Was kann gepfändet ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Was kann gepfändet werden?

Seite 1 / 2
 
(@hpunkt)

Hallo,

habe in einem alten Thread (Jan. 2004) folgenen Satz gelesen:

Jeden Monat läuft ein nicht unerheblicher Betrag rückständiger Unterhalt auf und der Schuldenberg wird immer größer. Deine Ex kann zur Durchsetzung des Titels Lohn/Gehalt beim Arbeitgeber, Rückerstattung Lohnsteuer, Taschengeld, Wohnungseinrichtung pfänden lassen. Nach fruchtloser Pfändung kann die EV abgenommen werden. Rentenansprüche können übrigens auch gepfändet werden – nur mal so für die späte Zukunft.

Nun meine Fragen:

1. Wie kann man z. B. Rentenansprüche pfänden lassen :question:
2. Was heißt Taschengeld pfänden :question:

Gruß H.Punkt

Zitat
Geschrieben : 05.07.2006 18:28
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo H.

Wenn der Unterhalt tituliert ist, kann die Berechtigte diesen vollstrecken lassen. Erfolgt die Vollstreckung erfolglos, so erhält die Gläubigerin (Unterhaltsberechtigte) ein entsprechendes Pfändungspfotokoll mit "Fruchtlosigkeitsbescheinigung". (Bereits das solltest Du vermeiden)
So, dann geht es weiter: mit dieser Fruchtlosigkeitsbescheinigung kann sie auch ´ne Menge anfangen. Der nächste Schritt wäre, Dich die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid genannt) abgeben zu lassen. Dies wird auch vom Vollstreckungsbeamten gemacht und erfolg nicht selten - bei verbundenen Anträgen - schon direkt bei der ersten Pfändungshandlung.
An genau diesem Zeitpunkt ist Schluß mit Lustig, denn der damit verbundene Schufa-Eintrag brandmarkt Dich gewaltig! (Unbedingt vermeiden!!!)
Aber weiter in Richtung Rentenpfändung: die e.V. ist letztlich nichts anderes als ein schlichtes Vermögensverzeichnis in dem aber auch Rentenanwartschaften anzugeben sind. Unter Beifügung des Schuldtitels kann nun die Gläubigerin mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses PfüB) eine Vorpfändung Deiner Rentenansprüche vormerken lassen :-/ . Au weia!
Die Möglichkeit des PfüB steht der Gläubigerin bereits nach erfolgloser Vollstreckungshandlung - also auch ohne e.V. - offen. Aber wenn sie es richtig gründlich machen will...

Lieber H. angesichts der massiv negativen Konsequenzen, die die vorgenannten Verfahrensgänge nach sich ziehen setz lieber alles, alles, alles daran, eine Verhandlungslösung vorab herbeizuführen...
Jetzt bin ich leider kein Renten-Spezi. Wohlmöglich gibt es eine Möglichkeit, die Rente vor derlei Angriffen zu schützen??! Auch in meinem Interesse hoffe ich das sehr  :note:
Tja, wenn Du von so einem Trick hörst - sag mir Bescheid 🙂

Viel Glück!

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2006 19:03
(@hpunkt)

@ manchmalkommtsganzdicke

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Aber immer noch ist die Frage nach der Pfändung der Rentenansprüche offen. Ich verstehe nicht, wie das real durchzusetzen ist?
Ex ist von der Rente noch weit entfernt, also werden Ansprüche übertragen? Oder passiert da erst was wenn die Rente in sagen wir mal 20 Jahren ausgezahlt wird?

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2006 19:20
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Hpunk,

also ich kann Dir nur für den Fall was sagen, dass der Schuldner bereits Rentner ist.

Meine Mutter lässt die Rente pfänden (nicht mein Vater) aufgrund von ernormer Schulden bei ihr.

Es reichte aus (über Anwalt) den Beschluss/Urteil etc. an die Rentenkasse zu senden. Das Geld bekommt der Schuldner gar nicht mehr in die Hand, sondern wandert direkt auf das Konto meiner Mutter.

Ich muss allerdings dazu sagen, dass es sich um eine "Zweitrente" handelt. Ebenso gilt dabei der Selbstbehalt.

Wenn beide noch nicht in Rente sind, dann weiß ich allerdings auch nicht. Am besten, Du fragst da mal einen Anwalt nach.

Gruß
Simone

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2006 22:00
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Rentenansprüche sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.  Verwertet werden kann die Rente aber frühestens, wenn der Schuldner in Rente geht.

Bei der Taschenpfändung nimmt der Gerichtsvollzieher gefundenes Bargeld oder andere wertvolle Sachen in Besitz, das er in Taschen und anderen Behältnissen findet.

Für beide Zwangsvollstreckungsmaßnahmen braucht man einen PfÜB.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2006 12:35
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin H.!

Insgesamt hattest Du ja glaube ich 2 Knackpunkte angesprochen: 1. Rentenpfändung 2. Taschengeld. Thema Taschengeld ist für uns an dieser Stelle wohl nicht so wesentlich.
Thema Rentenpfändung- funktioniert so:
Du hast als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter Rentenanwartschaften bei Deinem RV-Träger. Unerheblich, ob Du erst 35 oder 53 Jahre alt bist. Die RV hat ein Konto für Dich, und wird über ihr Punktesystem irgendwann die errechnete Leistung an Dich erbringen.
Auf diese Anwartschaften, die ja einen Wert darstellen, kann die Gläubigerin mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (PfüB) zugreifen. Der PfüB bewirkt Folgendes:
Die Ansprüche, die Du als Rentenbeitragszahler gegenüber der RV hast, gehen auf die Gläubigerin über  ;( ...
Auf diese Weise lassen sich Ansprüche auf Arbeitsentgelt, aus Lebensversicherungen etc. pfänden.
Wenn der Rentenbezug noch in weiter Ferne liegt, leistet die RV nicht jetzt, sondern nimmt die Forderung als Vorpfändung auf künftige Ansprüche zur Vormerkung. Die Gläubigerin wird dann irgendwann, wenn Du in Rente gehst, den gepfändeten Teil Deiner Rente erhalten. Einziger Trost: auch bei der Rente gibt es Pfändungsgrenzen, über deren höhe ich jedoch keine detailierten Kenntnisse habe. Sicherlich wird sich das irgendwo im gängigen Sozialhilfebereich liegen  :againstwall:

Einziger Trost: wer bekommt von uns schon noch eine Rente?! Ich mit 37 schmincke mir das ohnehin ab...

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2006 12:55
(@Platt)

Hi,

Die Gläubigerin wird dann irgendwann, wenn Du in Rente gehst, den gepfändeten Teil Deiner Rente erhalten. Einziger Trost: auch bei der Rente gibt es Pfändungsgrenzen, über deren höhe ich jedoch keine detailierten Kenntnisse habe.

Danke 1. Für die Frage und 2. Für die Antworten.  :thumbup:

Ausser der Kosten für einen Pfüb kommt da wohl in der Regel nichts rüber. Von der Rente muus noch die KV + Pflege abgezogen werden und eventuell nach dem AEG noch Steuer gezahlt werden.

Ottonormal kann sich also, unter der Voraussetzung die Antwort ist richtig, ganz entspannt zurück lehnen.

Ich bin immer wieder begeistert, wie es dieser Staat schafft, durch seine Gesetzgebung, Sozialhilfefälle zu schaffen.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2006 13:37
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Platt!

Erstmal Glückwunsch zum so gelungenen Nick! - wie beziehungsreich 🙂
Wir sind uns einig! Bin selber Beamter und in der Sozialversicherung tätig. Es ist haarsträubend und nicht gerade leicht, weiterhin von gesundem Menschenverstand zu reden, wenn einem solche Regelungen zur Kenntnis gegeben werden. Meistens handelt es sich um Verfahrensgänge, die im Grunde eine plausible, gerechte Grundlage haben, deren Wirkung jedoch im Laufe der Zeit vom gesellschaftliche und wirtschaftlichen IST überholt wurden und so zu hahnebüchenen Ungerechtigkeiten führen können. Den Betroffenen ist von Herzen ein sehr guter Anwalt und der finanzielle Atem zu wünschen, hier beizeiten Grundsatzentscheidungen zu erstreiten, die der Aktuallität gerecht werden und Überkommendes in Frage stellen...

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2006 15:53
(@hpunkt)

Hallo,

Ex hat auch die e.V. abgegeben. Ist aber laut ihrer Datev zahlungsfähig. Zahlt aber nicht. Ex ist selbstständig.
Habe jetzt übers JA und AG einen PFÜB erwirkt, dass der Getränkelieferant das Pfand nicht mehr gutschreiben darf, sonder an das JA überweisen soll.

Diesem ist das zuviel Aufwand, Ex soll Leergut woanders abgeben. Getränke aber weiter bei ihm kaufen (Vertrag).
Wer hat jetzt durch wen welche Konsequenzen zu befürchten :question:

Gruß H.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 13:20
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin H.

So,  jetzt fehlen mir natürlich die Detailkenntnisse. Aber letztlich geht´s hier ja auch ums Grundsätzliche, also dröseln wir mal auf:
Du oder JA hat Einsicht in die steuerlichen Unterlagen Deiner Ex erhalten und festgestellt, dass sie demnach zahlungsfähig wäre?! PfüB ist durch und dem Drittschuldner (Getränkehandel zugestellt worden mit der Aufforderung, die Pfandvergütung an das JA als Gläubiger auszukehren.)
Die Möglichkeiten des Lieferanten, die Leistung hier zu versagen, sehe ich nur dann, wenn ihm aus dem mit Deiner Ex geschlossenen Vertrag die Möglichkeit eröffnet wird, kein Leergut von Ihr annehmen zu müssen. Sonst nicht!
also:
- wenn der Lieferant nicht vertraglich zur Leergutannahme verpflichtet ist (was ja eigentlich Quatsch wäre) = geht der PfüB in´s Leere
- wenn der Lieferant vertraglich oder gesetzlich verpflichtet ist, das Leergut anzunehmen (davon gehen wir mal aus!), bleibt ihm nichts anderes übrig, als dem
  PfüB zu entsprechen und an das JA zu leisten!
Der Hinweis des Händlers auf den Zeitaufwand klingt vorgeschoben und wird auch auf Seiten des JA nicht auf Verständnis treffen.

Anzunehmen ist auch, dass das JA bereits Verrechnungsersuchen in Richtung FA gestellt hat, um evtl. steuerliche Erstattungsansprüche einzubehalten.

Direkte Konsequens für Dich sehe ich nicht. Indirekte Konsequenz: Unterhaltsvorschuss-Zeitraum...

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 13:52




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Hpunkt

😡 Stürze dich mit deinen Fragen doch bitte nicht auf ein auf der Startseite stehendes Topic. Wie sollen die User den Zusammenhang erkennen, wenn du nicht in deinem Topic bleibst?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 14:02
(@hpunkt)

*gelöscht*

Hallo manchmalkommtsganzdicke,

genauso ist der stand der dinge. auch ein pfüb ans fa ist erfolgt.
leergut annehmen, wird er doch müssen, aber man kann es auch selbst woanders hinbringen. muss man nur machen (schwitz)
so wird ex es wohl machen und der pfüb läuft ins leere, wie alles bisher.

ausser der anzeige wegen §170, da steht der gerichtstermin fest.

gruß h.


Anm. Admin: Vollquoting gelöscht.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 14:08
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi H.

gut, dass hätte allen Beteiligten zuvor schon bewußt sein können...

In Hinblick auf Dein jüngstes Posting erklärt sich auch Deine urpsrüngliche Anfrage bezüglich der Rentenpfändung.
H. sag mal, in welche Richtung jetzt Pfändungen erfolgten?
Wie Du schilderst, habe Deine Ex die e.V. abgegeben. Liegt Dir eine Abschrift des Terminsprotokolls vor??!
Ergibt sich daraus irgendein Vollstreckungsansatz, der bis dato nicht ausgeschöpft ist? Hat Deine Ex noch andere Schulden, wohlmöglich aus Selbständigkeit?

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 15:19
(@hpunkt)

Pfändungen erfolgen beim FA, beim Lieferanten und beim Automatenaufsteller. Abschrift des Vermögensverzeichnis liegt vor.
Es ergibt sich meiner Meinung nach kein weiterer Ansatz.
Schulden gibt Ex keine an!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 16:31
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

gibt´s Versicherungen, Ansprüche Anderen gegenüber, Altersvorsorge?

Bedenke ruhig, dass Du die erzänzende Abgabe (also die erneute Abgabe) jederzeit, auch vor Ablauf der 3-Jahres-Frist fordern kannst, wenn Du Kenntnis von neuen Einkünften Deiner EX erfährst.

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 17:30
(@hpunkt)

gibt´s Versicherungen, Ansprüche Anderen gegenüber, Altersvorsorge?

Bedenke ruhig, dass Du die erzänzende Abgabe (also die erneute Abgabe) jederzeit, auch vor Ablauf der 3-Jahres-Frist fordern kannst, wenn Du Kenntnis von neuen Einkünften Deiner EX erfährst.

Keine Versicherungen, alle gekündigt. keine Ansprüche Anderen gegenüber (Pflichtteil einer Erbschaft?), gesetzl. Rente.
Beim JA besteht eine Beistandschaft, also können nur die eine erneute eV verlangen!?

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 17:38
(@manchmalkommtsganzdicke)
Zeigt sich öfters Registriert

Nunja, stellt sich die Frage, wie groß Dein Ergeiz überhaupt an dieser Stelle sein muß...
Klar, dass die Antragsstellung Sache desjenigen ist, der die Forderung geltend macht.

Wahrheit ist die Erfindung eines Lügners!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 17:56
(@hpunkt)

leider muss man dem JA schon die § vorlesen, damit sie zur kenntnis genommen werden.
das ist aber das kleinere übel. werde wohl die strafsache wegen § 170 abwarten.
da wird ex wohl nicht so einfach wieder raus kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 19:19
(@Platt)

Hi,

ja ja der § 170. Schönes Ding. Glaubt hier irgendjemand, dass dadurch auf einmal Geld in die Kasse kommt?

Die Damen und Herren GV machen es sich doch ein bischen einfach. Wenn ich alles richtig interpretiere, dann muss die Ex einen laden oder sonstwas haben.

Da würde ich schnell mal die Kasse aufmachen lassen, oder die Taschen umkrempeln, oder einwenig auf Ihrem Konto rum schwuchteln. Wenn sie eine EV abgegeben hat, dann hat sie keine Kohle. Da kannst Du den 170 vergessen.

Da sollte der GV schon mal genau nachschauen, ob Madame nicht eine falsche e.V abgegeben hat. Das wäre dann richtig lecker.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 20:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Platt & hpunkt,

Wenn sie eine EV abgegeben hat, dann hat sie keine Kohle. Da kannst Du den 170 vergessen.

Wenn die Ex einen Laden hat (meines Wissens ist es eine Kneipe), wird sie sich hüten, eine eV abzugeben - dann kann sie die Kneipe nämlich gleich dicht machen, weil sie damit bei sämtlichen Lieferanten sowie dem Vermieter, den Statdwerken, der telekom etc. auf einen Schlag kreditunwürdig wäre.

Kleine Recherchehilfe: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2006 20:55




Seite 1 / 2