Vollstreckung wegen...
 
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Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)

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(@stefan70)
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Hi, wollte Euch mal auf den laufenden halten

Habe jetzt mit meinem RA gesprochen und ich konnte Ihn überzeugen, daß wir Beschwerde beim OLG Frankfurt gegen die Ablehnung des VKH einlegen.

Überzeugen konnte Ihn dieser Punkt ''Jugendamturkunde von 2004''.

Er wußte da gleich Bescheid und sagt , ja das wäre ein Punkt, er nannte da auch gleich ein Gesetz oder Urteil.

Wir müssen erreichen, daß die Richter sich das nochmal ansehen!!!!

Jedenfalls hab ich erstmal wieder etwas Hoffnung, vielleicht doch noch etwas ändern zu können.

Die Vollstreckung kann man aber nicht abwenden und rollt auf mich zu. :exclam:

Grüße Stefan


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Themenstarter Geschrieben : 09.07.2010 14:56
(@stefan70)
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Ihr werdet es nicht glauben !!!!!!! 

War heute im Amt ALG2 beantragen und ich habe gefeiert!!

Da sagt doch der Bearbeiter zu mir.........'' Das Urteil geht ja garnicht. Mit dem Urteil werden und sind Sie ja bedürftig! Hier wurde ein Verdienst genommen, den können Sie bei uns hier in der Region überhaupt nicht verdienen. Ein Urteil das den Staat belastet !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gehen Sie zum Amtsgericht und lassen Sie das ändern !!!  :knockout:

Erst dachte ich der will mich verarschen! Aber nein ich muß Euch enttäuschen. Der Junge hat es ernst gemeint!

Ich sagte '' Junger Mann, da haben Sie absolut Recht......aber was glauben sie was ich im Mom mache!? (Einspruch OLG)

Das Amtsgericht werde ich aber besuchen gehen, auf Grund  der Bitte vom Amt ALG 2  😉

Was für ein Staat!?

PS.: Wenn der ALG 2 Antrag durchgeht, habe ich mehr Geld zur Verfügung (mit KU Zahlung) als wenn ich meinen jetzigen Verdienst nehme und Unterhalt zahle (ohne Unterstützung)

Es lebe der Staat  :knockout:

Grüße Stefan


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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 22:45
(@wedi)
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Hi Stefan

Sag unbedingt bescheid wie, wo, und was du machst, ist für mich auch sehr wichtig.(Wie du weisst :wink:)

Gruss Wedi


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Geschrieben : 19.07.2010 22:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nichts anderes hatten Beppo in Antwort #13 und ich in Antwort #14 angeführt. Deine Integrationsfachkraft scheint aktuell informiert zu sein.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 22:55
(@stefan70)
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*Vollquoting gelöscht

Hey wedi

Jo mach ich! Ich weiß ja um deine Situation Wedi

Grüße Stefan


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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 23:09
(@stefan70)
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*Vollquoting gelöscht

Hallo DeepThought

hilf mir mal bitte auf die Sprünge mit Antwort 13 und 14 passt da was nicht. Welche meintest Du genau!?

Integrationsfachkraft = ALG 2 Mitarbeiter ?  :question:

Danke Gruß stefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 23:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Antwort #13...Antwort #14

  :redhead:


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 23:23
(@stefan70)
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Neue Nachricht!

Am 12 Juli hat mein Anwalt nochmal zum OLG geschrieben, hatte ich oben schon erwähnt, nennt sich Gegenvorstellung laut Schreiben meines RA.

Am 16 Juli hat das OLG wieder abgewiesen. Heute habe ich es über meinen RA erhalten.

Verdammter Mist!! Ich stecke fest!!

Das OLG hat ja sozusagen den VKH Antrag abgelehnt und gleich begründet.

Was kann ich noch tun? Wie komme ich weiter?

Es muß doch irgendwas geben, daß man diese fiktiven Einkünfte abwirkt!

Von einer Bekannten habe ich erfahren (Sie lebt bei Oldenburg) das Ihr Ex für Ihre Beiden Kinden nur jeweils 60 Euro zahlen brauch. Urteil von 2008.
Er arbeitet auch in der KFZ Branche, ist bei seinem Vater angestellt......hat sich aber als Autoputzer ausgegeben.
Aber egal 60 Euro ist doch ein Witz pro Kind!
Und nix mit fiktivem Einkommen !!!!!!!!

Wie geht sowas ???????

Gruß Stefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2010 23:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie geht sowas ???????

Richterliche Willkür.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 23:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast einen neuerlichen Beschluss und damit stehen dir die Wege zum BGH und BVerfG offen. Sprich mit Rixe.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 23:34




(@stefan70)
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Du hast einen neuerlichen Beschluss und damit stehen dir die Wege zum BGH und BVerfG offen. Sprich mit Rixe.

Hallo DeepThougt

hab eben mit Rixe telefoniert und er sagte mir, ich solle unbedingt Berufung zum OLG einlegen.
Wenn es denn von der Zeit her noch geht! Die Frist könnte schon abgelaufen sein.

Das OLG hat ja nur den VKH Antrag abgelehnt. Die Berufung ist wichtig um den Rechtsweg einzuhalten für eine Verfassungsklage.

Berufung geht aber wiedermal dann auf meine Kosten....was solls hab sowieso schon Schulden an der Backe!

Ist die Frist abgelaufen, dann war es das für mich !!!!!!!!!!!!!!!!

Grüße Stefan


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Themenstarter Geschrieben : 26.07.2010 15:36
(@stefan70)
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Berufung zum OLG kann nicht mehr eingelegt werden. Die Zeit ist abgelaufen und der Zug abgefahren  😡

Mein RA sagte mir ich kann (könnte) nur noch versuchen Verfassungsklage hinsichtlich der Ablehnung der VKH einreichen. Die Frist hier läuft aber Morgen ab!!!!
Angeblich weil mir dieses Rechtsmittel verwehrt wurde ist eine Verfassungsklage möglich.

Werd mich wohl mit dem Urteil abfinden müssen

Spreche nochmal mit Rixe

mal sehen

ist doch echt zum brechen

Grüße an Alle


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2010 17:24
(@stefan70)
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So die nächste Info sagt...

alles zu Ende, das wars !!!!!

Hab mit RA Rixe gesprochen und es geht nicht mehr weiter!

Mein RA sagt er hat aus Kostengründen keine Berufung beim OLG eingelegt (Frist bis 25 Mai)
Er hat den VKH Antrag mit Einspruch eingereicht, hier wird aber dann über VKH entschieden nicht in der Sache selbst.

Mein RA sagt, Verfassungsklage kann nur noch gemacht werden (ist aber heute abgelaufen)!
Rixe sagt Berufung einlegen, (hier ist aber die FRist abgelaufen) Die Berufung wurde von meinem jetzigen RA nicht richtig vorbereitet.

Ich würd sagen alles in allem, hatte keinen bissigen Anwalt ! Der hat mir das Ding verbockt !

Was bleibt nun?

Urteil muß ich hinnehmen!

Bin nu seid neuestem beim Amt.....schön ALG 2 beantragen. Liege den Staat auf der Tasche!

Weil irgendwelche Richter/in mit fiktivem Einkommen um sich schmeissen und urteilen.

Urteile die einen in die Knie zwingen, für Jahre! Urteile die dann doch die/den Steuern/Staat belasten.
Urteile die plötzlich einen Gerichtvollzieher vor der Tür stehen lassen.

Obwohl ich immer pünktlich Unterhalt gezahlt habe...........und nun doch verschuldet bin.

was für ein System  :gunman:


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Themenstarter Geschrieben : 28.07.2010 14:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also diese Umstände würden mich krank machen.

Vielleicht solltest du mal den Arzt deines Vertrauens aufsuchen, und ihm all die Symptome schildern, die dich im Moment so plagen.
Insbesonder natürlich die psychischen Probleme, die sich aus dieser Situation ergeben.

Vielleicht sieht dein Chef ja auch bald keine Möglichkeit mehr, dich zu beschäftigen und muss dich betriebsbedingt kündigen.

Wenn du dann nicht schleunigst eine neue Arbeit findest, kann es passieren, dass du unter die Pfändungsgrenze sinkst und du gar keinen Unterhalt mehr zahlen kannst.

Wenn sich deine tatsächlichen Lebensumstände so drastisch geändert haben, würde das einen neuen Prozess rechtfertigen, in dem du dann dem Gericht natürlich die Grenzen der Anrechnung von fiktivem Einkommen aus obigem BVerfG Urteil nahe bringst. Natürlich finanziert durch Verfahrenskostenhilfe.

Da du von der staatlichen Justiz in diese Lage gebracht wurdest, ist es nur natürlich, dass du nun der staatlichen Fürsorge anheim fällst.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2010 14:41
(@stefan70)
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Hallo,

habe letzte Woche die Entscheidung vom Gericht bekommen, daß VKH bewilligt wird! Positive Nachricht!

Zahlungen an RA erstmal eingestellt! Vielleicht bekomme ich ja noch ein Gutschrift !

Weil......heute kamen neue Rechnungen von der Gerichtskasse für Kosten des RA der Gegenseite.

Schon wieder Schock!

Eben mal 1000 Euro.

1. Weiß jemand ob ich die zahlen muß?

2. Ist das nicht durch die VKH erstmal gedeckt/abgesichert wie auch immer.

Jeden Monat laufen Schulden auf durch so einen wunderbaren Beschluss und dann schicken die mir noch ne Rechnung.

es ist zum brechen

Dank an Euch

Grüße Stefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2010 15:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

VKH/PKH decken die eigenen Kosten des Verfahrens. Im Unterliegensfall müssen die gegn. Kosten übernommen werden.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 20.08.2010 15:30
(@stefan70)
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Hallo

Ich muß jetzt doch noch mal den Thread wieder aufleben lassen.

Habe da mal eine Frage weil ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll.

Es geht ja um meine Unterhaltsschulden ca 6000 € , geurteilt im April 2010

Der RA der Ex schreibt jetzt an die Firma und verlangt, daß die Firma die Schulden ausgleichen soll!! Sonst Drittschuldner Klage !!

GEHT DAS ÜBERHAUPT ????  Der Arbeitgeber kann doch nicht für Schulden eines Mitarbeiters aufkommen?

Das gleiche Schreiben hatte ich in der Post, mit dem Hinweiß, das er es zur Firma geschickt hat und mir jetzt auch noch mal Zeit gibt bis 16.02.2011 die Schulden auszugleichen.

Sonst droht mir Pfändung durch GV, Kontopfändung etc.

Er hatte mir ja schon mal Frist gesetzt bis zum Juli 2010. Seit dem warte ich ja schon auf den GV.

Wie soll ich mich verhalten? Oder was kann ich tun? Soll ich mich mit dem RA der Ex in Verbindung setzten bzw anschreiben.

Hab im Moment ja nur die 750 € Lohn im Monat weil Lohnpfändung und den ALG 2 Zuschuß.

Wenn man so über Zwangsvollstreckungen ließt wird oft gesagt/geschrieben dass man sich mit der Gegenseite auf eine Ratenzahlung einigen soll.

Oder soll ich still halten , warten bis der GV kommt und ne Ratenzahlung versuchen??

Danke Euch

Stefan

PS: Vielleicht hat Jemand da Erfahrungen gemacht/machen müssen !


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2011 21:08
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Stefan

Der RA versucht jetzt das geschuldete Geld über deinen Arbeitgeber zu bekommen, d.h. nicht das der AG für deine Schulden aufkommen soll, sondern über deinen Lohn soll alles was über der Pfändungsgrenze liegt an den RA abgeführt werden.
Da du aber m.E. unter dem liegst, wird da nichts zu holen sein.
So wie ich deine Geschichte kenne und in Erinnerung habe ist dein AG doch dein Vater(Familienbetrieb), von der Seite wird dir also erstmal nichts passieren(Jobverlust etc.).

Du hast sicherlich noch die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wenn du aber nicht kannst, wird das so laufen.
Also erstmal keine Panik.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2011 21:21
(@stefan70)
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Hallo wedi

Ja das ist richtig.

Also ist das (fast) normal das RA sich an den AG wendet und auch da mit Drittschuldnerklage droht !?

Das macht bestimmt nicht jeder AG mit! Hier ist das unbekannt.

Du meinst auch warten bis der GV kommt u dann Rate versuchen?

Grüße Stefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2011 21:31
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das macht bestimmt nicht jeder AG mit!

Das ist mit Arbeit und Stress verbunden und einige Arbeitgeber sehen das nicht gerne.

Du meinst auch warten bis der GV kommt u dann Rate versuchen?

Falls der GV dann überhaupt noch auftaucht(was ich nicht glaube).
Da bei dir die Situation mit dem AG anders ist, würde ich das erstmal so in Kauf nehmen, es sei denn du kannst eine Rückzahlung in Raten garantieren.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2011 21:40




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