits-Experten... 🙂
Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!
Hi,
der Unterhalt ist doch tituliert. Die Erwerbsobliegenheit ist im Zwangsvollstreckungsrecht völlig irrelavant. Keiner kann die Mutter zwingen eine bessere Arbeit anzunehmen - Titel hin oder her. Im Strafrecht wird die Leistungsfähigkeit übrigens anders beurteilt >HIER<. Sollte sich also herausstellen, dass die Mutter trotz Leistungsfähigkeit (nach Strafrecht) keinen Unterhalt gezahlt hat, wird sie auch verurteilt.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo @ alle,
PFÜB zum Lieferanten: soll leergut woanders hinbringen
PFÜB Automatenaufsteller läuft
PFÜB zum FA, keine Steuererstattungen zu erwarten, ganz im Gegenteil....kann heißen Gewerbe weg, wenn Steuerschuld nicht beglichen wird. Hm?
Na ja, vielleicht bekommt ex ja noch nen richtigen Job, da hab ich´s dann leichter...
Hi,
Na ja, vielleicht bekommt ex ja noch nen richtigen Job, da hab ich´s dann leichter...
Anscheinend habe ich heute auf einer Boxerzeitschrift geschlafen. Ich sag es wie es ist. Du wirst nie Geld von Madame bekommen. Glaubst Du wirklich, dass sie jemals über 890€ verdienen wird?
Das alles kann einen Ärgern, aber ändert letztendlich nichts an der Tatsache. Energie würde ich dabei nicht mehr verschwenden. Schade um die Zeit.
Platt
@ Du wirst nie Geld von Madame bekommen
das kann schon sein, aber ich werde "madame" über kurz oder lang von ihren "hübschen thron" schubsen 😉
und so wie es momentan aussieht eher über kurz.
dann habe ich zwar immer noch kein geld, aber ich werde mich wesentlich besser fühlen.
letzendlich bekommt jeder was er verdient, und soviel wie sie verdient, kann sie gar nicht mehr arbeiten.
in diesem sinne