Vollstreckung wegen...
 
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Vollstreckung wegen Unterhaltsrückstände droht (fiktives Einkommen)

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(@stefan70)
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Hallo Leute

würde Euch hiermit gern mal um Rat und Ünterstützung hinsichtlich bevorstehender Vollstreckung bitten.

Ich hatte im April schonmal kurz einen Beitrag geschrieben Thema: Urteil mit fiktivem Einkommen.

Habe dann Einspruch eingelegt und das ging zum OLG Frankfurt und wurde abgelehnt. Heute habe ich es bekommen.

Nun drängt die Zeit bei mir!

Kurz zu mir. Ich wurde verurteilt mit meinen 1250 Netto , 670 Euro KU zu zahlen (2 Kids)
Der Rückstand beläuft sich , durch das Urteil, auf ca. 5000 Euro. Ich habe Zeit bis 7 Juli.
Ratenzahlung wurde mir vom RA meiner Ex angeboten, wobei ich je 1200 Euro anzahlen soll, also 2500 Euro
Summa Sumarum- Kann ich nicht!

Jetzt hab ich am Donnerstag nochmal Termin bei meinem RA und ich weiß nicht was ich jetzt so richtig zu tun habe.

Was kann der GV pfänden? Habe Angst das mein Auto weggepfändet wird. Arbeitsweg ist 10 Kilometer. Baujahr 2003 , 120000 Km.
Dann könnte ich auch meine Kids nicht mehr so einfach holen.

Meine Lebensversicherung hab ich schon ändern lassen auf monatliche Auszahlung.

Hab auch letztes Jahr den Fehler gemacht eine LCD Flachbild auf meinen Namen gekauft zu haben, obwohl uns das Geld geschenkt wurde von beiden Elternteilen.

Wäre dankbar für Tipps, damit ich das was ich habe dann noch wenigstens behlten kann.

Vielen Dank

Grüße Stefan und danke schonmal an Wedi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2010 22:16
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi stefan

Kurz zu mir. Ich wurde verurteilt mit meinen 1250 Netto , 670 Euro KU zu zahlen (2 Kids)

Wie ist es dazu gekommen, denn es bleibt ein Rest von 580,-Euro?

Hab auch letztes Jahr den Fehler gemacht eine LCD Flachbild auf meinen Namen gekauft zu haben, obwohl uns das Geld geschenkt wurde von beiden Elternteilen.

Spielt erstmal keine Rolle

Was kann der GV pfänden? Habe Angst das mein Auto weggepfändet wird. Arbeitsweg ist 10 Kilometer. Baujahr 2003 , 120000 Km.

Ich denke, das Auto ist notwendig und der GV wird da nicht ran gehen

Wäre dankbar für Tipps

Die wirst du hier bekommen. 😉

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 22:50
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde flugs zum BGH marschieren, ggf. mit Nichtannahmebeschwerde. Kommt da nix bei rum, geht's zum BVerfG. Die haben intereassante Dinge zum fiktiven Einkommen geäußert. Findest du in den Urteilen zum Kindesunterhalt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 23:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das hier zum Beispiel!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 23:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

>Selbiges< auch hier zu finden  😉


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2010 23:46
(@stefan70)
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zu wedi

mir wurde gesagt, ich bin 40 Jahre und arbeite schon 15 Jahre in dem Job und mit der Berufserfahrung kann ich mich in den alten Bundesländern bewerben und verdiene zB. in Niedersachen 25% mehr und in Bayer wäre das Doppelte drin.
Der Verdienst von Niedersachsen wurde genommen und zack! wurde ich auf die 670 Eus verknackt.
Der Selbstbehalt hatte da nicht interessiert.

Nur können ja nicht alle aus dem Osten das Land verlassen und rüber wegen dem KU, das kanns doch nicht sein.

Wieso meinst Du brauch ich mir wegen den LCD keine gedanken machen? Hab gehört das die GV da rann gehen.

GrüßeStefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 15:24
(@stefan70)
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Danke an DeepThought und Beppo

ich habe mir das Urteil durchgelesen.
Das Urteil bezieht sich hier auf einen 52 jähren mit einem gesundheitlichen Problem der dadurch eingeschränkt Leistungspfähig ist und dadurch das fiktive Einkommen abgelehnt wurde.

Macht es wirklich Sinn für mich weiter zu gehen zum BGH !??

Ich weiß man soll nicht aufgeben.

Viele Grüße Stefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 15:28
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Stefan,

zieh es durch bis zum BGH. Warum nicht?
Ein jeder sieht doch, dass es so nicht passt!

Z.B. kann niemand von Dir verlangen, deshalb Deinen Wohnort zu wechseln. Das verstößt gegen das Grundgesetz.
Da kommt IMO keiner damit durch.

Was hast Du für eine Angst wegen dem LCD? Liegt`s am Fußball oder was?
Hoffentlich machst Du Dir um die Kinder genauso viel Sorgen....

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 16:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich wüsste auch nicht, was dich abhalten sollte.

Du bekommst doch sicher VKH oder?

Dann kannst du doch die Segnungen unseres Sozialstaates auch in Anspruch nehmen, nachdem er dich ja auch hemmungslos in Anspruch nimmt.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 16:07
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hier steht etwas, mit dem ich mich sehr gut auskenne.
Im eigenem Familienbetrieb ist viel möglich.Jetzt verstehe ich auch die fiktive Anrechnung, ob gerecht oder nicht.
Mit deiner Qualifikation und Vater als Chef gehen Richter natürlich von getürkten Zahlen aus., wieder ob gerechtfertigt oder nicht.
Ku hat ''Hoheitsstatus'' und 1250,- als zweifacher Meister ist nicht viel, zumal du im Familienbetrieb arbeitest, kannst du nicht mit deinem Vater und Gesellschafter sprechen, dir einen Leistungsgerechtes Gehalt zu zahlen?

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 19:47




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi wedi, dein Link linked nicht!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 20:25
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Ich habs gerade noch mal versucht, klappt aber seltsamerweise nicht(Lg'in,Schnnuuckipuutzi, hat irgend etwas am Rechner gemacht), ich schreibs mal ab:

reni79, Lg'in von Stefan schrieb am 20,Januar 2010 um 12:58:27 in''Wer kann helfen???''

....Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und meine zwei Kinder sind auch nicht von ihm, er erziehlt ein monatliches Nettoeinkommen von ca.1250,-Euro, arbeitet im Familienbetrieb dem zu 50% seinem Vater gehören und die andere Hälfte einem anderem Gesellschafter.Er ist zweifacher Meister im Kfz Bereich...

Daher, so denke ich, die fiktive Anrechnung.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 20:44
(@stefan70)
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Hallo Wedi

Ja meine LG'in hatte da auch schonmal was zu geschrieben.

Der Lohn ist nicht getürkt. In Sachsen Anhalt ist das Gehalt für Meister 2000 bis 2200 Brutto. Je nach Steuerklasse hast du dann etwa das Netto.
Das Schreiben habe ich sogar von der KFZ Innung hier. Es wurde aber Bundesschnit genommen.
Hier in der Gegend müßte ich echt suchen. DIe Überlegung hatte ich auch schon glaub mir!
Es sind 2 Geschäftsführer die darüber entscheiden.
Nur den Job dann hier zu finden um dann vielleicht 100 mehr in der Tüte zu haben ist mir die Sache echt nicht wert.
Natürlich über kurz oder lang werd ich das Gespräch suchen müssen.

Nur wenn du schon sagst  , es ist verdammt wenig , obwohl der Lohn hier normal ist!

Der Verdienst alte und neue Bundesländer ist immer noch sehr unterschiedlich

Gruß stefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 22:02
(@stefan70)
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Nachtrag:

mit 2 Geschäftsführer die entscheiden meine ich hier natürlich die Entlohnung


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 22:11
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich glaube aber, das dein Vater sich aufgrund der Verhältnisse nicht weigern wird, und der zweite Gesellschafter auch nicht.
Du als ''Doppelmeister'' bist für den Betrieb(Familienbetrieb) unabkömmlich und Hilfe wirst du da suchen müssen und auch bekommen. 😉
Weitere gerichtliche Schritte wie z.B.zum BGH, sehe ich bis auf eine Vollstreckungsschutzklage imMo. nicht.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 22:53
(@stefan70)
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Wedi du weißt aber auch , daß es den Doppel-Meister heute nicht mehr gibt.

Jeder ist ersetzbar. Auch ich wäre das. In der Firma ist noch ein ALT-Meister tätig und ein frischer Meister.

Also leider keine Alleinstellung.

Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, wäre der Schritt zum BGH doch sinnlos, auf Grund Famillienbetrieb.

Und dann also Vollstreckungschutzklage beantragen?

Gruß stefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2010 23:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Und dann also Vollstreckungschutzklage beantragen?

Das ist nicht möglich ohne Berufung.

Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, wäre der Schritt zum BGH doch sinnlos, auf Grund Famillienbetrieb.

Nö.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2010 23:18
(@stefan70)
Zeigt sich öfters Registriert

Kurz und knapp geantwortet ist gut

Vielen Dank an Euch erstmal. Ich werde mit meinem RA sprechen und heute Abend berichten.

Grüße stefan


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2010 09:56
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Muss mich hier mal einklinken.

Wie soll er denn damit beim BGH landen?
Ich dachte immer, entweder muss die Revision ausdrücklich zugelassen worden sein oder aber über eine Nichtzulassungsbeschwerde, die nur zum tragen kommt, wenn der Streitwert 20.000 Eur beträgt.

Gruß
PP


AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2010 13:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Quelle?


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2010 18:10




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