Vollstreckung wegen...
 
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Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich kenne drei Möglichkeiten den BGH anzurufen:
- (zugelassene) Revision gegen Berufungsurteile
- Beschwerde gegen Beschlüsse
- Sprungrevision (mit Zustimmung des Prozessgegners und des Revisionsgerichts)

eine Quelle

Habe dann Einspruch eingelegt und das ging zum OLG Frankfurt und wurde abgelehnt.

Kannst Du mal "Einspruch" ebenso wie "abgelehnt" konkretisieren? Hast Du da was Schriftliches?

Einfacher könnte hier der Gang vor's BVerG sein. (Art.6 Abs.2, Art.11 Abs.1, Art.12 Abs.1 alle GG).

Gruss oldie

PS: Mit fällt gerade auf, dass Du ja ganz woanders als das Kind lebst. Dann fällt Art.6 flach. Die anderen beiden wirken auch noch zusammen mit Art.19. Alle zielen zwar nicht auf die Anrechnung eines fiktiven Einkommens ab, allerdings tun sie es dann, wenn die Begründung dafür einen Arbeitsplatzwechsel in ein anderes Bundesland voraussetzt.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 01.07.2010 19:15
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Klare Option, Anwalt überzeugen und ab gehts.

Gruss Wedi


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Geschrieben : 01.07.2010 20:42
(@stefan70)
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Hi

habe nun mit meinem RA gesprochen und es ist einfach nur Enttäuschung!

Mußte erstmal verdauen.

Ich versuch mal zu schreiben was er sagte:

1. Beschwerde zum BGH ist nicht möglich. Das OLG hat was geschrieben von ZPO oder EGZPO und dadurch ist dies nicht möglich.

2. Man kann eine Verfassungsbeschwerde beim BVerG einreichen, nur sagte er wortwörtlich ''Das ist nicht mein Gebiet , das traue ich mir nicht zu''!
    Er würde mir eventuell Jemanden raussuchen.

3. Pfändungschutzklage würde auch keinen Sinn machen, da schon runter auf 750€ gepfändet wird

4. Und auf meine Frage des VKH Antrages der 1. Instanz kam, ich müßte eventuell damit rechnen das VKH auch abgelehnt , wie jetzt auch bei der Beschwerde zum OLG

Also ich bin pappesatt !!!!  Jetzt hat mich mein RA 2500 € gekostet und dann son scheiß!!!!!

Gruß Stefan


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Themenstarter Geschrieben : 01.07.2010 20:55
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Also ich bin pappesatt !!!!  Jetzt hat mich mein RA 2500 € gekostet und dann son **tsts - ID 1**!!!!!

Kann ich absolut nachvollziehen.

Man kann eine Verfassungsbeschwerde beim BVerG einreichen, nur sagte er wortwörtlich ''Das ist nicht mein Gebiet , das traue ich mir nicht zu''!
   Er würde mir eventuell Jemanden raussuchen.

Lass nicht ihn suchen, sondern suche du dir einen, der sich das zutraut.

Gruss Wedi, der sich auch einen gesucht hat, der sich das zutraut

P.s. ich glaube dein Anwalt ist genau son Schlappfuss wie mein letzter auch


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Geschrieben : 01.07.2010 21:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

>RA Rixe<


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2010 21:27
(@stefan70)
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RA Rixe ist gut?

Bielefeld ist von mir 4 Stunden entfernt

hmm..

Werd Morgen mal anrufen.

Danke


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Themenstarter Geschrieben : 01.07.2010 21:43
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mach das und viel Glück

Gruss Wedi

P.S. sach bescheid


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Geschrieben : 01.07.2010 21:51
(@stefan70)
Zeigt sich öfters Registriert

Also hab angerufen.

Waren sehr nett!

Ich soll erstmal alles hinmailen.

Gruß Stefan


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Themenstarter Geschrieben : 02.07.2010 12:19
(@stefan70)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Leute

hat hier jemand eventuell noch eine Idee wie ich meine bevorstehende Vollstreckung verhindern kann.

wie ich oben schonmal schrieb:

Der Rückstand beläuft sich , durch das Urteil, auf ca. 5000 Euro. Ich habe Zeit bis 7 Juli.
Ratenzahlung wurde mir vom RA meiner Ex angeboten, wobei ich je 1200 Euro anzahlen soll, also 2500 Euro
Summa Sumarum- Kann ich nicht!

Von meinen 750 € (Lohnpfändung) was soll ich da noch abknapssen.

Wenn ich dem RA von der Gegenseite einfach mal was anbiete??? Oder erkenne ich dann die Rückstände/Schulden an?

Oder lieber doch warten bis GV kommt (der wird kommen) und dann Rate anbieten???

Danke schonmal

Gruß Stefan


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Themenstarter Geschrieben : 04.07.2010 23:27
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Stefan

Wenn ich dem RA von der Gegenseite einfach mal was anbiete??? Oder erkenne ich dann die Rückstände/Schulden an?

Da das Urteil rechtskräftig ist, kann gepfändet werden.
Anbieten kannst du der gegnerischen Ra'in alles, nur darauf eingehen muss sie nicht.

Wenn sie nicht darauf eingeht, kommt der GV.Mit dem kannst du aber auch eine Ratenzahlung vereinbaren, die geringer ist wie die von der Ra'in.

Ob Schuldeingeständniss oder nicht, ich sehe nur das Urteil, das imMo Rechtskraft hat.

Da wissen die Experten hier aber mehr drüber.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2010 23:58




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich soll erstmal alles hinmailen.

Ist das erledigt?

Da das Urteil rechtskräftig ist, kann gepfändet werden.

Das Urteil datiert auf irgendwas um Ende Juni. Sofern kein besonderer Vollstreckungsvermerk enthalten ist, ist das Ding meiner Meinung nach zunächst nicht rechtskräftig. Es kann natürlich evtl. gegen Sicherheitsleistung die Vollstreckbarkeit hergestellt werden.

Im Moment kannst du nur das machen, was wir auch machen: Auf die Beurteilung durch Rixe warten.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2010 00:12
(@stefan70)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin

ja , hatte ich Gestern Nachmittag erledigt. Habe den ganzen Vorgang zu Rixe gemailt!

Der Beschluss vom Amtsgericht wurde am 07.04.2010 gefällt. Hier entstand der Rückstand von 5000 €

Der Beschluss vom OLG wurde am 22.06.2010 gesprochen.

Der RA der Gegenseite hatte uns im Mai auf Grund des Beschlusses vom Amtsgericht angeschrieben, daß sie die Rückstände haben wollen. Mein RA hatte zurück geschrieben, daß wir Beschwerde beim OLG einlegen und er doch dies bitte abwarten möchte.
Meine Ex will aber den Rückstand haben, laut Schreiben vom RA Gegenseite, wollten Sie nicht bis zum Abschluß des Beschwerdeverfahrens warten.
Hier wurde wieder auf den Beschluss vom Amtsgericht Bezug genommen.

Bis 07.Juli wurde mir Zeit gegeben.

Ansonsten wird vollstreckt.

Gruß stefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2010 12:57
(@stefan70)
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Nachtrag:

Letzte Woche kam ja der Beschluss vom OLG.

Da wird der RA von der Ex bestimmt nochmal was schreiben und sich daruf beziehen!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2010 13:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gibt es denn bei dir was zu pfänden?

Wo nix ist, kann man nix holen.
Das ist immer noch der beste Pfändungsschutz.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2010 13:13
(@stefan70)
Zeigt sich öfters Registriert

naja

vorbereitet hab ich mich.

Das Einzige wo ich noch Bange habe, wäre mein Auto.
Bei Gericht mußte ich nachweisen, daß ich ein Auto habe. Das wollten die mir nicht glauben!

Jetzt wissen die ja das ich ein Auto, mein Besitz nenne.

Hab schon viele gesprochen und die Mehrzahl sagt, melde um auf anderen Namen.
Denn was auf deinen Namen steht gehen Sie erstmal ran, egal ob Du den KFZ Brief hast oder auch nicht.

Auch egal ob Du den PKW zur Arbeit brauchst.

Und ich brauch Ihn nunmal zur Arbeit und auch für 330 Km um meine Kinder zu holen.

Ich denk auch , daß ich Ihn ummelden werde.

Ziel wäre aber da nicht nochmehr Kosten und Schulden entstehen zu lassen, der GV will ja auch bezahlt werden


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2010 13:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ziel wäre aber da nicht nochmehr Kosten und Schulden entstehen zu lassen, der GV will ja auch bezahlt werden

In deiner Lage wären mir die Schulden relativ egal und der Job auch, denn der deckt nicht deine Lebenshaltungskosten und macht dich zu einem "Working poor".

Wenn du deinen Job nicht mehr machen kannst, weil du dein Auto verkaufen musstest, ist das zunächst mal das Problem derjenigen, die von deinem Job leben. Da gehörst du aber nicht dazu. Dich macht dein Job arm!

Und auch der GV holt sein Geld letzten Endes da, wo er es findet.

Wenn du noch ein Auto hast, wird es der GV verkaufen und damit erstmal seine eigene Rechnung begleichen.
Wenn nix da ist, wird sein Auftraggeber ihn bezahlen müssen, was die Lust, ihn nochmal los zu schicken i.d.R. deutlich mindert.
Und anders als bei Leuten, die für ihr Geld noch arbeiten, werden die Umgangskosten bei Hartzern inzwischen auch von unserem fürsorglichen Staat übernommen.

Ich finde, wir sollten brave Bürger sein, und es genau so machen, wie es unsere barmherzige Mutter möchte.

"Erst wenn der letzte Job zerstört, der letzte Unterhaltspflichtige ruiniert ist, werdet ihr feststellen, dass man von fiktiven Einkünften nicht leben und Unterhaltstitel nicht essen kann."

Häuptling Sitting Umgangsvater.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2010 13:52
(@stefan70)
Zeigt sich öfters Registriert

das ist sicherlich richtig beppo

nur können ja nicht alle die neuen Bundesländer verlassen und in den Alten arbeiten, nur weil da mehr Geld zu verdienen ist.

Das passt doch vorn und hinten nicht.
Die auf dem Amt sagte auch es geht sehr Vielen so!

Ich hab vorher auch regelmäßig KU gezahlt. 400 jeden Monat.
Das war alles noch verkraftbar u ich brauchte auch nicht zum Amt rennen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2010 14:33
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

nur können ja nicht alle die neuen Bundesländer verlassen und in den Alten arbeiten, nur weil da mehr Geld zu verdienen ist.

Das passt doch vorn und hinten nicht.

Den ersten Schritt hast du gemacht, nur wer bereit ist etwas zu ändern, der schafft es auch. 😉

"Erst wenn der letzte Job zerstört, der letzte Unterhaltspflichtige ruiniert ist, werdet ihr feststellen, dass man von fiktiven Einkünften nicht leben und Unterhaltstitel nicht essen kann."

Häuptling Sitting Umgangsvater.

Den Spruch will ich, wenn ich mal von dieser gnadenlosen Welt abtreten soll, auf meinem Grabstein haben,....mmhh, wenn sich dann noch jemand findet, der das bezahlt!??

Nach genauerem Überlegen reicht dann auch wohl ein Aufkleber.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2010 15:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

nur können ja nicht alle die neuen Bundesländer verlassen und in den Alten arbeiten, nur weil da mehr Geld zu verdienen ist.

Das passt doch vorn und hinten nicht.
Die auf dem Amt sagte auch es geht sehr Vielen so!

Eben!

Deswegen würde ich es an deiner Stelle auch nicht tun.

Du hättest auch dort ja nicht mehr übrig als den SB von 900,- € und müsstest dennoch deine Schulden abtragen, den GV und deine Gerichts- und Anwaltskosten für sinnlose Gerichtsverfahren, bei denen auch wieder nur erklärt wird, dass alle Männer Schweine sind, abtragen.
Darüber hinaus hast du alleine die erhöhten Kosten für Fahrt und Unterkunft zu tragen und deine Ex braucht sich daran nicht zu beteiligen. Schließlich hast du ja die zusätzliche Entfernung geschaffen. Von der Zeit ganz zu schweigen.

Das geht alles von 900,- SB noch runter.
Und die Fahrtkosten für dein schönes Auto werden sie dir auch streichen. Du kannst ja auch mit dem Fahrrad fahren.

Und wenn deine Ex sich gerade über dich geärgert hat, wird sie die Tür nicht aufmachen, wenn du klingelst und du fährst auf eigene Kosten wieder nach Hause und wirst mittelfristig sowieso krank.

Willst du das?

Du musst mich gar nicht überzeugen, dass das alles Wahnsinn ist, nur so sind im Moment die Spielregeln.
Ich finde sie keineswegs gut, und ich habe Diejenigen, die sie gemacht haben, auch nicht gewählt, nur solange die Regeln so sind, werde ich sie einhalten.

Die meisten Leute arbeiten, damit sie Geld dafür bekommen. Manche auch für goldene Anstecknadeln wie "Mitarbeiter des Monats" oder "Held der Arbeit". Einige auch dafür, dass ihm Abends seine Kinder freudestrahlend entgegen laufen und seine Frau ihm ein leckeres Abendessen kocht, die Socken wäscht und die Puschen hinstellt oder ihn vielleicht auch mal mit einem netten Fummel begrüßt.

Alles das ist aber bei dir und bei mir einfach nicht mehr gegeben.
Wir werden dafür nur noch angemotzt und verklagt.

Und wenn man in sich selbst nicht die Kraft findet, dieses System zu heilen, so muss man sich eben darin einrichten.
Mir gibt es auch das gute Gefühl, dieses Kranke System schneller zum Einsturz zu bringen, als es durch meine Mitarbeiter am Leben zu halten.

Meine Kinder (2 Jungs, 2 Mädchen) sollen nämlich unter diesem  System nicht mehr zu leiden haben.
Und da sie nicht mehr ganz klein sind, muss dieses Transfersystem möglichst schnell kollabieren, damit etwas gesundes entstehen kann.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2010 15:44
(@stefan70)
Zeigt sich öfters Registriert

So , RA Rixe hat mich jetzt freundlicher Weise zurück gerufen und nun bin ich , ja wie soll ich sagen , baff, erschüttert !

Versuche es mal kurz zusammen zu fassen:

1. Eine Verfassungsklage ist nicht möglich (obwohl mein RA das aber meinte) , da das OLG ja nur den VKH abgelehnt hat
   
2. Man könnte nur Beschwerde beim OLG einlegen , gegen die Ablehnung für VKH, nicht in der Sache selbst.
    Hier hatte er mir noch einige Sachen genannt , die man gleich nochmal mit einreichen sollte. Das ging in Richtung Jugendsamt Urkunden für den KU      von 2004. Ob das über eine Einigung mit der Mutter lief oder Jugendamt entschieden hat. Und dann noch einige Punkte die wir aber schon oder mein RA mit vorgetragen hatte. Er sagte selber , daß es schwer wird was zu erreichen. Machte mir nicht viel Hoffnung, weil ...so ist die Gesetzeslage in Deutscheland !!!!!

Kurz um ich solle mit meinem RA sprechen , denn nur er kann Beschwerde beim OLG einlegen. Aber ich glaube nicht , daß ich mein Ra dahin gehend noch überzeugen kann. Denn irgendwie glaub ich hat er aufgegeben hate ich letzten Donnerstag so den Eindruck.

Werd mit Ihm sprechen müssen

Grüße stefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2010 22:19




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